CDU, CSU und SPD binden öffentliche Aufträge an den Abschluss von Tarifverträgen

Die schwarz-rote Koalition hat gemeinsam mit den Grünen das „Tariftreuegesetz“ beschlossen. Demnach erhalten künftig nur noch Unternehmen einen öffentlichen Auftrag, die nach Tarifvertrag bezahlen. Die Aufrüstung hat die Union aber aus den Regelungen herausgenommen.

picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Der Bundestag hat mit Stimmen der Grünen und der schwarz-roten Koalition das „Tariftreuegesetz“ in dritter Lesung beschlossen. Die AfD hat dagegen gestimmt, die Linken haben sich enthalten. Das Gesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur noch an die Unternehmen gehen, die einen Tarifvertrag abgeschlossen haben. In denen also die Regelungen gelten, auf die sich die jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände geeinigt haben. Das Gesetz ist ein Anliegen der SPD, das diese schon unter der Kanzlerschaft von Olaf Scholz (SPD) einführen wollte, in der es aber am Widerstand der FDP gescheitert ist.

CDU und CSU haben nun dem „Tariftreuegesetz“ zugestimmt. Sie haben Ausnahmen in den Entwurf verhandelt, der nach dem Bundestag noch durch den Bundesrat muss. Demnach gilt das Gesetz dann nur für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge – und das erst ab einem Wert von über 50.000 Euro. Auf Drängen der Union gilt das Tariftreuegesetz nicht für den Bereich der Aufrüstung. Auch der öffentliche Kauf von Fahrzeugen und Material ist aus dem Gesetz herausgenommen. Nach Angaben der Regierung reduzieren die Ausnahmen den ursprünglich von Arbeitsministerin Bärbel Bas vorgesehenen Entwurf um ein Drittel des Auftragsvolumens.

Sozialpolitik
Nächster Etappensieg für die SPD: Koalition einigt sich auf Tariftreuegesetz
Die Bindung an Tarifverträge ist in Deutschland in den vergangenen Jahren stark gesunken. Laut Statistischem Bundesamt wurde im Jahr 2024 nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten nach einem solchen Vertrag bezahlt – 49 Prozent der Beschäftigten waren es genau. Rund 30 Jahre zuvor waren es noch 75 Prozent der Beschäftigten. Mit dem Gesetz will die SPD jetzt wieder Unternehmen zum Abschluss von Tarifverträgen ermutigen – und somit die Rolle der Gewerkschaften stärken. Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist die ehemalige SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi.

Schon die Ampel hatte sich im Koalitionsvertrag auf ein Tariftreuegesetz geeinigt. Doch die FDP zögerte eine Einigung auf einen konkreten Entwurf heraus. Den legte der damalige Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erst vor, nachdem die FDP die Regierung im November 2024 verlassen hatte – doch der Entwurf ging nicht mehr durch den abgewählten Bundestag. Im August einigten sich SPD und Union auf einen neuen Entwurf, den Bas aber erst im Oktober in den Bundestag einbrachte. Die Ausnahmen, etwa die zur Aufrüstung, haben die Koalitionspartner nun erst kurz vor der Abstimmung in dritter Lesung in den Entwurf aufgenommen.

Die Frage, ob und welcher Tarifvertrag in einem Unternehmen gilt, ist nicht so eindeutig, wie es die Koalitionspartner suggerieren. In einem Unternehmen können etwa mehrere Branchentarifverträge gelten. Etwa, weil Gewerkschaften aus unterschiedlichen Bereichen zuständig sind oder weil mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb um die Mitglieder konkurrieren. In einem solchen Fall soll Bas’ Ministerium darüber per Rechtsentscheidung festlegen können, welcher Vertrag gilt. Allerdings muss das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) sein Okay dazu geben.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisiert das vom Bundestag beschlossene Gesetz: „Das Bundestariftreuegesetz zeigt einmal mehr, dass die Versprechen von Bürokratieentlastung nicht erfüllt werden, im Gegenteil. Die Vorgaben für Tariftreueversprechen bei Vergaben mit Ausnahme von Lieferverträgen führen zu zusätzlichen Nachweispflichten, komplexen Haftungs- und Lohnabrechnungsproblemen und zu personenbezogenen Ungleichheiten der Arbeitsbedingungen im Unternehmen“, sagt DIHK-Chefjustitiar Stephan Wernicke. Die Nachweiserleichterungen über Zertifizierungen durch die „Präqualifizierungsstellen“ der Handelskammern für das Amtliche Verzeichnis liefen ins Leere, da sie in einer nicht handhabbaren Weise ausgestaltet seien.

„Der angestrebte Schutz der Arbeitnehmer wird mit unverhältnismäßigen Nachteilen für die Unternehmen erkauft – im Ergebnis schadet das allen Seiten: Arbeitnehmern, Unternehmen und sogar dem Staat selbst, weil sich mittelständische Unternehmen immer seltener für öffentliche Aufträge bewerben werden und öffentliche Auftraggeber in der Folge mit höheren Kosten rechnen müssen“, sagt Wernicke. Für die DIHK ist das Bundestariftreuegesetz im Ergebnis „ein Beschaffungskostensteigerungsgesetz und damit ein weiterer Standortnachteil“.

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