Die Lockerungsbeschlüsse von Bund und Ländern

Ab Montag dürfen kleine Geschäfte wieder öffnen. Am 4. Mai öffnen die Schulen schrittweise. Außerdem empfehlen die Kanzlerin und die Länderregierungschefs nun "Alltagsmasken".

imago images / photothek

Das war wieder ein Tag der Exekutive. „Deutschland hat eine gemeinschaftliche Philosophie“ verkündete der bayrische Ministerpräsident Markus Söder als Gast dort, wo er wohl irgendwann auch Hausherr sein will und sein könnte – mit Bundeskanzlerin Merkel im Kanzleramt. Söder erschien bei dieser Pressekonferenz unmittelbar nach der Videokonferenz der Kanzlerin mit den Länderregierungschefs wieder ganz in seinem Element. Er sprach nach Merkel, aber klar, bestimmt und machermäßig als einer, der zeigt, dass er die Lage im Griff hat. Und ganz nebenbei auch noch seinem Konkurrenten, NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, nicht nur die Show stiehlt, sondern ihn auch in die Schranken weist.

Denn das wichtigste Ergebnis der Konferenz ist eben, dass die Schulen in allen Bundesländern nicht vor dem 4. Mai wieder schrittweise öffnen werden. Laschet hatte das schon zum Ende der Osterferien in der kommenden Woche vor.

Also die Beschlüsse im Einzelnen: 

Die Kontaktbeschränkungen werden bis mindestens 3. Mai verlängert. Aber dann soll es Lockerungen der Einschränkungen des täglichen Lebens geben. Wobei Merkel und Söder beide Mehrfach das Wort „Vorsicht“ gebrauchten. Am 30. April will man sich wieder treffen, um Fortschritte und weitere Lockerungen zu beraten.

Die Schulen sollen deutschlandweit ab 4. Mai „schrittweise“ wieder geöffnet werden, beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. Ausnahme: Bayern will Schulen erst ab dem 11. Mai wieder öffnen. „Wir werden das vorsichtiger und etwas zurückhaltender angehen“, sagte Söder.

Die ersten drei Grundschulklassen und Kitas bleiben weiterhin geschlossen. Grund: Kleinen Kindern seien die hygienischen Maßnahmen wie Mundschutz nicht zu vermitteln.

Bemerkenswert ist, dass Bund und Länder nun „dringend“ (Merkel) empfehlen, was vor einigen Wochen noch in Deutschland als generell unbedeutend galt, nämlich die Nutzung von „Alltagsmasken“ im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf. Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten sollen die Bürger weiterhin bis auf Weiteres verzichten.

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern sollen ab kommenden Montag wieder öffnen dürfen, wenn sie Schutzmaßnahmen für Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ergreifen. Größere Kaufhäuser bleiben geschlossen und Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 verboten. 

Unabhängig von der Verkaufsfläche aber unter denselben Auflagen sollen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen ebenfalls ab Montag wieder öffnen dürfen, ebenso Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten. „Wir im Süden werden das wohl etwas zeitversetzt machen“, sagte Söder in der Pressekonferenz mit Angela Merkel. Bayern werde am Donnerstag erneut beraten und die 800 Quadratmeter-Regelung wohl nicht voll ausschöpfen und nur kleinere Geschäfte öffnen.

Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter bestimmten Auflagen sowie „unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb am 4. Mai wieder aufzunehmen“. Restaurants, Bars und Kneipen sollen aber bis auf Weiteres grundsätzlich geschlossen bleiben.

Religiöse Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen bleiben ebenfalls untersagt bleiben. Hotels dürfen weiterhin nur für notwendige und nicht für touristische Zwecke öffnen.

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Kommentare ( 28 )

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Fulbert
4 Jahre her

Lockerungen? Wo? In Sachsen wird den Menschen durch Maskenpflicht ihre Individualität geraubt. Oder ist es eine Form von Freiheit, als gesichtsloser Konsument durch die Einkaufszentren zu schlendern? Das erinnert an die Untoten in „Dawn of the dead“.

Andreas Lange
4 Jahre her

Mir hat es sich schon nicht erschlossen, warum man zwar eine Küchenarbeitsplatte nebst Spüle im Laden hätte kaufen dürfen, aber kein Kochfeld. Und was bitte macht den Anschluss für einen Waschmaschinenablaufschlauch „systemrelevanter“ als die Waschmaschine selbst? Wie sieht es mit nicht internetaffinen, d. h. zumeist älteren, Leute, deren Fernseher plötzlich den Geist aufgibt? Man soll sich doch schließlich im Katastrophenfall durch das „Qualitätsfernsehen“ informieren. Diese Beschlüsse waren und sind dermaßen inkonsistent, dass man wirklich das Gefühl bekommt, es handele sich um einen Testballon, wie weit sie mit der Gängelung der Bürger gehen können. Und es funktioniert ja: sowohl die Partei… Mehr

Genco Steins
4 Jahre her

800qm – mehr oder weniger?! Ja, da wird sich sicher jeder eine Zahl selbst ausmalen können… Aber Vorsicht: Flächenberechnung ist tückisch! (siehe 20m Gold-Würfel). Der Bürger darf nun täglich nach sorgfältig-zögerlich abgewägten, schrittweisen Lockerungen lechzen. Wie ein Hund, dem man den Knochen weggenommen hat… und ihn jetzt danach springen lässt. Wuff!

hoho
4 Jahre her
Antworten an  Genco Steins

Deutschen springen doch gerne, nicht wahr?
Wuff!

spindoctor
4 Jahre her

„Gruppe-Merkel“, wir danken dir, dass wir wieder einen Fahrrad-Laden aufsuchen dürfen.

