„Correctiv“ muss Falschbehauptungen unterlassen – wann gibt es politische Konsequenzen?

Das Landgericht Berlin verbot der Aktivistenplattform weitere Teile der „Potsdam-Story“, und wirft der Organisation „Framing“ vor. Jetzt stellt sich die Frage: Warum genießt „Correctiv“ noch immer ein Steuerprivileg?

picture alliance / dpa | Britta Pedersen

Mit ihrer Geschichte über das angebliche „Wannsee 2.0“-Treffen in Potsdam, erschienen im Januar 2024, hat die teils staatsfinanzierte Plattform „Correctiv“ einen großen Teil seiner Reputation verloren. Als die Organisation kürzlich angeblich neue Recherchen zu dem Komplex veröffentlichte, nahmen selbst die Medien, die 2024 die angeblich sensationelle Enthüllung entweder weitergaben oder sogar noch zuspitzten, kaum noch Notiz von der Publikation. Denn inzwischen gibt es mehr als ein Dutzend rechtskräftige Urteile gegen Medien wie NDR, SWR und zahlreiche Zeitungen, die damals für bare Münzen nahmen, was „Correctiv“ in seinem eigenen Text nur raunend andeutete: nämlich, dass bei der Zusammenkunft in Potsdam ein „Masterplan Remigration“ geschmiedet worden sei, der auch die massenhafte Vertreibung deutscher Staatsbürger vorgesehen hätte.

Wieder falsch, wieder öffentlich-rechtlich:
Weitere gerichtliche Schlappe für NDR, SWR & Co im Correctiv-Dramolett
In einem Eilverfahren vor dem Hamburger Landgericht und Oberlandesgericht ließ ein Teilnehmer des Treffens, der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, bereits eine Behauptung von „Correctiv“ verbieten. Da seinerzeit zwei weitere Behauptungen von „Correctiv“ vom Gericht nicht als falsche Tatsachenbehauptungen eingestuft wurden, konnte „Correctiv“ anschließend behaupten, das Verfahren zwei zu eins gewonnen zu haben. Bis jetzt. Denn nun untersagte das Landgericht Berlin im Hauptsacheklageverfahren zwei weitere Falschbehauptungen. Worum ging es?

Zum einen hatte „Correctiv“ 2024 dem CDU-Mann Vosgerau die Äußerung untergeschoben, junge Wählerinnen türkischer Herkunft könnten sich keine unabhängige Meinung bilden. In Wirklichkeit hielt der Staatsrechtler in Potsdam einen Vortrag über das Briefwahlrecht und die Genzen, die das Verfassungsgericht in seiner Rechtsprechung diesem Verfahren setzt. Vosgerau sagte damals vielmehr, er habe Zweifel, dass Wählerinnen türkischer Herkunft tatsächlich im Briefwahlverfahren unbeeinflusst abstimmen, wenn sie das unter den Augen ihrer Väter und Brüder per Briefwahl tun. In seinem Vortrag ging es um die generelle Manipulationsanfälligkeit der Briefwahl. Genau das erklärte er „Correctiv“ auch auf Anfrage vor Erscheinen des Artikels im Januar 2024. „Correctiv“ machte daraus die Behauptung, Vosgerau habe die falsche Behauptung der Plattform selbst bestätigt. Beide verdrehte und manipulative Behauptungen untersagte das Landgericht Berlin nun „Correctiv“. Und mehr noch: Das Gericht sprach in seinem Urteil von einem Correctiv-„Framing“, also von einer sprachlichen Einrahmung einer Aussage, die den Leser in die Irre führen soll.

