Die Fraktionen der Regierungskoalition im Bundestag haben sich auf die Regelungen eines Bundestariftreuegesetzes verständigt. Künftig soll das Arbeitsministerium den tariflichen Rahmen für Ausschreibungen des Bundes per Rechtsverordnung festlegen. Das ist ein Angriff auf die Tarifautonomie und der Weg in eine staatliche gelenkte Wirtschaft.
picture alliance / Metodi Popow | M. Popow
Großer Erfolg für die Sozialdemokraten: Nach monatelangem internen Ringen haben sich die regierungstragenden Fraktionen im Bundestag Anfang dieser Woche auf das Rahmenwerk des Bundestariftreuegesetzes geeinigt. Das korrespondierende Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden.
Grundsätzlich folgt die Regelung einem Prinzip, das bereits auf Ebene der Bundesländer im jeweiligen Landesvergaberecht Anwendung findet: Sozialpolitische Zielsetzungen werden über öffentliche Ausschreibungen und damit mittelbar über den Einsatz von Steuermitteln durchgesetzt. Ein Ansatz, der politisch gewollt, ordnungspolitisch jedoch mehr als streitbar ist.
Das künftige Rahmenwerk bei Ausschreibungen des Bundes, das sich bislang im Wesentlichen an sozialpolitischen Mindeststandards wie dem gesetzlichen Mindestlohn orientiert, soll durch eine Prüfstelle ergänzt werden, die die Einhaltung der gesetzlich definierten arbeitsrechtlichen Standards überwacht. Diese zusätzliche Kontrollinstanz wird bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt. Ob hierfür bestehende Kapazitäten genutzt oder neue Planstellen geschaffen werden, ist derzeit offen.
Der entscheidende politische Erfolg für die Sozialdemokraten liegt jedoch in der Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundesarbeitsministeriums. Das von Bärbel Bas geführte Ressort erhält die Befugnis, das Tariftreuerecht künftig per Rechtsverordnung konkret auszugestalten. Damit kann das Ministerium verbindlich festlegen, welche Voraussetzungen private Unternehmen erfüllen müssen, um sich um Aufträge des Bundes zu bewerben, und dem Gesetz auf diesem Wege maßgeblich politische Kontur verleihen.
Die öffentlichen Ausschreibungsregeln galten seit jeher als zusätzliches Instrument sozialpolitischer Steuerung. Ziel – und das benennen die Vertreter dieser Politik offen – ist die Erhöhung der Tarifbindung deutscher Arbeitnehmer. Diese liegt derzeit bei lediglich rund 49 Prozent. Die Gewerkschaften haben in den vergangenen Jahren an Bindungskraft verloren, die Konjunktur schwächelt, und das Arbeitsrecht verteuert den Faktor Arbeit zusätzlich. Was aus sozialdemokratischer Perspektive als wünschenswert gilt – ein hoher Organisationsgrad der Arbeitnehmerschaft –, erscheint aus ordnungspolitischer Sicht als weiterer Eingriff in die marktwirtschaftliche Balance.
Das deutsche Vergaberecht ist sozialdemokratisiert worden. Ordnungspolitische Prinzipien, marktwirtschaftliche Leitbilder und der Anspruch auf einen sorgsamen Umgang mit Steuermitteln geraten dabei zunehmend in Spannung zu politischen Zielvorstellungen, die das Vergaberecht als Instrument gesellschaftlicher Steuerung begreifen. Wo diese Konzepte aufeinandertreffen, schlägt das Pendel erkennbar in Richtung Regulierung und klientelpolitischer Schwerpunktsetzung aus – in diesem Fall zugunsten der deutschen Gewerkschaften.
Die Debatte um Mindestlohn und hohe Sozialstandards gewinnt vor diesem Hintergrund zusätzliche Brisanz. In einem Land wie Deutschland, das sich lange wirtschaftlicher Stabilität gewiss war und ordnungspolitische Korrekturen nur zögerlich vornahm, wirken ideologisch geprägte Maßnahmen zunehmend unzeitgemäß. Nach Jahren des Kapitalabflusses, einer schleichenden Deindustrialisierung und dem Verlust hunderttausender Industriearbeitsplätze ist es mehr als zweifelhaft, ob sich die Volkswirtschaft expansive sozialstaatliche Projekte dauerhaft leisten kann.
Die deutsche Politik handelt oft losgelöst von der aktuellen ökonomischen Realität. Sie folgt etablierten Reflexen eines staatlichen Handelns, das über Jahrzehnte kaum durch fiskalische oder ökonomische Grenzen eingeschränkt war. Der deutliche Rückgang des Körperschaftsteueraufkommens im Januar deutet jedoch darauf hin, dass sich diese Rahmenbedingungen bald grundlegend ändern könnten – mit direkten Folgen für die Finanzierbarkeit ambitionierter sozialpolitischer Programme.
