Die stärkere Kapitaldeckung der Rente ist ein Ablenkungsmanöver

Die teilweise Umstellung der Rente auf Kapitaldeckung gilt als großer Clou der geplanten Rentenreform. So wird die Rente aber noch unsicherer, denn dringend notwendigen Reformen weicht man erneut aus.

IMAGO / IPON

Um dem massiven Vertrauensschwund der Bürger in die in Deutschland bisher fast ausschließlich umlagefinanzierte Rente entgegenzuwirken, wendet sich die Bundesregierung immer deutlicher von der Umlagefinanzierung ab und propagiert die Stärkung kapitalgedeckter Elemente zur Stabilisierung der Renten. Mit diesem Ziel hat sie in diesem Jahr bereits das Altersvorsorgereformgesetz durch Bundestag und Bundesrat gebracht, womit das bisherige Riester-Modell zur Ansparung von Rentenkapital ab nächstem Jahr durch ein flexibleres Altersvorsorgedepot abgelöst wird. Durch eine deutliche Aufstockung der staatlichen Förderung sollen zukünftig individuell höhere Kapitalsummen angespart werden. Außerdem ist nun die Nutzung renditestarker Depotlösungen – wie etwa Aktienfonds – möglich, so dass das angesparte Kapitalvermögen deutlich höheren Kapitalrenditen als bisher erzielen soll.

Als weitere Maßnahme plant die Bundesregierung die Einführung der sogenannten Frühstartrente. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen alle Kinder im Alter zwischen sechs und 18 Jahren zukünftig automatisch eine staatliche Zahlung von 10 Euro pro Monat auf ein staatliches oder von den Eltern verwaltetes Depot erhalten. Zum 18. Lebensjahr sei dann ein individueller Rentenkapitalstock von 1440 Euro aufgebaut, der sich nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums – bei einer unterstellten jährlichen Rendite von 7 Prozent – bis zum Alter von 65 auf rund 53.000 Euro summieren würde. Unter diesen Prämissen wäre eine monatliche Altersrente von 200 bis 300 Euro erzielbar. Die Zuzahlung eigener Beiträge der Eltern wie auch der erwachsenen Kinder soll durch die Steuerfreiheit der erzielten Kapitalerträge attraktiv gemacht werden. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass über die Frühstartrente individuelle Rentenauszahlungen in der Größenordnung von bis zu 1500 Euro pro Monat möglich sind.

Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Alterungssicherungskommission ist mit ihren insgesamt 33 Empfehlungen zur Reform des Rentensystems der von der Bundesregierung eingeschlagenen Stoßrichtung zur stärkeren Kapitaldeckung gefolgt. Die Kommission schlägt unter anderem vor, dass der jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern abgeführte Beitragssatz zur Rentenversicherung von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns um 2 Prozent angehoben wird, um damit den Aufbau eines Rentenkapitalstocks zu finanzieren. Zudem sollen die Rentenbeiträge der zukünftig pflichtversicherten Selbständigen zum Aufbau des Kapitalstocks eingesetzt werden. Durch deren Einbeziehung ließen sich nämlich, so die Alterssicherungskommission, über lange Zeiträume „Einführungsgewinne“ für die Rentenversicherung erzielen. Dazu sollen die Selbständigen mit ihren Beiträgen zwar über Jahre und Jahrzehnte den Aufbau des Kapitalstocks finanzieren, jedoch erst bei ihrem Renteneintritt Auszahlungen aus der, dann noch immer weit überwiegend umlagefinanzierten Rentenversicherung, erhalten.

Rettet der Kapitalmarkt die Rente?

Die Alterungssicherungskommission begründet die von ihr vorgeschlagene und von der Bundesregierung gleichermaßen propagierte Stärkung kapitalgedeckter Elemente als „wichtigen Schritt“ zur Verbesserung der Alterssicherung. Durch die teilweise Umstellung der umlagefinanzierten Rente auf Kapitaldeckung sei es möglich, die Renten in Deutschland „nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen“, erklärt die Kommission. Durch die Kapitaldeckung könne man zukünftig die „in der Rückschau über lange Zeiträume immer positive Entwicklung an den Kapitalmärkten“ nutzen. Zudem seien die erzielbaren Erträge „weniger abhängig von der Bevölkerungsentwicklung“.

