Energieversorger dürfen Preise bei einer Garantie nicht erhöhen

Für Kunden, die mit Versorgern eine Preisgarantie vereinbart haben, dürfen die Preise nicht wegen höherer Beschaffungskosten steigen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

IMAGO / Panthermedia

Höhere Beschaffungspreise der Energieversorger rechtfertigten keine Preiserhöhungen, wenn die Unternehmen mit ihren Kunden vorher Preisgarantien vereinbart haben. Das entschied das Landgericht Düsseldorf in einem am Dienstag von der Verbraucherzentrale NRW veröffentlichten Beschluss (Az: 12 O 247/22).

Das Gericht verbietet per einstweiliger Verfügung dem Energiediscounter ExtraEnergie schon angekündigte Preiserhöhungen für Strom und Gas. ExtraEnergie hatte Verträge mit sogenannter eingeschränkter Preisgarantie angeboten. Demnach sind Preisanhebungen zwar möglich wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen, aber nicht wegen gestiegener Beschaffungskosten. Die Gasumlage dürfte darum von der Entscheidung nicht betroffen sein.

„Das ist eine gute Nachricht für Verbraucher und ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die gegen den Energiediscounter vor Gericht gegangen war. Der Beschluss des Landgerichts schützt alle Kunden der ExtraEnergie GmbH, zu der die Marken „prioenergie“ sowie „hitenergie“ gehören.

Das Unternehmen kann gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung Widerspruch einlegen.

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