Bundesverfassungsgericht: Atomausstieg wird noch mal teurer

Der Atomausstieg wird richtig teuer. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Denn weil die Kraftwerksbetreiber in ihren Eigentumsrechten eingeschränkt wurden, muss der finanzielle Ausgleich komplett neu geregelt werden.

imago Images/Steinach

Nach dem Reaktorunglück von Fukushima hatte die Regierung der Bundeskanzlerin Merkel 2011 einen sofortigen Ausstieg aus der Kernkraftnutzung festgelegt. Sie hat damit die ursprüngliche Vereinbarung mit den Kraftwerksbetreibern über eine Laufzeitverlängerung gebrochen. In der wurde mit den Kernkraftwerksbetreibern besiegelt, wieviel Strom sie noch liefern dürfen.

Nur wenige Monate nach der Vereinbarung ereignete sich in Japan das Tsunamiunglück, bei dem ein Teil der Reaktoren der Kernkraftanlage in Fukushima zerstört wurde. In der Folge wischte die Bundesregierung diese Vereinbarung hastig vom Tisch und legte fest, dass bis spätestens Ende des Jahres 2022 die letzten Reaktoren vom Netz gehen sollen.

Dagegen reichten E.ON, RWE und Vattenfall eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und erreichten bereits damals, dass ihnen ein angemessener Ausgleich für die Zerstörung ihres Eigentums zusteht. Am 6. Dezember 2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht, der Eingriff in die Eigentumsrechte durch die Änderung des Atomgesetzes aus dem Jahr 2011 erweise sich »weitgehend als eine zumutbare und auch die Anforderungen des Vertrauensschutzes und des Gleichbehandlungsgebots wahrende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums«.

Denn die grundsätzliche Entscheidung für den Atomausstieg, so die Verfassungsrichter, sei bereits durch die Ausstiegsnovelle aus dem Jahre 2002 erfolgt. Den einzelnen Kraftwerken wurden bestimmte Mengen an Strom zugeteilt, die noch erzeugt werden durften. Nach deren Verbrauch sollten die Kraftwerke abgeschaltet werden. Ein festes Enddatum gab es jedoch nicht. Diese zur zukünftigen Produktion zugestandenen Strommengen gelten gewissermaßen als „Eigentum“.

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Nach der Bundestagswahl 2009 beschloss die Bundesregierung, die Kernenergie noch für einen längeren Zeitraum als sogenannte »Brückentechnologie« zu nutzen, und verstärkte damit die Position der Kraftwerksbetreiber. Durchschnittlich hätten die Kernkraftwerke noch etwa zwölf Jahre Strom erzeugen können. Doch nach dem Tsunami nahm Merkel hektisch die Laufzeitverlängerung zurück und legte mit der 13. Änderung des Atomgesetzes am 31. Juli 2011 bindende Endtermine für die Kraftwerke fest. Nicht festgelegt wurde in diesem neuen Gesetz ein Ausgleich für jene Investitionen der Anlagenbetreiber, die diese »im berechtigten Vertrauen auf die im Jahre 2010 zusätzlich gewährten Stromerzeugungskontingente vorgenommen« hatten.

Die wurden nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes mit der 13. Novelle des Atomgesetzes entwertet. Die Verfassungsrichter legten zugleich fest, dass die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2018 eine neue Regelung treffen müsse. Die geschah mit der nunmehr 16. Novelle des Atomgesetzes, auch ein Schnellschuß und ohne Rücksicht auf bestehende Eigentumsrechte.

Und genau da setzt das neue Urteil an. So ist nach der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Merkel-Regelung von 2018 ungeeignet, die Grundrechtsverletzung der Kraftwerksbetreiber zu beheben. So habe unter anderem Vattenfall bis Ende 2022 nicht mehr die vereinbarten Strommengen produzieren können.

Im Klartext: Der überhastete Ausstieg aus der Atomkraft wird noch einmal deutlich teurer. Merkels hektische Gesetzgebung ist grundgesetzwidrig. Das wird teuer, und in Zukunft wird es noch teurer. Denn Vattenfall klagt noch beim Internationalen Schiedsgericht der Weltbank in Washington Forderungen von mehreren Milliarden Euro aufgrund des Atomausstiegs ein. Der schwedische Staatskonzern beruft sich auf die Sicherheit von Investitionen, die nicht einfach durch nationale Gesetzgebung entwertet werden darf. Eigentlich waren diese Regelungen geschaffen worden, um Investitionen in Ländern der damaligen „Dritten Welt“ vor dem Zugriff gieriger Diktatoren zu schützen.

Jetzt wird Deutschland so behandelt – als ein Land, das die Investitionen des schwedischen Staatskonzerns zu Unrecht enteignet hat.

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Kommentare ( 43 )

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caesar4441
3 Jahre her

Teuer ? Na und ,ist doch nur stupid Steuergeld ?

