Die demographische Alterung ist eine Strohmann-Argumentation

Die Rentenkommission empfiehlt Reformen zur gesellschaftlichen Anpassung an den wirtschaftlichen Niedergang und behauptet zur Freude der Bundesregierung, die demographische Alterung sei schuld.

IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Alterssicherungskommission

In Deutschland gehört es zum Glaubensbekenntnis in Politik und Wissenschaft, dass der demographische Wandel die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme und insbesondere des umlagefinanzierten Rentensystems ursächlich bedroht. Erwartungsgemäß hat auch die von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission dieses Credo zum Ausgangspunkt ihrer Empfehlungen zur Rentenreform gemacht, die CDU/CSU und SPD noch in diesem Jahr 1:1 umsetzen wollen.

Gleich im ersten Satz ihres Berichts stellt die Kommission klar, dass es ihrer Auffassung nach die „demographische Alterung“ sei, die „die Alterssicherung in Deutschland vor tiefgreifende Herausforderungen“ stelle. Denn sie führe dazu, dass „immer weniger Beitragszahlende […] die Alterssicherung einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehenden“ finanzieren müssten, was nicht nur die „verlässliche Absicherung im Alter“ gefährde, sondern auch Erwerbstätige „durch steigende Sozialabgaben zunehmend unter Druck“ setze, Arbeitgeber daher „vor höheren Belastungen“ stünden und obendrein „den Bundeshaushalt dauerhaft zu überfordern“ drohe.

Demographische Alterung: Ein alter Hut

Die demographische Alterung ist jedoch, anders als in der Rentendiskussion unterstellt, keine Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte, vielmehr setzte sie in allen entwickelten Volkswirtschaften bereits im Zuge der in Gang kommenden Industrialisierung vor etwa 200 Jahren ein. Seitdem altern diese Gesellschaften ‚von oben‘, da die Lebenserwartung im Alter aufgrund besserer Ernährung und Gesundheit stetig gestiegen ist und ‚von unten‘, da die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau stärker gesunken ist als die Kindersterblichkeit. In Deutschland lag die sogenannte zusammengefasste Geburtenziffer in den 1870er Jahren bei 4,7 Kindern pro Frau, in den 1960er Jahren erreichte sie 2,5 und fiel danach bis heute auf Werte um etwa 1,3.

Die demographische Alterung wird typischerweise als Altenquotient ausgewiesen, der den Anteil der über 65-Jährigen an den Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren bestimmt. In Deutschland setzte sie ab den 1870er Jahren ein, allerdings entwickelte sie erst zum Ende des 19. Jahrhunderts einen spürbaren demographischen Effekt. Seitdem hat sich der Altenquotient alle 60 Jahre in etwa verdoppelt, so dass um 1900 knapp 10 über 65-Jährige auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter kamen, bis 1960 war der Altenquotient auf 20 angestiegen und bis 2025, also weitere gut 60 Jahre später, hatte er sich nochmals verdoppelt auf etwa 40. Die Belastung der tatsächlich den gesellschaftlichen Wohlstand erzeugenden Erwerbstätigen hat sich demnach seit 1900 grob überschlagen inzwischen vervierfacht. Denn im Unterschied zu damals müssen nicht mehr 10 Erwerbstätige für den Lebensunterhalt eines Rentners aufkommen, sondern heute sind es 2,5 Erwerbstätige die so viel zusätzlichen Wohlstand erzeugen müssen, dass sie jeweils einen Rentner versorgen können.

Aufgrund der Bevölkerungsvorausberechnung, die allerdings mit großen Unsicherheiten behaftet ist, wird davon ausgegangen, dass der Altenquotient innerhalb der nächsten 60 Jahre keine Verdoppelung mehr erreicht, sondern abgeschwächt wächst. Bis 2070 müssen demnach 1,8 Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren für die Alterssicherung eines über 65-Jährigen aufkommen. Allerdings wird der Anstieg des Altenquotienten der über 67-Jährigen durch die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalter bis 2031 auf dann 67 Jahre deutlich gedämpft.

