Bundeskanzleramt muss geschwärzte Corona-Protokolle teilweise offenlegen

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass das Bundeskanzleramt die Passagen über die Wirksamkeit von Impfstoffen in den Corona-Protokollen entschwärzen muss. Schwärzungen über China bleiben aber geschützt, um den Drachen nicht zu verärgern.

IMAGO / Bihlmayerfotografie

Teilerfolg in der Sache geschwärzte Protokolle des Corona-Expertenrats. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass das Bundeskanzleramt jene Passagen, in denen Informationen über die Wirksamkeit von Impfstoffen und Medikamenten enthalten sind, entschwärzen muss, und gab somit dem Kläger, dem Frankfurter Arzt Christian Haffner, Recht.

Das Gericht argumentierte seinen Beschluss mit der Tatsache, dass das Bundeskanzleramt nicht überzeugend darlegen konnte, dass die Offenlegung der Passagen über die Impfstoffe „den fairen Wettbewerb des Staates als Teilnehmer am Privatrechtsverkehr und am Wirtschaftsleben beeinträchtigen“ würde.

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Die Anwälte der Beklagten hatten argumentiert, dass mit der Offenlegung „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei einer zukünftigen zentralen Impfstoff- und Medikamentenbeschaffung zu ihrem Nachteil“ ausfallen könnten. Diese These wies das Gericht als „fernliegend“ zurück, da es an „greifbaren tatsächlichen Anhaltspunkten für eine zukünftige Pandemie, in der eine Marktteilnahme der Bundesrepublik als zentrale Impfstoff- und Medikamentenbeschafferin erforderlich wäre“, mangelte.

Bislang ungeklärt bleibt die Frage, ob auch die geschwärzten Namen von Experten aufgedeckt werden sollen, da, laut Gericht, die Kenntnis der Namen zur Bewertung der Debatte nicht nötig sei. Die Anwälte der Regierung hatten plädiert, dass dann eine „Gefahr für Leib und Leben“ der Experten bestünde.

Diese Argumentation wies das Gericht allerdings zurück. „Das Vorbringen der Beklagten, […] es bestehe eine erhebliche Gewaltbereitschaft in Teilen der Reichsbürger- und Querdenkerszene, ist zu abstrakt und weist keinen Bezug zu den streitbefangenen Informationen auf.“

Stattdessen soll nun in einem Drittbeteiligungsverfahren geklärt werden, inwiefern die betroffenen Experten überhaupt auf der Schwärzung ihrer Namen bestehen. Allerdings betonte das Gericht in seinem Urteil, dass dem Geheimhaltungsinteresse der Experten „erhebliches Gewicht“ zukomme, sodass die Offenlegung der Namen wohl nur auf freiwilliger Basis zustande kommen wird.

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Abschlägig urteilte das Gericht hingegen in der Frage der geschwärzten Passagen mit Bezug zu China. Das Bundeskanzleramt plädierte, dass Informationen zur „Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie“ sowie zur „Bewertung von Informationen aus dem chinesischen Bereich über den Ursprung von Covid-19“ zu Unmut im Reich der Mitte und in Folge zu außenpolitischen Verwerfungen führen könnten.

„Die Einschätzung der Beklagten, die Offenlegung der begehrten Informationen könne nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zur Volksrepublik China haben, ist – gemessen an den engen Grenzen der verwaltungsgerichtlichen Prüfung – nicht zu beanstanden. Sie ist plausibel und nachvollziehbar“, so das Urteil des Gerichts.

Ob die Causa damit beigelegt ist, darf bezweifelt werden. Der Kläger Christian Haffner kündigte bereits an, in die nächste Instanz ziehen zu wollen, da es, aus seiner Sicht, wichtig sei, „wer die Gäste waren, die gehört wurden“. Auch die „Passage über den Ursprung des Coronavirus und über die Einschätzung zu China sind von öffentlichem Interesse“. Ob das Bundeskanzleramt Rechtsmittel einlegt, war zum Zeitpunkt dieser Meldung noch unbekannt.

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Kommentare ( 24 )

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Derrio.F.
22 Tage her

Der Laborursprung ist längst bewiesen, da nutzt Schwärzen auch nichts mehr. Hören diese Leute das Pfeifen der Spatzen von den Dächern nicht?

Nibelung
22 Tage her

Na gut, dann kann man die Steuererklärung, vom Wirtschaftsprüfer erstellt, vor Unterschrift auch noch schwärzen, wenn der eine oder andere Posten nicht so richtig reinpaßt und mal sehen, was dann das Finanzamt dazu sagt, wenn man das alles aus der Sicht eines gesetzestreuen Bürgers betrachtet, was bei manchen noch nicht angekommen ist und sie sich damit retten wollen und sogar noch durchkommen, weil sie mächtige Helfer haben, die in Selbstermächtigung die Hand drüber halten und das nennt man Bananenrepublik und hat mit Gleichheit vor dem Gesetz nichts mehr zu tun.

hoho
23 Tage her

Ich vermute dass die China relevante Teile eher ein ganz anderes Land betreffen. Das wird nicht nur das Gericht aber sehr problematisch sehen, deshalb so ein Urteil.

