Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will ab sechs Monaten Haft wegen „Volksverhetzung“ das passive Wahlrecht kappen, zwei bis fünf Jahre. Klingt nach Schutz, ist aber ein Machtwerkzeug: unbestimmte Begriffe, Deutungskämpfe, richterliche Sperre. Heute AfD, morgen jede Opposition.
picture alliance / dts-Agentur
Es ist immer dieselbe Verpackung: „Demokratie schützen“, „Resilienz stärken“, „Hass und Hetze bekämpfen“. Und innendrin steckt der alte Reflex, der in Berlin längst zur Staatsräson geworden ist: Wenn die politische Auseinandersetzung nicht mehr zum gewünschten Ergebnis führt, muss das Strafrecht eben nachhelfen. Der Entwurf von Hubig will das passive Wahlrecht zeitweise entziehen, wenn jemand wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Der Vorstoß ist offiziell im BMJ als Gesetzgebungsvorhaben dokumentiert: Unter dem Titel „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ führt das Ministerium den Entwurf, inklusive der geplanten Verschärfung rund um Volksverhetzung und der Option, bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zusätzlich den Verlust der Wählbarkeit für zwei bis fünf Jahre anzuordnen.
Dass Gerichte „im Einzelfall“ entscheiden sollen, klingt beruhigend, ist aber in Wahrheit die Verschiebung der politischen Sprengkraft in den Alltag der Strafjustiz. Ausgerechnet dort, wo Aktenlage, Zeitdruck und lokale Spruchpraxis den Ton setzen, soll künftig über Wählbarkeit entschieden werden. Selbst die Befürworter räumen ein, dass das heikel ist.
Und wer glaubt, diese Markierung sei dauerhaft nur für eine Richtung reserviert, hat nichts verstanden. Heute trifft es „die Richtigen“, die man in Talkshows bereits seit Jahren zum politischen Ungeziefer erklärt. Morgen trifft es jeden, der der jeweiligen Mehrheit gefährlich wird. Das ist keine Verschwörungstheorie, das ist der banale Mechanismus jedes Machtinstruments, das man einmal in den Werkzeugkasten gelegt hat.
Besonders entlarvend ist, wie aus einer ursprünglich engeren Idee ein breiterer Zugriff wird. Im Umfeld der Koalitionspläne war von mehrfacher Verurteilung die Rede. Im aktuellen Vorstoß steht das so nicht mehr im Mittelpunkt. Die Hürde wird praktisch tiefer gelegt, der Hebel schneller erreichbar.
Natürlich wird das alles mit steigenden Fallzahlen unterfüttert. Mehr registrierte Volksverhetzungen, mehr Verurteilungen, also müsse der Staat härter reagieren. Aber steigende Zahlen sind auch das Ergebnis eines Staates, der immer mehr in Sprache hineinregiert, immer mehr meldet, verfolgt, exemplarisch sanktioniert. Am Ende wächst nicht nur das Statistikfeld, sondern auch die Versuchung, daraus politische Konsequenzen zu basteln.
Die Regierung verkauft den Entzug der Wählbarkeit als Schutzmaßnahme. Tatsächlich ist es eine Kandidatensperre, also eine Vorfeldbereinigung des Wettbewerbs. Man bekommt die AfD nicht klein, also dreht man an den Zugängen: zuerst rhetorisch, dann administrativ, dann strafrechtlich. Das Muster ist nicht subtil, es ist nur inzwischen normalisiert.
Und nein, das Argument „Das gibt es doch schon“ macht es nicht besser. Ja, es existieren Regelungen zum Verlust des passiven Wahlrechts durch Richterspruch und bei schweren Verurteilungen. Aber genau deshalb ist die Ausweitung so gefährlich: Man dockt an vorhandene Mechanik an und hängt einen politisch dehnbaren Tatbestand daran.
Dazu passt das Detail, dass solche Nebenfolgen bislang kaum genutzt wurden und nun plötzlich politisch aufgeladen werden. „Totes Recht“ wird dann interessant, wenn man es braucht. Nicht für die Demokratie, sondern für die Mehrheitsverwaltung.
Wer wirklich Demokratie schützen will, begibt sich in Debatten, um sie zu gewinnen, statt sie zu verrechtlichen. Wer dagegen Debatten verliert, versucht, die Regeln des Spiels umzuschreiben. Hubigs Entwurf ist kein mutiger Schutzwall. Er ist ein Signal: Wenn die Wähler nicht folgen, wird eben an der Wählbarkeit gedreht.
