EuGH: Die Migranten reisten illegal ein, aber macht nix

Die Grenzen für unzählige pauschal "Flüchtlinge" genannten illegalen Einwanderer zu öffnen, die sich 2015 von Budapest aus in Richtung Westen aufgemacht hatten, widersprach EU-Recht. Aber Regierungen dürfen das.

Flüchtlinge auf der Balkanroute auf dem Weg nach Europa

Mit dem Entschluss, die Grenzen für unzählige pauschal „Flüchtlinge“ genannten illegalen Einwanderer zu öffnen, die sich 2015 von Budapest aus in Richtung Westen aufgemacht hatten, haben die Regierungschefs von Deutschland und Österreich die Dublin-Regeln außer Kraft gesetzt. Der EuGH entschied nun, das geschah zu Unrecht, aber Regierungen dürfen Unrecht tun:

»Unter diesen Umständen entscheidet der Gerichtshof, dass ein „illegales Überschreiten einer Grenze “auch dann vorliegt, wenn ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen und unter Abweichung von den für sie grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen gestattet.
 
Bitte an Leser
Obergrenze II: Lesermeinungen
Ferner stellt der Gerichtshof unter Bezugnahme auf die durch die Dublin-III-Verordnung geschaffenen Mechanismen, auf die Richtlinie 2001/553 und auf Art. 78 Abs. 3 AEUV fest, dass nicht ausschlaggebend ist, dass das Überschreiten der Grenze in einer Situation erfolgt, die durch die Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger gekennzeichnet ist.
 
Der Gerichtshof hebt ebenfalls hervor, dass die Aufnahme dieser Drittstaatsangehörigen dadurch erleichtert werden kann, dass andere Mitgliedstaaten, einseitig oder in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität, von der „Eintrittsklausel“ Gebrauch machen, die es ihnen gestattet, bei ihnen gestellte Anträge auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den in der Dublin-III-Verordnung festgelegtenKriterien nicht für die Prüfung zuständig sind.
 
Schließlich weist er darauf hin, dass eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, nicht an den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden darf, wenn
infolge der Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger die Überstellung für sie mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden.«
Bundeskanzlerin und Bundesregierung müssen also nichts tun. Gerichte tun den Regierungen nichts.

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Kommentare ( 5 )

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Claudia B.
6 Jahre her

Am 28.07. lief auf arte eine bemerkenswerte Dokumentation, die sich eigentlich mit Musik und Protestkultur in der jüngeren englischen Geschichte beschäftigt (London Beat – Musik als Revolte, arte , Fr. 28.07 22.45 Uhr). Ab min. 42.08 wird ein Interview mit einem Politiker der National Front (John Tyndall) gezeigt, das mich konsterniert zurückgelassen hat. Tyndall´s Analyse des Migrationsproblems ist von erschütternder Aktualität. Erschütternd ist dieser Beitrag für mich persönlich auch deshalb, weil ich in dieser Zeit in London war und die NF gehasst habe… . Der Beitrag ist noch ca. 4 Wochen in der arte Mediathek abrufbar – sehr zu empfehlen… Mehr

Volker Reklov
6 Jahre her

Gerichte tun Regierungen nichts. Das ist der Schlüsselsatz und der ergibt zwangsweise aus der staatskorrumpierten Abhängigkeit durch die hinreichende Alimentierung der Urteilsverkünder. Nicht im Namen des Volkes heißt der treffende Spruch sondern im Namen der Dienstherren und das nicht nur in diesem Fall …

Fiat Lux
6 Jahre her

Ja, kann man so sehen. Das universelle Menschenrecht, nicht in erniedrigender Weise von Staats wegen behandelt zu werden – also etwa, igitt, als Flüchtling oder auch nur Möchtegernflüchtling in ein (Auffang-)Lager gesperrt zu werden -, geht in den bedingungs- oder besser besinnungslos humanitär gesinnten EU-Landen wohl als höherrangige Norm den profanen inner- und zwischenstaaatlichen Regelungen vor und hebt sie gewissermaßen auf oder, nüchterner betrachtet, hebelt sie aus. Schöne neue Welt auf dem vormals heilen alten Kontinent.

Horst Hirsch
6 Jahre her

Ich bin überhaupt nicht überrascht. Der EUGH ist ein recht dubioser Verein. Nur zur Erinnering. Im November 2010, d.h. mitten in einer der größten Finanzkrise der Menscheitsgeschichte, haben die Richter sich selbst und 50.000 Eurokraten einmal kurz selbst die Gehälter um 3.7% erhöht. (http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/europe/eu/8157015/Eurocrats-to-receive-3.7-per-cent-pay-increase-European-Court-of-Justice-rules.html) Das war ein absolutes Unding, daß Richter über sich selbst gerichtet haben. Außderdem war der Zeitpunkt der Gehaltserhöhung unpassend. Ab diesem Moment war der EUGH nicht mehr Ernst zu nehmen. Der EUGH ist meiner Meinung nach eine hochpolitische Institution und daher nicht wirklich unabhängig. Ich frage mich, wie andere hier in den Kommentaren, wo die Rechtsicherheit… Mehr

Jan Werner
6 Jahre her

Merkel hat eben kein Recht gebrochen. Selbst wenn ein Land erst einmal Leute einreisen lässt, ist das nach der Entscheidung des EuGH aus Sicht dieser Leute immer noch ein illegaler Grenzübertritt. Damit kann das Aufnahmeland die Leute zurückschicken. Darum ging es. Das Aufnahmeland hat aber nach den Dublin III Regeln eben das Eintrittsrecht – wird dies ausgeübt, gilt der Grenzübertritt eben nicht mehr als illegal. Das ist ein Recht, dass die Regierung ausüben kann, das hat sie 2015 getan, und damit findet das ganze innerhalb des gesetzten Rechtsrahmens statt.