Raul Gutmann
23 Tage her

Ein weitere gewonnene Schlacht.
Bis zum Sieg ist es nicht nur noch weit, sondern ambivalent. Denn wenn die „ganze Wahrheit“ über „Corona“ einem breiten Publikum offenbar wird, weiß niemand, ob diese Gesellschaft jene Wahrheit erträgt oder in einem Strudel versinken wird.
Es ist die oft gestellte Frage, ob man besser mit einer Lüge lebt oder sich der „Wahrheit“ mit dem Risiko des Untergangs stellt.
Ob Vergil uneingeschränkt der Folgen seinen berühmten Satz ohne Einschränkungen gesetzt hätte, weiß zwar niemand, dennoch sollte man ihn reflektieren:
Una salus victis nullam sperare salutem.

Ludwig von Gerlach
23 Tage her

Immerhin: die Gerichte setzen gesetzlich begründete Auskunftsansprüche von Presse und Bürgern durch. U.a. das unterscheidet uns (noch) von echten Diktaturen wie z.B. in Russland und China. Wann ward je gehört, dass Xi oder Putin sich von einem Verwaltungsgericht zur Herausgabe von Unterlagen haben nötigen lassen? Da ist Olaf der Vergessliche doch noch etwas von entfernt. Wenn es spätestens 2025 an den Wahlurnen gelingt, die grünrote Hefe aus der Regierung zu vertreiben und eine Koalition aus CDU/CDU, Werteunion und BSW zu bilden, bin ich zuversichtlich, dass unser GG auch noch seinen 100. erlebt. Die AfD mit ihren SS-Verteidigern, Volksgemeinschaftsträumern, Rußland- und… Mehr

Michael Palusch
22 Tage her
Antworten an  Ludwig von Gerlach

„Wann ward je gehört, dass Xi oder Putin …“
In deutschen (westlichen) Medien werden Sie darüber auch nichts hören.
Im Übrigen wurde auch hier nicht Steinmeier oder Scholz zur Herausgabe gezwungen, sondern staatliche Institutionen.
Ah, erst ab hier, „eine Koalition aus CDU/CDU, Werteunion und BSW zu bilden“, erkannte ich Ihre Satire.

Stefan Z
23 Tage her

Immerhin, ist es jetzt offensichtlich, dass die „Experten“ offenbar der Meinung waren, dass das Virus aus dem Labor kommt. Im Interesse der Bundesregierung, hat man dies allerdings verheimlicht und die Bevölkerung belogen. Was sonst, könnte die Chinesen verärgern? Wenn die „Experten“ tatsächlich Angst um Leib und Leben haben, müssen sie zudem ein verdammt schlechtes Gewissen haben. Ja ich weiß, sicher nur eine Verschwörungstheorie. Ohne Transparenz, bleibt dem Bürger eben nur die Spekulation. Ihr wollt uns nicht aufklären, also seid ihr selbst dafür verantwortlich. Ebenso für das steigende Misstrauen und dem daraus resultierenden entstehen von Hass und Hetze.

Last edited 23 Tage her by Stefan Z
Michael Palusch
22 Tage her
Antworten an  Stefan Z

„Was sonst, könnte die Chinesen verärgern?“
Entweder ist „China“ hier nur ein Platzhalter oder die ganze Sache war von Beginn an ein abgekartetes Spiel, eine Art Auftragsarbeit. Das würde auch die quasi synchron ablaufende Bevölkerungskujonierung in den „westlichen Demokratien“ erklären.

Last edited 22 Tage her by Michael Palusch
hoho
21 Tage her
Antworten an  Stefan Z

Dass man so eine große Angst von China hat, glaube ich nicht. Eher war es so, dass man den Auftraggeber nicht verärgern wollte.

Stefan Z
23 Tage her

Jede demokratische Selbstverständlichkeit, muss mittlerweile vor Gericht erstritten werden. Niemand ist mehr bereit, für seine Entscheidungen die Verantwortung zu übernehmen. Es ist unglaublich, was diese Truppe aus diesem Land gemacht hat.

Hansein
23 Tage her

Warum muss das ein Gericht entscheiden? Eine Volksabstimmung der Betroffenen wäre doch im Sinne aller Demokraten. Wir wollen doch alle die Demokratie retten. Wer keine Schuld auf sich geladen hat, muss auch kein Volkszorn fürchten.

Der kleine Muck
23 Tage her

Warum findet sich eigentlich niemand, der die Dokumente einfach mal komplett ungeschwärzt durchsticht. Was einmal draussen ist, lässt sich nicht mehr einfangen.

Bronstein
23 Tage her
Antworten an  Der kleine Muck

Immerhin scheint es ja ein Original zu geben. Man hätte ja auch „nachhaltig“ schwärzen können. Beim Dichthalten ist unser Regime gut. Siehe auch Nordstream.

Leroy
23 Tage her

Experten??? Immer wenn in der Presse oder im ÖRR ein „Experte“ auftaucht recherchiere ich dessen Vita….und…90 % dieser „Experten“ haben als Studium Germanistik, Politikwissenschaft oder Soziologie hinterlegt.
Also ein Diplom als Schwätzer