Drosten lässt ein Gericht sehr lange auf ein Gutachten warten

Das Amtsgericht Heidelberg forderte ein Gutachten über den PCR-Test an. Verfasser soll ausgerechnet Christian Drosten sein. Doch der lasse das Gericht sehr lange warten, berichtet der Nordkurier. Ist das Thema zu brenzlig? Von Elias Huber

imago Images/photothek
Christian Drosten

Christian Drosten gilt als einer der profiliertesten Virologen in der Corona-Krise. Er hat den Test, mit dem Millionen Menschen auf das Coronavirus getestet werden, mitentwickelt. Vor diesem Hintergrund spielt sich gerade ein kurioses Schauspiel am Amtsgericht in Heidelberg ab. Laut dem Nordkurier hatte die Anwältin Beate Bahner das Gericht aufgefordert, Drosten als Gutachter in einem Verfahren zu bestellen. Der Richter kam dem Wunsch am 4. Februar nach. Thema des Gutachtens soll die Frage sein, ob der PCR-Test geeignet ist, eine Corona-Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nachzuweisen.

Doch Drosten soll die Richter seit längerer Zeit warten lassen, berichtet der Nordkurier. Eine Sprecherin von Drostens Arbeitgeber, der Charité Berlin, habe vor zwei Wochen bestätigt, dass Drosten ein Schreiben des Gerichts erhalten habe. Bislang sei aber keine Entscheidung gefallen, ob Drosten Sachverständiger sein werde, sagte die Sprecherin laut der Zeitung. Zehn Tage später fragte der Nordkurier demnach erneut an und die Sprecherin antwortete wiederum, die Anfrage des Gerichts sei “weiterhin in Bearbeitung”.

Der Nordkurier wundert sich, warum Drosten solange brauche, um eine Entscheidung zu treffen: “Wirklich nur, weil das Zeitbudget von Deutschlands bekanntestem Virologen und Regierungsberater knapp bemessen ist?”, fragt die Zeitung und fährt fort: “Oder auch, weil die Anfrage des Gerichts für den Wissenschaftler nicht ganz so einfach zu handhaben ist, wie es auf den ersten Blick aussieht?” Die Fragestellung könnte “heikel” sein, heißt es weiter.

Kritiker betonen immer wieder, dass der PCR-Test wenig geeignet sei, um eine Corona-Infektion nachzuweisen. Wasser auf deren Mühlen gab im Januar ausgerechnet ein Hersteller der Tests, der ein wissenschaftlicher Weggefährte von Drosten ist – Olfert Landt. Der schätzte im Gespräch mit der Fuldaer Zeitung, dass die Hälfte aller Getesteten gar nicht ansteckend sei. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man “100-mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests”, sagte der Geschäftsführer des Unternehmens TIB Molbiol. Testergebnisse sollten deswegen mit einer Bewertung herausgegeben werden und positiv Getestete sollten nur in Quarantäne müssen, wenn die Ansteckungsgefahr hoch sei. Er wünsche sich “mehr Mut” vom Robert Koch-Institut, diese Sachverhalte zu kommunizieren, sagte Landt damals.

Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO weist laut dem Nordkurier darauf hin, dass schwach positive PCR-Tests ”vorsichtig” interpretiert werden sollten. Sei ein Test positiv, aber der Getestete weise keine Krankheitssymptome auf, solle der Arzt ein zweites Mal testen.

Laut dem Bericht der Zeitung geht es in dem Verfahren selbst um ein Bußgeld von 125 Euro. Eine Frau hatte sich geweigert, einen PCR-Test zu machen, als sie von einer Auslandsreise heimkehrte. „Als Gutachter wollte ich natürlich den Besten haben”, sagte demzufolge die Anwältin Beate Bahner. Sie sei überrascht und erfreut gewesen, als der Richter ihrem Antrag stattgegeben habe, erklärte die Juristin, die auch als ausgewiesene Maßnahmen-Kritikerin in Erscheinung getreten ist.

Die Charité Berlin konnte eine Anfrage von Tichys Einblick vom Mittwochmorgen aufgrund der Kürze der Zeit nicht beantworten. Auch das Amtsgericht Heidelberg ließ eine Email bis zur gesetzten Frist unbeantwortet.

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Kommentare ( 14 )

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Irdifu
3 Jahre her

Das Gericht kann erst eine Verhandlung ansetzen , wenn das
Gutachten vorliegt. Da dabei keine
Bearbeitungszeit vorgeschrieben wird , kann sich der … Zeit lassen ,bis zum Sanktnimmerleinstag und das weiss die ….

