Correctiv muss Falschbehauptung unterlassen

Einstweilige Verfügung gegen die Medienplattform Correctiv – rechtliche Auseinandersetzung geht wohl weiter.

IMAGO

Wie die Pressekammer des Landgerichts Hamburgs am heutigen Dienstag entschied, muss Correctiv eine Behauptung über den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau unterlassen, die die Medienplattform in ihrem Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ vom 10. Januar aufgestellt hatte.

Darin hatte sie unterstellt, Vosgerau hätte in seinem Vortrag zum Thema Briefwahl dazu aufgerufen, möglichst viele Wahlprüfungsbeschwerden einzureichen, je mehr, desto besser. Und das, obwohl Vosgerau auf Anfrage von Correctiv vor Erscheinen des Textes erklärt hatte, das Gegenteil sei der Fall gewesen: Er habe vielmehr gesagt, es komme gerade nicht auf die Zahl der Beschwerden an, sondern darauf, dass sie gut begründet seien.

Correctiv verdrehte seine Aussage also ins Gegenteil, um dem Juristen zu unterschieben, er wolle wohl generell Wahlergebnisse in Frage stellen. „Dies ist prozessual unwahr“, stellt das Landgericht Hamburg dazu fest. Correctiv habe die Behauptung im Prozess auch nicht belegen können: „Die Antragsgegnerin hat nicht konkret dazu vorgetragen, in welcher Weise sich der Antragsteller hierzu während der Veranstaltung geäußert habe und ist damit ihrer Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast nicht nachgekommen.“

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In zwei anderen Punkten entschied das Gericht, dass es sich bei der Zusammenfassung angeblicher Aussagen von Vosgerau durch Correctiv um noch zulässige Darstellungen handle. Dabei geht es vor allem um Vosgeraus Antwort auf die Anfrage von Correctiv, wie er die angeblich auf der Konferenz erörterte Forderung nach einer Ausweisung auch deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund beurteile. Vosgerau antwortete damals, er könne sich nicht entsinnen, dass diese Forderung überhaupt von jemand bei dem Treffen in Potsdam am 25. November 2023 erhoben wurde. Daraus machte Correctiv: Vosgerau „will sich“ an diese Formulierung „nicht erinnern“; die Autoren des Textes suggerierten also, diese Forderung sei vorgetragen worden, und Vosgerau weiche aus und berufe sich auf fehlende Erinnerung. Das, so die Richter, sei als Zusammenfassung noch zulässig, da Vosgerau hier kein wörtliches Zitat unterstellt worden sei.

Damit urteilte das Gericht allerdings nicht darüber, ob die entsprechenden Worte auf dem Treffen so gefallen seien. Das, was zu der Empörungswelle in Medien und Politik führte – die Behauptung von Correctiv, es sei bei dem Potsdamer Treffen um massenhafte „Deportation“ von Migranten und ebenfalls massenhafte Ausbürgerung von Deutschen mit Migrationshintergrund gegangen – konnte von den Teilnehmern des Treffens ohnehin juristisch nicht angegriffen werden, weil es sich dabei um reine Wertungen von Correctiv handelt, keine mit irgendeinem Zitat belegte Tatsachenbehauptung. Ohnehin behauptete Correctiv bereits – allerdings wahrheitswidrig –, der Begriff „Deportation“ sei in dem Text über das „Geheimtreffen“ gar nicht vorgekommen.

Gegenüber TE sagte Vosgerau, der größte Erfolg des Verfahrens bestehe nicht in der Unterlassungsverfügung, sondern darin, dass Correctiv eingestehen musste, dass es sich bei allen zentralen Behauptungen des Textes vom 10. Januar 2024 – also dem angeblichen „Geheimplan“ zur Vertreibung von Migranten und der Ausweisung sogar von Deutschen um keine Tatsachen handelt, für die Belege existieren, sondern lediglich um Meinungen und Deutungen von Correctiv selbst. „Das“, so der Kläger, „ist der eigentliche Punkt.“

Der Anwalt Carsten Brennecke, der Vosgerau vertritt, wies kürzlich auf X darauf hin, dass Correctiv die Formulierung, dass die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern „aufgrund ihrer Ethnie“ auf dem Treffen gefordert worden sei, aus dem ursprünglichen Text schon kurz nach dessen Veröffentlichung ersatzlos wieder entfernte – allerdings ohne die Leser darauf aufmerksam zu machen. Der Satz stand also in der Textversion, die am 10. Januar von vielen Journalisten und Kollegen gelesen wurde, die daraufhin einen großen Erregungssturm entfachten. Anschließend entschärfte Correctiv den eigenen Text still und heimlich.

