Steinmeier hält sich nicht an Abstands- und Mundnasenschutz-Vorgaben

In Südtirol gilt seit 10. Juni die Abstandsregel von einem Meter oder Mund- und Nasenschutz in offenen und geschlossenen Räumen. Aber nicht für den dortigen Landeshauptmann und Bundespräsident Steinmeier?

Screenprint: Südtiroler Landesverwaltung | Getty Images

Beim Südtiroler Landeshauptmann liegt Deutschlands Bundespräsident Steinmeier richtig. Denn beide sind blinde Gefolgsleute von immer noch mehr Zentralismus der EU. Da passt es auch, dass bei den beiden Regeln – in diesem Fall Abstand oder Mund- und Nasenschutz – immer nur fürs Volk gelten und nicht für die Obrigkeit.

„Anlässlich des mittlerweile schon traditionellen Sommerurlaubes von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Südtirol kam es vor einigen Tagen (22. Juli) zu einem persönlichen Treffen mit Ller andeshauptmann Arno Kompatscher. Die beiden nutzten die Gelegenheit, gemeinsame Überlegungen zur politischen Lage in Südtirol, Italien und Deutschland sowie zur aktuellen Entwicklung in Europa anzustellen. Europa habe einen mutigen Schritt gemacht, doch jetzt brauche es viel Einsatz, Ernsthaftigkeit und Optimismus, damit aus den gemeinsamen Schulden sinnvolle Investitionen in die europäische Zukunft werden, war man sich einig.“ so zu lesen auf der Seite der Südtiroler Landesverwaltung.

https://twitter.com/LandSuedtirol/status/1288132929055526912?s=20

Einigkeit bestand dann sehr offensichtlich auch in dem Punkt, dem „gebotenen Sicherheitsabstand von einem Meter im Freien“ sowie der „Pflicht, Mund und Nase zu bedecken“, wenn „dieser Abstand unterschritten“, nicht entsprechend nachgekommen wird. Ebenfalls nachzulesen bei? Der Südtiroler Landesverwaltung:

„Im Freien und in Räumen

In Südtirol gilt ab dem 10. Juni die Abstandsregel von einem Meter in offenen und geschlossenen Räumen statt der bisherigen zwei Meter. Folgende Regeln müssen beachtet werden:

  • Es gilt überall einen Sicherheitsabstand von einem Meter im Freien und in geschlossenen Räumen, bei sportlichen Aktivitäten und in der Gastronomie.
  • Wird dieser Abstand von einem Meter unterschritten, ist es Pflicht, Mund und Nase zu bedecken.
  • Auch beim Schwimmen im Freien und in geschlossenen Räumen gilt die Abstandsregel von einem Meter.
  • In allen Fällen, wo Menschenansammlungen wahrscheinlich sind oder wo eine konkrete Möglichkeit besteht, Personen zu kreuzen ohne den Abstand von einem Meter nicht einhalten zu können, bleibt die Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken.“

Steinmeier ist gut beraten, weiter zum Urlaub nach Südtirol zu fahren, denn in Nordtirol und Österreich insgesamt dürfte er auf solche Obrigkeits-Privilegien nicht zählen.

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