Robert Habeck, sonst Anzeige-Influencer, erlebt den Blick von der anderen Seite des Aktenzeichens: 12.000 Euro, dann ist Ruhe. Anlass sind Aussagen bei einer Dresdner Wahlkampfveranstaltung über das BSW und Sahra Wagenknecht, die als „inhaltlich unzutreffende Tatsachen“ beanstandet wurden.
picture alliance/dpa | Christoph Soeder
In Dresden ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen Robert Habeck vom Tisch. Nicht durch Urteil, sondern durch die in Deutschland beliebteste Alltagsabkürzung im politischen Betrieb: Einstellung gegen Geldauflage. 12.000 Euro, verteilt an drei gemeinnützige Vereine.
Wichtig ist dabei das Kleingedruckte, weil es das Große erklärt: Das ist juristisch keine Geldstrafe und kein Schuldspruch. Es ist der Preis dafür, dass man sich den Prozess spart, mitsamt Bühne, Schlagzeilen und dem Risiko, dass ein Gericht später einen anderen Tonfall findet als die eigene Verteidigung.
Ausgelöst wurde das Ganze durch eine Strafanzeige des BSW und von Sahra Wagenknecht. Anlass waren Aussagen Habecks bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden am 30. August 2024. Es ging um den Vorwurf, das BSW lasse sich „für seine Meinung bezahlen“, kaufe „Stimmen“ im Internet und baue „Trollarmeen“ auf.
Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung auch mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit und die hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht bei Äußerungsdelikten setzt. Übersetzt: Nicht alles, was politisch grob ist, wird strafrechtlich fein säuberlich verurteilt.
Soweit ein normaler Streit in einem Land, in dem Wahlkampf oft wie eine Kneipendebatte klingt, nur mit besserer Lichtsetzung. Der eigentliche Reiz entsteht erst beim Blick auf den Absender. Denn Habeck ist nicht nur jemand, der austeilen kann, sondern auch jemand, der das Austeilen gegen sich regelmäßig aktenkundig macht. Der Bundestag listet für das Wirtschaftsministerium in seiner Legislaturperiode seit dem 26. September 2021 insgesamt 805 Strafanzeigen, jeweils wegen gegen Habeck gerichteter Beleidigungen oder Bedrohungen. Dazu kommt die zweite Zahl, die den Stil beschreibt: Seit April 2023 waren es laut Berichten mehr als 700 Anzeigen wegen sogenannter Hassnachrichten, gestellt über Ministerium und Abgeordnetenbüro, teils begleitet von spezialisierten Kanzleien und HateAid.
Das ist die Habeck Methode: nicht nur „klare Kante“ in Talkshows, sondern klare Aktenzeichen im Hintergrund. Wer an manchen Tagen glaubt, Politik bestehe aus Gesetzen, unterschätzt, wie viel Politik inzwischen aus Screenshots besteht. Und dann war da dieser Fall, der zum Symbol wurde, weil er so deutsch ist, dass man ihn eigentlich mit Stempelgeräusch erzählen muss: das „Schwachkopf PROFESSIONAL“-Meme. Die Staatsanwaltschaft Bamberg teilte damals mit, Habeck habe Strafantrag gestellt, es folgte eine Hausdurchsuchung.
Später präzisierte die Staatsanwaltschaft, wie es dazu kam: Der Vorgang wurde Habeck zur Prüfung eines Strafantrags zugeleitet, der Strafantrag sei am 12. September 2024 gestellt worden. Das ist diese moderne Arbeitsteilung: Der Bürger postet, die Behörde prüft, der Politiker kreuzt an, die Polizei klingelt. Parallel dazu wurde im Bundestag, in Redaktionen und unter Juristen lauter diskutiert, ob der besondere Schutz für Politiker bei Beleidigungen, etwa über § 188 StGB, nicht eine Schieflage erzeugt. Schutz der Demokratie hier, Selbstzensur dort, und dazwischen die Frage, ob der Staat gerade zu gerne zeigt, wie schnell er sein kann, wenn es um die Ehre der Mächtigen geht. Eine Kunst, in der Friedrich Merz Robert Habeck nach Recherchen von Welt zahlenmäßig auf die Bretter schickt.
Und jetzt also Dresden. Der Mann, dessen Apparat sonst gern den Weg vom Post zum Strafantrag kennt und Meldestellen auf Kurzwahltaste, lernt den umgekehrten Weg kennen. Erst die Rede, dann die Anzeige, dann das recht nüchterne Signal: Einstellung ja, aber nicht gratis.
