Vor einer Schule in Frankfurt (Oder) prügelt eine aggressive Migrantenbande einen 14-Jährigen zu Boden und tritt auf seinen Kopf. Der nächste Offenbarungseid eines Staates, der auch Kinder nicht schützt. Immer mehr Eltern und Bürger haben die Nase bis obenhin voll von diesen unhaltbaren Zuständen.
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Am Mittwoch, dem 14. Oktober, wird ein 14-jähriger Schüler vor der Heinrich-von-Kleist-Oberschule in Frankfurt (Oder) von einer Gruppe Jugendlicher umringt, geschlagen und schließlich zu Boden geprügelt. Mehrere Angreifer treten weiter auf ihn ein, selbst als er längst wehrlos auf dem Boden liegt. Auch seinen Kopf treffen die Tritte. Die Polizei ermittelt inzwischen gegen zehn Tatverdächtige im Alter von 13 bis 15 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes. Die brutale Attacke wurde aus mehreren Perspektiven gefilmt. Die Aufnahmen verbreiten sich in den sozialen Netzwerken und dokumentieren eine Gewalttat, deren erschreckende Selbstverständlichkeit weit über den einzelnen Vorfall hinaus Fragen aufwirft.
Die Bilder zeigen einen Jungen, der von seinen Angreifern an einen Zaun gedrängt wird. Einer der Jugendlichen scheint etwas von ihm zu verlangen, woraufhin das Opfer seine leeren Hosentaschen zeigt. Dann schlägt ihm einer der Angreifer unvermittelt ins Gesicht. Weitere Jugendliche beteiligen sich. Der Schüler stürzt, versucht sich gegen die Schläge zu schützen, erhält weitere Tritte. Nach Berichten über die Aufnahmen dauert der Gewaltexzess ungefähr 30 Sekunden. Eine halbe Minute, in der sich mehrere Jugendliche an einem einzelnen Kind vergehen, dessen Möglichkeiten zur Gegenwehr angesichts ihrer Überzahl von vornherein verschwindend gering sind.
Besonders verstörend ist die Selbstverständlichkeit, mit der das Geschehen dokumentiert wird. Hier geraten Jugendliche offenbar keineswegs versehentlich in eine eskalierende Auseinandersetzung. Ein wehrloses Opfer wird gemeinschaftlich misshandelt, die Tat wird aufgenommen und anschließend im Internet verbreitet. Die Kamera wird zum Bestandteil der Erniedrigung. Aus der Gewalt gegen einen Menschen entsteht ein digitales Schaustück, dessen Verbreitung die Demütigung des Opfers über den eigentlichen Angriff hinaus verlängert.
Nach Angaben der Brandenburger Polizei besitzen die zehn Tatverdächtigen die deutsche, polnische, russische oder syrische Staatsangehörigkeit. Auch über tschetschenische Hintergründe wird berichtet. Eine entsprechende Aufschlüsselung nach Herkunft hat die Polizei bislang nicht veröffentlicht. Fest steht, dass unter den Beschuldigten mehrere ausländische Staatsangehörige sind und sich die Ermittlungen gegen eine international zusammengesetzte Gruppe richten.
Die kalte Verwaltungssprache der Behörden
Die erste öffentliche Polizeimeldung vom Donnerstag ist wieder mal ein kleines Lehrstück darüber, wie die deutsche Verwaltung selbst offenkundige Gewaltorgien in jene antiseptische Sprache übersetzt, mit der sich inzwischen fast alles beschreiben lässt. Ein Schüler habe von einer „körperlichen Auseinandersetzung“ berichtet, bei der mehrere Jugendliche „körperlich auf ihn eingewirkt“ haben sollen. Der Junge habe Gesichtsverletzungen aufgewiesen. Wer die Videoaufnahmen gesehen hat, muss schon über jene sehr bemerkenswerte sprachlichpolitische Verbogenheit verfügen, um aus einem gemeinschaftlichen Angriff mit Tritten gegen den Kopf eine derart blutleere Beschreibung zu formulieren. Auch eine zusammengeschlagene Persönlichkeit ist eben noch lange kein Anlass, das gewohnte Behördenvokabular zu verlassen, wo käme man da auch hin. Sowas kann man nur gegen Bücher lesende Menschen auf Parkbänken während Corona in Stellung bringen oder wie hier in NRW bei der Fahndung nach einem entflohenen Sträfling:
— Polizei NRW E (@Polizei_NRW_E) October 14, 2026
Am Freitag wurde die Polizeimitteilung in Frankfurt/Oder dann konkreter. Zehn Tatverdächtige seien identifiziert, die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes liefen. Die Polizei hatte das Videomaterial gesichert und zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung erhalten. Ausdrücklich warnte sie allerdings auch davor, die Aufnahmen zu verbreiten, und verwies auf die Strafbarkeit gewaltverherrlichender Inhalte. Dieser Hinweis hat einen rechtlichen Hintergrund, denn Paragraf 131 des Strafgesetzbuches stellt bestimmte Gewaltdarstellungen tatsächlich unter Strafe. Das Gesetz kennt allerdings Voraussetzungen und eine ausdrückliche Ausnahme für die Berichterstattung über das Zeitgeschehen. Die pauschal klingende Warnung der Polizei unterschlägt diese wichtige Differenzierung.
