Polen: Gericht hebt Quellenschutz für Journalist Rachoń auf

Nach geleakten Tusk-Gesprächen soll der TV-Republika-Moderator Michał Rachoń seine Quellen preisgeben. Das hat ein Warschauer Gericht entschieden. Unter Donald Tusk wird damit ein Grundrecht des Journalismus zur Verhandlungsmasse staatlicher Macht.

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Michał Rachoń, polnischer Journalist und Fernsehmoderator auf der CPAC (Conservative Political Action Conference) 2025, Rzeszow, Polen, 27.05.2025

Ein Warschauer Gericht hat entschieden, den journalistischen Quellenschutz für Michał Rachoń aufzuheben, einen führenden Redakteur und Moderator des konservativen unabhängigen Nachrichtensenders TV Republika. Rachoń soll seine Quellen offenlegen, von denen Material aus illegalen Aufzeichnungen politischer Gespräche stammt. Betroffen sind Gespräche zwischen Donald Tusk, dem polnischen Premierminister und Chef einer Mitte-links-Koalition, sowie Roman Giertych, Abgeordnetem aus Tusks Partei und Anwalt der Familie Tusk.

Die Entscheidung betrifft auch aufgezeichnete Gespräche Giertychs mit Jarosław Kurski, dem stellvertretenden Chefredakteur der Tageszeitung Gazeta Wyborcza. Auszüge daraus hatte TV Republika ausgestrahlt. Nach Angaben des Senders bezog sich keiner der veröffentlichten Ausschnitte auf rechtliche Angelegenheiten zwischen einem Anwalt und seinen Mandanten. Dennoch steht nun nicht die politische Brisanz der Gespräche im Mittelpunkt, sondern der Journalist, der sie veröffentlichte.

Rachońs Anwalt Artur Wdowczyk bezeichnete die Gerichtsentscheidung gegenüber dem Portal Niezależna als „äußerst fehlerhaft“. Sie sei nicht endgültig, man werde sie anfechten. Rachoń selbst veröffentlichte auf X ein Video und machte klar, dass er der Entscheidung nicht folgen werde. Seine Antwort an die Staatsanwälte sei einfach: „Sie werden von mir nichts erfahren, weil ich durch die journalistische Verschwiegenheit geschützt bin.“ Zuvor sagte er: „Ich werde meine Quellen nicht verraten, selbst wenn diese Krypto-Diktatur [Tusk-Regierung – Anm. d. Red.] mich vom journalistischen Privileg entbindet.“

Damit ist der Konflikt weit größer als ein einzelnes Verfahren. Es geht um die Frage, ob Journalisten in Polen noch darauf vertrauen können, Informanten zu schützen, wenn veröffentlichte Informationen der Regierung politisch gefährlich werden. Denn ohne Quellenschutz wird aus investigativem Journalismus ein Risiko für jeden, der Missstände offenlegt. Wer Korruption, Machtmissbrauch oder politische Absprachen weitergeben will, muss künftig fürchten, identifiziert zu werden.

Polen kennt solche Bilder bereits. Während der früheren Tusk-Regierung von 2007 bis 2014 veröffentlichte das Wochenmagazin Wprost eine ganze Reihe illegaler Aufzeichnungen von Gesprächen zwischen Beamten und Geschäftsleuten. Die Bänder zeigten unter anderem, wie ein Minister den Chef der polnischen Zentralbank zu Schritten bewegen wollte, die der Tusk-Regierung nützen sollten. Außerdem wurden abfällige Bemerkungen des damaligen Außenministers Radosław Sikorski über die Beziehungen zu US-Verbündeten bekannt.

Für die Tusk-Regierung waren diese Aufnahmen auch deshalb peinlich, weil in privaten Gesprächen über Staatsangelegenheiten eine vulgäre Sprache verwendet wurde. Die Reaktion der Behörden fiel entsprechend nervös aus. Sicherheitsdienste drangen gewaltsam in die Räume von Wprost ein und versuchten, den Laptop des damaligen Chefredakteurs Sylwester Latkowski zu beschlagnahmen. Die Aufnahmen davon, wie Latkowski seinen Laptop festhielt, während Beamte versuchten, ihn ihm zu entreißen, verbreiteten sich rasch. Damals kritisierten sogar Medien, die Tusk und seiner Regierung wohlgesonnen waren, das Vorgehen.

Von dieser journalistischen Solidarität ist in Polen nach zwei Jahrzehnten Polarisierung zwischen liberaler Linker und konservativer Rechter kaum noch etwas übrig. Die proliberalen Tusk-Medien zeigen nach Darstellung des vorliegenden Materials keine Sympathie für Rachoń und TV Republika. Sie bezeichnen deren Vertreter häufig als „Medienarbeiter, nicht Journalisten“. Der alte Reflex, den Quellenschutz als gemeinsames berufliches Fundament zu verteidigen, weicht dem politischen Lagerdenken.

