Fast 800.000 Grundsteuer-Einsprüche in NRW

Bei den Finanzämtern in NRW gehen immer mehr Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide ein. Wie sehr das Thema die Bürger beschäftigt, zeigen die täglich Hunderte von eingehenden Anrufen bei der eigens für Grundsteuerfragen eingerichteten Hotline. Ursprünglich sollte sie im April abgeschaltet werden.

IMAGO / Steinach

Die Zahl der Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide in NRW ist zur Jahresmitte auf fast 800.000 gestiegen. Das geht aus einer bisher noch unveröffentlichten Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor, über die die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (Freitagsausgabe) berichtet. Fast jede zweite Steuererklärung ist demnach zudem unvollständig oder fehlerhaft und muss daher von Finanzbeamten nachbearbeitet werden.

Außerdem fehlen aktuell noch immer weit über eine halbe Million Grundsteuererklärungen, obwohl die offizielle Frist für Grundeigentümer bereits vor über einem halben Jahr abgelaufen ist. Wie sehr das Thema die Bürger beschäftigt, lässt sich auch an der Nachfragedichte bei den Finanzämtern ablesen. Bei der eigens für die Grundsteuer eingerichteten Hotline gehen täglich Hunderte von Anrufen ein.

Ursprünglich sollte die Hotline im April abgeschaltet werden. „Das aktuelle Grundsteuerchaos ist Steuerpflichtigen und Finanzbeamten nicht länger zuzumuten“, sagte FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel der Zeitung. Er forderte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) erneut auf, Steuerbescheide nur vorläufig zu erteilen, um weitere Masseneinsprüche überflüssig zu machen.


Roland Tichy lädt zur Diskussion ein

Am 9. September 2023 lädt Roland Tichy zur Diskussion im Rahmen der „Bauen Kaufen Wohnen“ Messe in Dresden ein. Hier will er der Frage nachgehen, wie Bauen wieder erschwinglich werden kann, wie die Wohnmodelle der Zukunft aussehen können und ob das Modell vom Eigenheim tatsächlich überholt ist.

Auf dem Podium sind zu Gast:

  • Silke Schröder, selbstständige Immobilien-Managerin
  • Christian Rietschel, Vorsitzender Haus & Grund Dresden
  • Dr. Fritz Söllner, Professor der Volkswirtschaftslehre TU Ilmenau
  • Gunter Weißgerber (Mitglied des Bundestages, a.D.)

Tickets für die Diskussion sind hier erhältlich. Bitte beachten Sie, dass das Kontingent begrenzt ist.

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Kommentare ( 22 )

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22 Comments
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Del. Delos
8 Monate her

„Am 9. September 2023 lädt Roland Tichy zur Diskussion im Rahmen der „Bauen Kaufen Wohnen“ Messe in Dresden ein.“ Ok, aber Ihre Gästeliste ist leider unvollständig. Es fehlt ein Vertreter der Großen Transformation. Diese steht dafür, dass schon in 2030 niemandem mehr etwas gehören soll – ergo sind alle Bemühungen um Bauen, Wohnen etc. überflüssig. Denn die Strippenzieher haben ihre wichtigsten Marionetten eingesetzt. Diese sind die Parteichefs und ebenso jeden Menge Minister ALLER Parteien im Bundestag – mit Ausnahme der AfD natürlich. Und weil eben diese Marionetten immer wieder gewählt werden (z.B. deshalb, weil die Leitmedien absolut NICHTS über deren… Mehr

Thorsten Lehr
8 Monate her

🤔 Wieso soll ich für mein Eigentum Steuern bezahlen? 😳 Bei vermieteten Objekten mag es m. E. noch irgendwo angehen, aber bei selbstbewohnten Häusern oder Wohnungen muss die Steuer aus dem Bestandsvermögen geleistet werden, was einer Enteignet gleichkommt. 😱 Was gemäß GG verboten ist. Darauf gründet sicg mein Widerspruch! 😎

Michael Palusch
8 Monate her
Antworten an  Thorsten Lehr

Na dann, sofern Ihre Klage denn überhaupt angenommen wird, viel Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht! Hoffentlich bringen Sie einen langen Atem mit, aber auf die Erhebung der Grundsteuer hat das bis zu Ihrem Erfolg allerdings keinen Einfluß.