„There are nine million bicycles in Beijing, …“

Gabriele Kremmel
4 Jahre her

Wenn die Bearbeitung solange dauert wie die Bearbeitung der Coronahilfeanträge (auch ganz unbürokratisch via Mail), dann werden sich die Bewerber zwischenzeitlich eine Arbeit suchen müssen. Nach fast 4 Wochen noch keine Reaktion.

Hannibal ante portas
4 Jahre her

Bürgerliche Grundrechte scheinen absolut keinen Wert mehr zu spielen in diesem unseren Lande. Welche aktuellen Zahlen lassen dies rechtfertigen??

non sequitur
4 Jahre her

„Religiöse Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen bleiben ebenfalls untersagt bleiben.“

Da bin ich mal gespannt, wie unsere Staatsmacht, die der Vermeidung unschöner Bilder wegen lieber fortwährend Rechtsbrüche hinnimmt, das ab nächstem Donnerstag durchsetzen wird.

Kassandra
4 Jahre her
Antworten an  non sequitur

„Auf Reisen“ müssen die Bestimmungen des Koran und der Schriften nicht eingehalten werden – Ramadan kann, wenn „Bedingungen“ es verhindern, auch zu anderen Zeitpunkten nachgeholt werden, wie es in entsprechenden Fatwas festgelegt ist.

Mich würden Erfahrungen hinsichtlich der Begegnungsqualität mit unseren Mitbürgern interessieren – bislang bin immer ich es, die ausweicht und auf Abstand achtet, wenn mir welche entgegen kommen…

The Angry Ossel
4 Jahre her
Antworten an  non sequitur

Es wird logischerweise in die andere Richtung geschaut. Da wo die Kartoffeln zu dritt und zu dicht und dann noch ohne Maske stehen.

Genco Steins
4 Jahre her
Antworten an  non sequitur

Unsere Staatsmacht nimmt Rechtsbrüche nicht hin, sie begeht sie. Ich verstehe (generell) nicht, dass man den Anhängern Allahs ein Verhalten vorwirft, das man sich von vielen anderen geradezu erhoffen würde; nämlich die grundrechtsverletzenden Dekrete & Verordnungen zu ignorieren und bei Übergrifflichkeiten seitens der Allmachts-Schergen adäquaten Widerstand zu leisten.

Jule Krause
4 Jahre her

Warum um alles in der Welt soll man keine Verwandten besuchen?! Und jetzt kommen Sie nicht mit den Risikogruppen. Dazu scheint ja sowieso mittlerweile jeder Zweite zu gehören.

ChristianeB
4 Jahre her

Dieses Lockerungsbeschlüsse haben die Wirkung von Mehltau. Wir braten bis zum 4. Mai buchstäblich weiter im eigenen Saft. Keine Perspektive, kein Hoffnungsschimmer, nichts.
Derweil bügeln wir unsere „Alltagsmaske „. Wo sind wir bloß gelandet?

Lizzard04
4 Jahre her
Antworten an  ChristianeB

Ergänzung zum Thema Verhältnismäßigkeit : Das alles bei aktuell noch etwa 60 000 Infizierten (plus Dunkelziffer). Das sind weniger als in Dortmund ins Stadion passen! Ich halte das für unverantwortlich und schwachsinnig!

OpferWilligsten
4 Jahre her

Liebe Tichys, bitte prüfen Sie: Sie schreiben: zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen dürfen ab Montag wieder öffnen. Im Beschluss steht, diese müssen ebenso wie Theater, Museen und Galerien weiterhin geschlossen bleiben. Desweiteren sollen auch: Spielplätze geschlossen bleiben Angebote in VHS darf es nicht geben Unter 16jährige dürfen Oma und Opa nicht im Krankenhaus/Pflegeheim besuchen Zusammenkünfte in Vereinen sind verboten. Für mich ist das nicht akzeptabel Da es sich hier um Grundrechte handelt, die verletzt werden. Und jeder Hinweis fehlt, wie lange diese Maßnahme andauern soll. Sollen die Maßnahmen so lange Bestand haben, wie es der Regierung gefällt? Das… Mehr

Detlef.Dechant
4 Jahre her
Antworten an  OpferWilligsten

Es wird berichtet, dass es einige Klagen gegen die Maßnahmen der Regierung gibt, obwohl die Mehrheit der Bürger diese begrüßen. Na und – es waren immer einzelne, die die Welt veränderten oder Rechte einforderten und den Regierenden auf die Finger schauten. Es müssen sehr wohl zwei Dinge geprüft werden: Zum einen, kann eine Regierung auch am Parlament vorbei in einem solchen Umfang und mit derartiger Begründung das Grundgesetz partiell aushebeln? Wenn ja, könnte der Klimawandel, ein Wirtschaftseinbruch, jede andere pandemieartige Krankheit etc. genutzt werden, ähnliches zu wiederholen oder, je nach Festlegung sogar als Dauerzustand einzurichten. Hatten wir nicht Erfahrungen, durch… Mehr