Die teilweise gewalttätigen Blockaden gegen den AfD-Parteitag in Erfurt werfen Grundsatzfragen auf: Wo endet legitimer Protest, wo beginnt die Verhinderung demokratischer Willensbildung? In dieser Ausgabe des neuen Formats TICHYS Rechtsstaat werden diese Fragen analysiert.
Wenn die AfD eine Veranstaltung abhält, lassen Proteste meist nicht lange auf sich warten. Auch der Parteitag der AfD in Erfurt sollte durch sogenannte „Gegenproteste“ blockiert werden. Doch wie kann das rechtlich zulässig sein? Eine legale Partei hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, einen Parteitag abzuhalten.
In dieser Folge von TICHYS Rechtsstaat analysieren Moderator Dirk Sattelmaier und sein Gast Ralf Ludwig die Geschehnisse rund um den Parteitag. Im Mittelpunkt steht das Spannungsfeld zwischen der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) und gezielten Blockadeaufrufen, die eine demokratische Willensbildung faktisch verhindern sollen.
Als Experte für Versammlungsrecht beobachtet Ludwig seit Jahren die rechtliche Entwicklung bei Demonstrationen in Deutschland und warnt vor einer Instrumentalisierung von Grundrechten: „Protest auf die Straße zu tragen – laut, verständlich, deutlich –, das muss möglich sein in einem Rechtsstaat“, auch für eine Gruppe wie „Widersetzen“. Zugleich sieht er Anzeichen für eine ungleiche Anwendung des Versammlungsrechts.
Im Anschluss kommentiert Tobias Gall die Proteste und die Gewalt gegen Journalisten: „Demokratie verlangt, ertragen zu können, dass eine Mehrheit gewinnt, deren Vorstellungen man für falsch hält.“ Genau dieses Prinzip werde jedoch zunehmend unterlaufen – auch in der Rechtspflege.
Tichys Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats Tichys Rechtsstaat. Jeden Donnerstag um 13:00 Uhr diskutiert ein Jurist der Redaktion mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen. Anschließend wird eine weitere Entwicklung der Rechtspflege kommentiert. In einer ersten Testsendung vergangene Woche wurde mit dem renommierten Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz diskutiert, ob es rechtlich zulässig ist, einen möglichen Landesinnenminister der AfD von den Konferenzen der Innenminister auszuschließen. Dirk Sattelmaier erläuterte im Anschluss, warum Kanzler Friedrich Merz im „Lügenfritze“-Skandal flunkert, wenn er behauptet, keine Bürger mehr wegen „Majestätsbeleidigung“ verfolgen zu wollen.
Das neue Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie dem YouTube-Kanal „Tichys Rechtsstaat“ zu hören. „Uns geht es darum, juristische Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu beleuchten“, so Maximilian Tichy. Dazu hat die Redaktion fünf Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und die Gespräche im Wechsel führen:
Tobias Gall
Der renommierte Arbeitsrechtler führt die Anwaltskanzlei Gall in Berlin. Er vertrat u.a. die Professorin für Europapolitik Ulrike Guérot in ihrem Arbeitsrechtsverfahren gegen die Universität Bonn. Gemeinsam mit Dirk Sattelmaier gehörte er zu den Gründern der Initiative „Anwälte für Aufklärung“, die gegen rechtswidrige Corona-Strafen vorging.
Annette Heinisch
Die selbstständige Anwältin und Beraterin ist spezialisiert auf Mergers & Acquisitions, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Außerdem ist sie Moderatorin des Podcasts „Macht & Markt“.
Michael R. Moser
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Arbeitsrecht ist zugelassen in Deutschland und der Schweiz. Er betreibt Kanzleien in Zürich, Karlsruhe und Lindau am Bodensee. Moser führte 2022 das erste „Gender-Verfahren“ in Deutschland vor dem Bonner Arbeitsgericht wegen der fristlosen Kündigung eines Mannes, der sich weigerte, in Geschäftsschreiben zu gendern. Moser verteidigte Spitzensportler in Dopingverfahren gegen die NADA.
Dirk Sattelmaier
Der bundesweit bekannte Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Köln ist spezialisiert auf Straf- und Verwaltungsrecht. Sattelmaier vertritt unter anderem einen Beschuldigte im Reichsbürgerprozess und in zahlreichen Straf- und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen.
Artur Terekhov
Der Rechtsanwalt mit Kanzlei in Regensdorf bei Zürich hat ein breites Tätigkeitsfeld, indes eine Vorliebe für öffentliches Recht. So hat er als Parteivertreter kantonale Regelungen zur präventivpolizeilichen Videoüberwachung erfolgreich angefochten. In „Tichys Rechtsstaat“ berichtet er über Entwicklungen aus der Schweiz.


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Da der Michel strikt nach dem Buchstaben des Gesetzes leben soll, kann es keine politische Gewalt hier geben. Es muss sich wohl um ein Missverständnis gehandelt haben – sonst läge die Welt des liberal-konservativen Michels in Trümmern.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Warum werden hier Abstimmungen nicht erwähnt?
Diese will die AfD zu Recht fördern.
Ich bin trotzdem sehr irritiert, daß der „Rechtsstaat“ zu Tichy abgetaucht ist.
Gefällt mir nicht.