Das EZB-Urteil des Verfassungsgerichts legt Feuer ans Kartenhaus

Der Spruch aus Karlsruhe geht weit über das Anleihenkaufprogramm hinaus. Er macht die Alternative deutlich: entweder Gemeinschaft von Verfassungsstaaten – oder EU-Zentralstaat ohne Legitimation. Einen Kompromiss gibt es nicht.

imago Images/Stockhoff

Bundesverfassungsrichter sind Mitglieder eines Verfassungsorgans. Bisher genossen sie einen Grundrespekt. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihen-Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank scheint es nur noch eine Frage kurzer Zeit zu sein, bis die Juristen vom Bundesverfassungsschutz zu Beobachtungssubjekten erklärt und am besten in Beugehaft genommen werden. Jedenfalls legt das der Tenor des politisch-medialen Kommentariats nahe, das sich als Hüter einer Art überstaatlicher Ordnung sieht. Diese Ordnung jedenfalls sehen sie in höchster Gefahr durch die Entscheidung aus Karlsruhe, die eine weitere Beteiligung der Bundesbank am Anleihenkaufprogramm der EZB unter den jetzigen Bedingungen für verfassungswidrig hält. Das gegenteilige Urteil des EU-Gerichtshofs, erklärte das Bundesverfassungsgericht, sei „schlechterdings nicht nachvollziehbar“, also „ultra vires“, eine Kompetenzüberschreitung der EU-Richter. Damit stellten sich die Bundesverfassungsrichter erstmals offen gegen die EU-Kollegen.

Für die erregten Kritiker des Bundesverfassungsgerichts erfüllt dieses Urteil den Tatbestand mindestens einer Verschwörung, aber eigentlich schon den des juristischen Terrorismus. Nach Ansicht von Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung handelt es sich bei den Richtern des Senats um „Gefährder“ („Der Staat Europa und seine Gefährder“), ein Begriff, der normalerweise nur für Personen benutzt wird, die Anschläge vorbereiten. Für den SPIEGEL sind sie genau das, nämlich „Attentäter“ („Dieses Urteil ist ein Attentat“). Außerdem ist das Urteil nach Meinung des Spiegel-Großkommentators „weltfremd und anmaßend“, „lächerlich und gefährlich“. Anmaßend, weil es Verfassungsrichtern nach Meinung der Hamburger Illustrierten offenbar gar nicht zusteht, die Entscheidung der Zentralbank und des Gerichtshofs der EU überhaupt im Licht des deutschen Grundgesetzes zu beurteilen.

Außerdem findet der Spiegel-Autor es ungeheuerlich, dass sich „die Karlsruher Richter auf ein Terrain vorwagen, von dem sie offensichtlich wenig verstehen.“

Anders als die universellverständige Spiegel-Redaktion und EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen, die Deutschland wegen des Urteils mit einem Vertragsverletzungsverfahren droht – „völlig zu Recht“, wie das Handelsblatt lobt. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber warf dem Karlsruher Gericht sogar vor, eine „rote Linie“ überschritten zu haben. Normalerweise wird diese Wendung zwischen Staaten als Drohung mit einem Militärschlag verwendet.