Correctiv-Gründer David Schraven hatte bereits angekündigt, durch alle Instanzen prozessieren zu wollen. Auf der anderen Seite steht ein weiteres Urteil zu einem Unterlassungsantrag aus, den eine andere im Correctiv-Text genannte Person gestellt hatte. Vosgerau kündigte an, wegen der beiden Punkte, die bisher vom Gericht als noch zulässige Darstellungen durch Correctiv gewertet wurden, in die nächste Instanz zu ziehen. Die juristische Auseinandersetzung dürfte also weitergehen.

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Kommentare ( 60 )

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HavemannmitMerkelBesuch
2 Monate her

Diese Gesellschaft hat mit der Rückgabe ihres gesamten gesellschaftlichen, organisatorischen und institutionellen Spektrums an durchgehend oder vollständig neu volksverhetzte rote Gesinnungsideologen, die schon immer in jedem Andersdenkenden einen zu vernichtenden Feind sahen und die man 1989 auf ewig vertrieben dachte und hoffte, alles zunichte gemacht, wofür man Deutschland nach der Wiedervereinigung lobte, bewunderte und beklatschte. Wie kann man als Gesellschaft nur derart stupide die unter so großen historischen Opfern erbrachte Gesellschaftsleistung der friedlichen Abschaffung von verbrecherischem Unrecht genau dieses wieder von alten und neuen Kommunisten erobern lassen und wer kann denn überhaupt noch daran zweifeln und es nicht sehen, das… Mehr

Prof. Higgins
2 Monate her

Wie stand bei Klonovsky sinngemäß: Correktiv hieße deswegen so, weil es sich permanent selbst korrigieren müsse.

RA.Dobke
2 Monate her

Sehr schön und klarer, als dies ansonsten in den Medien berichtet wird! Fast schon tendenziös empfinde ich den Bericht auf Legal tribune online -LTO! Bleibt für den Bepbachter und Leser die Frage, inwieweit das Gericht im Interesse des Schutzes der Rechtspflege von sich aus das „prozessual unwahre“ von Correctiv zum Anlass nimmt, ein Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft diesbezüglich zu initiieren! Das Herr Vosgerau selbst auch Grund genug hat, sich selbst auch gegen das unlautere Prozeßverhalten des Prozeßgegners zur Wehr zu setzen, versteht sich von allein! Von amtswegen könnte auch eine Staatsanwaltschaft mal von sich aus tätig werden und angesichts der… Mehr

Klaus F
2 Monate her

Es ist anzunehmen, dass die Ampelregierung den Auftrag zur Verbreitung falscher Nachrichten an Correctiv weitergegeben hat, um anschließend alles, was links von der Mitte denkt, mit Hass und Hetze zu bekämpfen. Ablenken vom eigenen Versagen, dafür stehen Scholz, Habeck und Lindner.

Marcel Seiler
2 Monate her

In meinem Inneren breitet sich angesichts der Lügerei im öffentlichen Raum – durch Correctiv, aber auch durch viele andere – das Gefühl der Hilflosigkeit aus. Sie benutzen Mittel massiver, ehrverletzender Rufschädigung so geschickt, dass man kaum etwas dagegen tun kann.

Ich bin deshalb Herrn Vosgerau enorm dankbar, dass bereit ist, diese Correctiv-Truppe juristisch zu bekämpfen. Möge er sie da treffen, wo es weh tut.

Woldemar
2 Monate her

Wenn ich es richtig verstehe, hat Herr Vosgerau nicht dazu aufgerufen, möglichst viele Wahlbeschwerden einzureichen, sondern nur dazu, eingereichte Wahlbeschwerden gut zu begründen. Dies rückt natürlich das ganze Treffen in ein völlig anderes Licht.

Kassandra
2 Monate her
Antworten an  Woldemar

Alles, was nicht von den Teilnehmern des Treffens selbst in die Öffentlichkeit gelangt, ist mit mehr als mit Argwohn zu betrachten.
Seit dem 10. Januar, als die Lawine Potsdam von wem auch immer in Gang gesetzt wurde, werden wir politisch-medial von fakenews ungeahnten Ausmaßes überrollt. Und „die Masse“ trägt die inzwischen einzig „richtige“ Auffassung in die Breite.
Schrecklich für alle, die erkennen, wo das enden muss!

