Kein Verbrenner-Aus auf Zuruf von Aktivisten: Der BGH weist die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz zurück und verweist die Politik zurück an den Gesetzgeber.
picture alliance/dpa | Uli Deck
Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihren Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz auch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen am Montag die Revisionen gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen aus München und Stuttgart zurück und bestätigten damit die Niederlagen der Klägerseite.
Im Kern ging es um die Frage, ob Privatpersonen gerichtlich durchsetzen können, dass Autohersteller den Vertrieb neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor deutlich früher beenden müssen. Genau das verneinte der Bundesgerichtshof nun. Nach Auffassung des Gerichts besteht kein individueller Anspruch darauf, Unternehmen wie BMW oder Mercedes-Benz zu verpflichten, den Verkauf entsprechender Fahrzeuge schon vor einer gesetzlichen Neuregelung einzustellen.
Die Kläger hatten geltend gemacht, die Hersteller trügen durch ihre Fahrzeugproduktion und die damit verbundenen Emissionen dazu bei, das verfügbare CO2-Budget schneller aufzubrauchen. Dadurch würden die politischen Spielräume für künftige Klimaschutzmaßnahmen verengt. Aus Sicht der Kläger wirke sich das auch auf ihre eigenen Freiheitsrechte und auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus. Konkret wollten sie erreichen, dass die beiden Autobauer ab dem 31. Oktober 2030 keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr in Verkehr bringen dürfen, sofern diese beim Betrieb bestimmte Treibhausgase ausstoßen.
Der BGH folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das Gericht stellte klar, dass BMW und Mercedes-Benz die geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz einhalten. Darüber hinausgehende Pflichten, die sich etwa aus einer erweiterten Verkehrssicherungspflicht ergeben könnten, sahen die Richter nicht. Mit anderen Worten: Solange sich die Unternehmen im Rahmen der bestehenden Gesetze bewegen, können Gerichte ihnen kein früheres Verkaufsverbot auferlegen, das der Gesetzgeber selbst nicht beschlossen hat.
Zugleich machten die Richter deutlich, dass die Entscheidung über zusätzliche oder strengere Klimaschutzvorgaben nicht von den Zivilgerichten vorweggenommen werden darf. Die Verantwortung dafür liege beim Gesetzgeber. Er allein müsse festlegen, welche Regeln künftig gelten sollen und wie der rechtliche Rahmen für Klimaschutz, Industrie und Mobilität ausgestaltet wird.
Mit den Urteilen vom 23. März 2026 in den Verfahren VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23 setzt der Bundesgerichtshof damit eine klare Grenze für zivilrechtliche Klimaklagen gegen Unternehmen. Der Versuch, industriepolitische Ziele auf dem Klageweg gegen einzelne Hersteller durchzusetzen, blieb in diesem Fall ohne Erfolg. Für BMW und Mercedes-Benz bedeutet das Rechtssicherheit, für die Deutsche Umwelthilfe hingegen eine weitere Niederlage in einem prominenten Verfahren.

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Dieses Land ist nur noch ein Irrenhaus….
für die Deutsche Umwelthilfe hingegen eine weitere Niederlage in einem prominenten Verfahren…..endlich mal wieder eine echt gute nachricht.
Wie ich bereits zuvor angemerkt hatte: Politische Fragen gehören ins Parlament, nicht vor Gericht. Ich freue mich, daß der BGH sich meiner Auffassung angeschlossen hat.
Ich sag es schon die ganze Zeit: der Blindgänger Resch führt einen persönlichen Kampf gegen die Automobilindustrie. Vor allem gegen eine Firma in Ba-Wü, weil er dort zweimal rausgeflogen ist.
Das alles finanziert mal wieder der deutsche Steuerzahler. Wann hört das endlich auf und wann wird diesem Abmahnverein DUH die Gemeinnützigkeit entzogen? Aber mit Cem als MP in „The Länd“ wird das genauso wenig passieren, wie bei Waschlappen-Winfried. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Vor allem, wenn die Krähe auf beiden Augen blind ist.
DUH „Deutsche Umwelthilfe“ vor dem BGH gescheitert !!! – Quelle: ÖRR Die DUH ist vor der Revisioninstanz dem BGH gescheitert, mit zwei Klagen, gegen BMW und Mercedes, in denen sie den Automobilherstellern verbieten wollte ab 2030 Vehikel mit Verbennungsmotoren in den Handel zu bringen – wegen – sic transit gloria mundi – „Klimaschädlichkeit“. Wie es sich für ideologische Sturköpfe gehört, wollen sie nun vor das BverfG ziehen. Jede Dummheit stößt mit ihrem Betonkopf irgendwann an die noch härter Realtität. Die SED Unverstand Ära Merkel geht ihrem Ende zu – die Agonie hat schon begonnen. Nur die letzten Zuckungen des Todes… Mehr
Gott sei Dank, ein gutes Urteil.
Mit Glanz und Barem,
lockte das Verfahren.
Der Herr Resch,
so gerne mocht,
die Rikscha fahren.
Leider diese Wände,
und dann gabs,
Diess bittre Ende.
„Ihnen wird vorgeworfen das Co2 Budget schneller aufzubrauchen“ Es ist nur noch absurd lächerlich, dass diese Klage überhaupt zugelassen wurde. Während wir hier mit Verboten, Vorschriften, Klagen überzogen werden und irre Mengen Geld verbraten um Co2 einzusparen, geht genau die Menge an Co2, die wir glauben einzusparen, woanders in der Welt in die Luft. Das Öl und Gas was wir hier sehr teuer einsparen wird auf dem Weltmarkt gehandelt und dann kaufen es die Chinesen oder Amerikaner. Die fahren künftig einen noch größeren SUV. Wie unfassbar naiv muss man sein, zu glauben das Öl und Gas bleibt in der Erde,… Mehr
Leider riskiert der Hr. Resch bei dieser ganzen aktivistischen Klagerei keinesfalls private Vermögenswerte. Daher wird dieser sinistre Verein weiter seinen Unfug betreiben.
Dem DUH ist eine zukünftige Geschäftsgrundlage entzogen worden.
Gut so.
Die DUH ist so ein Verein, dem mit hoher Priorität Gemeinnützigkeit und Verbandsklagerecht entzogen gehören.