Das kann man, bei aller politischen Härte, sogar fröhlich lesen, weil es eine dieser seltenen rechtsstaatlichen Pointen ist. Nicht, weil 12.000 Euro irgendwen ruinieren, sondern weil sie zeigen, dass das große Wort auch beim großen Sprecher nicht automatisch als sakrosankt durchgewunken wird.

Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Hauptsache, Habeck bleibt eine Verurteilung erspart. Da hat sich der findige Staatsanwalt eine Beförderung verdient.
Habeck – Anzeigenkönig ?
Falsch –
Der Merz soll bis zu -5000 Anzeigen- gegen dt. Bürger losgetreten haben.
Gegen deutsche , die eine verantwortungsvolle Komunikation vermissen lassen. Um das mal so zu sagen. (Idi…n) Sind gemeint.
„Der Vorgang wurde Habeck zur Prüfung eines Strafantrags zugeleitet, der Strafantrag sei am 12. September 2024 gestellt worden.“ Auf welcher Grundlage wird denn eigentlich weitergeleitet?
Kann jetzt ein Anspruch auf Durchforstung des Internets durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft daraus abgeleitet werden?
Das zahlt der aus der Portokasse.
Wir wollen jetzt hier mal nicht gleich die Wiederkehr der Rechtsstaatlichkeit feiern. Bei dieser Geschichte hat eine Krähe die Andere im Übermut verletzt. Das wurde schnell ad acta gelegt. Dieselben Aussagen, zumindest im Sinne, über die AfD werden nämlich überhaupt nicht verfolgt. Nicht vergessen sollte man das Habeck 12000€ ungefähr so wehtun, wie 120€ einem normalen Bürger. Der Typ wird monatlich mit dermaßen viel Geld vom Steuerzahler zugeschissen, über diese Summe lacht der doch nur.
Bleibt festzuhalten, der Rechtsstaat ist nicht zurück. Da wurde ein Brotkrumen hingeworfen auf den sich jeder stürzen kann.
§ 153a
Zur Erinnerung an den Fall Ecclestone:
Zum Verfahren gegen Ecclestone ein Kommentar aus dem Netz:
„Wer das Geld hat
…kauft sich frei. Andere gehen in den Knast. Eigentlich hätte der Bayer LB Banker nunmehr auch freigesprochen werden müssen. Denn wo niemand bestochen hat kann auch kein Bestochener sein. Oder ?“
https://chrisamar.wordpress.com/2015/03/19/%c2%a7153a-ecclestone-100-millionen-an-bayerische-justiz-statt-hunderte-millionen-fur-nurburg-ring-hockenheim/
§ 153 STPO Täter bestreitet Schuld. Im Zweifel für den Angeklagten. Sanktionen werden nicht verhängt. Eine Sanktion auf Verdacht, ist in einem Rechtsstaat nicht möglich. § 153a STPO Täter gesteht Schuld. Geständnis ist logisch, glaubwürdig. Bedeutet, dass wenn hier ein Verdächtiger sanktioniert werden würde – jemand der kein Geständnis abgelegt hat – darf dieser weder sanktioniert werden, noch die Gerichtskosten übernehmen. Bei Einstellung des Verfahrens. Weil er ohne Urteil unschuldig bleibt. Für Unschuld kann man ( noch ) nicht bestraft werden. Robert Habeck ist unbestraft aber nicht ohne Schuld. Ein überzeugendes Geständnis ist meist das Ende der Beweisaufnahme. Seit Helmut Kohl… Mehr
Und welche NGO´s profitieren von den mickrigen 12.000 Euro?
Schade, dass anscheinend nur die Klage von sahra wagenknecht es bis „ganz nach oben“ geschafft hat.
Die Jahre in der Politik haben habeck reich gemacht. Alles auf Kosten der Allgemeinheit. Wenn es nach mir ginge, wäre die Strafe im siebenstelligen Bereich nur gerecht gewesen für all die Lügen und Propaganda und deren Folgen, die uns unter der „Herrschaft“ von grün das Leben so schwer gemacht haben bzw. nachhaltig immer noch machen.
Kannst du ja auch macgen. Nur nicht in der AFD
Nettes Urteil, angesichts seines Kontostands Peanuts. Viel zu wenig für den Märchenerzähler
Bei den Grünen gibt’s übrigens eine offizielle Trollarmee, nennt sich dort Netzfeuerwehr.
https://www.gruene.de/artikel/mach-mit-bei-unserer-netzfeuerwehr