Es läuft nicht glatt für Friedrich Merz, nirgends: Auch die so stolz angekündigte Aktivrente, die vom Desaster der steigenden Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherungen ablenken soll, läuft nicht glatt durch, sondern landet vor dem Bundesverfassungsgericht – wegen der Benachteiligung von Selbständigen.
picture alliance / dts-Agentur | -
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) wll bis spätestens März Klage einreichen und den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht ausschöpfen. Der Verband sieht in der geplanten Regelung einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz, der Selbstständige und Freiberufler benachteiligt. Das berichtet Bild.
Die Aktivrente soll ältere Arbeitnehmer motivieren, nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterzuarbeiten. Arbeitseinkommen bis zu 2.000 Euro im Monat sollen dann steuerfrei bleiben – zusätzlich zur gesetzlichen Rente, deren Ertragsanteil bekanntlich bereits besteuert wird. Das Privileg gilt jedoch ausschließlich für abhängig Beschäftigte. Freiberufler und Selbständige sind ausdrücklich ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie vielfach jahrzehntelang in die Sozialkassen eingezahlt haben. Nach offiziellen Zahlen arbeiten in Deutschland rund 370.000 abhängig Beschäftigte über die Regelaltersgrenze hinaus weiter.
Schwer verständlich, warum die Eigenvorsorge indirekt benachteiligt wird. Ein Beispiel: Der Angestellte im Vertrieb erhält den Steuervorteil, der freiberufliche Handelsvertreter dagegen nicht. Aktiv sind beide – der Angestellte genießt (begrenzte) Steuerfreiheit, der Freiberufler nicht.
„So wie sie angelegt ist, ist die Aktivrente unfair“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel der Bild. „Sie schließt Freiberufler und Selbstständige aus.“ In Österreich existiere ein vergleichbares Modell, das auch Selbständige berücksichtige. Die deutsche Lösung sei besonders problematisch für jene, die als Freiberufler oder Unternehmer freiwillig Beiträge geleistet hätten, nun aber leer ausgingen. Holznagel geht davon aus, dass die Klage Erfolg haben werde.
Tatsächlich ist schwer nachzuvollziehen, warum Berufstätigkeit im Abhängigkeitsverhältnis steuerlich privilegiert werden soll.
Hinzu kommt: Steuerfreiheit bedeutet keine vollständige Abgabenfreiheit. Auch bei der Aktivrente fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Nach Abzug dieser Sozialabgaben bleiben von den 2.000 Euro rund 1.740 bis 1.760 Euro netto. Konsequent wäre es, auch auf Sozialabgaben zu verzichten, denn die Rentenhöhe bleibt ja ohne neue Beiträge „eingefroren“.
Auch höhere Krankenkassenkosten sind durch die weitere Berufstätigkeit nicht gegeben. Es handelt sich also wieder um eine bürokratische Krücke mit seltsamen Einschränkungen und Privilegien, statt einfach und unbürokratisch längere Lebensarbeitszeit zu ermöglichen, für den der kann oder das Geld braucht.
Man spürt das Misstrauen, wie es in der SPD und Gewerkschaften vorherrscht: Freiberufler und Selbständige werden kritisch beäugt; alles läuft darauf hinaus, sie in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu zwingen. Und über allem schwebt die Gier nach noch mehr Sozialbeiträgen – wobei die in diesem besonderen Fall der an sich erwünschten längeren Beschäftigung entgegenstehen. Aber der Erwerbstätige ist der gedankliche Feind der Gewerkschaft-Sozialdemokraten.
Ob die Aktivrente in dieser Form Bestand hat, muss damit schon kurz nach ihrem Start gerichtlich geklärt werden. Dabei wäre es so einfach, die Einschränkung aufzuheben – aber Einfachheit ist der Feind der Bürokratie.



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Ja ja, bislang wird Witwenrente anteilig gekürzt wenn man als Rentnerin oder Rentner weiter arbeitet und das Netto einen bestimmten Betrag (ca. 1076 € netto) überschreitet. Je mehr man arbeitet desto wird abgezogen.
Die ganze Geschichte ist unausgegoren.
Die „Aktivrente“ kann sich unsere Regierung irgendwo hin ….. .
Bis das vor Gericht entschieden ist, ist Deutschland deindustriealisiert – Absurdistan ist das neue Italien, nur ohne das angenehme Klima und die entspannte Lebenseinstellung.
Mit Volldampf in die Planwirtschaft und mit Unterstützung der EU wird jegliche Eigeninitiative umgelenkt, hin zum privaten Krieg gegen Bürokratie, Ämter, Kommunen, Staat und EU … .
Das hält diese Regierung nicht lange aus und hoffentlich kriegen wir schnell wieder eine handlungsfähige konservative Regierung, denn andernfalls folgen wir Frankreich in die Pleite.
Ein länst überfälliges Lob an die Fotografen und Bildauswähler für die immer passenden Bilder. Hier blickt Frau Bas verächtlich von oben herab auf ihren bedröppelt ins Leere starrenden Befehlsempfänger.
Bevor die Steuerfreiheit für Selbstständige und Freelancer aufgebohrt wird, wird sie vielleicht eher komplett gekippt, denn die Spezialisten in Berlin brauchen Zaster ohne Ende (Lima baut ne neue Fahrradroute… und der Steuereintreiber kommt mit der Knute).
Denjenigen, die ab 01.01.2026 frohen Netto-Erwartens (zusätzlich) malochen, flattern dann Steuerbescheide ins Haus auf die Resopaltische des dummen Landes. Rückwirkend selbstverfreilich.
Grooooße Augen.
Und weiter sonst? Nix.
Die Regierungen der letzten 20 Jahre gehören vor ein Strafgericht, sie haben dieses Land zerstört und das GG ständig gebrochen! Aber die eigentlich Täter kommen in DE ja immer davon, so war es schon immer. Mit diesen Leuten ist kein Staat zu machen, niemals.
Der Bund der Steuerzahler sollte sich nicht all zu viel Hoffnung machen. Besonders nicht vor „deren“ Verfassungsgericht. Das war einmal.
Wenn Bas und Merz zusammensitzen, läuft das so ab: Bas: „Komm, lass uns Karten spielen.“ Merz:“ Ich kann nicht gut Karten spielen.“ Bas:“ Ist gut, dann spielen wir um Geld.“
Beim Anblick der Fotos fällt es mir zunehmend schwerer daran zu glauben, dass es sich bei den abgebildeten Politikern tatsächlich um die Elite Deutschland handeln soll.
Daß es sich um die „Elite“ handelt, hat zumindest hier wohl auch kaum jemand vermutet, oder 😉
Ich bete darum, dass in einigen Jahren- je früher desto besser- jedes einzelne Gesetz der letzten 15 Jahre und jedes einzelne Regierungsmitglied der letzten 15 Jahre ein Fall für die Gerichte wird.
Die AfD hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Nichteinbeziehung der Handwerker und Selbständigen nicht gerecht ist und gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt!
Daß jemand irgendwo nicht mit einbezogen wird ist schon ok und kommt immer mal wieder vor.
Nur daß die Minderleister des Kartells für diese „Variante“ weder Plan, noch Begründungen haben ist der eigentliche Skandal und zeigt mal wieder was passiert, wenn sich Dummheit und Ignoranz miteinander paaren.