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Für jemand, der die Rechtsprechung der Verfassungsrichter zur EZB verfolgt, kam das Urteil nicht überraschend. Sie kündigten es sogar ziemlich deutlich an. In ihrer Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Bankenunion – also der gemeinsamen Haftung der Euro-Mitgliedsländer bei der Rettung oder Abwicklung von Pleitebanken im Währungsgebiet – wiesen sie zwar im Sommer 2019 die Klage dagegen ab, nannten aber Bedingungen. „Die mit der Unabhängigkeit der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden verbundene Absenkung des demokratischen Legitimationsniveaus im Bereich der Bankenaufsicht stellt die parlamentarische Verantwortung für die entsprechenden Maßnahmen nicht in einer Art. 20 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG berührenden Weise in Frage“, urteilte damals das Bundesverfassungsgericht. Also: Sie sahen sehr wohl die „Absenkung des demokratischen Legitimationsniveaus“, fanden das aber gerade noch vertretbar:
„Zwar ist diese Absenkung bedenklich, weil sie zu dem weitreichenden und schwer einzugrenzenden Mandat der EZB im Bereich der Währungspolitik hinzutritt. Sie ist im Ergebnis allerdings noch hinnehmbar, weil sie durch besondere Vorkehrungen kompensiert wird, die der demokratischen Rückbindung ihres hier in Rede stehenden Handelns dienen.
Darüber hinaus wendet sie auch von den nationalen Parlamenten verabschiedetes Recht an, soweit hierdurch Richtlinien umgesetzt werden oder von in Verordnungen vorgesehenen Wahlrechten Gebrauch gemacht wurde. Soweit der EZB dort Ermessen eingeräumt wird, steht ihr zwar ein weiter Spielraum zu; das ist im Ergebnis jedoch noch hinnehmbar, weil die Einflussknicke durch besondere Vorkehrungen wie Rechtsschutzmöglichkeiten, Rechenschafts- und Berichtspflichten der EZB gegenüber den Organen der Europäischen Union und den nationalen Parlamenten kompensiert werden.“

Zusammengefasst: Die EZB genießt nach Ansicht der Karlsruher Richter einen großen Spielraum – solange nationale Parlamente die Möglichkeit besitzen, noch ein Mindestmaß an Kontrolle auszuüben. Das sahen die Verfassungsrichter bei dem Anleihenkaufprogramm der EZB eben nicht mehr – ein Programm, für das weder ein zeitliches Limit noch eine finanzielle Obergrenze existiert, und das tief in die Haushaltsrechte der Mitgliedsländer eingreift. Nicht nur jetzt, sondern auch für künftige Generationen. Zwanzig Prozent der angekauften Anleihen in der EZB-Bilanz unterliegen übrigens schon jetzt einer Gemeinschaftshaftung der Teilnehmerländer. Es sind also Eurobonds light.

Das Urteil aus Karlsruhe vom Mai 2020 ist allerdings nicht wegen seiner Entscheidung zur EZB so wichtig, sondern wegen der Feststellung, dass EU-Recht und EU-Gerichtshof eben nicht über deutschem Verfassungsrecht und dem Bundesverfassungsgericht stehen – auch wenn viele das mittlerweile zu glauben scheinen, in Brüssel, Straßburg, Berlin und beim SPIEGEL.
Der Berichterstatter in dem EZB-Urteil, der Verfassungsrichter Peter M. Huber, machte in einem Gespräch mit der FAZ den Kern der Auseinandersetzung deutlich:
„Klar ist doch, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar seit 50 Jahren einen schrankenlosen Vorrang des Europarechts reklamiert, fast alle nationalen Verfassungs- und Höchstgerichte dem jedoch genauso lange widersprochen haben. Solange wir nicht in einem europäischen Staat leben, richtet sich die Mitgliedschaft eines Landes nach seinem Verfassungsrecht.“

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Genau darum geht es: Es gibt keinen europäischen Staat, von dem Heribert Prantl spricht, keine „europäische Souveränität“, wie von der Leyen meint, sondern nur souveräne Mitgliedsstaaten, die sich zu einer Vertragsgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Es gibt folglich keinen Europäischen Gerichtshof als Teil eines eigenen Staatsaufbaus, der in Mitgliedsländer hineinregieren und deren Verfassung übertrumpfen könnte. Bekanntlich existiert auch kein europäisches Parlament, das diesen Namen verdient, auch wenn es sich so nennt. Das EU-Parlament besitzt kein eigenes Initiativrecht, es kann also keine Gesetze aus eigener Kraft beschließen. Es entscheidet nicht über den EU-Haushalt und wählt keine Regierung. Dem ehemaligen EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz war einmal das wahre Wort entschlüpft: wäre die EU ein Staat, dann würde er wegen gravierender Demokratiemängel nicht die Aufnahmekriterien der EU erfüllen. Vor allem gibt es kein europäisches Staatsvolk. Auch die EZB ist keine frei schwebende Institution, sondern Eigentum der Zentralbanken der Euro-Länder (mit der Konstruktionsbesonderheit, dass die Staaten zwar nach ihrer wirtschaftlichen Stärke haften, aber alle, von Deutschland bis Malta, nur die gleiche Stimmenzahl besitzen).