Protestwaehler
3 Jahre her

In einem Interview soll Drosten 2014 selbst gesagt haben, mit dem PCR Test lassen sich keine Infektionen nachweisen. Eine Reihe von Rechtsanwälten die der Querdenker-Organisation nahestehen will Drosten doch auf Grund dieser Aussage in den USA, Kanada und Australien verklagen, weil der heute das genaue Gegenteil, offenbar wider besseren Wissens behauptet.

bkkopp
3 Jahre her

Ich habe Drosten nie so genau verfolgt. Hat er aber wirklich jemals gesagt, geschrieben und beraten, dass der PCR-Test “ Infektionen =medizinisch definierte Infektionen der Person “ und nicht nur das Vorhandensein von Viren in unbestimmter Menge nachweist ? Was Drosten gesagt und erläutert hat, mag ist eine Sache, was die Politik damit gemacht hat, ist vielleicht etwas ganz anderes. Neben Drosten gibt es in den Bundebehörden sicher auch noch mehrere andere Leute mit sehr speziellen Sachverstand, die das eine vom anderen unterscheiden können. Ob Drosten den Vorschlag eines Amtsgerichts in der Provinz annehmen muss, dort als Gutachter zu erscheinen… Mehr

reiner
3 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Selten solch Unfug gelesen..beklop.wenn Drosten zu seinem Mist steht,kann er ja auftauchen.dem gegenüber steht ein Dosier von 22 wirklichen Virologie,die dem Drosten in allen Punkten widersprechen

Kateiker
3 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Sie haben Herrn Drosten „nie so genau verfolgt“ und wissen nicht, was er gesagt hat. Ob die Beauftragung des Gerichts zum Gutachter zwingend ist, wissen Sie auch nicht. Auf welcher Basis meinten Sie einen Kommentar zu dem Artikel schreiben zu müssen?

cmh ungefragt
3 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Durch den Lockdown wurde ich an Vermögen und Gesundheit geschädigt. Dass weder Lauterbach oder Drosten als Mediziner dafür haften müssen mag zwar sein, Hintertüren finden sich aber bestimmt.

Das Mindeste, was ich mir aber vor allem von Drosten als „Coronapapst“ erwarten würde ist soviel wissenschaftliche Redlichkeit, zu einer Frage „JA“ oder „NEIN“ zu sagen.

NB: Wie mir scheint, wurden Sie auch durch Corona in der einen oder anderen Weise geschädigt.

Dozoern
3 Jahre her

Wetten, dass Herr Drosten kneift? Interessant ist dann, wer dann als Gutachter benannt wird! Und was der schreibt.

Wolodja P.
3 Jahre her
Antworten an  Dozoern

Drosten ist von (mindestens) einem Geschädigten auf Schadenersatz verklagt und aufgefordert worden, zuzugeben, dass er vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit dem PCR-Test und dem ganzen Drumherum in dieWelt gesetzt hat.
Wenn die Anwältin Bahner ihn nun als Gutachter, sozusagen in eigener Sache, hören will, so ist das ein juristisches Kabinettstückchen allererster Güte.
Aber vielleicht hat er sich ja bei Bill Gates, der dem Vernehmen nach der Charité durchaus gewogen ist, bereits einen Blankoscheck oder eine entsprechende Zusage besorgt, so dass er nicht ganz so tief in der Bredouille steckt, wie ein noch klar Denkender zu hoffen pflegt.

Protestwaehler
3 Jahre her
Antworten an  Wolodja P.

Eine Reihe von Rechtsanwälten um die Querdenkerszene will Drosten doch verklagen weil dieser 2014 selber noch behauptet hat, mit dem PCR Test ließen sich keine Infektionen nachweisen. Ich würde mich nicht wundern wenn Frau Bahner diese Leute kennt und eben genau deswegen den Drosten als Gutachter bestellen lässt. Würde er dann mit seiner eigenen Aussage von 2014 konfrontiert, könnte die ganze Veranstaltung ganz schön peinlich enden.

Fred Schneider
3 Jahre her
Antworten an  Dozoern

In diesem Fall hätte endgültiges Kneifen oder Schweigen eine klare Aussagequalität. Das weiß auch der Drosten. Deshalb steckt er ja so schön im Schwitzkasten.

Uwe
3 Jahre her

Es verstärkt sich der Verdacht, dass man von vorne bis hinten veräppelt wird. Stellt sich die Frage: cui bono ? Pharmaindustrie ? Maskenhersteller ? Bundestagsabgeordnete ? Minister ? ….

Georg51
3 Jahre her

Herr Drosten bräuchte doch nur in das Gutachten das reinschreiben, was er bereits vor Jahren dazu gesagt hatte. Dort ging es wohl um Saudi-Arabien.
Ich helfe gern mit dem ihm zugeschriebenen Zitat aus. Allerdings möchte ich als Gegenleistung auch etwas vom Honorar abbekommen.
„..wenn eine Gensequenz über die Schleimhaut einer …“ Sie erinnern sich?
Es ist so peinlich, wie die „Berater“ in der Falle ihrer eigenen Ausagen sitzen. Oder steckt da dem Herrn die Abmahnung und angekündigte Klage von Herrn Fuellmich im Nacken? Warten wir es geduldig ab.

TSt
3 Jahre her
Antworten an  Georg51

in den zwanziger Jahren: der Fall des Hellsehers Drost
https://www.imdb.com/title/tt1296229/quotes

Andrea_80
3 Jahre her

Hoffentlich hat der Richter den A… in der Hose und fordert das Gutachten mit Termin an. Und das zz. Es dürfte interessant werden, was dann geschrieben wird, wie man vom PCR zur Infektion kommt.
Aber das ist das gleiche Rumeiern wie bei der Eingabe zum CormanDrosten Paper. Auch hier will man nicht so wirklich auf die Argumente der anderen Kritiker eingehen.
Wenn wir noch kritische Journalisten im Mainstream hätten, müssten diese die Themen aufgreifen und dann wäre der ganze Spuk wahrscheinlich schnell vorbei, denn dann sähe jeder, dass die Zahlen nicht das sind, wofür sie mißbraucht werden.