Demographie und Wohlstand

Bis in die jüngere Vergangenheit stellte die demographische Alterung weder für die – sogar immer bessere – Versorgung der Älteren ein Hindernis dar, noch überforderte sie Steuerzahler, Unternehmen oder Rentenbeitragszahler. Dies belegt die Rentenreform von 1957, bei der die bis dahin zum Teil kapitalgedeckte und infolge von Inflation und zwei Weltkriegen zerrüttete Rentenversicherung zunächst teilweise und ab 1969 vollständig durch die umlagefinanzierte Rente abgelöst wurde. Obwohl die demographische Alterung zu diesem Zeitpunkt bereits weit fortgeschritten war und nur noch 5 Personen im erwerbsfähigen Alter auf einen über 65-Jährigen kamen, entwickelten sich die Renten praktisch aus dem Stand von einem „Zubrot“ im Alter zu einer Lohnersatzleistung, die bei durchgängiger Erwerbsbiographie den Lebensstandard auch im Alter weitgehend sichern konnte.

1957 wurden die Rentenbeiträge von zuvor 11 auf zunächst 14 Prozent des Bruttolohns erhöht und in den 1970er Jahren stiegen sie sogar auf 18 Prozent. Die damals sehr hohen Reallohnsteigerungen führten zu absolut massiv steigenden Rentenbeiträgen, die durch die Heraufsetzung der Rentenbeitragssätze nochmals erhöht wurden. Der dadurch stark steigende Beitrag der Beitragszahler zur Finanzierung der Renten erlaubte es, die zuvor noch sehr hohen Bundesmittel sukzessiv zurückzufahren. Nachdem der Bund bis 1956 noch etwa ein Drittel zu den Ausgaben der Rentenversicherung beisteuerte, war es 1957 nur noch ein Viertel und bis kurz vor der Wiedervereinigung 1989 sank der Bundesbeitrag sukzessiv auf nur noch ein Siebtel.

Obwohl die demographische Alterung auch nach 1956 keine Pause einlegte, sich der durchschnittliche Lebensstandard der Rentner aufgrund real steigender Renten bis 1989 wohl verdreifachte und die Steuerzahler am Ende dieser Periode praktisch nicht mehr zur Finanzierung der Renten herangezogen wurden, kamen auch die Rentenbeitragszahler trotz massiv steigender Rentenbeiträge nicht unter wirtschaftlichen Druck. Ganz im Gegenteil verdoppelten sich die realen Nettolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer, im Zeitraum von 1957 bis 1989.

Dass die demographische Alterung bis Ende der 1980er Jahre den Lebensstandard von Rentnern und Beitragszahlern nicht negativ beeinträchtigte, sondern bei weitem überkompensiert wurde, liegt an den damals durch Produktivitätssteigerungen erreichten gesellschaftlichen Wohlstandszuwächsen. Seit der in den 1850er Jahren voranschreitenden Industrialisierung erzielte die deutsche Wirtschaft bis zum Ersten Weltkrieg eine durchschnittliche Steigerung der Arbeitsproduktivität von etwa 1,5 Prozent pro Jahr. Zwar verlangsamte sich der Anstieg danach. Von 1950 bis 1973 erreichten die Unternehmen jedoch weit überdurchschnittliche Produktivitätssteigerungen von jährlich 5,9 Prozent, so dass die zwischenzeitliche Produktivitätsschwäche mehr als ausgeglichen wurde.

Infolgedessen wurde im Zeitraum von 1850 bis zur Rentenreform von 1957 in etwa eine Vervierfachung des in jedem Jahr pro Erwerbstätigen neu geschaffenen Wohlstands erreicht. Zwar schwächte sich das Produktivitätswachstum bis Ende der 1980er Jahre auf nur noch etwa 2 Prozent pro Jahr ab, dennoch wurde von 1957 bis zur Wiedervereinigung nochmals mehr als eine Verdopplung des jährlich erzeugten Wohlstands erreicht.

