Bahn muss Anredeformen erweitern und Entschädigung an nichtbinären Kunden zahlen

Die Deutsche Bahn muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt bis Jahresbeginn ihr Buchungssystem korrigieren. Eine nichtbinäre Person, die geklagt hatte, erhält vom Konzern 1000 Euro.

IMAGO / Sven Simon
Bahnreisende am Hauptbahnhof in München vor einem Fahrkartenautomaten, 15.06.2022

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Dienstag die Deutsche Bahn verurteilt, weil sich ein Online-Kunde beim Fahrkartenkauf zwischen den Anredeformen „Herr“ und „Frau“ entscheiden musste. Das berichtet die Neue Zürcher Zeitung, die den Kläger René_Rain H. nennt: „Er – korrekt müsste man sagen: die klagende Person – verlangte 5000 Euro Schmerzensgeld von der Bahn für diese ihn psychisch traumatisierende Zumutung. Und verlangte, dieser Zumutung nicht länger ausgesetzt zu sein.“

Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Klage statt und verurteilte die Bahn dazu, es zu unterlassen, den Kläger zu benachteiligen. Für die bereits erlittene Benachteiligung sprachen die Richter dem Kläger 1000 Euro zu. Im Schriftverkehr gilt dies ab sofort, bei Online-Buchungen hat die Bahn laut NZZ bis Jahresbeginn Zeit, da sie erst ihre Technik umstellen muss.

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Kommentare ( 55 )

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K. Meyer
1 Jahr her

Dieser ganze Genderwahn ist nur noch krank. Das Schlimme dabei ist, dass die Gerichte diesen Wahn mitmachen und unterstützen. Das sind dieselben Gerichte, die i.S. des Antidiskriminierungsgesetz nichts daran finden, ja, es sogar noch gutheißen, wenn nicht geimpfte Menschen aus der Gesellschaft ausgegrenzt und aus ihren Berufen gedrängt werden. Einfach nur noch widerlich!

Aljoschu
1 Jahr her

Deutschland k… gerade ab mit der Gefahr eine unkontrollierbaren Dystopie auf unseren Straßen und Plätzen bis in unsere Wohnungen hinein – und unsere Gaga-Richter beschäftigen sich mit Gaga-Urteilen und kapieren nicht, dass unseren Politikern längst der Kittel brennt. Die meisten Politiker haben nicht einmal mitbekommen, was die Stunde geschlagen hat. „Sollen sie doch Kuchen essen!“ Das ist der Plan dieser Ampel-Kasper. Und der Scholz pennt und lässt diese Knalltüten einfach gewähren.

Last edited 1 Jahr her by Aljoschu
Silverager
1 Jahr her

Abgesehen davon, dass der „diverse“ Kläger und der Frankfurter Richter in ihrem Irrsinn nicht mehr richtig ticken:
Der woken staatseigenen Bahn gönne ich das. Die können sich dem linksgrünen Zeitgeist ja nicht genug anbiedern und überschlagen sich förmlich mit Werbung mit PoC (Schwarze darf man ja nicht mehr sagen, vom N-Wort ganz zu schweigen) und dem verordneten widerlichen Regenbogen-Getue.

Klaus Kabel
1 Jahr her

Normalerweise müsste der die Hose fallen lassen und es hätte sich erledigt. Nicht aber in Deutschland oder besser, Narrenland. Da darf er klagen. Aber clever ist der Typ, der durchschaut das System. Und die Gerichte machen sich zum Affen.

doncorleone46
1 Jahr her
Antworten an  Klaus Kabel

Ich war mir heute mit meiner Frau einig, dass sich ganz schnell Anwaltsspezialisten herausbilden und dann ist das ein gutes Geschäftsmodell. Wenn man das mit 50 Firmen macht hat man 50.000 Euro steuerfrei! Ist doch was. Bahn, Post, Telekom, Audi, Mercedes Benz, BMW, Strom- und Gasanbieter, Versicherungen usw., alles potenzielle Strafzahler. Man muss es nur schnell machen!
Und auch in diesem Fall muss man das Wort Justiz mit mehreren Fragezeichen versehen.

H.Moser
1 Jahr her

Wieso erklären wir die nicht einfach zu „Sonstigen“?

armin wacker
1 Jahr her

über kurz oder lang werden wir auch noch die Wörter Mensch und Würde neu definieren müssen.

doncorleone46
1 Jahr her
Antworten an  armin wacker

Sobald Sie zu erkennen geben, dass Sie exakt wissen, welchen Geschlechts Sie sind, ist Menschenwürde für Ihresgleichen nicht mehr vorgesehen.
Heute sitzen Personen im Bundestag, die das Wort Menschenwürde nur einseitig definieren können.

armin wacker
1 Jahr her

Ja wie will das Wesen denn angesprochen werden?

Archaeopteryx
1 Jahr her

Wenn ich solche Nachrichten lese, frage ich mich immer öfter: Wäre es nicht für alle Seiten das Beste, Deutschland wieder zu teilen?   Den einen Teil – nennen wir es Buntland – bekommen die Linksrotgrünen, die sich dann nach Herzenslust dort austoben können: Gendergaga und offene Grenzen, Verspargelung jeder verfügbaren Fläche mit monströsen Windindustrieanlagen, sofortiges Verbot des Automobils und sofortige Abschaltung aller Kraftwerke, Abschaffung der Schulnoten und Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens, Wokeismus als Staatsdoktrin, Planwirtschaft und Klimareligion, ´geschätzte´ Wahlergebnisse, meinetwegen auch allmonatliche Zwangs´impfung´, Social-Credit-System, und was auch immer das linksrotgrüne Herz begehrt…   Und wir bekommen den anderen Teil – gerne den… Mehr

asteroid
1 Jahr her

Bei diesem „Fall“ gibt es zwei Bekloppte, den Kläger und den Richter!!

Evero
1 Jahr her
Antworten an  asteroid

Ja wenn der irre Zeitgeist mit der Vernunft Schlitten fährt. So ein hanebüchener Unsinn! Der Kläger hätte zur Übernahme der Verfahrenskosten wegen Unerheblichkeit seines Begehrens verurteilt und die Klage abgewiesen werden müssen. Jetzt wird es viele Trittbrettfahrer geben, die sich als geschlechtslos bezeichnen. Kann ja keiner in die Leute hineinschauen. Jeder der will, kann jetzt einen Gastwirt verklagen, weil er wie es normal ist, nur Toiletten für „sie“ und „ihn“ vorweisen kann. Der kranke Sozialismus treibt bunte Blüten. Wenn das noch Jahrzehnte andauert, wird es sicher auch noch so, dass der Mensch Tiere siezen muss und Menschen werden sich wortlos… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Evero
Herr Schmidt
1 Jahr her

Gab es nicht vor kurzem einen artikel in dem ein AUDI-Mitarbeiter richtig angesprochen werden wollte? Nach diesem Urteil müsste er ja Recht bekommen und zusätzlich Schadensersatz. Oder gelten diese Regeln nur für die Nichtnormalen?