In anderen Ländern läuft 'Citizen Vigilante', in Deutschland erhält der Film von Uwe Boll keine Freigabe durch die FSK. Acht Prüfer entscheiden damit, dass ein Werk über Migrantenkriminalität, Gewalt und Justizversagen den deutschen Zuschauer nicht erreichen soll.
Einen Film zu entwickeln, zu finanzieren und zu produzieren dauert oft Jahre und bedeutet einen immensen finanziellen, nervlichen und zeitlichen Aufwand. In jedem meiner Filme steckt nicht nur Geld, sondern auch Herzblut und die Energie von Hunderten Mitarbeitern.
Für alle Leser, die keine Lust haben, einen längeren Artikel über die FSK, die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, zu lesen, hier zuerst die Kurzfassung: Ich habe in Kroatien in englischer Sprache den Action-Thriller ‚Citizen Vigilante‘ mit dem US-Star Armie Hammer (The Social Network, Tod auf dem Nil, Hotel Mumbai etc.) und Costas Mandylor (My Big Fat Greek Wedding, Greenland etc.) gedreht, der in jedem anderen Land der Welt gezeigt werden wird und in der Regel sogar ab 16 Jahren zugänglich sein dürfte. In den USA startet er am 19. Juni.
Nicht aber in Deutschland.
Denn nach Auffassung der FSK propagiert der Film Selbstjustiz. Deshalb hat eine Sichtungsjury, zusammengesetzt wie ein Rundfunkrat, ein Schöffengericht oder ein Vorstand, beschlossen, den Film nicht ab 18 Jahren freizugeben oder mit dem Rating „KJ“ (keine Jugendfreigabe) zu versehen, sondern mit dem Label „KK“ (kein Kennzeichen). Das bedeutet, dass nicht nur Jugendliche unter 18 Jahren den Film nicht sehen sollen, sondern im Ergebnis niemand, ganz gleich, wie alt er ist.
Acht von der FSK ausgewählte Personen entscheiden damit, was erwachsene Bürger in Deutschland sehen dürfen und was nicht. Das Label „KK“ sorgt dafür, dass alle Anbieter in Deutschland, die Filme zeigen oder verkaufen, also von Amazon über Märkte wie Müller und MediaMarkt bis hin zu Kinos, Streamern und Fernsehsendern, den Film nicht anbieten werden. Der Witz ist: Der Film ist weder pornographisch noch extrem brutal. Das Gewaltlevel entspricht Filmen wie John Wick mit Keanu Reeves oder The Equalizer mit Denzel Washington.
Was ist also der wirkliche Grund für dieses Verbot? Unsere Hauptfigur wird zum gesuchten Terroristen und zugleich zum Social-Media-Helden, weil sie Verbrecher zur Strecke bringt und auch gegen Massenvergewaltiger vorgeht.
Die Massenvergewaltiger im Film sind junge Migranten, was bei Massenvergewaltigungen laut Kriminalitätsstatistik leider besonders häufig der Fall ist. Erinnern wir uns an einen Fall in Hamburg, der mich unter anderem zum Drehbuch inspirierte, denn ich bin ein Filmemacher, der sich gerne klar und hart mit der Realität auseinandersetzt.
Von den neun verurteilten jungen Männern musste zum Zeitpunkt des Urteils nur einer tatsächlich ins Gefängnis.
Das Landgericht Hamburg verhängte im November 2023 gegen neun Männer im Alter zwischen 19 und 23 Jahren Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen.
Bei acht der neun Verurteilten wurde die Strafe entweder direkt zur Bewährung ausgesetzt oder die Entscheidung darüber im Rahmen einer sogenannten „Vorbewährung“ zunächst offengelassen.
Da die Täter zur Tatzeit zwischen 17 und 20 Jahre alt waren, wurde Jugendstrafrecht angewendet, bei dem der Erziehungsgedanke vor der Bestrafung steht. Das Gericht begründete die Bewährungsstrafen unter anderem mit dem langen zeitlichen Abstand zur Tat im Jahr 2020 und der seither positiven sozialen Entwicklung der Täter.
Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen, da ihnen eine Tatbeteiligung nicht sicher nachgewiesen werden konnte.
