Mord an an einer Pariser Jüdin bleibt ungesühnt – weil der Täter aus Mali Cannabis konsumiert hatte

Es ist ein Fall, der die Welt erschütterte: Eine Pariser Jüdin wird von einem aus Mali stammenden Täter mit antisemitischer Grundhaltung brutal ermordet. Wegen Mordes verurteilt wird er nicht.

picture alliance / abaca
Walk not silent for Sarah Halimi, in Paris, France, on January 05, 2020

Am vergangenen Mittwoch hat der oberste Gerichtshof Frankreichs beschlossen, dass sich Kobili Traore nicht für den Mord an seiner jüdischen Nachbarin Sarah Halimi im Jahr 2017 verantworten muss. Der oberste Gerichtshof folgte damit uneingeschränkt der Entscheidung eines Pariser Berufungsgerichts im Januar letzten Jahres. Der aus Mali stammende Traore gilt aufgrund eines „Deliriums in Folge von Cannabiskonsum“ als nicht schuldfähig – jetzt auch in oberster Instanz.

Sarah Halimi, damals 65 Jahre alt, wurde 2017 von ihrem Nachbarn zunächst schwerstens misshandelt und anschließend unter „Allahu Akbar“-Rufen aus dem Fenster ihrer Wohnung im dritten Stock gestoßen. Sarah Halimi wurde so brutal gefoltert, dass sich rückblickend nicht rekonstruieren ließ, ob sie durch den Sturz oder die Misshandlungen getötet wurde. Trotz dieser Grausamkeiten bleibt der Mord an Sarah Halimi ungesühnt. Der polizeibekannte Dealer hatte zuvor einen Joint geraucht. Das Gericht räumt zwar ein, dass seine antisemitische Grundeinstellung womöglich zu diesem Verbrechen beigetragen haben könnte, aber er ist durch den Drogenkonsum als nicht schuldfähig zu betrachten.

Berichtet wird nur, wenn Israel zurückschießt
Hamas feuert Raketen auf Israel - was machen deutsche Medien daraus?
Traore ist seit seiner Verhaftung in der Psychiatrie, obwohl Gutachter keine psychische Erkrankung bei ihm feststellen konnten. Nach dem Prozess im Januar letzten Jahres übte auch der französische Präsident Macron starke Kritik an dem Urteil und betonte die Notwendigkeit eines Prozesses gegen Traore. Nun wurde die weitere Unterbringung in der Psychiatrie für mindestens 20 Jahre beschlossen, einen Mordprozess wird es jedoch nicht geben. Die Entscheidung des obersten Gerichtshofs in Paris trifft selbstverständlich auf große Kritik seitens jüdischer Verbände und anderen Institutionen weltweit. Die Anwälte von Halimis Familie wollen den Fall nun an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte übermitteln.

Einen gefährlichen Mörder augrund einer antisemitischen Gewalttat nicht vor Gericht zu stellen, ist ein schockierendes Versagen des Rechtsstaates. Tatsächliche Schwer- und Gewaltverbrecher werden entkriminalisiert; man begegnet Ihnen mit mehr Mitleid, Verständnis und Empathie als ihren Opfern oder deren Hinterbliebenen. Für die französischen Juden im besonderen und für die europäischen Juden insgesamt ist dieses Gerichtsurteil ein fatales Zeichen – es sind genau jene Urteile, die zeigen, dass Juden in Europa offenbar keine Zukunft haben. Und dass das auch kaum einen so wirklich stört.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 94 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

94 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Germer
3 Jahre her

„Nun wurde die weitere Unterbringung in der Psychiatrie für mindestens 20 Jahre beschlossen“

So unverständlich mir dieses Urteil auch erscheint, so ist es glücklicherweise immer noch härter, als das was ihn in Deutschland erwartet hätte.

Hier wäre er selbst nach einer Verurteilung wegen Mordes, bei guter Führung, nach 15 Jahren wieder auf freiem Fuß gewesen.

Rob Roy
3 Jahre her
Antworten an  Germer

Auch in französischen Psychiatrien wird für immer mehr geisteskranke Fanatiker immer mehr Platz gebraucht. Die Chancen stehen für den Täter nicht schlecht, dass er in fünf bis zehn Jahren als „geheilt“ entlassen wird. Und dann läuft er ja trotzdem noch im Lande herum, so viel wird in Frankreich ja auch nicht abgeschoben.
Denken Sie an den libanesischen Polizistenmörder in Berlin. Zu lebenslänglich verurteilt, nach zehn Jahren auf freiem Fuß, und nicht abschiebbar, da er in der Haft vier Kinder gezeugt hat.

