Erstaunlich ist insbesondere die Bereitschaft der Abgeordneten, zuvorderst der Fraktion der SPD, aus ihren eigentlichen Funktionen abzudanken.

Der Vorgang ist in der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland einzigartig. Auch fast fünf Monate nach einer Bundestagswahl, in der die beiden Parteien der großen Koalition eindeutige Verlierer waren, gibt es immer noch keine Regierung. Die geschäftsführenden Minister – allen voran Herr Gabriel – tun indessen so, als ob ihre Tätigkeit auch weiterhin den Anspruch demokratischer Legitimation erheben kann. Indessen ist das Gezerre um Posten nicht nur ein Grund für die Politikerverdrossenheit der Bürger, sondern auch ein Anlass, über die Funktionalität des parlamentarischen Regierungssystems nachzudenken.
Denn die hart verhandelten Ergebnisse des sogenannten Koalitionsvertrages werden nun einer Instanz zur Zustimmung unterworfen, die das Grundgesetz bei der Regierungsbildung gar nicht vorsieht. Die ca. 460.000 Mitglieder der SPD haben nämlich die Befugnis, über das Wohl und Wehe einer Fortsetzung der großen Koalition zu entscheiden. Zwar hat das Grundgesetz in Art. 21 die Parteien als intermediäre Instanzen installiert, wenn auch unter Vorbehalten. Gleichwohl ändert dies nichts an dem Grundsatz, dass der Bundeskanzler vom Bundestag aus seiner Mitte gewählt wird. Weder Parteitagen, noch Urabstimmungen sollen nach dem Willen des Grundgesetzes darüber entscheiden, ob und wie eine Regierungsbildung mit einer Kanzlermehrheit zustande kommt.
Erstaunlich ist an diesem Vorgang insbesondere die Bereitschaft der Abgeordneten, zuvorderst der Fraktion der SPD, aus ihren eigentlichen Funktionen abzudanken. Nur sie haben das Recht – aber auch die Pflicht -, sich an der Regierungsbildung durch Wahl des Bundeskanzlers zu beteiligen. Entscheidungen ihrer Parteimitglieder sind für die Dezisionskriterien der Abgeordneten unerheblich. Die parlamentarische Demokratie bringt sich durch diese Unsitten des Parteienstaates um ihre eigene Existenzbedingung. Die Diskussion über die Vermeidung dieser Gefahrenlage für die Demokratie ist damit eröffnet. Hoffentlich sehen die Vertreter im Bundestag mittlerweile ein, dass nur das Mehrheitswahlrecht aus dieser Bredouille hilft.
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Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht spielt keine Rolle, da die Politiker sich eh nicht an Regeln und Gesetze halten, wenn sie ihren Machtambitionen im Wege stehen.
Warum sollte sich in Deutschland irgendjemand an irgendwelche Gesetze halten, wenn die alte und noch geschäftsführende Regierung insbesondere seit der “ Flüchtlingskrise“ Gesetze und Vorschriften ad libitum auslegt bzw. ignoriert. Diese Regeln werden doch nur hervorgeholt, wenn man die gewaltigen Folgen der kopflosen Migrationspolitik auf bestimmte kleinere Mitgliedsländer abwälzen will.
In Zukunft einfach nicht mehr SPD, Union, Grüne und Linke wählen. Der Wähler hat es zum Schluss immer in der Hand!
Ihr Hinweis auf Artikel 38 GG setzt voraus das Politiker ein Gewissen haben. Bei ca. 87% der MdB bezweifle ich das stark.
“ Wohin das führt sieht man in UK und den USA. “
Ja, das führt zu den beiden stabilsten Demokratien, die die Welt je gesehen hat. Grauenvoll, nicht?
Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn jeder Abgeordnete in seinen Wahlkreis bzw. bei Listen-Abgeordneten ggf. deren Herkunftwahlkreis (wenn diese nirgends antraten) hineinhorchen würde und das Votum des Wahlkreises umsetzen würde. Das wäre durchaus mit dem GG vereinbar. Aber so?