Sowohl Richter als auch die Presse sprachen damals von den „armen traumatisierten Tätern“. Das ist natürlich ein Witz und eine Verhöhnung des Opfers, denn eine Vergewaltigung ist eine schwere Straftat. Dem Gericht schien der Opferschutz egal zu sein, denn das betroffene Mädchen lebt weiter in derselben Stadt wie die Täter, die nicht in Haft sitzen.
Mein Film ist fiktional und unterliegt vollkommen anderen Kriterien als eine Dokumentation.
Nach meiner Einschätzung will die FSK mit diesem Rating nicht nur sicherstellen, dass Jugendliche vor dem Film geschützt werden, sondern dafür sorgen, dass möglichst wenige Menschen den Film in Deutschland überhaupt zu sehen bekommen. Da ‚Citizen Vigilante‘ nach meiner Recherche der einzige Film ist, der sich kritisch mit Migrantenkriminalität beschäftigt, wird hier ausgerechnet der einzige Film verhindert, der die Realität auf den Straßen, in Hinterhöfen und Gebüschen in Europa so abbilden will, wie sie tatsächlich stattfindet. Das ist nach meiner Einschätzung eine politisch motivierte Entscheidung der FSK, die ein größeres Problem in unserer Gesellschaft spiegelt.
Dieses Problem ist die seit Jahren klar sichtbare Tendenz der Regierungsparteien, in Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, NGOs wie Correctiv sowie vom Steuerzahler finanzierten Social-Media-Kampagnen und Meldestellen wie „Trusted Flaggers“ unter dem Deckmantel des „Gutmenschentums“ und des „Kampfes gegen Nazis“ ihre Macht, Pfründe und Positionen zu erhalten und auszubauen. Jeder, der sich gegen sie wendet, wird als Antidemokrat verunglimpft und im Zweifel strafrechtlich oder zivilrechtlich belangt. Der Jugendschutz, auch im Rahmen des European Digital Services Act, ist in dieser Lesart nur eine Fassade für politische Zensur und Meinungskontrolle.
Auch bei uns müsste die Kunstfreiheit gelten, und zwar nach Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes. Dort heißt es schlicht: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Dieses Grundrecht gehört zu den am stärksten geschützten Freiheiten der deutschen Verfassung.
Es gibt keinen Gesetzesvorbehalt: Im Gegensatz zur Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 2 GG enthält die Kunstfreiheit keine ausdrücklichen Schranken durch „allgemeine Gesetze“. Der Staat darf Kunst weder inhaltlich zensieren noch bewerten, ob sie „gut“ oder „schlecht“ ist. Das ist das sogenannte Verbot des Kunstrichtertums.
Der Schutz ist umfassend: Geschützt sind sowohl das Schaffen des Werkes, also der Werkbereich, als auch dessen Präsentation und Verbreitung, also der Wirkbereich, damit Kunst die Öffentlichkeit überhaupt erreichen kann.
Der historische Hintergrund ist eindeutig: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes verankerten dieses starke Recht in direkter Reaktion auf die Diktatur des Nationalsozialismus, in der Kunst als „entartete Kunst“ diffamiert und verboten wurde.
Die FSK nutzt den Jugendschutz, um das Grundgesetz hier auszuhebeln, obwohl Jugendliche durch eine Freigabe ab 18 Jahren geschützt wären. In meinem Fall geschieht das, weil dieser spezielle Teil des Films eine Realität zeigt, die man nicht wahrhaben will: die Realität, dass Massenmigration aus vorwiegend islamisch geprägten Ländern die Sicherheitslage in Deutschland schwer beschädigt hat. Statt Sicherheit für die Bevölkerung herzustellen, etwa durch direkte Abschiebung nichtdeutscher Straftäter und weniger Migration aus Afrika, wird versucht, die Berichterstattung über die Gefahrenlage zu unterdrücken.
Damit stellt sich die FSK mit dieser Entscheidung möglicherweise, ohne es selbst zu merken, nicht in den Dienst des Jugendschutzes, sondern in den Dienst des Erhalts der derzeitigen Regierung und ihres Status quo, unter Aufgabe von Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit. Die Tausenden Strafanzeigen, die Politiker in Deutschland gegen unzufriedene Bürger stellen, die sich im Internet Luft machen, sind ein weiterer Beleg für den Willen der Regierenden, Freiheit durch Einschüchterung zu unterdrücken. Während selbst in Österreich alle meine Filme ungekürzt zu sehen sind und in 100 anderen Ländern ebenfalls, hatte ich auch in der Vergangenheit mit sechs Filmen große Probleme bei der FSK. Sie wurden in Deutschland nur mit Schnittauflagen veröffentlicht. Bei Citizen Vigilante wurde das diesmal unmöglich gemacht, da ich quasi den halben Film wegschneiden müsste. So stellen acht Personen sicher, was 50 Millionen Erwachsene in Deutschland konsumieren dürfen.
