Bundestag beschließt Einheitslockdown – währenddessen löst die Polizei draußen die Demonstration gegen das Gesetz auf

Der Bundestag hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Vor den Türen wurde die Demonstration gegen das Gesetz aufgelöst - die Ursache hat die Polizei selbst herbeigeführt.

IMAGO / Future Image

Der Bundestag hat die Änderung des Infektionsschutzgesetz beschlossen. Dafür wollten CDU/CSU und SPD stimmen, Linke, FDP und AfD dagegen und die Grünen kündigten an, sich enthalten zu wollen. Insgesamt stimmten 342 Abgeordnete für das Gesetz, 250 dagegen und 64 enthielten sich. Mindestens 55 Abgeordnete aus CDU, CSU und SPD stimmten damit nicht für das Gesetz. Am Donnerstag muss das Gesetz, das u.a. Ausgangssperren und Schulschließungen ab einer bestimmten Inzidenz pro Landkreis vorsieht, noch durch den Bundesrat.

In der Debatte zuvor ging CDU-Fraktionsvorsitzender Brinkhaus brutal gegen Abweichler vor – er sagte u.a. dass es Hetze sei, das Gesetz undemokratisch zu nennen. Den Grünen ging der Entwurf indes nicht weit genug.
AfD-Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland bezeichnete das Gesetz als „Angriff auf die Freiheitsrechte, den Föderalismus wie den gesunden Menschenverstand“ sowie als „Tabubruch“. Die FDP kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.

Während die Bundestagsdebatte drinnen lief, protestierten tausende Menschen auf der Straße des 17. Juni gegen das Gesetz. Von vornherein sperrte die Polizei die halbe Straße längsseits ab, weswegen die Menschen immer dichter gedrängt wurden. Schließlich verkündete die Polizei aufgrund der Nicht-Einhaltung von Abstandsregeln die Auflösung der Demonstration. Wasserwerfer wurden aufgefahren, zunächst aber nicht eingesetzt. Teilweise kam es zu Gewaltszenen. Am Brandenburger Tor versuchten Menschen die Polizeiabsperrung zu überwinden und riefen „Lasst uns durch“.

Die Polizei teilte mit: „Im Tiergarten kam es nach Personenüberprüfungen zu tätlichen Angriffen auf unsere Kolleg. sowie versuchten Gefangenenbefreiungen – 7 Personen wurden festgenommen. Dabei musste auch körperlicher Zwang (Schläge / Tritte) angewendet werden.“

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