Größere Demonstrationen in Sachsen wieder erlaubt

Das Verwaltungsgericht Dresden hat eine Demo-Einschränkung der sächsischen Landesregierung gekippt, nach der nur zehn Personen gemeinsam demonstrieren durften.

Künftig sollen Demonstrationszüge mit bis zu 1000 Personen in Sachsen wieder erlaubt sein. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte eine seit dem 22. November geltende Verfügung der Landesregierung für unwirksam erklärt, wonach nur Mini-Demonstrationen mit höchstens 10 Teilnehmern zulässig waren. Die Landesregierung will die Regelung nun lockern. Das geht aus einem am Freitag in Dresden festgelegten Eckpunktepapier hervor, wie die Online-Platform Tag24 berichtet. Die neue Regelung gilt für die sogenannte Vorwarnstufe (650 Corona-Patienten auf Normal- oder 180 auf Intensivstationen). Bei Erreichen der sogenannten Überlastungsstufe (1300 belegte Corona-Betten auf Normal- oder 420 auf Intensivstationen) oder einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1500, sollen nur noch ortsfeste Versammlungen mit 200 Personen möglich sein.

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Kommentare ( 13 )

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teanopos
2 Jahre her

Wie durchschaubar. Mit der Maßregelung max. 10 Personen konnte man die Untertanen nicht in den Griff bekommen, im Gegenteil. Nun versucht der Amtsschimmel durch die größe der Demos, die Anmeldung selbiger wieder attraktiver und damit Verantwortliche(In diesem Fall Dumme) Personen zu finden die Demos anmelden um selbige dann wieder aufzulösen und „Drahtzieher“ Dingfest machen zu können. Und alles über Tausend Teilnehmer kann dann ebenfalls sofort aufgelöst werden. Also jede Demo, denn erstens zählt der Staat und zweitens zählt jede ernstzunehmende Demo über tausend Teilnehmer. Weiterer Aspekt: der Staat versucht sich hier generös präsentieren bzw. eine milde gegenüber seinen Untertanen zu… Mehr

Last edited 2 Jahre her by teanopos
H. Krueger
2 Jahre her

Da der Gesetzgeber mittlerweile darin geübt ist mit gefälschten Corona-Statistken (siehe z.B.Bayern) zu arbeiten, dürfte es nicht schwer fallen diese künftig so zu manipulieren, dass Demonstrationen gänzlich untersagt werden.

Micci
2 Jahre her

Für die Geschichtsforscher, die in ferner Zukunft ermitteln wollen, warum nach der Weimarer Republik auch der 2. deutsche Demokratieversuch schiefgegangen ist, sei es hier schon mal notiert: Weil die Grundrechte so aufgebaut wurden, dass sie quasi mit einem Fingerschnipsen ausgeschaltet werden können! Dies sei einmal demonstriert an Art. 5 GG: (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (…) (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …   Und hier die Übersetzung: „Schreib in irgendein Pippifax-Gesetz, das schnell gegen Mitternacht mit übermüdeten  Restabgeordneten durch den BT gepeitscht wird,… Mehr

abel
2 Jahre her
Antworten an  Micci

Na ja, eine Klausel können sie nicht aufheben oder sagen wir mal so die Bürger können trotzdem diese Klausel anwenden selbst wenn der Gesetzgeber sie neu verfasst im GG. Denn die Klausel besagt das jeglicher Versuch die Freiheitsrechte der Bürger allgemein einzuschränken den Widerstand der Bürger dagegen zuläßt. Eine Neufassung dieser Klausel ist ja schon Widerrechtliches Verhalten, also Nichtig.

ErwinLoewe
2 Jahre her
Antworten an  abel

Ziemlich theoretisch, Ihre Betrachtung. Die Wirklichkeit ist härter, weil zuerst die Staatsgewalt auf die Bürger losgelassen wird. Irgendwann später könnte das Bundesverfassungsgericht, nur das ist bei Bundesgesetzen zuständig, das Gesetz für unwirksam erklären. Könnte. Vielleicht. Vielleicht aber auch nicht. Bis dahin verhält sich jeder Widerspenstige gesetzwidrig und kann bestraft werden, was die Obrigkeit ohne mit der Wimper zu zucken auch durchzieht.

Alois Dimpflmoser
2 Jahre her

Wenn Du in Hannover mit deinem Kumpel durch die Fußgängerzone läufst und dabei Corona diskutierst, ist das eine verbotene Demonstration:
§ 2 NVersG ➡ Eine Versammlung im Sinne dieses Gesetzes ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
https://twitter.com/Polizei_H/status/1478693447687098376

Sonny
2 Jahre her
Antworten an  Alois Dimpflmoser

Ja. Ich lebe in Niedersachsen und ich kann bestätigen, dass es hier, unter dem SPD-Regime seit Jahren ziemlich unerträglich ist und das Grundgesetz von Politikern pausenlos ausgehebelt wird.

momo-skipper2
2 Jahre her

Diese Bürokraten und Beamtenschädel, Hauptsache sie können sinnfrei irgendetwas vorschreiben!

Im Freien keine Ansteckungsgefahr und das Grundrecht steht höher als ein IfSG, das alle paar Wochen geändert wird!

Warte nicht auf bessre zeiten
2 Jahre her

Welcher sachliche und belegbare Zusammenhang besteht zwischen Belegzahlen in Krankenhäusern und Demonstrationen an freier Luft? Warum gehen 1000 aber nicht 2000? Das ist wie die Rechtsprechung in früheren Hexenprozessen. Eine formale Logik auf der Basis völlig unhaltbarer und nicht belegbarer Grundannahmen.

Kuno.2
2 Jahre her

Das wurde auch höchste Zeit. Denn dann könnte ja bei (für das Volk) unangenehmen Änderungen vorauseilend eine medizinische Notlage verkündet werden- und schon entfällt das Demonstrationsrecht.
Auf diese Idee sind Politiker in den Sechziger, Siebziger, Achtziger und Neunziger Jahren nicht gekommen.

JamesBond
2 Jahre her

Einfach Irre das Demokratie und Freiheit von jahrelangen Einsparungen im Gesundheitswesen abhängig gemacht werden. So kann die kommende Diktatur durch weitere Einsparungen die Demonstrationen auf 0 drücken.

jopa
2 Jahre her
Antworten an  JamesBond

Nicht ganz richtig! Anzahl Regierungskritischer Demonstrationen = 0, aber Anzahl Regierungsfreundlicher Demos, mit oder ohne Gewalt >> 0.Denn merke: Quod licet ad jovie non licet ad bovi oder; Watt dem einen sin Uhl is dem annern sin Nachtigal.

reiner
2 Jahre her

eine demo an zahlen der krankenhausbelegung abhängig zumachen ist realsatire ,dann dürfte in bayern 100 jahre keiner mehr auf die strasse gehen,bei den zahlen. außerdem,wer sagt denn,dass alle corona haben,die da liegen??