Beamte fragen nach der Geburt, ob die Mutter männlich ist

Ein Formular zur Registrierung von im Ausland geborenen Kindern sorgt derzeit für Kopfschütteln: Im Dokument des Auswärtigen Amts, das Eltern mit deutscher Staatsbürgerschaft ausfüllen müssen, wenn ihr Kind im Ausland geboren wurde, ist eine Frage zur Mutter des Kindes an Absurdität kaum zu überbieten.

picture alliance / | Daniel Kalker

Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ein Kind bekommen, können dessen Geburt nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen. Dafür stellt das Auswärtige Amt ein Formular bereit, das entweder über deutsche Auslandsvertretungen oder direkt beim Standesamt I in Berlin eingereicht werden kann. Diese Möglichkeit ist vor allem für Familien relevant, die dauerhaft im Ausland leben oder nie in Deutschland gemeldet waren.

Für Aufsehen sorgt eine Passage im Formular, in der Angaben zur „leiblichen Mutter (welche das Kind geboren hat)“ gemacht werden sollen. Nach den üblichen Personendaten müssen Antragsteller auch das Geschlecht zum Zeitpunkt der Geburt angeben. Zur Auswahl stehen „weiblich“, „männlich“, „divers“ oder „keine Angabe“. Vergleichbare Optionen finden sich auch bei den Angaben zum Vater sowie beim Kind selbst. Zudem wird abgefragt, ob es sich um eine Adoption handelt oder ob das Kind durch eine Leihmutter zur Welt kam.

Formulierung laut „deutscher Rechtslage“

Das Formular basiert auf der aktuellen deutschen Rechtslage. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 muss neben „männlich“ und „weiblich“ eine weitere Geschlechtsoption im Personenstandsrecht möglich sein. Behörden sind daher verpflichtet, entsprechende Eintragungsmöglichkeiten vorzusehen. Gleichzeitig ist Leihmutterschaft in Deutschland verboten, weshalb die entsprechende Abfrage ebenfalls Teil der Registrierung ist, etwa um Sachverhalte im Ausland rechtlich einordnen zu können.

„Dumm und bösartig“

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Die Gestaltung des Formulars sorgt nun aber aktuell für Kritik und Verwunderung. In Österreich griff der steirische Asyl- und Sicherheitslandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) das Thema öffentlich auf. Er schrieb in einem Posting auf X: „Dieses Formular müssen Mütter mit deutscher Staatsbürgerschaft ausfüllen, wenn sie in Österreich ein Kind bekommen und für dieses die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollen. Abgefragt wird dabei unter anderem, welches Geschlecht die Mutter bei der Entbindung hatte. Auch männlich ist eine Option. Wer solche Absurditäten befürwortet, ist dumm und bösartig.“

Auch in Deutschland selbst gibt es immer wieder Diskussionen über den Umfang und die Form staatlicher Abfragen zu Geschlecht und Identität. Während Befürworter betonen, dass Behördenformulare die rechtlichen Möglichkeiten vollständig abbilden müssen und damit auch unterschiedliche Geschlechtseinträge berücksichtigen, sehen Kritiker darin eine extrem übertriebene Bürokratisierung und potenziell missverständliche Formulierungen.

Vermutlich werden mit derartigen Formularen aber in erster Linie gesellschaftspolitische Positionen ausgedrückt, die mehrheitlich wohl so nicht vertreten werden.

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Kommentare ( 35 )

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BellaCiao
1 Monat her

Die Frage der Beamten, ob die Mutter männlich ist, ist doch vollkommen logisch, seit Männer per Sprechakt Frauen sein können und dürfen – und umgekehrt Frauen (also auch Mütter) zu Männern werden.

Da hätte man vor der Einführung des sogenannten „Selbstbestimmungsgesetzes“ besser überlegen und dann protestieren müssen. Jetzt ist es zu spät.

Es ist schließlich nur einer der modernen Wahrheitssätze unserer Zeit:

Männer sind auch Frauen.
Krieg ist Frieden.
Freiheit ist Sklaverei.
Unwissenheit ist Stärke.