Steuernzahlende Kartoffel
2 Monate her

Das Hamburger Landrecht mutet schon merkwürdig an. Wie können dem Beweis zugängliche Angaben (z.B. Deportation ja/nein) reine Werturteile sein? Man wollte wohl den (vermeintlich) Guten nicht zu nahe treten und hat eine „salomonische“ Auslegung bemüht. Schon zuvor kam es in HH zur merkwürdigen nicht-Fisch-nicht-Fleisch-Linie, als es um Böhmermann/Erdogan ging. Da war ein Signal an den Freund von Welcome-Angie gefragt. Vielleicht wollten die Hamburger aber auch nur den Berliner Richterkollegen nicht nachstehen, wo es um die „Fortentwicklung“ des Rechts ging (siehe die Freisprüche der Klimaterroristen wg. im Gesetz gar nicht vorgesehener billigenswerter Motive). In diesem Land ist inzwischen so einiges kaputt,… Mehr

puke_on_IM-ERIKA
2 Monate her

Dass die Judikative sich gerne zum Büttel der Exekutive macht, hat in Deutschland eine lange Tradition.

flo
2 Monate her

„Wie können dem Beweis zugängliche Angaben (z.B. Deportation ja/nein) reine Werturteile sein?“ Das Gericht konnte ja nur zu dem Stellung nehmen, was der Antragsteller konkret beanstandet und angesprochen hat. Deshalb heißt es in der Stellungnahme ja auch: „Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde, sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Für keinen der äußerungsrechtlichen Angriffe des Antragstellers kam es darauf an.“  Man muss in dem ursprünglichen Text wohl dreierlei auseinanderhalten:… Mehr

Mausi
2 Monate her

Correctiv auf seiner Homepage: „CORRECTIV ist das erste gemeinnützige Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum.“ Nicht erwähnt: Das gemeinnützige Zentrum hat die Form einer GmbH. Wikipedia: „Correctiv ist eine Non-Profit-Organisation und finanziert sich durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch Zuwendungen von Stiftungen und aus Steuermitteln.[29][31] Weitere Einnahmequelle sind Erlöse der gewerblichen Tochtergesellschaft Correctiv Verlag und Vertriebs UG, die Bücher herausgibt und Faktenchecks für Facebook durchführt.“ Daraus folgt: „Wann bekomme ich meine Spendenquittung?Sie erhalten von uns unaufgefordert im Laufe des März eine Zuwendungsbestätigung für Ihre im Vorjahr getätigten Spenden. Wünschen Sie bereits vorher einen Beleg für Ihre Beiträge, kontaktieren Sie uns gerne per… Mehr

Last edited 2 Monate her by Mausi
RauerMan
2 Monate her

Die Correctiv-Behauptungen sind in der Welt. Und darum ging es Correctiv und deren Hintermännern.
Die Folgen waren hysterische „Aufmärsche“ von z.T. von Parteien, Organisationen, Medien, Kirchen und dergleichen, aufgeforderten Menschen, mit und ohne Wissen um die Probleme.
Die Wahrheit, das hat sich herausgestellt, ist von Correctiv wissentlich falsch verbreitet worden.
Jedenfalls haben die eines erreicht, nämlich die Spaltung der Gesellschaft. Dazu kommt,daß mindestens die politisch Verantwortlichen unsere Wirtschaft an den Baum fahren.
Politisch Interessierten ist das alles nicht entgangen, und die werden ihre Meinung auch weiterhin bei Wahlen zum Ausdruck bringen.

Peter H.
2 Monate her

Das ist alle zwar sehr erfeulich , aber es wird sich dadurch nichts ändern . denn diese schmutzkampagne hat ihren Erfog gehabt udn sorry , eien nicht gerade kleiner Teil , eher die Mehrheit unserer Mitbürger sind einfach nur dumm, glauben immer alles was man ihnen vorkaut und die Wahrheit interessiert sie ohnehin nicht . Wichtig ist für sie nur der Glaube zu den Guten zu gehören und dieser Glaube diesen Menschen , die das betreute Denken lieben, in den Kopf zu hämmern , ist für unsere Linksgrüne Medien und Politiker kein Problem