Skeptischer Zukunftsoptimist
3 Jahre her

Auf den ersten Blick möchte man sich da direkt wünschen, dass die Richter ebenfalls alle 4 oder 5 Jahre vom Volk gewählt werden.

Aber wenn diese Wahl dann genauso ausgehen wie die Parlamentswahlen……. dann kann man sich das auch sparen.

RS
3 Jahre her

Wer jemals gekifft hat, der weiß, daß die Richter entweder völlig weltfremd sind, oder er wird den Verdacht nicht los, daß hier eine ganz andere, sehr üble Agenda im Hintergrund steht.

Andreas aus E.
3 Jahre her

Dachschaden zum Quadrat hoch fünf.
Ich hab auch ab und an mal gekifft und halte es für ausgeschlossen, daß man im Rausch ein derartiges Verbrechen begehen wird, jedenfals nicht so, daß man dann schuldunfähig wäre. Die Richter sollten sich mal selbst „eins dröhnen“, dann wüßten die das.
Wahlweise sitzt man dann nämlich lethargisch herum, dümmlich kichernd allenfalls, oder man kennt das nicht, wähnt sich sterbend und kübelt eimerweise, jedenfalls wäre man kaum zu zielorientierten Handlungen befähigt.
Oder aber man ist das gewohnt, Berufskiffer, dann wäre man aber voll schuldfähig.

horrex
3 Jahre her

Nach meinem Verständnis zeigt das Urteil,
dass selbst Höchste Gerichte längst durch den Regierenden genehme „Globalisten“ duchsetzt/unterwandert sind. Siehe in D das BVG und Harbath, oder die anlaufenden Versuche der Democrats in den USA das oberste Gericht mit „ihren Leuten“ gigantisch aufzublähen. –

Albert Pflueger
3 Jahre her

Wer ernstlich behauptet, daß die Schuldfähigkeit durch das Rauchen eines Joints beeinträchtigt sein könnte, der sollte lieber mal vorher selbst einen rauchen und testen, was dann passiert. Da haben sich welche in ihren eigenen Erzählungen über die vermeintliche Gefährlichkeit dieser Droge verfangen und dann geurteilt, ohne jede Kenntnis. Ein Skandal! Niemals kann es sein, daß Cannabis die Tötungshemmung aufhebt und einen normalen Menschen zum Mörder werden läßt, so daß er dafür nicht schuldfähig sein könnte. Was für ein wahnwitziges Urteil!

Anton Mohr
3 Jahre her

Verrückte Gerichtsurteile gibt es also nicht nur bei uns. Fast schon tröstlich, wäre es nicht so schrecklich!

Dorothe
3 Jahre her

Massenmigration als Waffe mit tatkräftiger Unterstützung von Richtern und Gutmenschen gegen die autochthone Gesellschaft, auch in DE und Schweden. Wetten, der Blödmichel wählt im Herbst dergestalt dass Annalena Kobold die Dame im Blazer ablöst.
Was bleibt? Kämpfen, untergehen oder das Land verlassen. Aber wohin!

Kaltverformer
3 Jahre her

Na ja, anscheinend haben französische Richter in Deutschland Seminar gehabt….. Es ist dies aber nur die Spitze des Eisberges, denn in vielen Bereichen wird gar nicht mehr, oder zumindest nicht mehr genau hingesehen, wenn diese „Neu-„Bürger““ mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Das fängt schon bei der Polizei an, denn die stehen an der Front und wenn man ein SEK für die Ausstellung eines Strafzettels benötigt, dann überlegt man es sich zweimal, vor allem wenn der Beschuldigte sowieso keine relevante Bestrafung erfährt. Nicht umsonst sind auch die Intensivbetten mit 2/3 nicht autochthonen Bürgern belegt. Der Rechtsstaat hat fertig und wird… Mehr

luxlimbus
3 Jahre her

Man ist gehalten, die Möglichkeit dass sich alles um eine Fügung Allahs handelt, zumindest einmal in Betracht ziehen. (…) So viel „Aufklärung“ muss sein!