Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will ab sechs Monaten Haft wegen „Volksverhetzung“ das passive Wahlrecht kappen, zwei bis fünf Jahre. Klingt nach Schutz, ist aber ein Machtwerkzeug: unbestimmte Begriffe, Deutungskämpfe, richterliche Sperre. Heute AfD, morgen jede Opposition.
picture alliance / dts-Agentur
Es ist immer dieselbe Verpackung: „Demokratie schützen“, „Resilienz stärken“, „Hass und Hetze bekämpfen“. Und innendrin steckt der alte Reflex, der in Berlin längst zur Staatsräson geworden ist: Wenn die politische Auseinandersetzung nicht mehr zum gewünschten Ergebnis führt, muss das Strafrecht eben nachhelfen. Der Entwurf von Hubig will das passive Wahlrecht zeitweise entziehen, wenn jemand wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Der Vorstoß ist offiziell im BMJ als Gesetzgebungsvorhaben dokumentiert: Unter dem Titel „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ führt das Ministerium den Entwurf, inklusive der geplanten Verschärfung rund um Volksverhetzung und der Option, bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zusätzlich den Verlust der Wählbarkeit für zwei bis fünf Jahre anzuordnen.
Dass Gerichte „im Einzelfall“ entscheiden sollen, klingt beruhigend, ist aber in Wahrheit die Verschiebung der politischen Sprengkraft in den Alltag der Strafjustiz. Ausgerechnet dort, wo Aktenlage, Zeitdruck und lokale Spruchpraxis den Ton setzen, soll künftig über Wählbarkeit entschieden werden. Selbst die Befürworter räumen ein, dass das heikel ist.
Und wer glaubt, diese Markierung sei dauerhaft nur für eine Richtung reserviert, hat nichts verstanden. Heute trifft es „die Richtigen“, die man in Talkshows bereits seit Jahren zum politischen Ungeziefer erklärt. Morgen trifft es jeden, der der jeweiligen Mehrheit gefährlich wird. Das ist keine Verschwörungstheorie, das ist der banale Mechanismus jedes Machtinstruments, das man einmal in den Werkzeugkasten gelegt hat.
Besonders entlarvend ist, wie aus einer ursprünglich engeren Idee ein breiterer Zugriff wird. Im Umfeld der Koalitionspläne war von mehrfacher Verurteilung die Rede. Im aktuellen Vorstoß steht das so nicht mehr im Mittelpunkt. Die Hürde wird praktisch tiefer gelegt, der Hebel schneller erreichbar.
Natürlich wird das alles mit steigenden Fallzahlen unterfüttert. Mehr registrierte Volksverhetzungen, mehr Verurteilungen, also müsse der Staat härter reagieren. Aber steigende Zahlen sind auch das Ergebnis eines Staates, der immer mehr in Sprache hineinregiert, immer mehr meldet, verfolgt, exemplarisch sanktioniert. Am Ende wächst nicht nur das Statistikfeld, sondern auch die Versuchung, daraus politische Konsequenzen zu basteln.
Die Regierung verkauft den Entzug der Wählbarkeit als Schutzmaßnahme. Tatsächlich ist es eine Kandidatensperre, also eine Vorfeldbereinigung des Wettbewerbs. Man bekommt die AfD nicht klein, also dreht man an den Zugängen: zuerst rhetorisch, dann administrativ, dann strafrechtlich. Das Muster ist nicht subtil, es ist nur inzwischen normalisiert.
Und nein, das Argument „Das gibt es doch schon“ macht es nicht besser. Ja, es existieren Regelungen zum Verlust des passiven Wahlrechts durch Richterspruch und bei schweren Verurteilungen. Aber genau deshalb ist die Ausweitung so gefährlich: Man dockt an vorhandene Mechanik an und hängt einen politisch dehnbaren Tatbestand daran.
Dazu passt das Detail, dass solche Nebenfolgen bislang kaum genutzt wurden und nun plötzlich politisch aufgeladen werden. „Totes Recht“ wird dann interessant, wenn man es braucht. Nicht für die Demokratie, sondern für die Mehrheitsverwaltung.