Dass die Persönlichkeitsrechte des minderjährigen Opfers geschützt werden müssen, versteht sich. Ebenso berechtigt ist die Sorge, dass solche Aufnahmen weitere Gewalttäter zu ähnlichen Inszenierungen anstacheln könnten. Da sich diese Gewalt durch aggressive Jugendbanden, die ganze Gegenden terrorisieren inzwischen endemisch ausbreitet, scheint nebensächlich. Die brauchen solche Aufnahmen nicht zu sehen, um ohnehin bereits aufgestachelt zu sein.
Das öffentliche Interesse daran, das tatsächliche Ausmaß der Gewalt zu erfahren, verschwindet dadurch allerdings keineswegs.
Am Donnerstag rückten zahlreiche Polizisten an der Ulrich-von-Hutten-Oberschule an. Dort wurden nach Berichten der Märkischen Oderzeitung dann sieben Jugendliche von zum Teil vermummten Beamten kontrolliert und befragt. Nach Angaben des RBB griffen die Polizisten einen Teil der Tatverdächtigen während des Unterrichts auf. Der Schulleiter der Kleist-Oberschule erklärte, dass zumindest die unmittelbaren Angreifer seine Schule nicht besuchten. Das wirft die Frage auf, ob sich hier Jugendliche gezielt vor einer fremden Schule versammelten, um einen einzelnen Schüler abzufangen.
Die nächste Sicherheitskonferenz wird es richten
Frankfurts Oberbürgermeister Axel Strasser zeigt sich entsetzt. Was man dann halt so macht, bisschen betroffen in die Kameras blicken und paar O-Töne. Dann weiter im Text, es ist nichts passiert, fahren Sie weiter. Die Brutalität der Aufnahmen mache ihn wütend, erklärt der parteilose Politiker. Er kündigt Sicherheitsgespräche an, steht mit Brandenburgs Innenminister Jan Redmann von der CDU im Austausch und verspricht Konsequenzen. Mal sehen, was daraus wird. Redmann seinerseits fordert ein hartes Vorgehen und beschleunigte Verfahren im Jugendstrafrecht. Daneben soll verstärkte Sozialarbeit (und da wären wir auch schon beim großen Blabla) verhindern, dass sich kriminelle Strukturen verfestigen.
Auch Brandenburgs Sozialminister René Wilke von der SPD, der früher selbst Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder) war, meldete sich zu Wort. Der Angriff mache ihn betroffen und wütend. Besonders aufhorchen lässt seine Forderung ganz in Tonation dänischer Sozialdemokraten, bei ausländischen Tätern die Möglichkeiten zur Aberkennung eines Schutzstatus und zur Aufenthaltsbeendigung auszuschöpfen. „Wer für Unsicherheit in unserem Land sorgt, kann sich nicht auf die Unsicherheit in seinem Herkunftsland berufen“, erklärt der Sozialdemokrat. Ein Satz, für den man in Teilen seiner eigenen politischen Umgebung gerne einen Shitstorm für rechtspopulistische Stimmungsmache auf sich zieht.
Ob Wilkes Ankündigung im konkreten Fall rechtlich überhaupt zu solchen Konsequenzen führen kann, ist unwahrscheinlich. Nach den Erfahrungen mit zahlreichen politischen Abschiebungsankündigungen wäre es überaus aufschlussreich, später zu erfahren, welche tatsächlichen Aufenthaltsbeendigungen aus solchen vollmundigen Erklärungen hervorgegangen sind. Aber ehrlich: niemand rechnet bei Vertretern dieser Parteien noch mit irgendwelchen ganz konkreten harten Folgen für Gewalttäter.