Auf den ersten Blick erscheint die teilweise Umstellung der Rentensystems auf Kapitaldeckung, die auch von vielen Rentenexperten und Wirtschaftswissenschaftlern seit langem gefordert wird, als eine vernünftige Idee zu dessen Stabilisierung. Denn in Anbetracht der seit Anfang der 2000er Jahre real stagnierenden Renten, die implizieren, dass die reale Rendite für vormals geleistete Rentenzahlungen inzwischen bei null liegt, werden am Kapitalmarkt seit Jahrzehnten durchschnittliche nominale Kapitalrenditen von etwa 7 Prozent pro Jahr erzielt. Unter Berücksichtigung der Inflation wäre demnach im Kapitaldeckungsverfahren eine reale Kapitalrendite von bis zu 5 Prozent möglich gewesen.

Der nun von CDU/CSU und SPD eingeleitete Systemwechsel zur teilweisen Kapitaldeckung ist jedoch zur Steigerung der Gesamtrendite individueller Rentenbeiträge nicht nur ungeeignet, vielmehr droht nun sogar eine beschleunigte Erosion des Rentensystems. Denn einerseits ist der vermeintliche Systemwechsel mehr Schein als Sein, da die Kapitaldeckung sogar im Endausbau kaum mehr als 20 Prozent der ausgezahlten Renten ausmachen wird. Hohe Kapitalmarktrenditen können die Gesamtrendite daher nur geringfügig verbessern, so dass auch zukünftig die individuelle Rente primär von der Rendite des umlagefinanzierten Rentenanteils abhängen wird.

Andererseits wird der der vermeintliche Systemwechsel trotzdem als Ausweg und langfristige Lösung stagnierender oder sogar rückläufiger Renten inszeniert. Durch dieses Ablenkungsmanöver erscheinen Reformen, die zur Steigerung der Rendite aus der Umlagefinanzierung dringend erforderlich wären, als nachrangig oder gar unbedeutend. So können CDU/CSU und SPD Reformen, die einer weitgehenden Revision ihrer Renten- und Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahrzehnte gleichkommen würden, nun erneut ausweichen. Mangels dieser Reformen droht nun ein sogar beschleunigter Verfall des umlagefinanzierten Teils der Rentenversicherung, so dass die insgesamt über Umlageverfahren und Kapitaldeckung erzielbare Gesamtrendite der Rentenbeiträge zukünftig nicht etwa steigen, sondern sogar sinken dürfte.

Ausgehöhltes Äquivalenzprinzip

Die umlagefinanzierte Rentenversicherung krankt daran, dass das zugrundeliegende Äquivalenzprinzip wonach die Höhe der späteren Rente von den individuell eingezahlten Rentenbeträge abhängt, durch vielerlei politische Eingriffe reichlich durchlöchert ist. Dass den erbrachten Beitragsleistungen „adäquate Versicherungsleistungen“ gegenüberstehen, wie das Bundesverfassungsgericht fordert, steht zunehmend in Frage. So beklagt die Rentenversicherung, dass die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung bei weitem nicht ausreichen, um sogenannte versicherungsfremde Leistungen zu erbringen, die ausschließlich auf sozialpolitisch begründeten Bundesgesetzen beruhen. Folglich werden die Rentenbeitragszahler zur Finanzierung dieser wachsenden Lücke herangezogen, die nach Berechnungen der Rentenversicherung im Jahr 2023 etwa 40 Milliarden Euro betrug. Bei einem insgesamt ausgezahlten Rentenvolumen von rund 340 Milliarden Euro liegen die Renten demnach mindestens 12 Prozent niedriger, als sie unter Anwendung des Äquivalenzprinzips liegen müssten – da die Rentenbeiträge zu sozialpolitischer Umverteilung verwendet werden.

Das Äquivalenzprinzip des Rentensystems wird jedoch nicht nur dadurch ausgehöhlt, dass staatliche Sozialleistungen, die über die Rentenversicherung an die Empfänger ausgezahlt werden, nicht vollumfänglich durch den Staat finanziert werden. Hinzu kommen Verzerrungen, da einzelne Versichertengruppen – oft zuungunsten anderer Gruppen – durch sozialpolitisch begründete Umverteilung bessergestellt werden. Weil die dafür bereitgestellten Bundesmittel bei inzwischen etwa 120 Milliarden Euro jährlich liegen, also etwa ein Drittel des Gesamtbudgets der Rentenversicherung ausmachen, wird das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung erheblich durch andere Sozialstaatserwägungen überlagert.