Olaf W1
3 Jahre her

Wieder eine wichtige Information, die von keinem der Mainstreammedien irgendwie publiziert wurde: die Merkelsche Doktrin ist GRUNDGESETZWIDRIG – unsere Diktatorin bricht das Recht und Gesetz also schon viel länger um ihre kruden Ideologien zu manifestieren! Brechen Sie und ich das Gesetz – ohne Milliarden an Kapital unserer Gesellschaft zu verbrennen, dann werden wir bestraft! Knallhart! Von Geld- bis Haftstrafen ist alles dabei! Und Merkel? Sie und ihre Speichellecker fahren Deutschland weiter unbehelligt, von Legislaturperiode zu Legislaturperiode an die Wand – mit Konsequenzen nur für uns und nicht für sie. Zudem hat es diese perfide DDR-2.0-Diktatorin Merkel geschafft, die Medien umzudrehen,… Mehr

caesar4441
3 Jahre her
Antworten an  Olaf W1

Die echten Kosten von Atom-und Kohleausstieg werden erst nach den ersten blackouts sichtbar werden.Sie werden in die Billionen gehen.Leider kann man Kartoffeln nicht helfen.Sie müssen das alles durchmachen sonst glauben sie es nicht.

AlexR
3 Jahre her

Es war Frau Merkel, die beschlossen hat, die Atomkraftwerke abzuschalten. In einer ihrer üblichen Alleinentscheidungen. Ein Gegner der Merkelschen Entscheidungen kann froh sein, wenn er irgendwo noch eine Anstellung zum Straßen fegen bekommt. Dann: der Auslöser des sog. Atomunfalls in Fukushima war ein Tsunami. Am daraus entstandenem Atomunfall ist ein Mensch zu Tode gekommen. Alle anderen waren Opfer des Tsunami und nicht irgendwelchen ausgetretenen Strahlungen oder einem GAU. Ich bin nicht Verfechter der Atomkraft. Aber das was uns von Merkel, ihren Gesäßkriechern und den linksgrünen Dummschwätzern wie Roth, Kühnast, Baerbock und der HabeckIn bzw. HofreiterIn zu diesem Thema aufgetischt wird,… Mehr

Last edited 3 Jahre her by AlexR
CIVIS
3 Jahre her

Das Bundesverfassungsgericht hat natürlich vollkommen recht; denn weil die Kraftwerksbetreiber beim Atomausstieg in ihren Eigentumsrechten eingeschränkt wurden, muss der finanzielle Ausgleich komplett neu geregelt werden. Und das wird teuer!

Die gute Nachricht: Nicht Angela Merkel zahlt die Zeche!
Nein, …es ist mal wieder der deutsche Steuerzahler!
Was sagen wir da: Herzlichen Glückwunsch !

Auswanderer
3 Jahre her

Ich vermute eher, dass wir ohne eine Revolution aus dem Status nicht mehr rauskommen!

Kruse
3 Jahre her

Vorsitzender des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts , der hier entschieden hat , ist Stephan Harbarth . Harbarth war zur Zeit der vom Verfassungsgericht heftig kritisierten Gesetzesänderung stellvertretender Vorsitzender der CDU / CSU – Bundestagsfraktion . Hat er also den juristischen Bockmist , den er als Parlamentarier mitzuverantworten hatte ,nun im Wege der Selbstkritik beseitigt ?

Altchemnitzer
3 Jahre her

Ach, da wird es eben noch teurer, das ist dann ebend so. Der Buntefinanzminister wird wieder gut und klug wirtschaften. Das Geld wird einfach mal so zur Verfügung stehen. Alles kein Problem mehr. Seit 5 Jahren sind ja zusätzliche Steuerzahler zu veranlagen.

Stefferl
3 Jahre her

Die Kraftwerke länger laufen zu lassen wäre eigentlich die beste und billigste Lösung für alle Seiten. Und die ökologischste!

Schwabenwilli
3 Jahre her

Haben wir sie schon, die teuersten Strompreis der Welt oder sind wir „nur“ Zweiter.Es wird also richtig teuer werden für uns aber auch unsere Arbeitsplätze. Dirk Spaniel (AfD) brachte es bei einer Bundestags Rede kürzlich auf den Punkt. Die Herstellung einer Durchschnittlichen Batterie für ein Elektro Auto verbraucht 10000 Kwh Strom, der unsubvetioniert 3000€ kostet, in China dagegen 300€ – ob der dort auch subventioniert wird wird, keine Ahnung. Man kann sich vorstellen was das für den normalen Verbraucher heißt wenn er den Strom den die Industrie braucht um konkurrenzfähig zu China eine Made in Germany Batterie zu produzieren. Wenn… Mehr

HRR
3 Jahre her

Lieber Herr Douglas,
da hier von Kernkraft die Rede ist, möchte ich einen Artikel anregen, gerne auch von Ihnen selbst, der über die neueste Generation der Kernkraftwerke informiert. Diese Kernkraftwerke sollen in der Lage sein, „abgebrannte Brennstäbe“ weiter zu benutzen, wobei sogar die verbleibende Strahlung angeblich auf ein vertretbares Maß verringert wird.
Ich gehe davon aus, dass dieser Artikel bei einer breiten Leserschaft Interesse finden könnte.

Auswanderer
3 Jahre her
Antworten an  HRR

Das Problem ist doch, dass der böse Putin diese Kraftwerke bauen kann und wir sogar Atomschrott dahin schicken, trotz Sanktionen!

caesar4441
3 Jahre her
Antworten an  Auswanderer

Putin kann diese Reaktoren nicht nur bauen sondern zumindest einer wird schon länger betrieben.Die „abgebrannten“ Brennstäbe sind kein Schrott sondern enthalten noch 95% des ursprünglichen Brennstoffs.Ob von krautistan da welche geliefert werden würde ich eher bezweifeln.Das würde einen Aufstand der Grünen verursachen.

Wittgenstein
3 Jahre her
Antworten an  HRR

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