Das Gesetz soll für Bundesaufträge ab einem Ausschreibungsvolumen von 50.000 Euro gelten, im Bereich sicherheitsrelevanter Bau- und Dienstleistungen ab 100.000 Euro. Verteidigungsaufträge sollen bis zum Jahr 2032 weiterhin unter diesen Vorgaben vergeben werden.
Nordrhein-Westfalen liefert in dieser Debatte eine Blaupause. Das seit diesem Jahr geltende Landestarifentgeltsicherungsgesetz greift bei Dienstleistungen ab einer Ausschreibungssumme von 50.000 Euro und bei Bauprojekten ab 100.000 Euro, wobei rund 75 Prozent der kommunalen Aufträge ausgenommen bleiben. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Regelung bundesweit zu Mehrkosten von zwei bis fünf Prozent führen könnte. Für Nordrhein-Westfalen, das jährlich Aufträge in Höhe von rund fünf Milliarden Euro vergibt, summieren sich die zusätzlichen Belastungen auf bis zu 250 Millionen Euro.
Zugleich stellt das Institut fest, dass die Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen seit Jahren deutlich rückläufig ist. Das sozialpolitisch motivierte Vergaberecht errichtet somit vor allem Marktzugangshürden, ohne die erhofften strukturellen Effekte auf die Tarifbindung tatsächlich zu erzielen.
Ob es sich bei dem Bundestariftreuegesetz um einen Schnellschuss der Bundesregierung handelt, ist umstritten. Arbeitgeberverbände wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Gesamtmetall warnen nicht nur vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand und erheblichen Verteuerungen im Vergabeprozess. Sie sehen in dem Gesetz vor allem eine Benachteiligung bestehender Haustarifverträge sowie eine Schlechterstellung inländischer Unternehmen gegenüber ausländischen Anbietern.
Zudem bleibt abzuwarten, inwieweit das verschärfte Vergaberecht die im Artikel 9 des Grundgesetzes garantierte Tarifautonomie berührt oder rechtliche Konflikte auf europäischer Ebene auslöst.
Ob diese Einwände im weiteren Gesetzgebungsverfahren oder durch spätere gerichtliche Überprüfungen an Gewicht gewinnen, wird sich zeigen. Fest steht jedoch, dass die Auseinandersetzung um das Tariftreuegesetz weit über technische Fragen des Vergaberechts hinausreicht und grundlegende ordnungspolitische Leitlinien berührt. Bislang dominiert allerdings der Ansatz der Sozialdemokraten, dem sich die Union auch in diesem Falle widerstandslos gefügt hat.




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Merkel hat die CDU widerstandslos auf Sozialismus umgebügelt und zum SPD-Vasallen gemacht.
Das „süße Gift der Korruptionskriminalität“ fiel auf fruchtbaren Parteibandenboden.
..sogar Linnemann faselt „..Kanzler Klingbeil..“.
Fake news: Friedrich Merz sei der Bundeskanzler.
Faktencheck: In Wahrheit ist natürlich Bärbel Bas die Bundeskanzler:Innen und Friedrich Merz ihr Schuhputzer:Innen.
Fake news: Die Bundesregierung sei eine Koalition aus CDU/CSU und SPD.
Faktencheck: In Wahrheit regiert natürlich die SPD und die CDU/CSU ist ihr Schoßhündchen:Innen.
„It seems to me to be equally plain that no business which depends for existence on paying less than living wages to its workers has any right to continue in this country. By „business“ I mean the whole of commerce as well as the whole of industry; by workers I mean all workers, the white collar class as well as the men in overalls; and by living wages I mean more than a bare subsistence level-I mean the wages of decent living.” Franklin D. Roosevelt Es ist doch erschütternd zu lesen, wie weit man sich im sog. liberal-konservativen Milieu inzwischen… Mehr
Es sind eh nur noch wenige Unternehmen, die sich um staatliche Aufträge bewerben. Es werden noch weniger werden. Eine Verdingungsunterlage hat heutzutage mehrere hundert Seiten und 50 sachfremde Bedingungen.
Oft ist die Vergabestelle froh, wenn sich noch ein Bewerber findet und keine fehlenden Gimmiks die Vergabe verhindern.
Nennt sich „unsere Demokratie“:
Eine 16% Partei bestimmt die Geschicke des Landes.