So hat die umstrittene „Rente mit 63“, die bei Erreichung des Rentenalters nach 45 Beitragsjahren eine abschlagsfreie Rente ermöglicht, eine fragwürdige Umverteilung innerhalb der Versichertengemeinschaft bewirkt. Um diese Sozialleistung zu Gunsten dieser Rentnergruppe zu erbringen, die nach Angaben der Rentenversicherung im Jahr 2023 – bei wohl noch immer steigender Tendenz – bereits 13,3 Milliarden Euro gekostet hat, fallen die Rentenbeiträge nun höher aus und die Renten aller übrigen Rentenbezieher liegen zudem niedriger, da die Versichertengemeinschaft diese Kosten trägt. Die derartige Aushöhlung des Äquivalenzprinzips in der Rentenversicherung stellt das gesamte System in Frage, da die heutigen Beitragszahler sich mit Recht fragen, ob sie einstmals Renten erhalten werden, die ihren individuell geleisteten Beiträgen entsprechen und sich daher – sofern möglich – aus dem gesetzlichen Rentensystem verabschieden.

Null Rendite beim Umlageverfahren

Noch weit problematischer als die schleichende Aushöhlung des Äquivalenzprinzips durch sozialpolitische motivierte Reformen ist jedoch, dass die sogenannte „implizite Rendite“ der umlagefinanzierten Rentenversicherung seit Jahrzehnten sinkt und inzwischen bei null liegt. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge können Geburtenjahrgänge der 1960er und 1970er Jahre davon ausgehen, dass sie für die von ihnen abgeführten Rentenbeiträge eine Altersrente erhalten, die einer jährlichen nominalen Verzinsung von etwa 3 bis 4 Prozent entspricht. In einer Studie aus dem Jahr 2016 hat der Sachverständigenrat für repräsentative Personen unterschiedlicher Geburtsjahrgänge und bei Zugrundelegung einer durchschnittlichen fernen Lebenserwartung 65-jähriger ermittelt, dass auch nachfolgende Jahrgänge bei zwar sinkender Tendenz eine nominale implizite Rendite zwischen 2 und 4 Prozent erreichen können. Unterstellt man über die gesamte Erwerbs- und Rentenphase eine jährliche Inflation von etwa 2 bis 3 Prozent, liegt die reale implizite Rendite demnach bei nur noch etwa 0 bis maximal 2 Prozent.

Da die Reallöhne – anders als in diesen Berechnungen unterstellt – inzwischen jedoch stagnieren, wird keine positive reale Rendite erreicht. Denn bei einem gleichbleibendem Rentenbeitragssatz von derzeit 18,6 Prozent und einer seit Jahren stabilen Anzahl der Erwerbstätigen steigt die Gesamtsumme der von allen Beitragszahlern insgesamt geleisteten Rentenbeiträge real nicht mehr an. Infolgedessen verharrt die insgesamt auszahlbare Rentensumme seit Jahren auf einem etwa gleichbleibenden realen Niveau, wobei sie – bedingt durch die demographische Alterung – auf eine sogar leicht steigende Anzahl an Rentnern aufgeteilt werden muss. Daraus resultiert die heutige Stagnation der realen Rente, was de facto einer impliziten realen Rendite von null entspricht.

Im umlagefinanzierten Rentensystem resultiert die implizite Rendite – sofern nicht einzelne Generationen zuungunsten anderer bevorteilt werden oder demographische Veränderungen den Altenquotienten verändern – ausschließlich aus Reallohnsteigerungen. Denn bei steigenden Reallöhnen und einem gleichbleibenden Rentenbeitragssatz steigt die gesamte Rentenbeitragssumme, so dass diese größere Summe – bei unverändertem Zahlenverhältnis von Beitragszahlern und Rentnern – in reale Rentensteigerungen umgemünzt werden kann. Ein dauerhafter jährlicher Reallohnanstieg von beispielsweise fünf Prozent bewirkt dann einen jährlichen Anstieg der realen Renten von ebenfalls fünf Prozent, was einer realen impliziten Rendite von ebenfalls fünf Prozent entspricht.

Diese Betrachtung zeigt, dass die gegenwärtig in der umlagefinanzierten Rentenversicherung erreichbare implizite Rendite deutlich niedriger liegt als die im Kapitaldeckungsverfahren erzielbaren Renditen. Bei einer derzeit erzielbaren nominalen Kapitalmarktrendite von etwa 7 Prozent bleibt bei etwa 2,5 Prozent Inflation noch immer eine reale Rendite von 4 bis 5 Prozent. Im Unterschied dazu liegt die inflationsbereinigte, also reale, implizite Rendite bei der Umlagefinanzierung – bedingt durch die Reallohnstagnation – gegenwärtig bei null. An diesem Fazit ändert sich grundsätzlich nichts, auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung zusätzliche Leistungen erbringt, die in dieser Renditenbetrachtung nicht berücksichtigt sind. Unter anderem betrifft dies die Krankenversicherung der Rentner, die die Rentenversicherung – analog zu den Arbeitgebern bei den Beschäftigten – mit dem hälftigen Beitragssatz bezuschusst.

