Substanzbesteuerung: Finanzministerium will Sonderregeln bei GmbH-Investmentfonds abschaffen

Im Kampf gegen die sich verschärfende Haushaltskrise gerät zunehmend das Ersparte der Bürger ins Visier der Politik. Nun folgt ein Schlag in einer ganzen Reihe von Maßnahmen zur Substanzbesteuerung: das Ende der Sonderregelung der GmbH-Investmentfonds.

picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Der Staat braucht Geld, sehr viel Geld. Und er braucht es schnell, da sich die Kassen angesichts der lahmenden Ökonomie und des überteuerten Staatsapparats nicht mehr so rasch auffüllen lassen, wie es sich Friedrich Merz und Lars Klingbeil erhofft hatten. Nach der Anhebung der CO₂-Abgaben, der Maut, der Grundsteuer sowie der Sozialbeiträge (die Liste ließe sich fortsetzen, etwa um die Tabaksteuer) ist nun ein Finanzvehikel auf das Radar des Finanzministeriums geraten, das gerade erst vor acht Jahren eingeführt wurde: der sogenannte GmbH-Investmentfonds.

Bei diesem Konstrukt handelt es sich um ein spezielles Vehikel des deutschen Steuerrechts, bei dem eine vermögensverwaltende GmbH als eine Art Familienholding und Anleger steuerlich in Erscheinung tritt. Es wird vermutet, dass einige hundert sehr vermögende Familien dieses Vehikel zur Thesaurierung und zur Vermögensbildung nutzen, da das Konstrukt infolge der Investmentsteuerreform von 2018 auf thesaurierte, also nicht ausgeschüttete Gewinne wie Dividenden, Zinserträge und Kursgewinne eine Stundung der Kapitalertragsteuer ermöglicht.

Man kann das Volumen des auf diese Weise kumulierten Kapitals nur schwer schätzen. Als Richtschnur lässt sich jedoch die Vermögensverwaltung in sogenannten Family Offices heranziehen; bei einer groben Kalkulation des gesamten Volumens ergibt sich daraus ein Anlagevermögen von etwa 100 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung üblicher Kapitalgewinne von rund 8 Prozent und der geltenden Kapitalertragsteuer von 26,4 Prozent entspricht dies in einer Modellrechnung einem jährlichen Steuervolumen von etwa einer Milliarde Euro.

Allerdings bildet diese Betrachtung lediglich einen linearen Effekt ab und blendet den kumulativen fiskalischen Effekt aus, der im Zeitverlauf bei wachsenden Vermögen entsteht und die potenziellen Steuerzahlungen weiter erhöht. Tatsächlich handelt es sich damit über die Jahre um einen deutlich höheren steuerlichen Betrag, den der Fiskus nun ins Visier nimmt.

Berlin muss in den kommenden Wochen Vorschläge vorlegen, wie die aufreißende Finanzlücke im Haushalt geschlossen werden kann. Die jüngste Steuerschätzung hat ergeben, dass allein im laufenden Jahr etwa siebzehn Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen zu erwarten sind, als bislang kalkuliert wurde. Das Problem dürfte sich in den kommenden Jahren angesichts der katastrophalen ökonomischen Entwicklung im Land weiter verschärfen.

Nun an zahlreichen kleinen Steuerschrauben zu drehen, macht also aus Sicht der Bundesregierung durchaus Sinn. Der Mechanismus des GmbH‑Vehikels, das bislang von der Besteuerung abgeschirmt wurde, ist schnell beschrieben:

Die im Fonds erzielten Erträge werden akkumuliert und verbleiben vollständig innerhalb des Rechtsmantels. Für die Anteilseigner bedeutet dies, dass kein unmittelbarer steuerpflichtiger Vorgang ausgelöst wird und das Kapital auf diese Weise ohne Substanzverlust reinvestiert werden kann – ein Effekt, der sich im Zeitverlauf ganz erheblich auswirken kann.