Die Verfassungsrichter stellten also etwas fest, was über ihr eigentliches Urteil weit hinausreicht: Wer tatsächlich diesen schon demokratiefernen Schwebezustand zu einem europäischen Staatsgebilde machen will, wie es von der Leyen und vielen anderen Politikern und medialen Helfern vorschwebt, der muss dafür die Verfassungen der nationalen Mitgliedsstaaten beseitigen. Anders geht es nicht.
Die Richter aus Karlsruhe betätigen sich insoweit tatsächlich als Attentäter: Sie sprengen den „Staat Europa“ (Prantl) in die Luft, die „europäische Souveränität“ (von der Leyen). Der Schaden ist gering, denn sie sprengen ein Kartenhaus. Damit wird der Blick auf das Wesentliche frei.

In seinem Buch „Der Europäische Landbote“ beschreibt der österreichische Autor Robert Menasse, ein glühender Anhänger des europäischen Einheitsstaates mit großer Klarheit den Weg dorthin. Wenn man den postnationalen europäischen Staat wolle, so Menasse, „dann muss man sich mit dem Gedanken anfreunden, die Demokratie erst einmal zu vergessen, ihre Institutionen abzuschaffen, soweit sie nationale Institutionen sind, und dieses Modell der Demokratie, das uns so heilig und wertvoll erscheint, weil es uns vertraut ist, dem Untergang zu weihen. Wir müssen stoßen, was ohnehin fallen wird, wenn das europäische Projekt gelingt.“

In einem Aufruf zu Gründung einer „Europäischen Republik“ zusammen mit Ulrike Guérot umreißt Menasse die weiteren Bedingungen seines Überstaates, der auf den Leichen der europäischen Verfassungsstaaten entstehen soll: „Wir sind uns bewusst, dass der Reichtum Europas auf Jahrhunderten der Ausbeutung anderer Kontinente und der Unterdrückung anderer Kulturen beruht. Wir teilen deshalb unseren Boden mit jenen, die wir von ihrem vertrieben haben. Europäerin oder Europäer ist, wer es sein will. Die Europäische Republik ist der erste Schritt auf dem Weg zur globalen Demokratie.“

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Für die Offenheit muss man Menasse dankbar sein. Auch er sprengt auf seine Weise ein Kartenhaus, nämlich das eines europäischen Einheitsstaates mit demokratischen Zügen. Für Deutschland gibt es übrigens eine Verfassungsbesonderheit, an der niemand so leicht vorbeikommt, nämlich Artikel 20 Grundgesetz, der eine ausdrückliche Bindung der staatlichen Gewalten an Recht und Verfassung vorsieht – und zwar an die deutsche Verfassung. Der Artikel lässt sich auch mit Mehrheit nicht abschaffen oder in seiner Substanz ändern. Darüber hinaus schreibt er das Recht auf Widerstand gegen jeden fest, der wie Menasse die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will, jedenfalls dann, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Praktisch lässt das Urteil des Verfassungsgerichts zur EZB noch einen Türspalt offen: Es erlaubt der Bundesbank die Beteiligung am Anleihenkaufprogramm, wenn sich die Europäische Zentralbank dazu entsprechend erklärt, also sich Selbstbeschränkungen auferlegt. Über einen Gerichtsvollzieher verfügt Karlsruhe sowieso nicht, es kann Lagarde zu nichts zwingen. Aber egal, wie diese Auseinandersetzung um den Anleihenkauf ausgeht: Niemand kann sich jetzt noch die Illusion machen, ein supranationales Gebilde von demokratisch kaum oder ganz nicht kontrollierten Machtzentren ließe sich auf Dauer mit souveränen Nationalstaaten verbinden. Eins von beiden muss weichen.

