Die Deutsche Bahn muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt bis Jahresbeginn ihr Buchungssystem korrigieren. Eine nichtbinäre Person, die geklagt hatte, erhält vom Konzern 1000 Euro.
IMAGO / Sven Simon
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Dienstag die Deutsche Bahn verurteilt, weil sich ein Online-Kunde beim Fahrkartenkauf zwischen den Anredeformen „Herr“ und „Frau“ entscheiden musste. Das berichtet die Neue Zürcher Zeitung, die den Kläger René_Rain H. nennt: „Er – korrekt müsste man sagen: die klagende Person – verlangte 5000 Euro Schmerzensgeld von der Bahn für diese ihn psychisch traumatisierende Zumutung. Und verlangte, dieser Zumutung nicht länger ausgesetzt zu sein.“
Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Klage statt und verurteilte die Bahn dazu, es zu unterlassen, den Kläger zu benachteiligen. Für die bereits erlittene Benachteiligung sprachen die Richter dem Kläger 1000 Euro zu. Im Schriftverkehr gilt dies ab sofort, bei Online-Buchungen hat die Bahn laut NZZ bis Jahresbeginn Zeit, da sie erst ihre Technik umstellen muss.

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