TV Republika und der konservative Sender wPolsce24 wurden bereits mehrfach von Regierungspressekonferenzen ausgeschlossen. Journalisten dieser Sender wurden regelmäßig von Staatsanwälten zu Vernehmungen vorgeladen. Tomasz Sakiewicz, der Vorstandsvorsitzende von TV Republika, wurde kürzlich wegen des Verdachts vernommen, die Ausreise des früheren konservativen PiS-Justizministers Zbigniew Ziobro aus Polen unterstützt zu haben. Die Staatsanwälte der Tusk-Regierung werfen Ziobro Machtmissbrauch vor.

Der Vorwurf gegen Sakiewicz stützt sich darauf, dass TV Republika Ziobro als Kommentator in den USA beschäftigte, was dem früheren Minister möglicherweise bei der Erlangung eines Einreisevisums geholfen haben könnte. Ziobro wird jedoch nicht mit einem Europäischen Haftbefehl gesucht. Er ist nach den vorliegenden Angaben ein freier Mann; vor seiner Reise in die USA war ihm in Ungarn Asyl gewährt worden. Weder das Verlassen Polens noch die Reise in die USA waren demnach illegale Handlungen, und TV Republika spielte dabei keine entsprechende Rolle.

In den vergangenen Wochen verschlechterten sich die Beziehungen zwischen der Tusk-Regierung und TV Republika weiter. Eine Reihe falscher Alarme über Journalisten des Senders führte zu Polizeieinsätzen in deren Wohnungen. Auch Sakiewiczs Wohnung wurde von der Polizei aufgesucht, sein Assistent wurde sogar mit Handschellen gefesselt. Sakiewicz warf den Behörden daraufhin eine Schikanekampagne gegen den Sender vor.

Später erklärte die Regierung, sie habe die Täter dieser falschen Alarme identifiziert. Zuvor waren auch die Familie des mit der oppositionellen PiS verbundenen Präsidenten Karol Nawrocki sowie die Wohnung des PiS-Vorsitzenden Jarosław Kaczyński von falschen Alarmen betroffen. Doch statt einer Entschuldigung der Behörden für den Polizeieinsatz in Sakiewiczs Wohnung steht nun ein weiterer Vorwurf im Raum: Sakiewicz soll die Identität eines Polizeibeamten offengelegt haben und könnte deswegen strafrechtlich verfolgt werden.

Die aktuelle Gerichtsentscheidung trifft damit auf ein Medienumfeld, das Journalisten ohnehin schwachstellt. Polens Verleumdungsrecht behandelt Verleumdung als Straftat. Journalisten können dadurch vorbestraft werden, wenn ein Gericht eine Verleumdung feststellt; einige haben dafür sogar Gefängnisstrafen verbüßt. Die Europäische Kommission hat Polen in ihren Rechtsstaatsberichten mehrfach dafür kritisiert, Verleumdung strafrechtlich zu behandeln, statt sie ausschließlich dem Zivilrecht zu überlassen.

Auch im publizistischen Alltag setzt das polnische Medienrecht Journalisten unter Druck. Interviews müssen vor der Veröffentlichung von der interviewten Person autorisiert werden. Das führt nach den vorliegenden Angaben dazu, dass Gesprächspartner Interviews nachträglich umschreiben und Aussagen zurückziehen, häufig unter dem Einfluss ihres Umfelds. Zugleich verzögert diese Regel die Veröffentlichung so stark, dass Material zum Zeitpunkt des Erscheinens bereits veraltet sein kann.

Doch die Aufhebung des Quellenschutzes markiert eine neue Stufe. Wer Informanten identifizierbar macht, trocknet Recherche aus. Wer Journalisten zwingt, ihre Quellen preiszugeben, trifft nicht nur den einzelnen Sender, sondern jede künftige Enthüllung. In Polen wird damit ausgerechnet unter einer Regierung, die sich gern als liberale Korrektur inszeniert, an einem Grundpfeiler freier Presse gerüttelt. Die Botschaft an mögliche Hinweisgeber ist brutal einfach: Wer redet, könnte am Ende selbst ausgeliefert werden.

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Kommentare ( 2 )

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Kraichgau
22 Minuten her

wo die EU-Apologeten an die Macht kommen,ist es um die Demokratie lustigerweise schlecht bestellt…..
Uvdl nimmt eben nur gleichgesinnte zu Hilfssheriffs

Haba Orwell
1 Stunde her

> Unter Donald Tusk wird damit ein Grundrecht des Journalismus zur Verhandlungsmasse staatlicher Macht.

Die Mehrheit der Polenden:innen wollte es unbedingt „europäisch“ haben – jetzt haben die die gleiche UnsereDemokratie wie in Westeuropa. Man hätte wohl auch gleich bei der PVAP bleiben können.