Zur Begrenzung eben dieser dauerhaften Steuerstundung führte der Gesetzgeber im Rahmen der Investmentsteuerreform vor acht Jahren die sogenannte Vorabpauschale ein. Sie soll dem Fiskus eine Mindestbesteuerung auch bei thesaurierenden Konstruktionen ermöglichen. Grundlage für ihre Berechnung ist der Rücknahmepreis – vereinfacht gesagt der Wert eines einzelnen Fondsanteils, der sich ergibt, indem das gesamte Fondsvermögen durch die Anzahl der Anteile dividiert wird.

Im Falle der GmbH-Investmentfonds liegt genau hier das Problem: Bei vielen dieser Vehikel wird oder kann ein solcher Rücknahmepreis nicht regelmäßig ermittelt werden. Fehlt diese zentrale Berechnungsgröße, ist es unmöglich, die Vorabpauschale im Einzelfall korrekt zu ermitteln – und die vom Fiskus vorgesehene Mindestbesteuerung läuft ins Leere.

Doch wie kann es dazu kommen, dass in vielen Fällen ein Rücknahmepreis nicht ermittelt werden kann? Anders als klassische Publikumsfonds mit täglicher Börsenbewertung investieren zahlreiche dieser GmbH-Vehikel in illiquide oder schwer bewertbare Vermögenswerte. Sie bieten in der Regel keine regelmäßige Rücknahme von Anteilen an. Es existiert daher in vielen Fällen kein einheitlicher Marktpreis für diese Produkte. Genau hier liegt die steuerliche Lücke, die das Finanzministerium nun schließen will.

Was Steuerberater als politisch bedenkliche Schlitzohrigkeit auffassen, gilt im Bundesfinanzministerium, das fiskalisch unter starkem Druck steht, als Steuerschlupfloch, das nun geschlossen werden soll. Medientaktisch dürfte es der Politik leichtfallen, hier eine rasche Gesetzesänderung herbeizuführen. Die Angelegenheit bietet Berlin geradezu eine Steilvorlage, um in die anstehende Runde höherer Substanzsteuern einzusteigen und zugleich das öffentliche Ressentiment gegenüber Vermögenden zu schüren.

Einigkeit herrscht zwischen Union und SPD darin, im Bereich der Vermögenswerte, Erbschaften und Kapitalerträge künftig wesentlich stärker zuzugreifen, als es bislang der Fall ist. Und es ist sicherlich kein Zufall, dass ausgerechnet Berlins regierender Bürgermeister und CDU‑Politiker Kai Wegner in dieser Woche den Auftakt machte und die Einführung einer bundesweiten Vermögenssteuer empfahl.

Jeglicher Transfer ökonomischer Substanz aus Anlagevermögen wie Immobilienbesitz, Portfolioerträgen und was es auch immer sein mag, wirkt sich auf die bestehende Kapitalstruktur des privaten Sektors aus und führt zur Erosion der Produktivität der deutschen Wirtschaft. Kapital gehört in die Hände von Unternehmen und Privatpersonen – und nicht in die zittrigen Hände des Staates.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 3 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

3 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Judith Panther
1 Stunde her

„Der Staat braucht Geld, sehr viel Geld. Und er braucht es schnell!“

Kolumbien braucht mehr Kühlschränke, Peru fragt nach, wo die Radwege zum Machu Picchu bleiben und Selensky gehen langsam die goldenen Kloschüsseln aus!

Chop, chop, deutscher Steuerzahler!

Last edited 1 Stunde her by Judith Panther
Danton
1 Stunde her

Kommunisten regieren das Land. Hast du noch ein paar Euros auf dem Konto, bist du Klassenfeind und gehörst ausgeraubt. Die CDU jagt die Bürger mit Hass und Hetze, und die SPD quetscht ihnen den letzten Blutstropfen raus. Beschissener kann ein Land nicht regiert werden.

OJ
1 Stunde her

Sehr gut Lars, ein Anfang, behalte aber im Hintergrund, das 10 Billionen Euro Erspartes der Deutschen auf dich warten.
Rupft das deutsche Huhn bis auf die letzte Feder, es wird sowieso nicht schreien❗