Martin Beckmann
1 Monat her
Antworten an  BellaCiao

und Blödheit die neue Inteligenz.
Als wenn es ein Zipfelträger mit sich selbst ins Bett steigt, kann auch ein Kind dabei rauskommen, es muß ja nicht das eigene sein.

Zwischenrufer
1 Monat her

😂

Soistes
1 Monat her

Tja, Schwachköpfige Wähler, schwachköpfige Politik, ein dysfunktionales Land. Das wirkliche Problem sind die Mitläufer.

Last edited 1 Monat her by Soistes
Sanijo
1 Monat her

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 muss neben „männlich“ und „weiblich“ eine weitere Geschlechtsoption im Personenstandsrecht möglich sein. 

Welche Geschlechtsoption? Es gibt nur männlich und weiblich! Welches dritte Geschlecht soll es geben und wie sieht so ein drittes Geschlecht aus und welchen nutzen hat es und wie nennt man so ein drittes Geschlecht? Klar kann man Penis und gleichzeitig eine Vagina haben, aber dadurch entsteht kein neues Geschlecht! Warum kann sich der Bürger nicht massiv gegen solche Politbanditen und Gesetze wehren?

Last edited 1 Monat her by Sanijo
Martin Beckmann
1 Monat her
Antworten an  Sanijo

… weil die Angst haben, die Hose runter zulassen. Was da möglicherweise bei rauskommt – oh jeh, vor allem bei Grünen:innen:außen:mittenrin?

ceterum censeo
1 Monat her

Wer ist der Vater? Antwort: männlich, weiblich, divers, Banane? Bitte ankreuzen…

Last edited 1 Monat her by ceterum censeo
MartinKienzle
1 Monat her

Dieses sogenannte „Formular“ stellt keine Überraschung dar, da es zum Werkzeugkasten der alliierten Nichtregierungsorganisation BRD (https://www.youtube.com/watch?v=UPJu7t5E9Mg) gehört, mit Vorsatz uns Deutsche zu ängstigen, in Furcht zu versetzen und zu verwirren (siehe den ehemaligen BRD-Politiker Strauß https://www.youtube.com/watch?v=JWZW46Jv_jI), das sich wiederum aus dem Faktum speist, dass jene eine kommunistische Konstruktion darstellt (https://taz.de/Proteste-gegen-Pegida-und-Co/!5020381/), die eben nach Strauß‘ Worten absichtlich quält (https://www.epochtimes.de/wissen/der-dunkle-ursprung-des-kommunismus-satanismus-illuminaten-und-ihr-hass-auf-die-welt-a2065872.html)!

Last edited 1 Monat her by MartinKienzle
Kuno.2
1 Monat her

Dieser Fragebogen hat mit der Bundesrepublik Deutschland wenig zu tun, sondern ist die Folge der Vorgaben (Befehle) aus Brüssel.

Michael M.
1 Monat her
Antworten an  Kuno.2

Jein, denn die einen geben etwas schwachsinniges vor und die anderen setzen den Schwachsinn dann auch noch um und setzen oftmals auch noch einen drauf.
Daher ist die Bundesrepublik Deutschland beileibe nicht unschuldig und oder unbeteiligt, sondern genau das Gegenteil davon.

Martin Beckmann
1 Monat her
Antworten an  Kuno.2

also von der, die immer ihre smartphone-mails löscht, wenn das dumme Volk die Wahrheit erfahren möchte.

Micha.hoff
1 Monat her

Lt. BGB kann ein Mann keine Mutter sein.
§ 1591 BGB Mutterschaft: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Nach heutiger „Rechtslage“ kann eine Frau also auch männlich oder divers sein.

Verzeihtnix
1 Monat her

Wenns Milch gibt, ist es ein Weibchen. Sonst ist es ein Männchen. So einfach ist das bei uns Säugetieren.

LetzterEuropaer
1 Monat her

Es gibt nur zwei Geschlechter, Mann und Frau. Das ist ein biologischer Fakt! Alles andere ist Ideologie.

Martin Beckmann
1 Monat her
Antworten an  LetzterEuropaer

Vorsicht die „NeuStasi“ liest mit und ihr Deppenvasallen auch, die sabbern schon, oh wir können wieder jemanden melden.