Die von Arbeitsproduktivitätssteigerungen ausgehenden Wohlstandszuwächse kommen primär den Erwerbstätigen zugute, was sich auch im historischen Verlauf durch die enge Verknüpfung zwischen Produktivitäts- und Realeinkommensentwicklung erkennen lässt. Die Realeinkommenszuwächse resultieren aus dem verminderten Arbeitsaufwand zur Herstellung einer Ware oder Dienstleistung gleicher Qualität und Menge, denn dies führt in wettbewerblich organisierten Märkten zu real sinkenden Preisen. Die so erzielten Wohlstandseffekte wurden in den vergangenen etwa 200 Jahren jedoch nicht ausschließlich in real steigende Nettoeinkommen umgemünzt, sondern in erheblichem Umfang etwa auch zur Senkung der individuellen Arbeitszeiten eingesetzt, die in diesem Zeitraum fast halbiert werden konnten.

Arbeitsproduktivität und Rente

In den vergangenen Jahrzehnten ist das Rentenversicherungssystem durch immer dürftigere Produktivitätszuwächse unter zunehmenden Druck geraten. Seit Anfang der 1990er Jahre ist der jährliche Produktivitätsanstieg deutlich unter den seit der Industrialisierung in Deutschland erreichten Durchschnittswert von gut 2 Prozent pro Jahr gefallen. Nach der Finanzkrise 2008 sackte der jährliche Anstieg der Arbeitsproduktivität pro Erwerbstätigenstunde sogar auf durchschnittlich 0,7 Prozent ab und seit 2018 sind es nur noch 0,3 Prozent.

Infolge der Produktivitätsschwäche sind die realen Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmer vor Abzug von Sozialabgaben und Steuern von Anfang der 1990er Jahre bis 2018 nur noch etwa 0,9 Prozent pro Jahr gestiegen. Da in diesem Zeitraum Steuern und Sozialabgaben stark gestiegen sind, haben die realen Nettoverdienste der Arbeitnehmer nur um 18 Prozent zugelegt. Den dürftigen Wohlstandzuwachs haben vor allem Rentner besonders zu spüren bekommen, deren Alterssicherung im Wesentlichen durch die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt. Denn die sogenannte Nettorente, die den Rentnern in Westdeutschland vor Abzug der individuellen Steuerbelastung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt wird, war bis 2018 inflationsbereinigt sogar um insgesamt etwa 10 Prozent gesunken.

Der Belastung der Realeinkommen von Beitragszahlern und Rentnern wäre noch deutlich größer gewesen, wenn die bis 1989 sukzessiv zurückgeführten Bundesmittel für die Rentenversicherung nicht massiv erhöht worden wären. Nachdem sie 1989 unter 20 Milliarden Euro pro Jahr lagen, wurden sie bis 2018 auf 94,6 Milliarden und inzwischen auf mehr als 120 Milliarden aufgestockt, so dass mittlerweile fast 30 Prozent der Renten über Steuern beziehungsweise Schulden aus dem Staatshaushalt finanziert werden.

Das Fiasko der gesetzlichen Rentenversicherung spitzt sich seit 2018 immer weiter zu. Wegen der inzwischen praktisch stagnierenden Arbeitsproduktivität wird kein Wohlstandszuwachs mehr erreicht und die obendrein klima- und energiepolitisch bedingt stark steigenden Energiekosten haben dazu geführt, dass die durchschnittlichen Reallöhne in Deutschland bis heute nicht über das Niveau von 2018 hinausgekommen sind. Bei fortschreitender demographischer Alterung bleibt also nichts anders übrig, als den stagnierenden Wohlstand auf immer mehr Menschen aufzuteilen.

