Die AfD-Fraktion wollte von der Landesregierung wissen, warum eine renommierte Einrichtung aus dem Bibliotheksverbund ausgeschlossen wurde. Die Antwort: das geht Sie gar nichts an
Bild: Bibliothek des Konservatismus
Im vergangenen Jahr kündigte die Göttinger Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes der Berliner Bibliothek des Konservativismus (BdK) die Zusammenarbeit zum 31. Dezember 2025 – und zwar ohne jede Begründung.
Bei der BdK handelt es sich um die größte Sammlung deutschsprachiger Werke zum Themenbereich Konservatismus; mit 35 000 Bänden stellt die überwiegend durch Spenden finanzierte Institution eine wichtige Einrichtung auch für die Forschung dar. Mit dem Hinauswurf aus dem Bibliotheksverbund wäre sie mit ihrem Bestand für die digitale Titelsuche nicht mehr auffindbar. Sie verschwände also für Studenten und Wissenschaftler außerhalb Berlins gewissermaßen von der Landkarte. Das Magazin „The European Conservative“ sprach deshalb von einer „digitalen Bücherverbrennung in Berlin“.
Die Antwort der Landesregierung entspricht exakt dem, was man mit „Arroganz der Macht“ bezeichnet: das Ministerium referiert erst sehr ausführlich, was schon in den Fragen der AfD-Fraktion stand, um dann mitzuteilen: „Die Bibliothek des Konservatismus (BdK) war zu keiner Zeit Mitglied des GBV. Als privatrechtlich organisierte Bibliothek außerhalb des Verbundgebiets nutzt sie derzeit im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags den Hosting-Service für das Bibliotheksmanagementsystem. Der privatrechtliche Dienstleistungsvertrag zwischen der Verbundzentrale des GBV und der BdK wurde 2008 von beiden Seiten geschlossen und 2021 aus formalen Gründen aktualisiert.“
Und weiter: „Mit Wirkung der Kündigung verfügt die BdK nicht mehr über diese Services.“ Genau das beschreibt die Ausgangslage – aber beantwortet gerade nicht die Fragen nach den Gründen für die Kündigung eines seit 17 Jahren bestehenden Vertragsverhältnisses, in dem es nie zu Problemen oder Streitigkeiten kam.
Die Landesregierung teilt lediglich mit: „In der 62. Sitzung der Verbundleitung des GBV am 06.05.2025 wurde ein Antrag zur Kündigung des Vertrags mit der BdK auf Grundlage der Benutzungs- und Entgeltordnung bzw. des Verwaltungsabkommens zum nächstmöglichen Zeitpunkt behandelt. Die Verbundleitung hat den Beschluss einstimmig gefasst. In der Verbundleitung sind alle Mitgliedsländer des GBV vertreten. Die Sitzungen der Verbundleitung sind nichtöffentlich.“
Aus der Formulierung weht der Duft des SED-Politbüros: dort fielen die Beschlüsse ebenfalls immer einstimmig, die Sitzungen fanden nichtöffentlich statt, und warum eine Entscheidung zustande kam, das pflegten die Mitglieder nicht zu begründen. Auch in Niedersachsen gilt für eigentlich öffentliche Angelegenheiten: Das haben wir so beschlossen. Wieso und warum, geht Sie gar nichts an.
Um eine Begründung dürfte der Bibliotheksverbund trotzdem nicht herumkommen. Denn die BdK klagt gegen ihren Ausschluss vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. TE wird über den Fortgang des Verfahrens berichten.


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„Denn die BdK klagt gegen ihren Ausschluss vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. TE wird über den Fortgang des Verfahrens berichten.“
Aber bitte!!
Da sieht man mal den technischen Fortschritt. Die Nazis mussten die Bücher noch umweltschädlich verbrennen – nun werden sie von UnsererDemokratie stattdessen (wahrscheinlich zur Reduzierung des CO2 – Ausstoßes beim Verbrennen) einfach digital versteckt. Gelebter Klimaschutz!
Egal was sie noch anstellen, diese Polit-Kriminellen, es scheitert.