Setzen sich die Anhänger des europäischen Superstaates durch, dann wohl um den Preis, dass die EU in ihrer jetzigen Form nicht überlebt. Denn die Staaten Mittelosteuropas, die ihre Souveränität vor gerade erst drei Jahrzehnten wiedererlangt haben, werden sie nicht erneut aufgeben, sondern dann lieber den Weg Großbritanniens gehen. Bestimmen die Anhänger einer Vertragsgemeinschaft souveräner Staaten die Zukunft, dann kann der Euro in seiner jetzigen Form nicht überleben. Er müsste sich zumindest in einen Nord- und einen Süd-Euro spalten.

Nur beides zusammen geht eben auf Dauer nicht: So lautet, auch wenn dieser Satz nicht explizit dasteht, die wichtigste Aussage der Verfassungsrichter. Daher die Wut aller Kommentatoren, die die Richter Attentäter, Gefährder und Machtanmaßer schimpfen. Sie haben verstanden, worum es geht.

Auf diese Weise bekommt ein berühmter Satz Angela Merkels Sinn, wenn auch leicht korrigiert: „Scheitert der Euro, dann scheitert dieses Europa.“
Und umgekehrt.

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Kommentare ( 67 )

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Joerg Plath
3 Jahre her

Das Spiegel, Süddeutsche usw. so mächtig sind, zeigt doch vor allem, wie viele Spinner deren Ideologie teilen.

Nibelung
3 Jahre her

Ein Urteil ist kein Zufall, es stecken handfeste Überlegungen dahinter, manchmal auch begleitet durch menschliche Emotionen, die man auch Richtern durchaus zugestehen kann, insbesondere wenn man aus dem Amt scheidet und dabei gewisse Zufälligkeiten entstehen, wie bei ehemaligen bediensteten Professoren, die sich in der Regel auch erst nach ihrem Ausscheiden zu Wort melden um den Vergeltungsmaßnahmen zu entgehen. Im Prinzip hat dieses Urteil keinen zwingenden Charakter, aber es ist symbolisch betrachtet sehr wertvoll, weil man der regierenden Klasse den Spiegel vorhält und sie daran erinnert, daß es keinen unendlichen Freiraum für sie gibt, wenn sie auch in ihrem Allmachtsanspruch fest… Mehr

Karl Schmidt
3 Jahre her

Ich glaube, diese Leute haben überhaupt nicht verstanden, worum es geht. Ich denke, sie haben auch die EU gar nicht begriffen – die Kommentare belegen, dass sie keinen Schimmer von den rechtlichen Zusammenhängen haben. Das einzige, was sie in ihrem Urteil leitet, ist die Zustimmung derer, die sie als „rechts“ bezeichnen. Daraus leiten sie ohne weiteres ab, dass das Gegenteil richtig sein muss. Und es gibt wohl noch einen zweiten Aspekt: Sie nehmen an, die EU-Bürokratie könne von den Bürgern nicht oder weniger beeinflusst werden. Die Interessen der EU-Bürger sind so verschieden, dass die Bürokratie nicht gelenkt werden kann (Das… Mehr

christin
3 Jahre her

Alle „Überstaaten“ der Vergangenheit sind kläglich untergegangen, oft in menschenverzehrenden Kriegen und wer kann sowas im 21. Jahrhundert wollen? Ein Großteil der europäischen Bürger sicher nicht. So wie die SZ und der Spiegel seine Leserschaft verliert, so verliert die EU die Zustimmung der EU Bürger die ihre Nationalität behalten wollen.

