Die Bundesregierung bereitet eine persönliche Fahrwegüberwachung vor.
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»Sehr geehrter Herr … , unserem zentralen Fahrzeugregister entnehmen wir die Information, dass Sie als Halter eines Dieselfahrzeugs eingetragen sind, das nicht der neuesten Abgasnorm entspricht und in einer Region zugelassen ist, in der ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm/Kubikmeter Luft überschritten wird.«
Solche Briefe bekommen Besitzer von Dieselfahrzeugen in diesen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Hier beispielsweise aus Stuttgart. Sie vermitteln dem Bürger den Eindruck, in einer Region zu wohnen, in der tausende von Menschen vorzeitig sterben, weil die Luft so schlecht ist. Verschwiegen wird, dass an einer einzigen Messstelle am Stuttgarter Neckartor der Jahresmittelwert für NO2 überschritten wurde, im sonstigen Verlauf aber sogar unterhalb des Grenzwertes blieb.
Ein paar Meter von der Messstation entfernt sieht die Luftsituation schon wieder ganz anders aus. Das KBA preist den »sehr geehrten« Fahrzeugbesitzern das Konzept »Flottenerneuerung« der Bundesregierung an, um »Fahrzeuge mit moderner Abgasreinigung in den Verkehr zu bringen«.
Umgetauscht werden können die Fahrzeuge sofort, während, wie das KBA weiter ausführt, sich die »Maßnahme zur Hardware-Nachrüstung« derzeit noch »in der Ausarbeitung« befinde und erst im Laufe des Jahres 2019 zur Verfügung stehen werde.
»Durch Ihr Mitwirken bei der Flottenerneuerung kann die Luft in unseren Städten weiter verbessert werden«, tröstet das KBA, »ohne dass Sie eine Einschränkung für Ihr Mobilitätsverhalten befürchten müssen.« Nicht dazu gesagt wird, welch ordentlicher Batzen Geld diese Enteignung kostet und das noch teilweise neuwertigen Fahrzeuge in östliche Länder verkauft werden und dort ihre neuen Fahrer erfreuen. Die Luft macht bekanntlich an Grenzen halt.
Doch solche Fahrverbote wären nur mit »erheblichem Aufwand« zu kontrollieren, wie ein Vertreter des Regierungsbezirkes bei der Verwaltungsgerichts-Verhandlung um Fahrverbote in Köln erklärte. Denn von außen sieht man es den Fahrzeugen nicht an.
Aufgenommen werden sollen Kennzeichen des Fahrzeuges, sowie das Bild des Fahrzeuges und des Fahrers sowie Ort und Zeit »der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten«. Danach soll geprüft werden, ob das Fahrzeug »an der Teilnahme am Verkehr im Gebiet Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten berechtigt oder nicht berechtigt ist«.
Im Klartext: Eine persönliche Fahrwegüberwachung wird möglich. Rechte aushöhlen – zum Schutz vor kaum vorhandenen Abgasen!
Dazu passend ein Tipp aus Russland: Dort kann die Polizei mit Hilfe eines Funkbefehles die Zündung der Autos ausschalten. Dort nützlich bei der Verfolgung von Gangstern, wäre hier nützlich beim Stopp von Autos zum Schutze der Umwelt.






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