Die Richter ließen sich auch nicht von der angeblichen Eidesstattlichen Versicherung des früheren Neonazis und Rassenideologen Erik Ahrens beeindrucken, der früher für die AfD arbeitete, sich dann aber mit der Partei überwarf und heute selbst versichert, er wolle alles tun, um der AfD zu schaden. „Correctiv“ legte ausgerechnet eine Erklärung dieser dubiosen Figur vor – allerdings interessanterweise nicht im Original, sondern nur als Kopie. „Erik Ahrens ist ein rechtsradikaler Verschwörungstheoretiker, der sich offen zu Lügen bekennt und sich damit rühmt, dass er sich im Kampf ‚gegen rechts‘ auch gerne strafbar macht“, kommentiert Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, die das Verfahren für Vosgerau führt, den Vorgang. Abgesehen von der Person des Zeugen und den Umständen seiner vorgelegten Erklärung: Ahrens’ Versicherung bestätigte gerade nicht die Falschbehauptung von „Correctiv“, sondern Vosgeraus Darstellung.

„Die Entscheidung des Landgerichts Berlin trägt dazu bei, eine der größten Lügengeschichten der deutschen Pressegeschichte weiter zu widerlegen“, so Brennecke. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärte bereits, anders als seine Vorgängerin Claudia Roth „Correctiv“ kein Geld aus Bundesmitteln mehr zur Verfügung zu stellen. Jetzt bleibt nur noch ein wichtiger politischer Punkt übrig: der Entzug der Gemeinnützigkeit für die zwielichtige Plattform. Verantwortlich dafür ist das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen.

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Kommentare ( 19 )

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19 Comments
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Landgraf Hermann
2 Monate her

Heute in SPIEGEL-TV die Moderatorin: „In Deutschland wachsen jetzt ja die Neonazis wie Unkraut nach.“ Das ist echtes Nazi-Sprech im ÖRR.

AlexR
2 Monate her

Politische Konsequenzen bei Correctiv?! Niemals! Denn das wären Konsequenzen einer Bundesregierung unter der Flachpfeife Merz und seinen Lügen vor der Wahl.

paulierwitte
2 Monate her

Was ich mich immer frage, ist, wie viel Energie, Zeit und Geld nötig ist, um gegen linke Falschbehauptungen irgendwie durchzukommen.
Aber kaum, dass ein „neurechtes“ Medium nur ein leichtes Niesen produziert, gibt es gleich einen Brennpunkt. Mal ganz abgesehen davon, wie sich der ÖRR quasi auf den Correctiv-Bericht „gestürzt“ hat, ohne ihn einfach mal zu prüfen.

rainer erich
2 Monate her

Niedlich, correctiv als zwielichtige Plattform zu beschreiben. Es gaebe noch etwas deutlichere Begriffe für Taeter mit einer derartig ausgeprägten kriminellen Energie. Im übrigen kommt es relativ selten vor, dass sich Polittaeter von ihren willigen Helfern trennen , genau genommen nur und erst dann, wenn es um ihren Hals bzw dessen Rettung geht. Dann wird natürlich der nützliche Helfer “ geopfert“. Das Problem ist weniger correctiv , als dieses Regime , wie immer, denn bekanntlich finanziert dieses sehr gerne Organisationen , die ihren Feind vor Ort bekämpfen. Gerne auch etwas handfester. Die Antifa z B. . Es ist müssig, sich mit… Mehr

Der Person
2 Monate her

„Warum genießt „Correctiv“ noch immer ein Steuerprivileg?“ Privatsierung bzw. Outsourcing linker Herrschaftsmethoden. Hat die Raute initiiert und forciert. Die Zensur erfolgt nicht mehr direkt durch den Staat, sondern indirekt, indem man privaten Plattformbetreibern horrende Strafzahlungen androht. Man entsendet nicht mehr die Schwarzmäntel der Gestapo, sondern die Schwarzmasken der Antifa, die um mehrere Ecken staatliche Gelder bekommt. Zersetzung erfolgt nicht mehr durch die Stasi, sondern durch den „staatsfernen“ ÖRR und staatlich finanzierte NGO. Die Zerschlagung der Privatwirtschaft geschieht nicht direkt durch den Staat, sondern durch z.B. die Deutsche Umwelthilfe, die -wer hat´s gewusst- staatlich finanziert wird und dazu steuerbefreit ist. Und… Mehr

