Landesverrat: Den Rechtsstaat beschädigt

Das war es also nun. Die Generalbundesanwaltschaft stoppt die Ermittlungen gegen zwei Berliner Blogger wegen Landesverrats. Gut so – denn nun erfahren wir endlich, wer in Deutschland über Recht und Unrecht entscheidet, wenn es um die Interessen des Staates geht.

Es ist nicht der bis vor kurzem noch dafür zuständige Generalbundesanwalt. Denn der wollte es wagen, gegen Personen zu ermitteln, als „geheim“ eingestufte Unterlagen veröffentlichten, welche offenbar aus dem Parlament ihren Weg zu den Publizierern gefunden hatten. Diese Ermittlungen nach entsprechender Anzeige erst anzudenken und dann als unabhängiger Jurist an ihnen auch noch festhalten zu wollen – das hat dem liberalen Harald Range seinen Job gekostet.

Der Minister entscheidet über die Anklage

Da spielte es für den zuständigen Minister auch keine Rolle mehr, dass eine nunmehr als unerwünscht deklarierte, unabhängige Stellungnahme den Generalbundesanwalt in seiner Rechtsposition unterstützte.

Es ist aber auch nicht der disziplinarisch dem Generalbundesanwalt vorgesetzte Bundesminister der Justiz, der in diesem Lande entscheidet, gegen wen der Ankläger des Staates ermitteln darf. Denn der hätte, wenn er sich über den Anspruch unabhängiger Ermittlungen hätte hinwegsetzen wollen, angesichts seiner vorgeblich bereits im Mai geäußerten Zweifel den Generalbundesanwalt bereits vor zwei Monaten anweisen können und müssen, diesen Ermittlungsweg einzustellen.
Damit also haben sich in diesen Wochen des August 2015 die beiden Instanzen, die unser Rechtsstaat für Ermittlungen in gegen den Staat gerichteten Aktionen vorsieht, aus ihrer Zuständigkeit verabschiedet.

Und bei wem liegt sie nun, die Entscheidung darüber, gegen wen ermittelt werden darf und gegen wen nicht, wenn nicht bei der Generalbundesanwaltschaft und beim Bundesjustizministerium? Diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten – denn die Einstellung der Ermittlungen erfolgte nach einer Melange aus links-alternativer Politikererregung und einer massiv vorgetragenen Empörung derer, die sich ohne verfassungsrechtliche Grundlage gern selbst als „vierte Gewalt“ interpretieren. Sie waren es, die den Kopf des Generalbundesanwalts wünschten. Sie waren es, die die umgehende Einstellung der Ermittlungen einforderten. Sie waren es, die den verzweifelten Versuch unternahmen – und teilweise immer noch unternehmen – den Chef das Bundesnachrichtendienstes und am Liebsten auch noch seinen Vorgesetzten, den Bundesinnenminister, gleich mit in die Verbannung zu schicken.

Sommertheater mit ernsten Folgen

Mit Recht und unabhängiger Juristentätigkeit hat all das, was uns das Sommertheater 2015 lieferte, nicht mehr viel zu tun. Eher mit Willkür. Denn in einem demokratischen Rechtsstaat, der sich von den totalitären Konkurrenzunternehmen maßgeblich dadurch unterscheidet, eben keinen politischen Einfluss auf die Organe der Justiz zuzulassen, bleibt es dabei: Wenn den Generalbundesanwalt eine Anzeige erreicht, dann hat er zu ermitteln. Wenn es ihm sein juristischer Sachverstand sagt, dann hat er auch gegen Veröffentlicher zu ermitteln. Wobei – pardon: Wir sollten besser von „hatte“ sprechen. Denn seit dem 10. August 2015 ist das eben nicht mehr so. Seit dem 10. August 2015 bestimmt diese Gemengelage aus linken Politikern und linksgestrickten Medien, gegen wen in dieser Republik ermittelt werden darf.

Und wer über dem Recht steht – wozu ab sofort all jene gehören, die geheime Unterlagen publizieren und sich dadurch als Redakteure zu erkennen geben.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist damit zu einer Veranstaltung zusammengeschrumpft, die künftige Ermittlungen grundsätzlich vorsorglich vor Aufnahme derselben bekanntmachen sollte. Denn es könnte ja sein, dass die Melange ein weiteres Mal der Meinung ist, angedachte Ermittlungen als unerträglich zu erachten. Besser vielleicht sogar, die Generalbundesanwaltschaft schließt künftig sämtliche Ermittlungen grundsätzlich aus, die dem Weltbild der linken Staatsüberwinder missfallen könnten. Und sollte die Generalbundesanwaltschaft dann doch mal von dieser Regel abweichen, so gibt es da immer noch den Bundesminister der Justiz als willigen Vorvollstrecker. Denn der ist nun ja auch gewahrschaut und wird künftig alles, was dem medialen Mainstream gegen denselben gehen könnte, von vornherein beerdigen.

Wozu brauchen wir noch einen Bundesanwalt?

Ob es unter diesen Umständen überhaupt noch Sinn macht, eine Generalbundesanwaltschaft zu unterhalten, darf zu Recht hinterfragt werden. Eigentlich würde es auch eine untergeordnete Fachabteilung im Justizministerium tun, die sich darauf beschränkt, die mediale Stimmungslage abzuklopfen und daran ihre Ermittlungsvorschläge an den Bundesminister festmacht. Denn eigene Entscheidungen darf sie nicht mehr treffen – und der Minister selbst holt sich seine Anweisungen ohnehin von den Medien und sollte sich daher mit seinem mainstreamkundigen Pressesprecher ins Benehmen setzen, bevor er seiner Fachabteilung grünes Licht erteilt.

Der frisch empfohlene Range-Nachfolger Peter Frank sollte es sich unter diesen Umständen noch einmal genau überlegen, ob er sich diesen Job eines ministerialen Staubwedels ernsthaft antun will. Die Idee jedenfalls, als unabhängiger Ermittler den Staat gegen seine Gegner zu verteidigen, kann Frank mit dem 10. August an den Nagel hängen und nach Erreichen der Altersgrenze mit in die Pension nehmen.

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