Milliarden sparen wollte die Union mit ihrer Bürgergeld-Reform. Doch die neue Grundsicherung entlastet den Bundeshaushalt nicht. Die Ausgaben bleiben nahezu unverändert – und der Stellenabbau in der Industrie droht neue Kosten zu verursachen.
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Im Wahlkampf versprach die Union, mit einer Reform des Bürgergelds Milliarden Euro einzusparen. Seit Juli gilt die neue Grundsicherung. Doch die angekündigte Entlastung des Bundeshaushalts ist bislang nicht erkennbar. Das ergibt eine Auswertung der Süddeutschen Zeitung auf Grundlage der Monatsberichte des Bundesfinanzministeriums.
Die Ausgaben für die Grundsicherung einschließlich der Mieten bewegen sich nahezu auf Vorjahresniveau: Im Juli lagen sie bei 3,5 Milliarden Euro und damit genauso hoch wie im Juli 2025. Im August waren es 3,4 Milliarden Euro gegenüber 3,5 Milliarden im Vorjahresmonat, im September 3,3 Milliarden gegenüber 3,4 Milliarden. Ähnlich geringe Schwankungen gab es bereits in der ersten Jahreshälfte, als die Reform noch nicht galt.
Das Sparversprechen hält der Wirklichkeit nicht stand
Fachleute überrascht die ausgebliebene Entlastung nicht. „Das Versprechen hat Erwartungen geweckt, die die Reform nicht erfüllen konnte“, sagte Andreas Peichl vom Ifo-Institut der Süddeutschen Zeitung. Das schade am Ende der „Glaubwürdigkeit von Sozialreformen insgesamt“.
Mit der Reform hat die schwarz-rote Koalition den Namen Bürgergeld gestrichen und vor allem die Sanktionen verschärft. Um die Ausgaben nennenswert zu senken, müssten nach Peichls Einschätzung allerdings mindestens eine Million Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung aufnehmen. „Das schafft kein Sanktionsrecht.“
Die meisten Leistungsbeziehenden seien gar nicht arbeitslos, sondern Kinder, Aufstocker, Alleinerziehende oder Teilnehmer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wie Fortbildungen. Das begrenzt die Wirkung schärferer Sanktionen – und war bereits eine Grenze des milliardenschweren Wahlversprechens.
Sanktionen scheitern an der Durchsetzung
Zu den begrenzten Möglichkeiten schärferer Sanktionen kommen erhebliche Probleme bei ihrer Durchsetzung. Davon berichtete Sarah Tacke vor Kurzem im Podcast von Paul Ronzheimer. Nach zahlreichen Besuchen und Hunderten Gesprächen schildert sie einen Apparat, in dem aufwendige Sanktionen häufig unterbleiben und Betreuung sowie die Zuweisung in Maßnahmen die eigentliche Arbeitsvermittlung überlagern.
Nach ihren Angaben werden lediglich 4,9 Prozent der Leistungsbezieher direkt durch Jobcenter in Arbeit vermittelt. Die häufig angeführte Quote von 0,8 Prozent „Totalverweigerern“ hält sie als Maßstab für Missbrauch für ungeeignet: Sie erfasse lediglich die tatsächlich bis zum Ende verfolgten Sanktionsfälle.
Als Beispiel für die von ihr beschriebenen Kontrolllücken nennt Tacke einen Leistungsbezieher, der nach eigener Aussage nebenher rund 60.000 Euro schwarz verdient und Aufforderungen des Jobcenters ignoriert habe. Dennoch habe er später einen Gutschein über etwa 18.000 Euro für einen Lkw-Führerschein erhalten. Auch von Menschen, die unter 18 Euro Stundenlohn nicht arbeiten wollten, berichtet sie. Nach ihrer Darstellung verbleiben rund 1,8 Millionen arbeitsfähige Menschen im Leistungsbezug, während mehr als eine Million Stellen offen sind.
Auch die neue Grundsicherung beseitigt zentrale Schwächen offenbar nicht. In Warendorf hätten rund 40 Prozent der Eingeladenen ihren ersten Termin verstreichen lassen; das erste unentschuldigte Fernbleiben bleibe weiterhin ohne Sanktion. Hinzu komme ein unzureichender Datenaustausch zwischen Behörden: Wie viele per Haftbefehl gesuchte Personen Leistungen beziehen oder trotz eines möglichen Auslandsaufenthalts weiter Geld erhalten, sei beispielsweise unbekannt.
1,4 Millionen Menschen seit mehr als fünf Jahren im Bezug
Wie verfestigt die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen ist, zeigen auch Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Nach einer Auswertung auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion bezogen zuletzt 1,4 Millionen Menschen seit mehr als fünf Jahren Grundsicherung (TE berichtete). Von diesen Langzeitbeziehern waren 62,2 Prozent Deutsche und 37,8 Prozent Ausländer. Unter den Betroffenen waren außerdem 199.229 Menschen unter 25 Jahren.
Im September 2026 zählte die Bundesagentur fünf Millionen Regelleistungsberechtigte, darunter 3,7 Millionen erwerbsfähige Empfänger – bei Letzteren waren es 145.000 weniger als ein Jahr zuvor.
AfD-Arbeitsmarktpolitiker René Springer kritisierte: „Es kann nicht sein, dass so viele Menschen auf Kosten der Steuerzahler Bürgergeld beziehen, obwohl sie arbeiten gehen könnten.“ Seine Partei fordert für Erwerbsfähige, die länger als sechs Monate Leistungen beziehen, eine verpflichtende Bürgerarbeit von 15 Wochenstunden in gemeinnützigen Bereichen. Bei Verweigerung sollen nur noch Sachleistungen oder gar keine Leistungen mehr gewährt werden.
Industrieabbau bedroht leichte Entlastung
Die Ausgaben für die Grundsicherung sinken unterdessen schon seit Längerem leicht – unabhängig von der Reform. Als Gründe werden die zunehmende Beschäftigung ukrainischer Flüchtlinge und eine geringere Zahl neu ankommender Flüchtlinge genannt. Doch diese Entlastung könnte durch die wirtschaftliche Entwicklung wieder aufgezehrt werden. In der Industrie gehen viele Arbeitsplätze verloren. Experten warnen, dass dadurch später auch die Kosten der Grundsicherung wieder steigen können.
Für die Union bleibt eine ernüchternde Bilanz: Die Leistung trägt einen neuen Namen, die Sanktionen sind strenger – doch die versprochenen Milliardeneinsparungen sind bislang nicht erkennbar.




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Was sollte sich denn auch ändern? Außer dem Namen ist alles gleich geblieben. Die Änderung der Sanktionsmöglichkeiten werden kaum durchschlagen, da sie selten genutzt werden (da sorgt die SPD schon für). CDU!
Das Grundproblem bleibt. Menschen, die nach Deutschland kommen ohne Sprachkenntnisse, Schulbildung, Qualifikation und ohne die leiseste Absicht, sich hier um unqualifizierte Arbeit zu bemühen. Man kann das Bürgergeld noch dreimal umbenennen, was sollte das ändern.