Wie dramatisch die Lage andernorts bereits geworden ist, lässt sich im selben Bundesland beobachten. Potsdam kämpft seit Monaten mit migrantischen Jugendgruppen, die Gleichaltrige bedrohen, berauben und zusammenschlagen. Nachdem Saskia Ludwig (CDU) im Interview mit Tichys Einblick (Roland Tichy und Klaus-Rüdiger Mai) darauf hingewiesen hatte, kam endlich Bewegung in die Sache. Die Polizei hat eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet, die Stadt eine Arbeitsgruppe angekündigt. Die Leiterin eines Projekts zur Schulsozialarbeit, Kathrin Finke-Jetschmanegg, erklärte dem RBB erst am 14. Oktober ausdrücklich, Potsdam habe ein Problem mit gewalttätigen migrantischen Jugendlichen. Sie berichtete von zunehmenden körperlichen Bedrohungen im schulischen Umfeld und Schülern, die Angst auf ihrem Schulweg haben. Die Qualität der Gewalt habe sich verändert. Inzwischen stoße die Sozialarbeit bei bestimmten kriminellen Strukturen an ihre Grenzen.
Dreizehn Jahre alt und strafunmündig
Ein weiteres Problem steckt in den Altersangaben der Polizei. Die Beschuldigten seien angeblich erst 13 bis 15 Jahre alt. Wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in Deutschland gemäß Paragraf 19 des Strafgesetzbuches strafunmündig. Selbst schwerste Gewalttaten können deshalb bei einem 13-Jährigen keine strafrechtliche Verurteilung nach sich ziehen. Familiengerichtliche und jugendhilferechtliche Maßnahmen bleiben möglich. Für die strafmündigen Jugendlichen kommen die Instrumente des Jugendstrafrechts infrage. Welche Maßnahmen bei den einzelnen Verdächtigen greifen könnten, hängt von ihrem Alter und ihrer individuellen Beteiligung ab.
Dass sich daran unter einer Bundesregierung aus CDU und SPD irgendetwas ändern wird, dürfte inzwischen selbst unter unverbesserlichen Optimisten kaum noch jemand ernsthaft erwarten. Am 28. September teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion mit, die Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität mit „besonderer Aufmerksamkeit“ zu beobachten. Neue Erkenntnisse wolle man bei der „fortlaufenden Überprüfung“ berücksichtigen. Das ist die bewährte politische Methode, drängende Probleme so lange zu verschieben, bis aus ihnen die nächste Statistik geworden ist. Seit Jahren werden die Forderungen nach einer Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze diskutiert, ohne dass daraus eine entsprechende Gesetzesänderung hervorgegangen wäre. Wer angesichts der politischen Verhältnisse in Berlin darauf hofft, CDU und SPD würden sich ausgerechnet bei diesem Thema zu einer grundlegenden Verschärfung durchringen, muss über einen Glauben an die Handlungsfähigkeit dieser Koalition verfügen, den ihre bisherige Regierungsbilanz kaum noch rechtfertigt.
Was der Fall von Frankfurt (Oder) mit besonderer Eindringlichkeit vor Augen führt, ist der Verlust jener grundlegenden Sicherheit, die eine Gesellschaft ihren Kindern schuldet. Schüler müssen Schulen besuchen können, ohne auf dem Heimweg von einer übermächtigen aggressiven und gewalttätigen Migranten-Gruppe abgefangen, beraubt und zusammengeschlagen zu werden. Wer solche elementaren Verhältnisse für selbstverständlich hält, sieht sich in immer mehr Städten eines Schlechteren belehrt. Die Ursachen dieser Entwicklung müssen benannt werden, einschließlich der Rolle gescheiterter Integration und einer verfestigten Gewaltkultur in migrantischen Jugendgruppen. Der Hinweis auf komplexe gesellschaftliche Zusammenhänge darf dabei keine Ausrede sein, die Verantwortung der einzelnen Täter und der zuständigen Behörden zu verwischen.
Welche konkreten Vorkehrungen verhindern künftig, dass die identifizierten Tatverdächtigen erneut einen Schüler überfallen können? Daran wird sich der Wert aller politischen Konsequenzversprechen in Frankfurt/Oder messen lassen. Der verletzte 14-Jährige hat mit seinem Gang zur Polizei bereits mehr Mut bewiesen als seine Angreifer zusammengenommen. Jetzt ist der Staat an der Reihe, ihm und seinen Mitschülern zu beweisen, dass sie sich auf seinen Schutz verlassen können. Unterbleibt das weiterhin, lautet die Antwort von immer mehr Eltern überall in der Republik klar: AfD.


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