Juristisch funktionieren die Kontrollmechanismen weitgehend: Parlamente stimmen ab, Gerichte mahnen Parlamentsvorbehalte an, Verfassungen bleiben intakt. Politisch aber frisst eine Kultur der Exekutivdominanz die Demokratie von innen an. Von Sylvia Pantel
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Wird Loyalität zur Kanzlerin wichtiger als offene Auseinandersetzung, werden internationale Pakte, Rettungsschirme oder Pandemielinien in Hinterzimmern vorentschieden, dann entsteht ein gefährlicher Doppelbefund. Die Bürger verlieren das Vertrauen in die Ehrlichkeit des Verfahrens, und viele Abgeordnete geben sich mit der Rolle des Kommentators statt des Gestalters zufrieden. Das ist kein Putsch gegen die Verfassung, aber eine schleichende Entkernung der parlamentarischen Demokratie, die sich Deutschland und Europa auf Dauer nicht leisten können.
Hinzu kommen Koalitionsverträge, die sich von knappen politischen Leitlinien zu immer umfangreicheren Regierungsdrehbüchern entwickelt haben, mit der Folge, dass für echte rechtliche und parlamentarische Beratung oft kaum noch Raum bleibt. Formell sind sie nicht bindend, politisch aber setzen sie Ergebnisse vorab fest und verwandeln viele Parlamentsdebatten in bloße Umsetzungsrituale.
Somit findet eine politische Vorfestlegung und keine offene Beratung statt und die politischen Konflikte werden in die Verhandlungsnächte der Parteispitzen vorverlagert. Wenn der Vertrag steht, gilt die Linie gegenüber Fraktionen und Fachpolitikern faktisch als beschlossen und es gilt „Fraktionsdisziplin und Regieren“. Abgeordnete sind laut Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet, praktisch erzwingen Fraktionsdisziplin und Koalitionsabsprachen aber weitgehend einheitliche Abstimmungen.
Exekutive in kleinen Zirkeln
Statt offener Konflikte im Plenum dominieren informelle Runden im Kanzleramt, in Ministerpräsidenten‑ und Kommissionszirkeln. Dort werden Vorentscheidungen getroffen, die die Parlamente anschließend nur noch politisch abnicken sollen. Wo waren zum Beispiel die erforderlichen Diskussionen zum Atomausstieg oder Kohleausstieg mit den notwendigen Anhörungen, Parlamentsbeteiligung und Folgeabschätzung?
Wer Politik so organisiert wie in den letzten 20 Jahren, reduziert Volksvertretungen auf nachträgliche Legitimationsmaschinen und signalisiert Bürgerinnen und Bürgern: Die eigentliche Entscheidung fällt ohne euch.
Die Auseinandersetzung um den UN‑Migrationspakt zeigte exemplarisch, wie Exekutivdominanz (Staatsgewalt) funktioniert. Die Regierung handelte den Pakt auf internationaler Ebene aus, während große Teile des Bundestags sich erst spät und unter erheblichem öffentlichen Druck ein eigenes Bild machten.
CDU/CSU und SPD verabschiedeten zwar einen Beschluss, der Deutschlands Souveränität betont und Fehlinterpretationen vorbeugen sollte, doch politisch überwog am Ende die Loyalität zur Kanzlerin, nicht die eigenständige inhaltliche Abwägung der Fraktion. Der Eindruck ist geblieben, dass das Parlament nicht beteiligt wird, sondern nachträglich „abgeholt“ wird.
Als Sprecherin des Berliner Kreises haben meine Kollegen und ich gemeinsam viele negative Konsequenzen gespürt. Wir haben die Probleme trotzdem ungeschminkt benannt und die Verhandlungen zum Migrationspakt als intransparent bemängelt. Weder wir als Abgeordnete noch die Bevölkerung wurden frühzeitig ausreichend informiert oder einbezogen.
Wir teilten die einseitig positive Erzählung von Migration nicht, warnten vor der schleichenden Bindungswirkung „unverbindlicher“ Ziele und machten auf praktische Folgen aufmerksam, etwa auf Anreize für zusätzliche Zuwanderung bei gleichzeitig schwacher Rückführungspraxis. Unsere Position markierte nicht nur einen migrationspolitischen Dissens, sondern legte ein tieferes Demokratiedefizit offen.
