Baden-Württemberg: Verwaltungsgericht kippt 2G in Universitäten

Erneut eine schwere Klatsche für die Corona-Politik des Impfdrucks: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die 2G-Regel für Universitäten im ganzen Bundesland ausgesetzt. Von Jerome May

IMAGO / Schöning
Ab Ende November war der Zutritt zu Präsenzveranstaltungen an Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg nur noch für geimpfte oder genesene Studenten erlaubt. Ein ungeimpfter Pharmaziestudent aus Baden-Württemberg hatte den Eilantrag zur Änderung eingereicht, da er in der 2G-Regel einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte sieht.

Er bräuchte zur erfolgreichen Durchführung seines Studiums Zugang zu Räumlichkeiten und der Infrastruktur der Universität. Zudem müsse er an bestimmten Präsenzveranstaltungen teilnehmen, die ihm aktuell aufgrund seines Impfstatus verwehrt bleiben, um nicht exmatrikuliert zu werden. Dem Eilantrag wurde stattgegeben. Somit dürften nun auch wieder ungeimpfte Studenten an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen.

Ausschließlich für Prüfungen oder den Besuch von Praxisveranstaltungen und der Bibliothek gelten Ausnahmen. Das Verwaltungsgericht sieht in dieser Regelung einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte. Die 2G-Regelung würde nach Ansicht des Gerichtes in schwerwiegender Weise das Grundrecht, die Ausbildungsstätte frei wählen zu dürfen, verletzen.

Die im Rahmen der Ausbildung notwendigen Tätigkeiten seien nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundrechtlich geschützt, teilte das Gericht mit. Zusätzlich verwies das Gericht in der Mitteilung darauf, dass aus der Vorschrift zum Hochschulbetrieb des Ministeriums nicht klar werde, welche Vorkehrungen man treffe, um auch nicht-immunisierten Studenten die Teilnahme am Hochschulbetrieb zu ermöglichen.

So wären konkrete Ideen wie Hybridunterricht oder die Aufzeichnung der Präsenzveranstaltungen in der Vorschrift nicht ausreichend berücksichtigt.

Doch trotz des Urteils des Verwaltungsgerichtes soll die 2G-Regel bestehen bleiben, teilte das von den Grünen geführte Wissenschaftsministerium am Samstag mit. Man werde die Regeln als Reaktion auf das Urteil anpassen, heißt es aus dem von Theresia Bauer (Grüne) geführten Ministerium. „Das Wissenschaftsministerium wird noch am Wochenende die vom VGH geforderten Präzisierungen in der Corona-Verordnung Studienbetrieb vornehmen“, teilte das Ministerium mit.

Im Grunde soll aber alles beim Alten bleiben: Die 2G-Regel für den Präsenzbetrieb an den Hochschulen in der Alarmstufe II bleibe. Hochschulen müssen nach der Alarmstufe II-Regel, die seit Ende November in Baden-Württemberg gilt, die Nachweise der Studenten strengstens kontrollieren.

Die minimalen Änderungen, die das Wissenschaftsministerium heute ankündigte, werden den schweren Grundrechtseingriff nicht beheben. Die Politik hält Kurs – zur Not auch gegen die Gerichte.

Zuvor hatte bereits das Niedersächsische Verwaltungsgericht die 2G-Regel für den Einzelhandel außer Vollzug gesetzt (TE berichtete). Auch in Brandenburg und Berlin klagt der Einzelhandel gegen die 2G-Regel, u.a. Galeria Kaufhof ist dabei. Berliner Clubs und der Star-DJ Paul van Dyk gehen rechtlich gegen das Tanzverbot vor.
Die Beschlüsse aus Niedersachsen und Baden-Württemberg sind auch für den Bund relevant, denn sie zeigen: Mit der Impfdruck-Politik bewegt man sich längst mindestens in einer rechtlichen Grauzone.

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Kommentare ( 11 )

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Manfred_Hbg
2 Jahre her

Zitat 1: “ Somit dürften nun auch wieder ungeimpfte Studenten an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Ausschließlich für Prüfungen oder den Besuch von Praxisveranstaltungen und der Bibliothek gelten Ausnahmen.“ > Mhh,al so interessehalber: Da ich nicht studiert habe, vielleicht könnte mir jemand erklären warum hier zwischen „PRÄSENZveranstaltungen“ und „PRAXISveranstaltungen“ unterschiedlich geurteilt wurde und das hier das eine mit und das andere ohne G2 ermöglicht wird? Denn reinweg aus den Bezeichnungen „PRÄSENZ“ und „PRAXIS“ ergibt sich zumindest für mich nicht wo hier der Unterschied zu sehen ist dass das eine nur mit 2G und das andere ohne 2G möglich sein soll. ~~~~~~ Zitat… Mehr

