Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.
Das waren brutale Angriffe vor einer Woche in Erfurt, als der Parteitag der AfD verhindert werden sollte. Die waren klar verfassungswidrig. Darf ein Verein gemeinnützig bleiben, wenn er als Träger eines Bündnisses auftritt, das den Parteitag einer legalen Partei blockieren will? Mit Staatsrechtler Ulrich Vosgerau klären wir, wie solche verfassungswidrigen Aktionen mit Gemeinnützigkeit zusammenpassen, für die eigentlich sehr strenge Regeln gelten. Denn Gemeinnützigkeit bedeutet Steuerprivilegien, Spendenquittungen und staatliche Begünstigung. Was also passiert mit „Widersetzen“ und dem VVN-BdA?


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Herr Vosgerau, Sie sind BRILLIANT!
Strafrechtlich relevant wird es schon bei BEDINGTEM Vorsatz. Und da kann man von einem Finanzsenator erwarten, dass er selbst so sorgfältig seiner Exekutivfunktion nachkommt, dass er informiert ist und erkennt, dass er selbst die Erstellung eines Gutachtens zu veranlassen hat. Hier könnte also die Voraussetzung der Strafbarkeit auch durch Unterlassen eintreten. Es hinzunehmen, dass durch Verharren im Zustand des Zuschauers ein Straftatbestand eintritt, ist bedingt vorsätzlich.
Es ist ein Wunder geschehen, dass die vom „widersetzen“ und vom „linken Mob“ gejagten Journalisten nicht ernsthaft verletzt wurden, trotz Tritten gegen den Kopf !
Von den Schläger Typen mit Hämmern ging ja lebensgefährliche Gewalt aus, man denke an “ Maja“ T…in Ungarn