Spät – aber immerhin jetzt doch: Die Justiz greift nun endlich hart gegen jene Klima-Aktivisten durch, die mit ihren Blockade-Aktionen tausende Passagiere und Fluglinien quälten.
picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Das Landgericht Hamburg hat nun ein Urteil gefällt, das als klares Signal gewertet werden kann: Zehn „Aktivisten“ der „Letzten Generation“ müssen wegen einer Blockade des Hamburger Flughafens 403.000 Euro Schadenersatz und 700.000 Euro an Prozesskosten zahlen – und haften darüber hinaus für mögliche zukünftige Schäden, die aus der Aktion noch entstehen könnten. Das Urteil, das am Dienstag veröffentlicht wurde, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Justiz nach Jahren zunehmender Klima-Protestaktionen eine härtere Linie fährt. Hineingehetzt haben die meist jugendlich-infantilen Blockierer Klimaaaktivisten wie Luisa Neubauer, aber auch viele Jubel-Medien. Die Grenzen zwischen Recht und Unrecht wurden bewusst verschoben. Die Zeche dafür zahlen jetzt die unmittelbar Beteiligten.
Das letzte Hemd der Letzten Generation
Im Zentrum des Prozesses stand die Aktion vom 13. Juli 2023, bei der Aktivisten der „Letzten Generation“ unbefugt auf das Rollfeld des Flughafens gelangten und sich auch festklebten. Der Flugbetrieb kam stundenlang zum Erliegen. Flugzeuge konnten nicht starten oder landen, Hunderte Passagiere strandeten, Maschinen mussten umgeleitet werden. Die Lufthansa – die für sich und andere Airlines klagte – bezifferte den Schaden auf Fluggastentschädigungen, technische Ausfälle, Umleitungen sowie entgangene Umsätze.
Das Gericht kam zu einem eindeutigen Schluss: Die Klimaaktivisten hätten „zielgerichtet und rechtswidrig“ in den hochsensiblen Geschäftsbetrieb eingegriffen. Zwar würdigte das Gericht ausdrücklich, dass das Ziel des Klimaschutzes ein „für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft unabdingbares“ Anliegen sei. Doch rechtfertige es in keiner Weise die „bewusste Überschreitung strafrechtlicher Grenzen“. Die Konsequenz: 403.000 Euro Schadenersatz, zusätzlich die Übernahme der Prozesskosten in Höhe von 700.000 Euro. Der Streitwert des Verfahrens lag bei 1,1 Millionen Euro.
Zahlen die Klima-„Aktivisten“ nicht, droht Gefängnis
Brisant ist auch der zweite Teil des Urteils: Die Airlines erhielten Recht in ihrem Antrag auf Unterlassung. Verübt einer der zehn Aktivisten künftig eine ähnliche Aktion, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren. Die Richter machten ebenfalls klar: Sollten die Beklagten bei Rechtskraft die Summe nicht zahlen (können), kann ersatzweise Ordnungshaft verhängt werden.
Prozesse dieser Art sind kein Einzelfall mehr. Bereits Ende 2023 endete ein Verfahren des Logistikriesen DHL wegen einer Flughafenblockade mit einem Vergleich: Aktivisten mussten Arbeitsstunden leisten, das Unternehmen verzichtete auf seine finanzielle Forderung. Dass nun ein Gericht ein so hohes Schadenersatzurteil fällt, gilt als neue Eskalationsstufe in der juristischen Auseinandersetzung zwischen staatlichen Institutionen und Klimaaktivisten.
Die „Letzte Generation“ hatte in den Jahren 2022 und 2023 bundesweit Schlagzeilen gemacht: Straßenblockaden, festgeklebte Demonstranten und zahlreiche Aktionen auf Flughäfen – darunter Berlin, München, Hamburg. Seit 2024 änderte die Gruppe ihre Strategie und verzichtete offiziell auf Blockaden. Die politischen und gesellschaftlichen Debatten darüber, ob es sich um zivilen Ungehorsam oder kriminelle Aktionen handelt, dauern jedoch an. Teilweise prüfen Staatsanwaltschaften, die Gruppe als „kriminelle Vereinigung“ einzustufen.
