Drei Beschwerden gegen Ermittlungseinstellung zum Fall Scholz abgewiesen

Es gab Einsprüche gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nicht weiter gegen den heutigen Kanzler vorzugehen. Sie blieben folgenlos. Der Regierungschef muss sich trotzdem Fragen stellen.

IMAGO / photothek

Vom 8. Februar bis zum 7. September prüfte Hamburgs Staatsanwaltschaft einen Verdacht auf Untreue gegen Olaf Scholz. Es ging um die Frage, ob er als Erster Bürgermeister der Hansestadt 2016 half, eine Steuerrückforderung gegenüber dem Bankhaus Warburg in Höhe von 47 Millionen Euro niederzuschlagen. Tatsächlich hatte sich Scholz damals zweimal mit Warburg-Bankiers getroffen und hatte einmal mit einem Bankvertreter telefoniert, die Steuerforderung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften wurde kurz darauf fallengelassen. Olaf Scholz bestritt stets jede politische Einflussnahme. Nach wenigen Monaten der Vorprüfung stellte die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren kurz vor der Bundestagswahl ein. Dagegen gab es Einsprüche – TE hatte vor wenigen Tagen darüber berichtet:

Nun liegt auf Nachfrage von TE auch die Antwort der Staatsanwaltschaft Hamburg zu den Einsprüchen vor.

„Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg betraf die Zurückweisung von insgesamt drei gegen die Verfahrenseinstellung vom 07.09.2021 gerichteten Beschwerden. Die Beschwerden datieren vom 12.09.2021, 28.09.2021 und 01.10.2021. Beschwerdeführer waren drei Anzeigende“, so die Behörde gegenüber TE. Alle drei Entscheidungen zusammen wurden von der Generalstaatsanwaltschaft am 29. November 2021 zurückgewiesen.

„Einzelheiten zum Inhalt des Vortrags der Beschwerdeführer“, so die Staatsanwaltschaft, könne sie nicht bekanntgeben. Einen Einfluss auf die Beschwerdezurückweisung habe es nicht gegeben; Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sei erst Anfang Dezember darüber informiert worden.

Einer Befragung zu seiner Rolle bei der Niederschlagung der Steuerforderung und möglicherweise auch zu dem Ermittlungsverfahren gegen ihn muss sich Scholz demnächst trotzdem stellen. Der Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zu der Affäre plant, den Bundeskanzler 2022 vorzuladen. Dazu werden die Ausschussmitglieder möglicherweise nach Berlin reisen müssen: Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht, an ihrem Dienstsitz vernommen zu werden.

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