Wer wirklich Demokratie schützen will, begibt sich in Debatten, um sie zu gewinnen, statt sie zu verrechtlichen. Wer dagegen Debatten verliert, versucht, die Regeln des Spiels umzuschreiben. Hubigs Entwurf ist kein mutiger Schutzwall. Er ist ein Signal: Wenn die Wähler nicht folgen, wird eben an der Wählbarkeit gedreht.
Und damit ist die rote Linie sichtbar: Nicht der Extremist ist die einzige Zielscheibe, sondern der politische Gegner, den man sonst nicht mehr eingefangen bekommt. Heute AfD, morgen jede Opposition, die dem Betrieb zu laut, zu unbequem, zu wirksam wird.


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Wenn Links-Grüne auf Gegendemos „Deutschland, du mieses Stück Schei**e!“ skandieren, dann ist dies in den Augen solcher Politiker/-innen garantiert kein Hass und keine Hetze…
Doppelmoral, wo man auch hinschaut, bei dieser Sippschaft.
Losgelöst von konkreten Themen hat sich in ‘schland eine interessante Erscheinung etabliert: Weniger ist von Bedeutung, WAS gesagt wird, entscheidend vielmehr ist, WER etwas sagt.
Ein Beispiel gefällig? Aber gerne: Die drei Worte „Alles für …“ rufen im Falle bürgerlicher Quelle die Staatsanwaltschaft auf den Plan, bei Linken dagegen … richtig: Nichts, nothing, nada, niente, rien, tipota…
Warum findet die SPD ihre alte Losung plötzlich strafbar? Siehe Das Reichsbanner, Nr. 52, 26. Dezember 1931, direkt auf der Titelseite ganz groß.
Sehr geehrter Herr „BKF“, die Antwort auf Ihre Frage kennen Sie zweifelsohne selbst. Weil die SPD als Arbeiterpartei von 1931 soviel mit der aktuellen Partei der Funktionären und Studienräte gemein hat, wie …, sagen wir eine Robbe mit einem Elefanten.
Die gegenwärtige SPD stellt überwiegend ein Veteranentreffen alt gewordener Sektierer mit Tagesfreizeit dar sowie – dieses Klientel darf nicht unterschlagen werden – Menschen, die aus Unvermögen oder Bequemlichkeit von Transfereinkommen leben, ob zu ihrem mentalen Vorteil sei dahingestellt.
Hochachtungsvoll
Die Behauptung, die SPD bestehe seit 150 Jahren ist ein unauslöschliches Narrativ. Die einzelnen SPD-Landesverbände haben sich Ende 1945 konstituiert,die Bundes-SPD noch später. Die SPD hat mit der KPD die Mauerschützenpartei gegründet. Der 1. Mai-Feiertag, das Kindergeld und der gesetzliche Mindesturlaub, sowie das Sozialversicherungssystem stammen auch nicht von ihr. Dagegen der völkerrechtswidrige Kosovo-Krieg.
Im Sinn der Demokratie finde ich es fragwürdig, dass Höcke für diesen Spruch von einem Gericht verurteilt wurde, an dessen Aussenwand in Stein gemeisselt steht „Jedem das Seine“! (Gustav- Anlauf- Strasse).
Insofern, Herr Gutmann, muss ich Ihnen vollinhaltlich zustimmen.
Naja, sie will den Absturz ihrer eigene Partei etwas verlangsamen. Passt doch in „Unsere Demokratie“!
Diese Systemlinge sind unerträglich.
Hoffentlich marschiert die US-Armee nach 80 Jahren demnächst zum zweiten Male hier ein.
Die Systemlinge werden sich dann wohl über den „Rattenpfad“ nach Südamerika abseilen.
Wie damals die Nazis, die sich mit Hilfe des Vatikan über den o.g. „Rattenpfad“ nach Südamerika aus dem Staub machten.
Wer dabei zusieht wie über 50 Milliarden dem Bürger geklaut werden (Cum Ex) konzentriert sich m.E auf die falschen Leute.