Auch „Klima-Shakira“ im Fokus der Justiz
Eine der bekanntesten Figuren der Bewegung ist Anja Windl, in sozialen Medien oft „Klima-Shakira“ genannt. Sie steht derzeit selbst ziemlich oft vor Gericht – unter anderem wegen Nötigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung. Gegen sie laufen verschiedene Verfahren in Österreich und Deutschland; in einigen Fällen wurden bereits Strafen verhängt, in anderen ermittelt die Staatsanwaltschaft noch. Die deutsche Staatsbürgerin sollte auch aus Österreich abgeschoben werden, ein Aufenthaltsverbot wurde erlassen, gegen das Windl aber Einspruch erhoben hat.
Windl beteuert stets, ihr Protest sei „gewaltfrei und notwendig“. Die neueste Entscheidung aus Hamburg könnte auch für ihre anhängigen Verfahren Signalwirkung haben: Die Haftungsfrage für „Aktivisten“ dürfte künftig deutlich strenger beurteilt werden.




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Das Geld fließt hier doch nur von der einen staatlichen Tasche in die andere…
Ein einigermaßen angemessenes Urteil, will mir scheinen.
Aber ohne die völlig unsinnige Entschuldigung „für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft unabdingbares Anliegen“ geht es leider auch hier nicht.
Glaubt irgendjemand im Ernst, dass „unsere Greta“ oder „unsere Luisa“ auch nur EINEN CENT aus eigener Tasche bezahlen??? Diese Kosten werden mit Sicherheit von Soros & Co. (inklusive all den staatlich gepamperten NGOs) getragen. Schon allein deshalb sind die mikrigen 400.000 EUR schändlich unterfinanziert.
Können Sie bitte die Namen der „Aktivisten“ und der Richter nachtragen – oder ist dies rechtlich nicht möglich?
… dass das Ziel des Klimaschutzes ein „für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft unabdingbares“ Anliegen sei.
Nach Ansicht der Richter wird also die Menschheit ausgerottet, wenn die Temperaturen um drei Grad oder so steigen.
Da frage ich mich, warum die Weltbevölkerung ausgerechnet seit der „gefährlichen Klimaerhitzung“ exponentiell zunimmt, da kann selbst Wikipedia nicht schummeln.
https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbev%C3%B6lkerung
Es werden sich im Haushalt schon ein paar Steuergeldeuros finden, die der verlängerte Arm der Linksterroristen im Bundestag über NGOs diesen Kriminellen zukommen lassen kann, damit sie ihre Strafen bezahlen können und nicht ins Gefängnis müssen. Anschließend gibt es für diese Kriminellen noch einen Lehrgang zum Sprengstoffschein und die Ausbildung zum Drohnenführerschein plus Drohnen obendrauf. Die Antifa ist eine große, gesichert hoch-kriminelle linksgrüne Organisation, die in Deutschland mit samt den unterstützenden Parteien dringend verboten werden muss.
Würden sie alle unterstützenden Parteien verbieten gäbe es keine Regierungen mehr.
Die Gerichte haben es ganz offensichtlich verabsäumt, die Struktur der Vereinigungen angemessen zu berücksichtigen.
Ganz wie bei den bekannten „Mauerschützen“ hätte man darauf abstellen sollen, dass Luisa und Konsorten im Hintergrund die Strippen gezogen haben und damit hauptverantwortlich sind. Die armen Irren, die mit Klebstoff und Farbe „bewaffnet“ auf der Rollbahn geklebt haben, waren doch nur Werkzeuge. Wobei auch die „Windl-Shakira“ höchstens mittlere Ebene ist.
Hmmm … .
Ich glaube, da saß einer der Richter selbst in einem der Flugzeuge, die von den Taten der letzten Degeneration betroffen waren.
In dem Urteil schwingt einiges an persönlichen Groll mit. Sonst wäre dies bei unserer Kuscheljustiz viel milder ausgefallen.
Bei Rechtskraft: Genau das ist der Knackpunkt. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft. Es kann Berufung eingelegt werden. Bei der Summe und dem Urteil ist nicht davon auszugehen, dass auf Berufung verzichtet wird.
„Windl beteuert stets, ihr Protest sei „gewaltfrei und notwendig“.“
Wegen der Verkehrbehinderungen ist mindestens ein Mensch gestorben, dessen Rettungswagen nicht zur Unfallstelle gelangen konnte.
Deren Ideologie geht wortwörtlich über Leichen!