Axel Jung
3 Jahre her

Sehr gut analysiert. Die Völker Europas müssen sich entscheiden, was sie wollen: ei e wirkliche Union oder nicht. Der Zwitterzustand, den wir heute haben, ist jedenfalls nicht auf Dauer vorstellbar. Wer soll denn bspw. Vertrauen in eine Währung haben, für die immer im Raum steht, dass einzelne Länder aufgrund nationaler Gerichtsentscheide nicht mehr für sie einstehen dürfen. Das funktioniert nicht. Es ist höchste Zeit, sich ehrlich zu machen. Eine gemeinsame Währung, die funktioniert, verlangt von allen (!) Beteiligten in hohem Masse Verzicht auf Souveränität. Wenn man das nicht will, dann darf man ein so grossspuriges Projekt nicht in Angriff nehmen.… Mehr

Del. Delos
3 Jahre her
Antworten an  Axel Jung

„Eine gemeinsame Währung, die funktioniert, verlangt von allen (!) Beteiligten in hohem Masse Verzicht auf Souveränität.“

Woher haben Sie das denn?
Eine gemeinsame Währung, die funktioniert, verlangt vor allem eine vergleichbare Wettbewerbsfähigkeit bei allen teilnehmenden Ländern.
Die Aufgabe von Souveränität ist dabei weder notwendig, noch erwünscht noch war sie in den EU-Verträgen vereinbart.

Axel Jung
3 Jahre her
Antworten an  Del. Delos

„Woher haben Sie das denn?“ Der Maastricht-Vertrag mit seinen Vorgaben zum Schuldenstand und Defizitregeln ist eine einzige Souveränitätsbeschränkung, weil die nationalen Parlamente eben nicht mehr eigenverantwortlich über Budgets und Verschuldung entscheiden dürfen. Nur mal so als Beispiel. Maggy Thatcher hat aus genau diesem Grund den Beitritt zur Währungsunuion abgelehnt. Und auch der Punkt Wettbewerbsfähigkeit hat als Voraussetzung eine Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten. Es gilt nämlich zu verhindern, dass aufgrund nationaler Entscheidungen die Wettbewerbsfähigkeit der in den verschiedenen Ländern operierenden Unternehmen positiv oder negativ betroffen wird. Genau das ist nämlich in den vergangenen Jahren passiert, indem zB Deutschland (und… Mehr

Del. Delos
3 Jahre her
Antworten an  Axel Jung

Den Maastricht-Vertrag verstehe ich – anders als Sie – sehr wohl auch als Sicherheit für die Souveränität der einzelnen Nationen. Schließlich war ja vereinbart, dass es KEINE finanzielle Unterstützung für notleidende EU-Länder geben dürfe, dass also vielmehr jedes Land SELBST (also souverän) für sich eine Notlage zu bewältigen habe… z.B. durch Einsparungen, besondere Konjunkturmaßnahmen etc. Das ganze Desaster ist ja erst entstanden, weil man sich NICHT daran hielt. Es war und ist auch keineswegs verabredet, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Länder quasi zusammen zu legen und als GANZES zu behandeln. Wie kommen Sie auf so etwas? Jedes Land ist für sich selbst… Mehr

HavemannmitMerkelBesuch
3 Jahre her

dieses Urteil ist unerhört und muß sofort rückgängig gemacht werden!
Es ist ein Sozialismusfeindliches Urteil, ja eine deutsche Schande, es ist Nazi und son **…
So, jetzt will ich auch einen Vaterländischen Verdienstorden oder einen schönen Posten im neuen Großdeutschropa!!!