Evero
2 Jahre her

So gerne die Sozis und Grünen immer gleich die Nazikeule herausholen, wenn jemand Patriot ist und ihren kruden Sozialismusthesen nicht zustimmt, so gut passt die Nazizurechnung auf sie selbst in dieser Zeit. Die Ausgrenzung von ungeimpften aber gesunden Mitmenschen aus der gesellschaftlichen Teilhabe ist eine schlimme Apardheitpolitik, die die gesellschaftliche Spaltung ohne Not vorantreibt. Diese Sozialisten sind schlimme Faschisten. Wenn es ihren Zielen dient, sind Sozialisten zu gemeinen Taten fähig. Sie versichern sich, wie man auch hier sieht, gegenseitig, dass sie nichts falsch gemacht haben und steigern sich so ins Extrem. Nicht die Patrioten und Konservativen sind die Nazis. Die… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Evero
Biskaborn
2 Jahre her

Was lehrt uns das, erste Gerichte trauen sich etwas, aber die Politik, hier am Beispiel des Landes BW, interessiert das nicht. Wir werden solches Verhalten der Politik zunehmend beobachten, garantiert. Ist das jetzt noch ein Rechtsstaat, müsste nicht die EU einschreiten?

Alois Dimpflmoser
2 Jahre her
Antworten an  Biskaborn

„erste Gerichte trauen sich etwas“
Nee, glaub ich nicht! 2 Einzelentschungen von Verwaltungsgerichten in 2 winzigen Teilbereichen. Mit solchen Entscheidungen erhält man die Illusion aufrecht, Bürger könnten bei der Justiz etwas gegen die Politik erreichen und wir lebten in einem Rechtsstaat! In den 99,99% der übrigen Fälle bestätigen die Gerichte wunschgemäß die Politik und deren Grundrechtsaufhebungen.
Es gilt die Krähentheorie!

StefanB
2 Jahre her

Merkels Hofjuristen hassen und hetzen schon heftig gegen die Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Sachen Außerkraftsetzung der 2G-Regel für körpernahe Dienstleistungen und den Einzelhandel.

https://duckduckgo.com/?q=juristen+fehlentscheidung+des+niedersächsischen+ovg

Kraichgau
2 Jahre her

Dass die „Grünen“ sich über dem Recht stehend betrachten,ist bei dieser ideologisch verblendeten Maoisten-Blase nun wirklich nichts Neues.
JETZT müsste ein Baden-Württembergischer Professor auf Durchsetzung des Gerichtsurteils vor dem Oberverwaltungsgericht klagen,denn jeder Professor ist auch für seine Studenten verantwortlich sowie für deren Möglichkeit die Bildung umzusetzen

Vivi_Virtual
2 Jahre her

Auch der niedersächsische MP Weil hat verkündet, das Gerichtsurteil unterlaufen zu wollen und in der gestrigen Pressekonferenz mit Lauterbach an den Einzelhandel appelliert, 2G in allen Geschäften beizubehalten.

Petra Horn
2 Jahre her
Antworten an  Vivi_Virtual

Die SPD Ministerpräsidenten sind besonders freiheitseinschränkend,
was andererseits auch nicht wundert.

Evero
2 Jahre her
Antworten an  Vivi_Virtual

Die Sozifunktionäre dieser Zeit haben mit Sozialdemokraten alter Schule vor 1990 nichts mehr gemein.
Die Sozis dieser Zeit sind schlimmste Haltungsideologen. Kompromisse und maßvolle Politik für die Gesamtgesellschaft kennen sie nicht mehr. Unwählbar!

Sohn
2 Jahre her

Das Bundesverfassungsgericht wurde schon auf Linie gebracht. Den widerspenstigen Verwaltungsgerichten wird man auch schon noch Manieren beibringen. Wäre ja gelacht. Wo kommen wir denn hin, wenn hier jeder macht, was er will? Schließlich weiß unsere allwissende und streng der Wissenschaft verpflichtete Regierung am Besten, was gut für uns ist!

doncorleone46
2 Jahre her

Das Urteil muss rückgängig gemacht werden. Wo kämen wir denn hin, wenn die Entscheidungen der Führung ausgehebelt werden. Die Politik in Deutschland liebt nicht die Bevölkerung aber deren Geld. Deutschland bleibt in sozialistischer Hand – komme was wolle.