Mausi
2 Monate her

In meinen Augen geht nicht beides. Entweder staatliche Förderung oder Gemeinnützigkeit mit und ohne Berechtigung, Spendenbescheinigungen auszustellen.
Aber in D findet sich niemand, der endlich mal die Gesetzeslage anpackt. Der „Koalitionspartner“ steht immer im Weg. Und hier steht Koalitionspartner ebenfalls für „Brandmauer“. Hinzu kommt der Widerstand des ÖRR und der MSM zusammen mit dem der friedlichen Zivilgesellschaft, die durchaus Anhänger im BT findet.
Und aberkennen? Tja, warten wir mal.

Last edited 2 Monate her by Mausi
Michael W.
2 Monate her

Warum genießt „Correctiv“ noch immer ein Steuerprivileg?

Verantwortlich dafür ist das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen.

Lieber Autor, dann solten Sie das Finanzministerium einfach mal auffordern, die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Sie scheinen dazu ja alle Unterlagen zu haben. Oder ist das nur wieder so ein „man sollte mal“? Ulrich Roski sang mal „Leute seid nicht feige, lasst mich hintern Baum“.

hansgunther
2 Monate her
Antworten an  Michael W.

Schauen Sie sich mal um! Wenn das keine Kriminellen sind, die diesen Staat und seine Menschen hinter die Fichte führen wollen, wer dann? Es ist ein Lügenkonglomerat, links, kommunistisch und hängt am Tropf des Staates, dessen Gelder die Bürger abliefern, um sich anschließend beschimpfen zu lassen. NGO-Büttel einer genauso perversen Nomenklatura! Ihre Mittel sind Lüge, Manipulation und Hinterlist. Ganz kleine, miese, subversive Gestalten, die sich den einzig gerechten und wahren zählen. Opfer sind sie nicht, sondern sie sind Täter gegen uns alle am Ende! Die Visagen, die man so kennt, eignen sich ganz hervorragend für Fahndungsfotos, geradezu ideale Charaktere der… Mehr

Liesel Weapon
2 Monate her

Man sollte ein Auge auf Verbindungen zwischen dem ÖRR und Correctiv werfen. Es könnte sein, dass es hier Kooperationen unterm Radar gibt.

mediainfo
2 Monate her

Jetzt stellt sich die Frage: Warum genießt „Correctiv“ noch immer ein Steuerprivileg? 

Das scheint eine rhetorische Frage zu sein. Es kommt halt darauf an, welchen Interessen die „Arbeit“ nützlich ist, die betrieben wird. Da verliert die eine Organisation im Handumdrehen ihr Steuerprivileg, sobald es einen Zipfel an Argument gibt, der zu greifen ist, während es bei der anderen sehr sehr lange dauert, obwohl der Ansatzpunkt offensichtlich ist.

Last edited 2 Monate her by mediainfo
flo
2 Monate her

„Jetzt bleibt nur noch ein wichtiger politischer Punkt übrig: der Entzug der Gemeinnützigkeit für die zwielichtige Plattform. Verantwortlich dafür ist das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen.“ Das Siegel der Gemeinnützigkeit wird grundsätzlich zu großzügig vergeben. Das liegt daran, dass die „Gemeinnützigen Zwecke“ in § 52 der Abgabenordnung so außerordentlich vielfältig und abstrakt definiert sind. Wenn nichts mehr funktioniert, geht immer der Gummiparagraf Nr. 24, „die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes“. Allerdings muss man sich nicht einbilden, eine andere steuerliche Behandlung, sogar der Entzug der Förderung mit Steuergeldern z.B. über Demokratie leben!, würde den betroffenen NGOs die finanzielle Basis… Mehr