Ein Formular zur Registrierung von im Ausland geborenen Kindern sorgt derzeit für Kopfschütteln: Im Dokument des Auswärtigen Amts, das Eltern mit deutscher Staatsbürgerschaft ausfüllen müssen, wenn ihr Kind im Ausland geboren wurde, ist eine Frage zur Mutter des Kindes an Absurdität kaum zu überbieten.
picture alliance / | Daniel Kalker
Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ein Kind bekommen, können dessen Geburt nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen. Dafür stellt das Auswärtige Amt ein Formular bereit, das entweder über deutsche Auslandsvertretungen oder direkt beim Standesamt I in Berlin eingereicht werden kann. Diese Möglichkeit ist vor allem für Familien relevant, die dauerhaft im Ausland leben oder nie in Deutschland gemeldet waren.
Für Aufsehen sorgt eine Passage im Formular, in der Angaben zur „leiblichen Mutter (welche das Kind geboren hat)“ gemacht werden sollen. Nach den üblichen Personendaten müssen Antragsteller auch das Geschlecht zum Zeitpunkt der Geburt angeben. Zur Auswahl stehen „weiblich“, „männlich“, „divers“ oder „keine Angabe“. Vergleichbare Optionen finden sich auch bei den Angaben zum Vater sowie beim Kind selbst. Zudem wird abgefragt, ob es sich um eine Adoption handelt oder ob das Kind durch eine Leihmutter zur Welt kam.
Formulierung laut „deutscher Rechtslage“
Das Formular basiert auf der aktuellen deutschen Rechtslage. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 muss neben „männlich“ und „weiblich“ eine weitere Geschlechtsoption im Personenstandsrecht möglich sein. Behörden sind daher verpflichtet, entsprechende Eintragungsmöglichkeiten vorzusehen. Gleichzeitig ist Leihmutterschaft in Deutschland verboten, weshalb die entsprechende Abfrage ebenfalls Teil der Registrierung ist, etwa um Sachverhalte im Ausland rechtlich einordnen zu können.
„Dumm und bösartig“
Auch in Deutschland selbst gibt es immer wieder Diskussionen über den Umfang und die Form staatlicher Abfragen zu Geschlecht und Identität. Während Befürworter betonen, dass Behördenformulare die rechtlichen Möglichkeiten vollständig abbilden müssen und damit auch unterschiedliche Geschlechtseinträge berücksichtigen, sehen Kritiker darin eine extrem übertriebene Bürokratisierung und potenziell missverständliche Formulierungen.
Vermutlich werden mit derartigen Formularen aber in erster Linie gesellschaftspolitische Positionen ausgedrückt, die mehrheitlich wohl so nicht vertreten werden.


Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Absurdistan ist nur noch eine Lachnummer 🤣