Aljoschu
3 Jahre her

Ich war einmal ein glühender Verfechter der europäischen Union. Aber seit sich dieses Gebilde – insbesondere auch unter der Ägide Angela Merkels und Jean Claude Junckers – zu einem nicht nur undemokratischen, sondern geradezu demokratiefeindlichen ** ausgewachsen hat, bin ich entschiedener EU-Gegner geworden: Diese EU, in deren Kremien ausschließlich zweit- und drittklassische Parteisoldaten aus den Mitgliedsländern sitzen und mit fürstlichen Apanagen ausgestattet werden, die ihre eigentliche Inkompetenz durch ein wucherndes Gestrüpp irrelevanter, ja toxischer Gesetze kompensieren, aber gleichzeitig bei tatsächlichen Problemen, die eine übergeordnete Koordination verlangen, kläglich scheitern, siehe Corona, siehe europäisches Mautsystem, siehe Schutz der europäischen Außengrenzen, Einhaltung von… Mehr

Cubus
3 Jahre her

AEUV § 123 u. §125 – wer lesen kann, ist klar im Vorteil, was versteht man daran nicht?
Es ist schon bemerkenswert, dass derjenige, der sich an das Gesetz hält, als Gefährder oder Attentäter bezeichnet wird.
Das haben wir unserer Kanzlerin zu verdanken. Rechtsbeugung ist doch an der Tagesordnung.
Den Richtern ist nur vorzuwerfen, dass dieses Urteil viel zu spät kommt und nicht konsequent ist, denn eine unerlaubte Staatsfinanzierung durch die Notenpresse sehen sie nicht.

Del. Delos
3 Jahre her
Antworten an  Cubus

Haben sich denn die Richter in ihrer Entscheidung auf die von Ihnen genannten Artikel berufen?

Lotus
3 Jahre her

Das läuft doch immer so bei den Linksgrünen. Grundgesetz und andere Gesetze gelten so lange, wie sie der eigenen Sache dienlich sind. Beispiel „universelles Recht auf Asyl“. Das ist „unantastbar“, jede Anpassung an die Migrationsrealität des 21. Jahrhunderts wird scharf abgelehnt. Wenn es um die Maximierung der Zuwanderung geht, sind die entsprechenden Paragraphen buchstabengetreu einzuhalten, da passen auf Asylrecht spezialisierte Anwälte genau auf. Geht es dann um offensichtlich erlogene Fluchtgeschichten, letztinstanzlich abgelehnte Anträge, um Ausreisepflicht und Abschiebung, spielen die Gesetze plötzlich keine Rolle mehr. Dann wird die Moral-Karte gespielt, dann wird Rechtsbruch zu „zivilem Ungehorsam“, dann wird illegale Beihilfe zum… Mehr

Rivarol
3 Jahre her

Am Ende der Dienstzeit und Karriere können Verfassungsrichter, wie so viele andere Inhaber von verschiedenen Berufen auch, mit der Wahrheit herausrücken und nochmals gute Urteile fällen. Ähnlich wie seine Vorgänger im Amt Papier, Kirchhof, Di Fabio…. . Voßkuhles Nachfolger, Herr Stephan Hartbarth, wird die Merkel-EU-Brüssel-Lagarde-Marcon-Linie, mit dem Ziel der Auflösung und Umwandlung der Nationalstaaten in einen Supranationalstaat sowie die verfehlte Euro-Rettung konsequent weiterführen. Er ist sicher ein guter Jurist, allerdings hat er vor seinen Eintritt in das höchste Gericht nie als Richter gearbeitet, er war Wirtschaftsanwalt und Lobbyist. Und jetzt wird er bald der höchste Richter im Lande sein. Weiterhin… Mehr

Peter Gramm
3 Jahre her
Antworten an  Rivarol

dazu kommt noch dass Leute mit qualifikationsloser geballter Inkompetenz in Machtpositionen gehievt werden und dort ihr Unwesen treiben können. z.B. Beschlußfähigkeit herzustellen obwohl sie bei Kenntnis der vier Grundrechenarten niemals gegeben wäre. Solche Leute legen die Axt an unser Gemeinwesen.