Eine Regierung, die heikle Weichenstellungen möglichst geräuschlos durch internationale Foren schiebt, beschädigt das Vertrauen in die eigene Ordnung. Aktuell beschäftigt sich die UN mit dem Thema Kinderrechte, um durch die Hintertür unsere Gerichte oder das Gesetzgebungsverfahren doch noch zu beeinflussen, da die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung nicht zu Stande kam.
In die Auseinandersetzung um den UN‑Migrationspakt und die zunehmende Exekutivdominanz passt ein weiterer Vorgang, der bislang in der öffentlichen Debatte kaum Beachtung gefunden hat. Es geht um die Beschwerde von uns sechs Bundestagsabgeordneten des Berliner Kreises, die sich gegen die Beteiligung Deutschlands am 750-Milliarden-Euro-Fonds, Next Generation EU, wandten.
Wir riefen sogar in dieser Frage das höchste deutsche Gericht an, weil wir die gemeinsame Schuldenaufnahme der EU als tiefen Eingriff in das Haushaltsrecht des Bundestages werteten. Aus unserer Sicht wurde damit nicht nur eine finanzpolitische, sondern eine verfassungsrechtliche Grenze überschritten, da die Budgethoheit, Kern parlamentarischer Demokratie, schrittweise nach Brüssel verlagert wird.
Das Gericht lehnte die Beschwerde ab, ohne eine ausführliche Begründung zu veröffentlichen, formal zulässig, politisch aber fatal. Denn damit bleibt in der Öffentlichkeit der Eindruck zurück, dass nicht nur Regierungen, sondern auch die höchste juristische Instanz heikle Weichenstellungen eher verwaltet, als transparent ausdiskutiert.
In der Summe fügt sich dieser Vorgang nahtlos in das Bild der „Kanzler‑ und Kommissionsdemokratie“:
- Die Exekutive verhandelt zentrale Weichenstellungen, hier die EU-Schuldenarchitektur, weitgehend vor.
- Selbst Parlamentarier, die ihre Kontrollfunktion ernst nehmen, müssen den Umweg über die Verfassungsgerichtsbarkeit gehen, stoßen dort aber auf Schweigen statt auf öffentlich nachvollziehbare Begründung.
- So entsteht ein gefährlicher Eindruck, selbst dort, wo wir Abgeordnete uns wehren, wird die Auseinandersetzung aus dem politischen Raum in juristische Kurzformeln verlagert und verschwindet dann in der Blackbox der Nichtannahmeentscheidung.
Corona‑Runden, Euro‑Rettung, Mercosur
Der Migrationspakt war kein Ausrutscher, sondern Teil eines Musters. In der Corona‑Pandemie bestimmten Bund‑Länder‑Runden, die rechtlich gar kein eigenes Organ bilden, faktisch den Kurs. Der Bundestag lief den Maßnahmen oft hinterher und reparierte im Infektionsschutzgesetz, was zuvor im Kanzleramt verabredet worden war. Ähnlich die Euro‑Rettung und der ESM. Zentrale Entscheidungen fielen in der Eurogruppe und in ESM‑Gremien, während nationale Parlamente unter extremem Zeitdruck nachlegitimierten.
In der Handelspolitik verhandelt die EU‑Kommission Verträge wie Mercosur, die formell zwar Rat und Europäisches Parlament brauchen, aber politisch lange als „fertig“ gelten, bevor nationale Debatten überhaupt beginnen. Viele Bürger erleben das als Fremdbestimmung und verwechseln ein strukturelles Demokratiedefizit mit einer angeblichen „Außerkraftsetzung“ der Demokratie.
Der aktuelle Fall Brosius-Gersdorf zeigt, dass die CDU/CSU-Fraktion auch hier im Vorfeld weder ausreichend informiert noch intern diskutiert hatte. Die Wahl von Frau Kaufhold wurde letztlich durchgewinkt, um größeren Schaden abzuwenden. Ob man mit dieser Wahl Schaden vom hohen Gericht abgewendet hat, ist noch abzuwarten.

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Ein System was eigene Mängel nicht beheben, jedoch per Absicht verschärfen kann, so ein System ist positiv Rückgekoppelt und zerstört sich selbst.
Hitler kam an Macht, weil das System zerbrochen ist und weil die andere Variante des Faschismus, vom Geldadel nicht gewollt war!