Da die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre bis 2031 abgeschlossen sein wird und dieser aktuell stark belastungsdämpfende Effekt nicht mehr zur Verfügung steht, wird das Rentensystem danach noch weit stärker als bisher unter Druck geraten. Denn innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums von heute bis zum Jahr 2040 wird der in Wellenbewegungen voranschreitende Altenquotient von 40 auf 50 steigen, so dass dann nicht mehr wie heute 2,5 Menschen im erwerbsfähigen Alter auf einen über 65-Jährigen kommen, sondern nur noch zwei.

Demographie-Strohmann

Die in der Produktivitätstagnation liegenden Ursachen für die Erosion der Alterssicherung blendet die von der Bundesregierung berufene Alterungssicherungskommission nicht nur vollkommen aus, sie insinuiert sogar, dass die Politik keine Möglichkeiten habe, das wirtschaftliche Schicksal Deutschlands zu beeinflussen. Um diese Botschaft zu vermitteln, schickt sie ihren Empfehlungen zur Rentenreform daher erklärend voraus, dass der demographische Wandel die einzige relevante Variable bei der Alterssicherung sei, diese sich aber „nicht durch Reformen aus der Welt schaffen“ lasse. Der einzig gangbare Weg zur dauerhaften Alterssicherung sei daher, dass sich die Gesellschaft kontinuierlich an die demographische Alterung anpasse. Die nun notwendigen Reformen zur Alterssicherung dürften daher nicht fälschlicherweise als „Ausdruck einer fundamentalen Krise des bestehenden Systems“ missverstanden werden. Vielmehr reflektierten sie, die Fähigkeit von Politik und Gesellschaft zu „stetiger Anpassung an sich ändernde gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen“.

Damit macht sich die Kommission einen schlanken Fuß, denn sie drückt sich vor der eigentlichen Aufgabe. Sie liefert einfach, was die Bundesregierung bestellt hat, indem sie die vermeintlich erst seit geraumer Zeit anschwellende demographische Alterung als Grund für notwendige Reformen anführt und indem ihre Reformempfehlungen ausschließlich auf die Bewältigung die demographische Alterung abzielen. Das gemeinsame Kalkül von Bundesregierung und Kommission besteht darin, eine Expertenempfehlung zu generieren, mit der die Regierungsparteien, die seit Jahrzehnten gemeinsam oder mit anderen Juniorpartnern den wirtschaftlichen Niedergang Deutschlands managen, aus der politischen Verantwortung genommen werden. So wird nicht nur die politische Verantwortung für das seit Jahrzehnten rückläufige Produktivitätswachstum ausgeblendet, sondern zugleich auch die Verantwortung zurückgewiesen, die Fortsetzung des wirtschaftlichen Niedergangs durch geeignete wirtschaftspolitische und rentenpolitische Reformen abzuwenden.

Infolgedessen laufen die Empfehlungen der Alterungssicherungskommission ausschließlich darauf hinaus, die zukünftig anstehenden Wohlstandsverluste möglichst einzudämmen und anschließend zu verteilen. Zur Eindämmung der Wohlstandsverluste empfiehlt die Kommission die möglicherweise weiter steigende Lebenserwartung der Älteren durch eine proportionale Anhebung des Rentenalters zu neutralisieren. Zudem soll die Rentenkasse durch die Rücknahme sozialpolitisch motivierter Reformen wie die abschlagsfreie Rente ab 63 geschont werden. Des Weiteren empfiehlt die Kommission, neue Einnahmequellen anzuzapfen. Selbständige und Minijobber sollen dazu in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Da sie zwar sofort die vollen Rentenbeiträge in das umlagefinanzierte Rentensystem einzahlen, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt Rentenzahlungen erhalten, könnten über Jahrzehnte „Einführungsgewinne“ realisiert werden.

