Rauswurf der „Bibliothek des Konservatismus“: Niedersachsen spielt Politbüro

Die AfD-Fraktion wollte von der Landesregierung wissen, warum eine renommierte Einrichtung aus dem Bibliotheksverbund ausgeschlossen wurde. Die Antwort: das geht Sie gar nichts an

Bild: Bibliothek des Konservatismus

Im vergangenen Jahr kündigte die Göttinger Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes der Berliner Bibliothek des Konservativismus (BdK) die Zusammenarbeit zum 31. Dezember 2025 – und zwar ohne jede Begründung.

Bei der BdK handelt es sich um die größte Sammlung deutschsprachiger Werke zum Themenbereich Konservatismus; mit 35 000 Bänden stellt die überwiegend durch Spenden finanzierte Institution eine wichtige Einrichtung auch für die Forschung dar. Mit dem Hinauswurf aus dem Bibliotheksverbund wäre sie mit ihrem Bestand für die digitale Titelsuche nicht mehr auffindbar. Sie verschwände also für Studenten und Wissenschaftler außerhalb Berlins gewissermaßen von der Landkarte. Das Magazin „The European Conservative“ sprach deshalb von einer „digitalen Bücherverbrennung in Berlin“.

Kampagne gegen nichtlinke Bibliothek
Verbannung für konservative Literatur
Die Göttinger Verbundzentrale steht unter der Dienst- und Rechtsaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Deshalb forderte die niedersächsische AfD-Fraktion die Landesregierung zu einer Stellungnahme auf. Vor allem fragte sie nach dem Grund für den Ausschluss der BdK, den der Bibliotheksverbund nicht mitteilen will.

Die Antwort der Landesregierung entspricht exakt dem, was man mit „Arroganz der Macht“ bezeichnet: das Ministerium referiert erst sehr ausführlich, was schon in den Fragen der AfD-Fraktion stand, um dann mitzuteilen: „Die Bibliothek des Konservatismus (BdK) war zu keiner Zeit Mitglied des GBV. Als privatrechtlich organisierte Bibliothek außerhalb des Verbundgebiets nutzt sie derzeit im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags den Hosting-Service für das Bibliotheksmanagementsystem. Der privatrechtliche Dienstleistungsvertrag zwischen der Verbundzentrale des GBV und der BdK wurde 2008 von beiden Seiten geschlossen und 2021 aus formalen Gründen aktualisiert.“

Und weiter: „Mit Wirkung der Kündigung verfügt die BdK nicht mehr über diese Services.“ Genau das beschreibt die Ausgangslage – aber beantwortet gerade nicht die Fragen nach den Gründen für die Kündigung eines seit 17 Jahren bestehenden Vertragsverhältnisses, in dem es nie zu Problemen oder Streitigkeiten kam.

Die Landesregierung teilt lediglich mit: „In der 62. Sitzung der Verbundleitung des GBV am 06.05.2025 wurde ein Antrag zur Kündigung des Vertrags mit der BdK auf Grundlage der Benutzungs- und Entgeltordnung bzw. des Verwaltungsabkommens zum nächstmöglichen Zeitpunkt behandelt. Die Verbundleitung hat den Beschluss einstimmig gefasst. In der Verbundleitung sind alle Mitgliedsländer des GBV vertreten. Die Sitzungen der Verbundleitung sind nichtöffentlich.“

Aus der Formulierung weht der Duft des SED-Politbüros: dort fielen die Beschlüsse ebenfalls immer einstimmig, die Sitzungen fanden nichtöffentlich statt, und warum eine Entscheidung zustande kam, das pflegten die Mitglieder nicht zu begründen. Auch in Niedersachsen gilt für eigentlich öffentliche Angelegenheiten: Das haben wir so beschlossen. Wieso und warum, geht Sie gar nichts an.

Um eine Begründung dürfte der Bibliotheksverbund trotzdem nicht herumkommen. Denn die BdK klagt gegen ihren Ausschluss vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. TE wird über den Fortgang des Verfahrens berichten.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 3 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

3 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Simplex
15 Minuten her

„Denn die BdK klagt gegen ihren Ausschluss vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. TE wird über den Fortgang des Verfahrens berichten.“
Aber bitte!!

moselbaer
46 Minuten her

Da sieht man mal den technischen Fortschritt. Die Nazis mussten die Bücher noch umweltschädlich verbrennen – nun werden sie von UnsererDemokratie stattdessen (wahrscheinlich zur Reduzierung des CO2 – Ausstoßes beim Verbrennen) einfach digital versteckt. Gelebter Klimaschutz!

Bernd Bueter
48 Minuten her

Egal was sie noch anstellen, diese Polit-Kriminellen, es scheitert.