Buntland zeigt Flagge in Budapest

Die deutsche Botschaft in Ungarn bescheidet sich nicht mit der Bundesdienstflagge.

Aus Budapest schickte uns jemand, der nicht genannt werden möchte, das oben stehende Bild von der deutschen Botschaft am 17. August.

Gemäß „Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005“ setzen

„a) alle Behörden und Dienststellen des Bundes, auch die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesdienstflagge und – sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind – die Europaflagge;
b) die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Bundesflagge und – sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind – die Europaflagge.“

Unter bestimmten Umständen sind auch die Flaggen der Bundesländer und von Gemeinden zulässig und „bei besonderen Anlässen auch Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete sowie Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen“.

Die Regenbogenfahne gehört zweifellos nicht dazu. Allerdings steht im Erlass auch: „Die Beflaggung der deutschen Dienstgebäude im Ausland regelt das Auswärtige Amt.“

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