Europäischer Gerichtshof erlaubt Kopftuchverbot für Angestellte

Das Verbot des muslimischen Kopftuchs für Angestellte könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, entschied der EuGH.

Während sich Unternehmen wie Adidas beispielsweise mit Schwimm-Hidschabs und Werbetexten wie: „Das Design schützt dich vor der Sonne“ um eine klare Positionierung drücken und die Problematik um den religiös-politischen Hintergrund  von Kopftüchern ignorieren, zogen zwei Frauen in Deutschland vor Gericht, denen das Tragen von Kopftüchern an ihrem Arbeitsplatz untersagt wurde.

Zuletzt schon einmal im Februar 2021 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das von einem deutschen Gericht entschiedene Verbot des Tragens eines Kopftuches für eine muslimische Lehrerin an einer deutsche Schule. Der EuGH kam damals zu dem Schluss, dass das Verbot, jegliche politische, religiöse oder weltanschauliche Zeichen sichtbar am Arbeitsplatz zu tragen, „keine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung von Arbeitnehmern“ darstelle, wie Tagesschau.de berichtet.

Jetzt bestätigte der Gerichtshof erneut das Kopftuchverbot am Arbeitsplatz: So könne das Verbot durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden entschied der EuGH am heutigen Donnerstag.

Von den beiden Frauen, die eine Gerichtsentscheidung suchten, arbeitet eine in einer überkonfessionellen Hamburger Kita und die andere bei der Drogeriemarktkette Müller in München.

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Die Mitarbeiterin der Kita war bereits mehrfach abgemahnt worden und klagte vor dem Arbeitsgericht in HH gegen entsprechende Einträge in ihre Personalakte. Das Gericht entschied aber nicht selbst, sondern rief schon – so lange liegt der Fall bereits vor – im November 2018 den Europäischen Gerichtshof an und bat um Auslegung von EU-Recht.

Jetzt stärkte das EuGH die Rechte von Arbeitgebern. Der NDR berichtet aktuell, die Kita hätte der Mitarbeiterin zunächst gekündigt, als diese aus dem Elternschutz mit Kopftuch zurückkehrte, musste die Kündigung aber zurücknehmen, da die Mitarbeiterin erneut schwanger wurde.

Der EuGH ließ den deutschen Gerichten, die jetzt auf Grundlage seiner Entscheidung wieder übernehmen müssen, allerdings einiges an Spielraum. Demnach dürfen diese durchaus den nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen:
Insbesondere sei dies der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gebe.“

Die Frage bleibt also, inwieweit das Tragen des Kopftuches oder anderer Verhüllungen bis zur Vollverschleierung im Straßenbild nicht schon längst zum Alltag gehören und sich damit der Alltag der Menschen noch weiter von ihrer Lebenssituation im Beruf unterscheidet. Die Debatte im Nachbarland Frankreich ist da schon viel weiter. Hier wird der öffentliche Raum mit einbezogen.

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Kommentare ( 32 )

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Vati5672
2 Jahre her

Wie immer geht es darum mehr Islam durch zu setzen. Da wird dann auch dickfellig Anweisungen ignoriert und geklagt bis der Arzt kommt (vermtl. von Islamverbänden finanziert). Bei uns ähnlich, in manchen Krankenhäusern als Beschäftigte verboten, in anderen grossen Staatlichen nicht. Hohe Streitbarkeit, Agressionen, gruppenbezogene Sonderrechte, hohe Fertilität. In D. vom Steuerzahler bezahlt. Übrigens auch wie die GESAMTE Moschee in Duisburg (das blaue „Wunder“) und die in Köln. Wie? Ganz einfach über die EU Vorbeitrittshilfe in Höhe von 1,8 Mrd. oder den Demokratiehilfen an die Türkei. EU+D: Dumm & Dümmer. Bezahlen ihre eigene Islamisierung aaaach übrigens auch über den Flüchtlingspakt… Mehr

Genco Steins
2 Jahre her

Einer muslimischen Frau sollte es genau so leicht fallen, ein Kopftuch vor der Arbeit abzunehmen, so wie es nach der Arbeit wieder aufzusetzen.

