Es läuft nicht glatt für Friedrich Merz, nirgends: Auch die so stolz angekündigte Aktivrente, die vom Desaster der steigenden Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherungen ablenken soll, läuft nicht glatt durch, sondern landet vor dem Bundesverfassungsgericht – wegen der Benachteiligung von Selbständigen.
picture alliance / dts-Agentur | -
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) will bis spätestens März Klage einreichen und den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht ausschöpfen. Der Verband sieht in der geplanten Regelung einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz, der Selbstständige und Freiberufler benachteiligt. Das berichtet Bild.
Die Aktivrente soll ältere Arbeitnehmer motivieren, nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterzuarbeiten. Arbeitseinkommen bis zu 2.000 Euro im Monat sollen dann steuerfrei bleiben – zusätzlich zur gesetzlichen Rente, deren Ertragsanteil bekanntlich bereits besteuert wird. Das Privileg gilt jedoch ausschließlich für abhängig Beschäftigte. Freiberufler und Selbständige sind ausdrücklich ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie vielfach jahrzehntelang in die Sozialkassen eingezahlt haben. Nach offiziellen Zahlen arbeiten in Deutschland rund 370.000 abhängig Beschäftigte über die Regelaltersgrenze hinaus weiter.
Schwer verständlich, warum die Eigenvorsorge indirekt benachteiligt wird. Ein Beispiel: Der Angestellte im Vertrieb erhält den Steuervorteil, der freiberufliche Handelsvertreter dagegen nicht. Aktiv sind beide – der Angestellte genießt (begrenzte) Steuerfreiheit, der Freiberufler nicht.
„So wie sie angelegt ist, ist die Aktivrente unfair“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel der Bild. „Sie schließt Freiberufler und Selbstständige aus.“ In Österreich existiere ein vergleichbares Modell, das auch Selbständige berücksichtige. Die deutsche Lösung sei besonders problematisch für jene, die als Freiberufler oder Unternehmer freiwillig Beiträge geleistet hätten, nun aber leer ausgingen. Holznagel geht davon aus, dass die Klage Erfolg haben werde.
Tatsächlich ist schwer nachzuvollziehen, warum Berufstätigkeit im Abhängigkeitsverhältnis steuerlich privilegiert werden soll.
Hinzu kommt: Steuerfreiheit bedeutet keine vollständige Abgabenfreiheit. Auch bei der Aktivrente fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Nach Abzug dieser Sozialabgaben bleiben von den 2.000 Euro rund 1.740 bis 1.760 Euro netto. Konsequent wäre es, auch auf Sozialabgaben zu verzichten, denn die Rentenhöhe bleibt ja ohne neue Beiträge „eingefroren“.
Auch höhere Krankenkassenkosten sind durch die weitere Berufstätigkeit nicht gegeben. Es handelt sich also wieder um eine bürokratische Krücke mit seltsamen Einschränkungen und Privilegien, statt einfach und unbürokratisch längere Lebensarbeitszeit zu ermöglichen, für den der kann oder das Geld braucht.
Man spürt das Misstrauen, wie es in der SPD und Gewerkschaften vorherrscht: Freiberufler und Selbständige werden kritisch beäugt; alles läuft darauf hinaus, sie in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu zwingen. Und über allem schwebt die Gier nach noch mehr Sozialbeiträgen – wobei die in diesem besonderen Fall der an sich erwünschten längeren Beschäftigung entgegenstehen. Aber der Erwerbstätige ist der gedankliche Feind der Gewerkschaft-Sozialdemokraten.
Ob die Aktivrente in dieser Form Bestand hat, muss damit schon kurz nach ihrem Start gerichtlich geklärt werden. Dabei wäre es so einfach, die Einschränkung aufzuheben – aber Einfachheit ist der Feind der Bürokratie.



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Gute Argumente!