Teil 2: fünftens: mit der politisch-bürokratischen EU hat sich eine dominante Parallelregierung etabliert, die in die nationalen Hoheiten rücksichtslos und gleichmacherisch eingreift sechstens: eben diese dominante Parallelregierung mit der ungewählten Kommission an der Spitze ist demokratisch nicht legitimiert. Sie ist nicht paritätisch gemäß dem Europawahlergebnis besetzt, sondern interessengesteuert. Diese Interessen werden von außerparlamentarischen Strukturen und Gruppierungen bestimmt. siebtens: ein Beispiel für die Scheindemokratie in Deutschland ist die „Wahl“ des Staatsoberhauptes – und nicht direkt vom Souverän gewählt werden darf. Was zur absurden Situation führt, dass selbst ein eingefleischter Ideologe per Amt über Nacht zu einer politisch neutralen Person erklärt wird.… Mehr
Und diese Exekutiv“demokratie“, die sich vom Bürger immer weiter entfemdet und von ihm nicht mehr mitgetragen wird, bereitet das Feld für revolutionäre Entwicklungen. Was an deren Ende steht, weiß heute niemand. Wahrscheinlich wird die EU verschwinden, ausglöst durch die Rebellion der Osteuropäer. Frankreich könnte instabil und die Sechste Republik ausgerufen werden. Und Deutschland bekommt vielleicht nach über 80 Jahren eine neue Verfassung.
„Ein Kulturproblem der Demokratie“ erstens: es ist kein Kulturproblem, sondern ein Konstruktionsfehler der Demokratie zweitens: wir haben keine Kanzlerin, sondern einen Kanzler drittens: die infolge innerer Konstruktionsfehler zu „unsererDemokratie“ mutierte Demokratie ist ein selbstreferentielles System unter Einbeziehung, d.h. Mißbrauch der sogenannten „Säulen der Demokratie“ – also von Legislative, Exekutive, Judikative und Medien. viertens: eine grundlegende Korrektur dieses Zustands ist auf Basis des etablierten Systems durch (ur-)demokratischen Wege nicht möglich. Das garantieren allein das Parteiensystem und das Mittel des Fraktionszwanges, was dem vom Gesetz vorgegebenen Grundsatz der Meinungsfreiheit und dem nur seinem Gewissen verpflichteten gewählten Abgeordneten offen, aber ungestraft widerspricht. Eine… Mehr
Autorin Pantel hat recht: Wir haben ein System bekommen, welches (jedenfalls bisher noch) formal die Regeln der Demokratie einhält, ohne es inhaltlich zu tun. (Genauso wie die inzwischen überhandnehmende Zensur formal rechtsstaatlich erfolgt, inhaltlich aber das Grundgesetz aushöhlt.)
Die Bevölkerung merkt dies und wird immer unzufriedener. Aber „die da oben“ haben kein Interesse, es zu ändern. Schlimmer noch: Ihr Gewissen versagt hier völlig.
Wie war es denn bei der Entscheidung zur Grenzöffnung? Das höchste Gericht, das BVerfG. wurde angerufen, um zu entscheiden ob Merkels „Grenzöffnung nach GG zulässig war. Was machte das Gericht? Es schob die Fragestellung an den nicht zuständigen EuGH weiter, der keine Entscheidungsbefugnis zum GG besitzt. Vor lauter Verzweiflung und um nicht ausweichend das Verfahren zuständigkeitshalber an das BVerfG. zurückzuverweisen, zog der EuGH die Schengen-Verträge zu Rate und entschied, dass dieses Abkommen die Öffnung innereuropäischer Grenzen für Flüchtlinge nicht verbietet. Das beantwortet jedoch immer noch nicht die Frage, ob die Grenzöffnung nach GG zulässig war, also die Frage, die dem… Mehr
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> Politisch aber frisst eine Kultur der Exekutivdominanz die Demokratie von innen an. Böses Medium bringt heute den Artikel „Bürokratische Todesstrafe: Wer EU-Sanktionierten hilft, muss mit jahrelanger Haft rechnen“ – wer in der EUdSSR von der Exekutive ohne Gerichtsverfahren für vogelfrei erklärt wurde, dem darf man in Buntschland nicht mal juristische Beratung bieten. Neulich stehen darauf 5 bzw. 10 Jahre Knast. Wenn Trump wirklich für Demokratie bombardieren möchte, müsste er wohl statt Teheran Brüssel und Berlin bombardieren? Wollte Mattz sich nicht wieder mit Russland verständigen? Hat er zumindest neulich erzählt – und dennoch barbarische Bestrafung jener, die für Verständigung arbeiten… Mehr