Kapitalexport als Lösung?

Der immer größer werdende Renditenachteil des umlagefinanzierte Rentensystem rührt im Kern aus der schwachen Reallohnentwicklung, die ihrerseits durch die rückläufigen Produktivitätszuwächse der Unternehmen verursacht ist. Denn die Steigerung der Arbeitsproduktivität führt in einem wettbewerblichen Umfeld zu sinkenden Preisen der so erzeugten Güter, so dass die Reallöhne im langfristigen Durchschnitt im Gleichschritt mit der Arbeitsproduktivität steigen.

Dass in Deutschland aufgrund ausbleibender Unternehmensinvestitionen kein spürbarer Produktivitätsfortschritt mehr erreicht wird, ist eine Folge jahrzehntelanger wirtschafts- und geldpolitischer Weichenstellungen. Anstatt wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen die Unternehmen unter Druck kommen und es ihnen auch gelingt, produktivitätssteigernde Technologie zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einzusetzen, hat man vor allem mit billigem Geld einerseits die Vermögenspreise immer weiter aufgeblasen und andererseits dafür gesorgt, dass Unternehmen sogar trotz rückläufiger Investitionen und stagnierender Arbeitsproduktivität ihre Profitabilität steigern können. Die Folgen dieser Wirtschafts- und Geldpolitik lassen sich beispielsweise an der Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland erkennen. Sie liegen heute im Durchschnitt auf dem mehr als doppelten Niveau als in den 2000er Jahren, ohne dass sich dieser Wertanstieg über dementsprechend hohe wertsteigernde Investitionen rechtfertigen ließe.

Mit einer seit Jahrzehnten einseitig auf Stabilisierung ausgerichteten wirtschaftspolitischen Agenda, mit der die von Zeit zu Zeit in einer Marktwirtschaft erforderlichen Krisen zur Verdrängung unproduktiven Kapitals weitgehend unterdrückt wurden, hat man unter anderem mit billigem Geld für haussierende Finanzmärkte gesorgt. Trotz realwirtschaftlicher Stagnation in den entwickelten Volkswirtschaften können daher – wie zu Zeiten des Wirtschaftswunders – noch immer Kapitalmarktrenditen von etwa sieben Prozent erzielt werden. Die so herbeigeführte Stagnation ohne Produktivitätszuwächse und infolgedessen ausbleibender Wohlstandssteigerung hat dazu geführt, dass die Realeinkommen stagnieren und die implizite Rendite der umlagefinanzierten Rente auf null abgesackt ist.

Zur Lösung der Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung propagiert die Bundesregierung nun den teilweisen Ausstieg aus dem derart heruntergewirtschafteten und inzwischen dysfunktionalen umlagefinanzierten Rentensystem. Durch die stärkere Nutzung globaler Finanzmärkte will man der hiesigen wirtschaftlichen Stagnation mit stagnierenden Realeinkommen und bei rückläufiger Wettbewerbsfähigkeit potenziell schwindenden Unternehmensrenditen so weit wie möglich aus dem Weg gehen. Stattdessen sollen die Wachstumschancen anderer Weltregionen genutzt werden, um langfristig Renditen zu erzielen, die man in Deutschland nicht mehr für möglich hält.

Was hier von Bundesregierung, Alterungssicherungskommission, Rentenexperten und vielen Wirtschaftswissenschaftlern als der große Clou anstehender Rentenreformen gefeiert wird, ist blanker Zynismus. Denn anstatt nun durch Reformen die Voraussetzungen für wieder steigenden Wohlstand in Deutschland zu schaffen, versucht man diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, indem man das Sparvermögen der Bürger ins Ausland verschafft, um möglichst von einer dort funktionierenden Wirtschaft zu profitieren.

 

Mehr von Alexander Horn lesen Sie in seinem aktuellen Buch „Die Zombiewirtschaft – Warum die Politik Innovation behindert und die Unternehmen in Deutschland zu Wohlstandsbremsen geworden sind“ mit Beiträgen von Michael von Prollius und Phil Mullan.

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