Illegale Spenden: Parteien mussten 1,8 Millionen Euro Strafe zahlen

Moral für die Bürger, Unregelmäßigkeiten bei den Parteien. Für die aufgeflogenen Fälle illegaler Parteienfinanzierung wurden die Fraktionen zu „Zahlungsverpflichtungen“ verdonnert. Seit 2017 mussten Bundestagsparteien 1,8 Millionen Euro zurückzahlen.

picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Die Parteien, die stets das absolut korrekte Verhalten der Bürger einfordern, haben selbst ein Problem mit der Gesetzestreue: Seit 2017 mussten im Bundestag vertretene Parteien insgesamt 1,8 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen. Der größte Teil dieser Summe entfällt auf die AfD.

Laut einer aktuellen Übersicht, die der Welt am Sonntag vorliegt, summieren sich die Zahlungsverpflichtungen der AfD auf 1,1 Millionen Euro – also mehr als die Hälfte aller verhängten Sanktionen.

Die Ursachen für diese Strafzahlungen: unzulässige Spenden, fehlerhafte Rechenschaftsberichte und die zweckwidrige Verwendung von Fraktionsgeldern. Besonders schwer wogen verdeckte Unterstützungsleistungen der Schweizer PR-Agentur Goal AG, die Wahlkämpfe der AfD in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen stützte. Hinzu kam eine illegale Großspende aus der Schweiz von fast 400.000 Euro. Über eine Strafe von weiteren 108.000 Euro im Zusammenhang mit der Goal AG muss das Bundesverwaltungsgericht noch entscheiden.

AfD-Schatzmeister Carsten Hütter verteidigte die Partei mit dem Hinweis auf deren „kurze Geschichte“. In den Anfangsjahren habe es an Erfahrung im Umgang mit Spenden gefehlt. Inzwischen gebe es strengere Kontrollen, ein „Sechs-Augen-Prinzip“ und Schulungen für Funktionäre.

Andere Parteien blieben ebenso nicht ungeschoren, wenn auch in deutlich geringerem Umfang. Die CDU zahlte 200.000 Euro, größtenteils wegen einer unzulässigen Spende in Rheinland-Pfalz. Die SPD musste 140.000 Euro zurückerstatten – unter anderem wegen Verstößen ihrer Landtagsfraktionen in Brandenburg und im Saarland sowie wegen fragwürdiger Spenden auf kommunaler Ebene.

Die Grünen wurden zu 134.000 Euro verpflichtet, wobei der größte Fall auf eine alte Fraktionsmaßnahme im Saarland zurückging. Die Linke zahlte knapp 92.000 Euro, die CSU 79.000 Euro. Die FDP kam glimpflich davon: Ihre Strafe belief sich auf lediglich 2300 Euro.

Rechtlich gelten diese Rückforderungen nicht als Strafen im strafrechtlichen Sinn, sondern als „Zahlungsverpflichtungen“. Sie orientieren sich am Zwei- bis Dreifachen der jeweiligen Spendenhöhe und werden direkt von der staatlichen Parteienfinanzierung abgezogen.


Unterstützung
oder

Kommentare ( 10 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

10 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
November Man
3 Monate her

Die liberal-demokratische AfD zahlt, teils zu Unrecht, mehr durch das Bundestagspräsidium auferlegte Strafen als alle anderen Parteien zusammen. Rechtmäßig dagegen Klage einzureichen nutzt der AfD recht wenig, da die Gerichte vor lauter Angst vor den vereinigten Linksextremisten fast ausschließlich nur gegen die AfD und zugunsten des Kartells urteilen. Das wird sich hoffentlich bald durch die Wähler ändern und wir bekommen wieder eine ordentliche, unabhängige Rechtsprechung.  

Manfred_Hbg
3 Monate her

Zitat(e): „summieren sich die Zahlungsverpflichtungen der AfD auf 1,1 Millionen Euro – also mehr als die Hälfte aller verhängten Sanktionen. (………………………..). Andere Parteien blieben ebenso nicht ungeschoren, wenn auch in deutlich geringerem Umfang.“ > Also mal abgesehen davon, dass selbstverständlich auch die AfD ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen muß und das man nur hoffen kann, dass sie auch hier als junge Partei nun dazugelernt haben, so will ich doch auch mal mit Blick auf die noch zu leistenden Zahlungen anmerken und hinweisen, dass wenn die AfD ihre von dem AltparteienKARTELL vorenthaltenden und der AfD zustehenden Gelder bekommen würde/hätte, dass dann diese 1… Mehr

maps
3 Monate her

Dass die AfD am meisten „Verstösse“ hat, das liegt ja nur daran, dass bei ihr jeder Stein dreimal umgedreht wird. Das ist so wie bei Ballweg oder bei den Ordnungsrufen gegen die AfD. Bei den anderen „guten“ Parteien wird nicht so genau hingeschaut oder weggeschaut! Es ist halt reine Willkür.

Haeretiker
3 Monate her

Kann man hier, analog zur grünen Deutung der Kriminalitätsstatistik, davon sprechen, dass die Schwefelpartei überproportional durchleuchtet wird?

Karl Renschu
3 Monate her

Illegale Ausgaben:
Systemparteien müssen veruntreute 1,8 Billionen Euro an das deutsche Volk zurück zahlen

Man wird ja noch sarkastisch sein dürfen.

GefanzerterAloholiker
3 Monate her

AfD-Schatzmeister Carsten Hütter muss gar nix verteidigen. Der Aufwand wird nur seiner Partei wegen betrieben.

HansKarl70
3 Monate her

Wahlsystem ändern, Parteien und Fraktionsdisziplin abschaffen, den Bürger wieder zum wirklichen Souverän machen schon wär ein großer Teil von Problemen beseitigt und mehr Demokratie wäre erreicht.

Klaus D
3 Monate her

AfD-Schatzmeister Carsten Hütter verteidigte die Partei mit dem Hinweis auf deren „kurze Geschichte“…..ist ein witz oder. Das ist was ich immer sage – die AfD ist nicht besser als alle anderen prateien. Man greift ja auch die extrem üppigen und ungrechten diäten als MdB voll ab obwohl man die große ungerechtigkeit im lande anprangert.

Mikmi
3 Monate her
Antworten an  Klaus D

Hat F. Merz nicht gerade eine Schlappe vor dem BVerfG erlitten?

Der Michel
3 Monate her

Das sieht man mal wieder – je linker je guter. Woran das wohl liegt? Ei verbibsch!