Übrigens: Bald stellen sich wegen KI ganz andere Probleme ein. Die Parteien sollten schon mal über eine kombinierte Computer+KI-Steuer nachdenken. Auch hohe Schutzzölle für im Land selbst produzierte Waren sollten kein Tabu sein.
Wenn die deutsche Volkswirtschaft angesichts der beispiellosen Herausforderungen, denen wir gegenüber stehen, wieder auf die Beine kommen soll, muss der Binnenmarkt angekurbelt werden. Das geht nur über Beschäftigung (und Rückbau des Klimaregimes).
Die kleinen Unternehmen müssen massiv entlastet werden und die globalen Konzerne, die oft im Land kaum Steuern zahlen, müssen ihren angemessenen Beitrag zur Staatsfinanzierung leisten.
Die EU ist da nur ein großer Hemmschuh!!!!
Zitat: ‚Die Aktivrente soll ältere Arbeitnehmer motivieren, nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterzuarbeiten. Arbeitseinkommen bis zu 2.000 Euro im Monat sollen dann steuerfrei bleiben – zusätzlich zur gesetzlichen Rente, deren Ertragsanteil bekanntlich bereits besteuert wird‘. Leider hat man es mit dem Begriff ‚Aktivrente‘ wieder einmal geschafft maximale Verwirrung zu stiften. Tatsächlich hat der zusätzliche Grundfreibetrag von 12*€2.000 nichts damit zu tun, ob Rente bezogen wird oder nicht, bzw., ob überhaupt ein Rentenanspruch besteht. Ein Begriff wie Alterssteuerbonus wäre hier weniger irrefühend gewesen. Auch bleibt, nach allem was ich dazu finden konnte, nicht ein Betrag von 12x€2000 steuerfrei, sonder dieser Betrag… Mehr
Zitat: ‚Die Aktivrente soll ältere Arbeitnehmer motivieren, nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterzuarbeiten. Arbeitseinkommen bis zu 2.000 Euro im Monat sollen dann steuerfrei bleiben – zusätzlich zur gesetzlichen Rente, deren Ertragsanteil bekanntlich bereits besteuert wird‘. Leider hat man es mit dem Begriff ‚Aktivrente‘ wieder einmal geschafft maximale Verwirrung zu stiften. Tatsächlich hat der zusätzliche Grundfreibetrag von 12*€2.000 nichts damit zu tun, ob Rente bezogen wird oder nicht, bzw., ob überhaupt ein Rentenanspruch besteht. Ein Begriff wie Alterssteuerbonus wäre hier weniger irrefühend gewesen. Auch bleibt, nach allem was ich dazu finden konnte, nicht ein Betrag von 12x€2000 steuerfrei, sonder dieser Betrag… Mehr
Und das Ergebnis wird sein: Unzulässige Privilegierung. Steuerbescheide sind rechtskräftig, soweit sie ergingen, bevor das BVerfGE mit dem Thema befasst war. Sowohl die Bescheide von ArbN als auch die von Selbständigen, soweit es ihnen nicht gelungen ist, ihren Einspruch über Jahre aufrecht zu erhalten. An die Besteuerung ist grundsätzlich nicht mehr ranzukommen. Die Privilegierung bleibt. Und bei den Anderen? Zugunsten der Selbständigen regeln? Kommt überhaupt nicht in Frage. Wäre ja viel zu teuer. Die Altfälle bei den ArbN werden irgendwie aus der Gleichung genommen. Vielleicht reicht ein Satz des BVerfGE: Gesetzgeber wird verpflichtet, die Privilegierung mit dem 1.1.20xx – wann… Mehr
Nur dabei sieht der Bund das Problem der Benachteiligung? Das ganze Sozialsystem ist voll von solchen Regelungen, die unsinnig und ungerecht sind.
Das ist richtig. Beispielsweise können in berufsständischen Versorgungswerken Versicherte nicht riestern, das haben die Gerichte immer wieder bestätigt. Beamte konnten es ursprünglich auch nicht, denen hat das Verfassungsgericht es aber ermöglicht (warum wohl?).