Nach 4O Jahren Beitrag zahlen , Flaschen zu sammeln ist zumutbar, sich darüber beschweren aber nicht?
Das Wahlrecht eines jeden Deutschen ist ein Geburtsrecht und kann von niemand behindert werden und macht er es doch ist es die Fortsetzung bekannter Rechtlosigkeiten und durch nichts zu begründen und sicherlich wird sie die Strafe dafür noch einholen und während man jeden illegalen Eindringling gleich zum Deutschen macht, damit er wählen kann, wird es anderen verweigert, wo die ganze Verkommenheit zu Tage tritt und die miese Absicht erkennen läßt.
Der Rechtsstaat mutiert zum Unrechtsstaat, nähert sich mehr und mehr diktatorischen Gepflogenheiten a la DDR und ist immer weniger mein Staat. Zum Glück habe ich die „gute alte Zeit“ inkl. Schröder bewusst erlebt. Das ist Referenz und nimmt mir niemand.
So lange noch ein Gericht in Deutschland meint, es würde Recht iSd. Grundgesetzes sprechen, aber an seiner Aussenfassade „Jedem das Seine“ (LG Halle, Gustav- Anlauf- Str.) in Stein eingemeisselt hat, so lange glaube ich auch, dass Schweine fliegen können.
Definiere, „jeden“, definiere „das Seine“. Wenn es das in den Augen der Staatsmacht Gewollte ist – dann hat sie nichts dagegen.
§ 130 StGB :
„Wer (….) 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,“
Als Nichtjurist stellt sich mir die Frage, ob ich mich mit dem Erzählen von Ostfriesen- oder Blondinenwitzen strafbar mache, denn nach meinem simplen Textverständnis könnte man dieses genauso auslegen. Warum merken denn hier so wenige, was hier gespielt wird?
Der entscheidende Punkt ist nicht, dass man keine verurteilten Brandstifter bzw. Straftäter im Parlament haben möchte. Die SPD hat uns vor kurzem im Fall von der Ilaria Salis in Brüssel allerdings eines Besseren belehrt. Dort darf mit der ausdrücklichen Zustimmung der SPD eine wegen Betrug, Mietprellerei und politisch motivierten Gewalttaten rechtskräftig verurteilte linksextreme Abgeordnete in Amt und Ehren bleiben. Von dem Vorfall in Budapest mal ganz abgesehen.
War zB. Edarthy nicht auch SPD- Mitglied? Hat man ihm Seitens der SPD nicht auch zunächst – im übertragenen Sinn – die Stange gehalten?
In Ordnung Frau Hubi. Aber nur, wenn man bei Poltikern ab 6 Monaten „Volksverarschung“ ebenfalls das passive Wahlrecht entzieht. Frage ist nur, wer dann übrig bleibt.
Willkommen in Club der guten und wahren Demokraten. Kandidatenvorauslese wie in Rußland, DDR, Iran oder Nordkorea, so geht unsere Demokratie. Da kann ich mir das „Wählen“ ganz sparen. Dann braucht man die Wahlpflicht, damit es demokratisch aussieht.
Der älteste Diktatorentrick der Welt. Anders als man Stalin gerne in den Mund legt, ist nicht entscheidend wer bei einer Wahl die Stimmen (wie) auszählt – sondern wer überhaupt gewählt werden darf.
Ist ja schön, dass man sich von „Volksverhetzern“ distanziert. Ach, wüsste man doch nur genau, was „Volksverhetzung“ ist! § 130 StGB teilt mit vielen anderen Paragrafen das Merkmal, dass er mit interpretationsbedürftigen Begriffen operiert, die nicht unzweideutig sind. „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass… Mehr
Um gegen die rassische Herkunft auzustacheln, müßte man aber erstmal als Gesetzgeber die Rassentheorie anerkennen. Beißt sich hier der Paragraph nicht selbst in den Schwanz, da die Propagierung einer Rassentheorie sehr eindeutig strafbar wäre?