LadyGrilka55
2 Jahre her
Antworten an  Genco Steins

Sicher ist das so, doch darum geht es gar nicht. Es geht darum, uns Deutschen die islamische Weltsicht aufzuzwingen, denn Bilder prägen mehr als Worte. Und es geht mitnichten nur darum, zu demonstrieren, der Islam gehöre dazu. Es geht vielmehr um die Manifestation eines Ausspruchs, der schon vor mehr als 10 Jahren in Schulen zu hören war: „Der Islam wird siegen!“ Kein Deut weniger als der Anspruch des Islam auf Herrschaft über Deutschland und den Rest der Welt wird durch das Kopftuch ausgedrückt, weswegen in Moscheen und bei Islamverbänden so viel Wert auf dieses Stück Stoff gelegt wird.

Lila
2 Jahre her

Ich frage mich immer, wer dahinter steht, dass wie hier dargestellt eine muslimische Kitamitarbeiterin bzw. eine Drogeriemitabeiterin oder auch irgendwelche Bauern in Afghanistan, Namibia usw. den Rechtsweg beschreiten, um angebliche Rechte einzuklagen, und das bis zum EuGH. Es geht doch wohl nur vordergründig um Kopftücher, sondern eher darum, unser Rechtssystem ad absurdum zu führen.

Stefferl
2 Jahre her
Antworten an  Lila

Absolut richtig! Sehr häufig stehen hinter den Klagen irgendwelche NGOs, wie z.B. die deutsche Umwelthilfe, usw.

Mausi
2 Jahre her

Nun, in D gibt es auf jeden Fall günstigere Vorschriften für Religionen. Daher wird das Kopftuch durchgehen, wie das Tragen eines Kreuzes. D macht sich keine wirklichen Gedanken darüber, wie mit einer Religion und seinen Zeichen umgegangen werden soll, die immanent die Trennung von Staat und Kirche aufhebt. Aber gut, D, wie es sich in der Mainstreampresse und dem ÖRR wiederfindet, weiss sich ja auch nicht gegen Vereinigungen zu wehren, die unsere freiheitliche Gesellschaft „verändern“ wollen. Und will es auch gar nicht. Aufsicht über den ÖRR gibt es nicht. „D“ meint nach zwei Diktaturen, es sei der Freiheit zuträglich, jede… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Mausi
Andreas aus E.
2 Jahre her

In einem normalen Land außerhalb des moslemisch geprägten Gebiets würde nicht lange vor Gericht gestritten, da hieße es ganz einfach: Kopftuch => Ausreise.

IJ
2 Jahre her

Ich bin skeptisch, was dieses „Urteil“ anbelangt, das mangels Europäischer Verfassung de jure bekanntlich sowieso nur eine rechtsberatende Empfehlung für tatsächliche echte nationale Gerichte darstellt (Daran ändern auch teure rote Roben der „EU-Richter“ und ein feierlicher „Urteilsspruch“ vor der Presse wie bei einem katholischen Hochamt nichts.). Ich befürchte, dass es – falls dieser Empfehlung gefolgt würde – im Kern auf eine kategorische Beweislastumkehr zu Ungunsten aller Unternehmen hinausliefe, da sie im Einzelfall nachzuweisen hätten, dass sie massive Nachteile durch Kopftuchträgerinnen in Kauf zu nehmen hätten. Derartige Nachteile wären dann typischerweise nur noch existenzbedrohende Nachteile wirtschaftlicher Natur – etwa beim Vertrieb… Mehr

Last edited 2 Jahre her by IJ
Peisistratos
2 Jahre her
Antworten an  IJ

… des ehemals säkularen Europa …

Naja, man könnte sich ja mal überlegen, ob Europa nicht deswegen ein massives Problem mit dem Islam hat, weil es so säkular geworden ist und sich seine christlichen Wurzeln abschneidet. Wozu dann 1571, 1683? (Außerdem: Die Gründerväter der EWG/EG haben übrigens niemals ein säkulares Ideal verfolgt, wenn ich das richtig sehe.)

Last edited 2 Jahre her by Peisistratos
IJ
2 Jahre her
Antworten an  Peisistratos

Ich glaube, dass säkulare Gesellschaften durchaus wehrhaft sein können. Dafür gibt es seit den säkular orientierten Römern vielfältige Beispiele. Oder anders herum: Es wäre traurig, wenn sich (islamischer) religiöser Wahn nur durch (christlichen oder anderweitigen) religiösen Wahn bekämpfen ließe.