Citizen Vigilante ist nach Hanau (FSK 16) und Run der letzte Teil meiner Trilogie Deutschland im Winter, die die Gefahren und politischen Konsequenzen unserer Zeit offenlegen soll und gerade durch ihren radikalen Erzählstil deutlich macht, dass Gewalt keine Lösung ist. Unsere Figur Sanders ist kein guter Mensch und wird auch nicht als guter Mensch porträtiert. Er ist keine Comicfigur wie Batman, sondern ein egoistischer, sehr reicher Geschäftsmann, der quasi aus Langeweile damit beginnt, die Justiz in die eigenen Hände zu nehmen. Drogengangster, jugendliche Bullies oder zwei Männer, die Frauen mit Drogen gefügig machen wollen, werden zur Rechenschaft gezogen. Er geht ins Bordell, weil ihn niemand liebt und er auch niemanden liebt, sondern lieber für Sex bezahlt. Wenn er am Ende jugendliche Vergewaltiger plus eine ganze Familie erschießt und den Richter tötet, der diese Vergewaltiger nicht ins Gefängnis geschickt hat, dann ist das so hart und schockierend, dass der Zuschauer eher zu dem Schluss kommt, dass diese Gewalt zu weit geht.
Ich bin ein Genre-Filmemacher, aber schon immer auch ein politischer Filmemacher gewesen (Darfur, Postal, Assault on Wall Street, Rampage, Barschel usw.). Alle meine Filme haben in Amerika und in allen anderen Ländern der Welt R-Ratings erhalten, also Freigaben ab 16 Jahren. Nur in Deutschland war das oft anders, und viele Filme mussten geschnitten werden, um überhaupt eine Freigabe ab 18 Jahren zu bekommen. Im Fall von Rampage, in dem ein Massenmörder davonkommt, musste ich mehrere Blutszenen schneiden und in die Endcredits schreiben, dass der Hauptdarsteller von der Polizei gefasst wurde, um eine Freigabe zu erhalten. Als dann Rampage 2 kam, fragten viele Zuschauer in Deutschland, wie es sein könne, dass er nicht im Gefängnis sitze. Das war ein direkter Eingriff in die Kunstfreiheit und hat mir Schaden zugefügt, denn Rampage und alle anderen zensierten Boll-Filme wären ungeschnitten besser von Kritik und Zuschauern aufgenommen worden.
Filme müssen Realität zeigen, kommentieren und auch weh tun. Sie müssen Menschen wütend machen und Diskussionen auslösen können. In Run zeige ich meine Empathie mit Migranten, in Hanau den Wahnsinn eines verblendeten rassistischen Amokläufers und in Citizen Vigilante einen düsteren Charakter, der nicht wirklich für Gerechtigkeit sorgt, auch wenn er Taten begeht, die manche gut finden.
Die FSK hat in Zeiten, in denen schon Kinder bei Streamern und auf Social-Media-Plattformen jederzeit reale Tötungen und Pornographie sehen können, ohnehin jeden Anspruch auf Existenz verloren. Wir müssen sogar noch über 1000 Euro für diese überflüssigen Sichtungen bezahlen. In den meisten Ländern, etwa in Österreich, Skandinavien oder den Benelux-Staaten, gibt es keine FSK. Dort schreiben die Filmverleiher selbst auf eine DVD oder in den Stream, ab welchem Alter ein Film geeignet ist. Bei Horrorfilmen steht zum Beispiel „ab 18 Jahren“ auf dem Cover, denn Horrorfilme ab 12 Jahren will niemand sehen, weil Fans Gewalt und Blut erwarten. Diese selbst vergebenen Ratings sind keinesfalls irreführend, sondern ausreichend. Die FSK gehört abgeschafft. Ersatzweise sollten sich DVD-Händler und wenigstens die Streamingplattformen von ihr distanzieren und bekanntgeben, dass sie sich nicht mehr an FSK-Kennzeichen halten werden.

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