„.. Tatsächlich ist schwer nachzuvollziehen, warum Berufstätigkeit im Abhängigkeitsverhältnis steuerlich privilegiert werden soll…“ – Der Grund ist doch wie bei vielen anderen Entscheidungen auch, ganz offensichtlich. Weil Freiberufler und Selbstständige nicht SPD, und in aller Regel auch nicht mehr CDU wählen. Für die Sozialisten aller Coleur sind sie lediglich als Zahler interessant.
Die vermeintliche „Aktivrente“ und „Arbeiten bis 70“, stammen aus der Mottenkiste der ewigen Kanzlerin. Zunächst sollte inzwischem jedem klar sein, dass das System der Verarmung der produktiven Schichten, der einfachste Weg ist, frisches Kapital zu generieren. Auch ist ein Wasserkopf an Personal im ÖD notwendig, um Machtverhältnisse zu sichern. Der Wasserkopf muss natürlich durch großzügige und lebenslange Versorgungen und weiterer Privilegien auf Linie gebracht und verlässlich auf Linie bleiben. So weit die immergleiche Agenda der jeweiligen Bundesregierungen. In einem Land, in dem Intelligenz geschätzt werden würde und Solidarität keine inhaltsleere Propaganda ist, gäbe es diese plumpen Verblödungs- und Enteignungsfantasien, welche… Mehr
Deutscher Politik geht das Geld der anderen Leute aus.
Verzweifelt suchen sie nach neuen Abzockmöglichkeiten.
Seit 1993 bin ich auch Selbständiger und seit einigen Jahren Rentner. Von der Rente kann ich nicht leben, weil ich für die Krankenversicherung, staatliche Pflegeversicherung, Miete, Strom und andere Gebühren monatlich 600 Euro mehr zahlen muss als ich z.Z. verdiene und durch die Rente bekomme. Dazu kommen dann noch die Ernährungs- und Haushaltskosten. Lauterbach hat vor 5 Jahren die Krankenversicherungsgebühren verdoppelt und die staatlich Pflegeverischerung von 18 auf 128 Euro erhöht, einkommensunabhängig als Mindestbetrag für Selbständige. Ein Anwalt hatte mir vor zwei Jahren empfohlen Sozialhilfe zu beantragen. Dann würde das Sozialamt die Versicherungsgebühren zahlen. Das ist aber abgelehnt worden, weil… Mehr
Es ist in Zersetzung und bedauerlicherweise wurden Sie in eine aussichtslose Situation verbracht. Bis bestehend arbeiten Sie diesem Apparat zu. Erkennen Sie bitte, dass Sie Ihre Strategie ändern müssen. Verleben Sie Ihr „Schonvermögen“. Investieren Sie in sich selbst. Das ist auch „Arbeit“.
Mit Weihnachtlichem Gruß!
„Arbeitseinkommen bis zu 2.000 Euro im Monat sollen dann steuerfrei bleiben – zusätzlich zur gesetzlichen Rente, deren Ertragsanteil bekanntlich bereits besteuert wird.“ Sehr geehrter Herr Tichy, wenn sich an der „Aktivrente“ seit ihrer Konzeption nicht allzu viel geändert hat, liegen Sie, wie auch ich anfangs, mit o. G. falsch. Hören Sie sich die Labershow „Unter den Linden von ca. 6 Monaten an Ohne Fleiß kein Preis – Mehr Arbeit und Verzicht für den Aufschwung? https://m.youtube.com/watch?v=KXZbP2vlB74 Anwesend sind Ines Schwerdtner (Die Linke), Parteivorsitzende und Hendrik Hoppenstedt (CDU), Parlamentarischer Geschäftsführer CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Also man sollte annehmen, daß die jeweils für ihre Partei sprechen.… Mehr