Last edited 8 Monate her by Michael Palusch
Roland Mueller
8 Monate her
Antworten an  Thorsten Lehr

Bei vermieteten Wohnungen bezahlt der Mieter die Grundsteuer. Das ist der gleiche linksgrüne Unsinn wie beim selbst genutzten Wohneigentum.

alter weisser Mann
8 Monate her
Antworten an  Roland Mueller

Bei vermieteten Wohnung zahlt immer noch der Eigentümer die Grundsteuer, er kann sie auf den Mieter umlegen.
Das ist ein feiner Unterschied, der sofort klargemacht wird, wenn sie als Eigentümer die Grundsteuer nicht zahlen.

Nacktflitzer
8 Monate her

Ziviler Widerstand gegen diese Kleptokratie ist oberste Pflicht für jeden Bürger, dem an der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes etwas liegt.

Boudicca
8 Monate her

Die Grundsteuer ist eine der Steuer-Melkkühe der Politik. Vollkommen überfordert von ihren eigenen Entscheidungen, ist das einer der Wege, wie sie an das kleine Häuschen von Oma und Opa kommen, um alle ihre Gäste menschenwürdig zu behausen. Die Grundsteuer vom „Gäste-Haus“, zahlen sie dann aus der Grundsteuer der Anderen als soziale Leistung zusätzlich zum Bürgergeld.

Alleswasrechtist
8 Monate her

Das Thema „beschäftigt“ die Bürger enorm und das völlig zur Recht. Schon die zur „Reform“ gewählte Vorgehensweise ist zweifelhaft und sollte wohl eher dem Bürger den Blick vernebeln, indem erst vglsw. abstrakte Bescheide quasi vom Bund ergehen und dann extrem zeitlich verzögert in einem ganz anderen Bescheid von einer anderen Stelle (Gemeinde etc.) Tacheles geredet und Eurobeträge genannt würden. Da gegen letzteren viele Einwände ausgeschlossen wären, sind Rechtsbehelfe gegen erstere nötig, das ist überhaupt nicht chaotisch. Vielleicht hat die Polit-„Elite“ mehr Duckmäuser erwartet, aber angesichts der bisherigen „Reform-Organisation“ werden dann in einer 2. Runde halt automatisierte Masseneinspruchszurückweisungsbescheide ergehen. Dann gibt… Mehr

Last edited 8 Monate her by Alleswasrechtist
AmitO
8 Monate her

Bei einem Staat der immer mehr Steuern fordert um diese dann in nutzlosen Projekten zu verprassen, darf die Devise nur lauten: Rein mit dem Sand ins Getriebe!

November Man
8 Monate her

Der Staat und die Kommunen sind bankrott. Jetzt brauchen sie dringend noch mehr Geld um die ausufernden Kosten der Migration bezahlen zu können. Deshalb ist die neue Festlegung der Grundsteuer nichts anderes als eine verkappte Erhöhung der Grundsteuer. Kaum einer wird einen Bescheid bekommen nach dem er weniger Grundsteuer wie sonst bezahlen muss. Und die Klimalügerei muss auch noch irgendwie bezahlt werden. Die Erhöhung der Grundsteuer ist damit in die nächste Phase eingetreten: Immer mehr Eigentümer erhalten ihren Grundsteuerwertbescheid. Grundeigentümer sollten die Bescheide sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Einspruch dagegen einlegen. Dazu haben sie „nur einen Monat Zeit.“ Laut Berichten haben… Mehr

Michael Palusch
8 Monate her
Antworten an  November Man

…wenn sie lediglich mit der Untauglichkeit des gesetzlich festgelegten Bewertungsverfahrens und nicht mit der konkreten Grundstückssituation begründet werden

Folgernd aus Gesprächen gehe ich davon aus, dass genau das nur die wenigsten wissen.
Soweit ich das verstehe, hat ein Widerspruch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Berechnung, das rein mathematische Verfahren, fehlerhaft ist (Zahlendreher, Kommastelle, etc.). Alles was sich gegen die vorgeschalteten gesetzlichen Grundlagen der Wertermittlung richtet, wäre demnach aussichtslos. Wollte man diese beanstanden, bliebe wohl nur der Weg, verfassungsrechtliche Bedenken geltend zu machen.