Da diese kostendämpfenden und einnahmensteigernden Maßnahmen und Tricks jedoch längst nicht ausreichen, um die in Anbetracht von Produktivitätsschwäche und demographischer Alterung klaffenden Finanzierungslücken des Rentenversicherungssystems zu schließen, sollen zukünftig Steuerzahler, Unternehmen, Beitragszahler wie auch Rentner stärker belastet werden. Die Kommission empfiehlt, die Rentenbeitragssätze von derzeit 18,6 Prozent bis Mitte der 2030er Jahre auf bis zu 22,5 Prozent anzuheben und sie danach auf einem deutlich höheren Niveau als heute zu halten. Auch die schulden- beziehungsweise steuerfinanzierten Bundesmittel sollen weiter steigen. Dazu sollen die Bundeszuschüsse (die nur einen Anteil der Bundesmittel umfassen) von derzeit 2,2 Prozent des BIP auf bis zu 2,35 Prozent des BIP angehoben werden und nur im allergünstigsten Szenario sollen diese bis 2050 wieder auf das heutige Niveau sinken können. Nicht besser ergeht es den Rentnern, denn wie bisher soll die Entwicklung der Nettorenten vor Steuern an die Nettolohnentwicklung gekoppelt bleiben. Sollten die realen Nettolöhne jedoch zukünftig sinken, sind auch die realen Renten im gleichen Umfang betroffen.

Die Empfehlungen der Alterungssicherungskommission beruhen auf politischem Fatalismus. Solange es jedoch gelingt, die demographische Alterung für die Erosion des Rentensystems verantwortlich zu machen, dürften die politischen Akteure auch zukünftig darauf setzen, den wirtschaftlichen Niedergang lieber zu Lasten der Realeinkommen der erwerbstätigen Massen (sowie der Rentner) zu verwalten, anstatt ihre wirtschafts- und klimapolitische Agenda zu hinterfragen, die für den wirtschaftlichen Niedergang verantwortlich ist.


Mehr von Alexander Horn lesen Sie in seinem aktuellen Buch „Die Zombiewirtschaft – Warum die Politik Innovation behindert und die Unternehmen in Deutschland zu Wohlstandsbremsen geworden sind“ mit Beiträgen von Michael von Prollius und Phil Mullan.

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Kommentare ( 3 )

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johndoe19
2 Stunden her

Um es mit den sinngemäßen Worten eines Norbert Blüm zu sagen:

Die Sicherheit und Finanzierbarkeit der Renten ist nicht von der Anzahl der Menschen in diesem Land abhängig, sondern von der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Nur mal so als Hinweis: Die Bürgergeldempfänger gehören nicht zu diesem Personenkreis.

Ich bin RECHTS
2 Stunden her

Diese ganze Dikussion ist nur im Kontext mit den Disruptionen von KI und humanoiden Robotern sinnvoll. Die relevante KI wurde erst 2017 von Google erfunden („attention is all you need“) und wird Menschheit und Arbeitswelt in rasender Geschwindigkeit komplett verändern. Die deutsche Regierung hat hierauf keinerlei Antworten, weil sie wie gebannt auf Putin starrt und auch darauf, das Hitler wieder aus dem Grab steigt. Wir brauchen keine Zuwanderung. Die Arbeit wird schonnin absehbarer Zeit von KI und humanoiden Robotern erledigt. Wir brauchen ein paar wirklich kluge Köpfe und Konzepte für KI/Robotik-Besteuerung sowie bedingungslises Grundeinkommen für dad Heer der am geschrumpften… Mehr

Raul Gutmann
2 Stunden her

»Nichts ist für die Menschen schädlicher als der Glaube, die Ursachen für ihre Notlagen beruhten in den äußeren Bedingungen, statt in ihnen selbst.« – Leo Tolstoi, 1828-1910, russischer Schriftsteller, eigentlich Lew Nikolajewitsch Graf Tolstoi
Mit anderen Worten: Die Deutschen könnten im sprichwörtlichen Paradies leben, wenn sie in der Wahlkabine jene ankreuzten, die eine Politik zu ihrem Nutzen zu machen versprechen.
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