Und damit ist die rote Linie sichtbar: Nicht der Extremist ist die einzige Zielscheibe, sondern der politische Gegner, den man sonst nicht mehr eingefangen bekommt. Heute AfD, morgen jede Opposition, die dem Betrieb zu laut, zu unbequem, zu wirksam wird.


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Wenn Links-Grüne auf Gegendemos „Deutschland, du mieses Stück Schei**e!“ skandieren, dann ist dies in den Augen solcher Politiker/-innen garantiert kein Hass und keine Hetze…
Doppelmoral, wo man auch hinschaut, bei dieser Sippschaft.
Naja, sie will den Absturz ihrer eigene Partei etwas verlangsamen. Passt doch in „Unsere Demokratie“!
Diese Systemlinge sind unerträglich.
Hoffentlich marschiert die US-Armee nach 80 Jahren demnächst zum zweiten Male hier ein.
Die Systemlinge werden sich dann wohl über den „Rattenpfad“ nach Südamerika abseilen.
Wie damals die Nazis, die sich mit Hilfe des Vatikan über den o.g. „Rattenpfad“ nach Südamerika aus dem Staub machten.
Da kann man sehen, dass die SPD eine Traditionspartei ist. SPD-Frau Hubig sieht sich anscheinend in der Tradition der DDR-Justizministerin Frau Hilde Benjamin, die ja zuerst auch in der SPD war…
Deutschland wird Stück für Stück zum roten Ajatollah-Land. Das GG wird ausgehöhlt ohne das das BVG sich regt. Der Bürger kann ja klagen, haha.
Wieso denn nicht Wahlrecht nur für Diejenigen, die einen Entsprechenden Eignungstest abgelegt haben?
Alles was nicht stramm links ist wird ja eh bereits als Redchtsextrem verfassungsfeindlich bezeichnet.
Wieso überhaupt noch Wahen Wenn Diejenigjn an der Macht quasi alles Andere verbieten.
Empfehle Allen die nieder geschriebene Verfassung zu lesen, dann ist schnell zu erkennen wer die Tatsächlichen Verfassungsfeinde sind
Und was genau „Volksverhetzung“ bzw. wer “ Volksverhetzer ist, das bestimmt sie am besten auch gleich selbst.
Oder vielleicht eine NGO?!
„UNSERE Demokratie“ funktioniert.
Wir können in Ruhe weiterschlafen, oder?
Sie meint garantiert die Volksverhetzung wenn deutsche als Kartoffel, Schweinfresser und Köterrasse von Muslimen beschimpft werden, anderes ginge dem Deutschen Staat ja auch nichts an! Oder?
Wenn man die Wähler nicht beeindrucken kann, setzt man eben bei den zu Wählenden an. Was am Ende auf dasselbe herauskommt.: mit dem passiven Wahlrecht wird indirekt auch das aktive ausgehebelt.
Entzug des passiven Wahlrechts befürworte ich. Zum Beispiel für Politiker, die nachweislich lügen, Milliarden für Berufs- und Nutzlose verschwenden, staatliche Insolvenz vertuschen, Vetternwirtschaft betreiben und vieles mehr.
Welche Qualifikation als Justizministerin bringt die Frau eigentlich mit?
Ist es die Verbissenheit, die ihr ins Gesicht geschrieben steht?
Warum so umständlich ? Dem geneigten Personenkreis keine Wahlunterlagen zu zustellen , ist doch viel einfacher und bis der Sachverhalt juristich geklärt ist, ist die Wahl gelaufen.
Der „Volksverhetzungs“-§ 130 StGB wurde über die Jahre mehr als 10-mal erweitert und verschärft. Inzwischen ist beispielsweise nahezu jeder Vergleich eines Zustands mit der Nazi-Zeit eine Straftat. Verfolgt wird aber höchst selektiv. Wer etwa die Corona-Maßnahmen zu heftig kritisierte, wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Wenn ein linker Journalist hingegen die AfD, Trump, Musk oder einen AfD-Politiker in irgendeiner Form mit der NS-Zeit in Verbindung bringt erfolgt selbstverständlich keine Anklage.
Ich wäre dafür § 130 StGB ersatzlos zu streichen – die USA haben keinen solchen Paragraphen und setzen stattdessen auf Meinungsfreiheit.