Last edited 8 Monate her by Michael Palusch
Roland Mueller
8 Monate her
Antworten an  November Man

Man kann auch ohne Begründung gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen. Das zuständige Finanzamt ist dann gefordert, die fehlende Begründung nachzufordern, bevor es eine Entscheidung treffen kann. Wichtig ist, der Finanzbürokratie so viele Steine und Knüppel wie möglich in den Weg zu legen.

Sonny
8 Monate her

Entscheidend wird aber sein, welchen Multiplikator die Gemeinden ansetzen, um Geld in ihre Kassen zu spülen. Da kann das Eigenheim mit Grundbesitz sehr schnell zum unerschwinglichen Luxusgut mutieren. Bedenke: Demnächst kommen noch ganz andere Zwangsabgaben hinzu (Klimaabgabe etc.).
Die Rechnung der Bundesregierung wird nicht aufgehen. Die Gemeinden werden mit der Grundsteuer“reform“ nicht die Massenmigration und die unrentable Energie-Wende bezahlen können. Mal ganz davon abgesehen, dass auf allen Feldern das Geld fehlt – egal in welche Richtung man schaut.
Verarmung der Menschen und weitere, unzählige wirtschaftliche und Privat-Insolvenzen werden die Folge sein.

Last edited 8 Monate her by Sonny
Michael Palusch
8 Monate her

Abgesehen davon, dass man mit den Widersprüchen natürlich Sand ins Verwaltungsgetriebe streut, frage ich mich, wie viele von diesen Einsprüchen werden wohl Bestand haben. Wenn die Finanzbehörde alle diese Einsprüche gegen den Grundsteuerwertbescheid erst einmal abschmettert, heißt es Klage beim Finanzgericht einreichen. Wer wird aber letztlich diesen nervenaufreiben und auch teuren Weg gehen?

Tizian
8 Monate her
Antworten an  Michael Palusch

So ist es. Auf diesen von der Masse der Bürger dann nicht mehr gangbaren Weg, allein schon in der Mehrzahl sicher aus finanziellen Gründen, setzt der Staat bei allen möglichen Regelungen und Verordnungen, gegen die natürlich Einspruch eingelegt werden kann, der dann aber erst einmal regelmäßig abgewiesen wird usw. Das ist die Realität. Im übrigen, wieviele Gesetze, Verordnungen etc. sind denn in der Geschichte der BRD aufgrund von Wider- bzw. Einspruch oder gar Klagen von Bürgern vom Staat je zurückgenommen worden?

alter weisser Mann
8 Monate her
Antworten an  Michael Palusch

Zudem sind manche der Werte als solche nicht sonderlich angreifbar.
Beispiel Baden-Württemberg: Der Grundsteuermesswert bestimmt sich Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert zum Stichtag. Wenn man den Wert anficht, landet man bestenfalls beim Gutachter und der rechnet kostenpflichtig dasselbe.

Orlando M.
8 Monate her

„das Modell vom Eigenheim tatsächlich überholt ist.“
Es ist nicht überholt. Es gilt als überholt und wird von der Politik pausenlos so propagiert, weil der dumme Ausbeuterstaat mit seinen mörderischen Abzügen den meisten Menschen die Möglichkeit nimmt, eines zu erwerben! Eines zu erwerben, ohne den Rest des Lebens Kredit und Zins zurückzuzahlen.
Das wird sich bitterlich rächen und es hat bereits begonnen.

Last edited 8 Monate her by Orlando M.