Peisistratos
2 Jahre her
Antworten an  IJ

… Ich glaube, dass säkulare Gesellschaften durchaus wehrhaft sein können. Die Erfahrung zeigt doch gerade, dass sie dass nicht sind. … säkular orientierten Römern … Dinge wie den römischen Kaiserkult nennen Sie säkular? Als Althistoriker kann ich Ihnen sagen, dass die Römer eines nicht waren: Säkular. Jenseits der offiziellen städtischen Kulte gab es dann auch noch alles mögliche andere: Mithraskulte, Manichäer, Gnostiker, etc. pp. Und der Aberglaube feierte sowieso fröhliche Urständ. … durch (christlichen oder anderweitigen) religiösen Wahn … Sie sollten Ihren Begriffsapparat, der offensichtlich von Dawkins stammt, etwas einnorden, und sich vielleicht mal ein bisschen mit den kulturgeschichtlichen Leistungen… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Peisistratos
LadyGrilka55
2 Jahre her
Antworten an  Peisistratos

Eines muss man aber über die antiken Römer auch festhalten: Sie haben mit ihrer reglementierten Staatsreligion recht erfolgreich verhindert, dass religiöses Leben aus dem Ruder lief. Nervende ausländische Kulte hielt man ebenfalls lange unter Kontrolle, indem sie von den Censoren immer wieder mal aus Rom vertrieben wurden. Religion im Sinne von Glauben an ein oder mehrere höhere Wesen kann man selbstverständlich nicht verbieten. Aber man muss Religion aus den gesellschaftlich-politischen Entscheidungen heraushalten, so gut es eben geht. Religion muss Privatsache sein. Die Herrschaft einer Religion muss zwangsläufig einseitig sein und alle anderen Weltanschauungen benachteiligen, wenn nicht verfolgen. Dies zeigt ebenfalls… Mehr

Last edited 2 Jahre her by LadyGrilka55
IJ
2 Jahre her
Antworten an  Peisistratos

Schade. Ihre Replik las sich anfänglich recht konstruktiv. Doch dann sind sie – wie ich finde unnötig – ins Beleidigende abgedriftet. Ich betrachte es durchaus als säkular, dass sich das politische Rom eigentlich nicht so sehr für Götter als solche interessierte und eben deshalb viele zuließ und hinzunahm. Der Fluch des Monotheismus im Sinne Nietzsches (siehe: Genealogie der Moral), der diese pragmatische Orientierung unerfreulich beendete, kam dann mit dem von Ihnen offensichtlich so hoch verehrten Christentum. Das sorgte dann erst mal für ca. 800 Jahre geistige Dunkelheit in Europa, bis sich kluge und mutige Geister während der Renaissance wieder an… Mehr

Last edited 2 Jahre her by IJ
Peisistratos
2 Jahre her

Religionsausübung ist es, wenn manche katholische Damen sich vor der Messe freiwillig eine Mantilla überwerfen, die im Übrigen so leicht, luftig und elegant sind, dass es nicht mehr als eine Geste der Ehrerbietung zu deuten ist.
Was allerdings die Tätigkeit am Arbeitsplatz mit Religionsausübung zu tun haben soll, ist mir rätselhaft.

Deutscher
2 Jahre her

Gute Entscheidung, richtige Entscheidung, einzig sinnvolle Entscheidung.

Wer das Kopftuch im Dienst tragen will, kann dies in zahlreichen außereuropäischen Ländern tun.

Last edited 2 Jahre her by Deutscher
imapact
2 Jahre her

Nur nicht den Tag vor dem Abend loben. Wie auf ZON zu lesen ist: „Das abschließende Urteil im konkreten Fall der Kita-Mitarbeiterin und der Angestellten des Drogeriemarktes müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen. Der EuGH betonte, dass diese durchaus Entscheidungsspielraum haben. Demnach könnten die nationalen Gerichte im Rahmen des Ausgleichs der in Rede stehenden Rechte und Interessen dem Kontext ihres jeweiligen Mitgliedstaats Rechnung tragen. Insbesondere sei dies der Fall, wenn es in Bezug auf den Schutz der Religionsfreiheit günstigere nationale Vorschriften gebe. Mithin, während man sonst in Deutschland ja gerne nationales Recht durch europäisches aushebelt, wird es hier genau… Mehr

Thorsten
2 Jahre her

Adidas hat gute Gründe sich auf diesem Markt pro Kopftuch zu engagieren: es gibt über 1 Miliarde Muslime, die man damit erreichen kann.
Es ist also weniger „woke“ als ein echter „business case“. Dies verwechseln viele Leute. Vor allem: „Aktivisten“ und zwar von links-grüne und von „rächts“ …