EU einigt sich auf strengere Abschieberegeln und schnellere Asylverfahren

Die EU-Innenminister haben sich in Brüssel auf neue Regeln für Abschiebungen und Asylverfahren geeinigt. Die Verordnung soll Rückführungen beschleunigen, eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer schaffen und besonders belastete Länder entlasten.

picture alliance / imageBROKER | Arnulf Hettrich

Wie am Montag bekannt wurde, einigte sich der EU-Rat auf eine Reform der Asyl- und Rückführungspolitik. Das Europäische Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Ein zentraler Bestandteil der Reform soll die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten sein. Ihr sollen in Zukunft unter anderem Ägypten, Marokko, Tunesien, Indien, Kosovo, Bangladesch und Kolumbien angehören. Bisher gelten unter anderem Länder wie Georgien, Ghana, Senegal als sichere Herkunftsländer, in die mit wenig Prüfung abgeschoben werden kann. Für Antragsteller aus diesen Staaten sollen künftig beschleunigte Verfahren möglich sein.

Die neue Verordnung sieht EU-weite Standards für den Umgang mit Personen ohne Aufenthaltsrecht vor. Diesen Personen sollen künftig klare Pflichten auferlegt werden. Zu diesen Pflichten gehört, dass sie bei der Beschaffung von Papieren mitzuwirken haben und behördliche Auflagen wie Meldepflichten einhalten müssen. Wer sich weigert, diese Pflichten umzusetzen, soll in Zukunft mit Einschränkungen und schnelleren Rückführungsverfahren rechnen müssen.

Zudem sollen die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten. Die Vorgaben erlauben es, Asylanträge schneller abzulehnen, wenn Schutz in einem sicheren Drittstaat möglich wäre. Dazu ist weder eine persönliche Verbindung des Antragstellers zu diesem Land notwendig, noch muss er dort zuvor gelebt haben. In Zukunft soll es genügen, wenn der Antragsteller durch dieses Land gereist ist oder wenn ein Abkommen besteht, in dem sich ein Drittstaat bereit erklärt hat, Asylverfahren für die EU zu übernehmen oder Schutzsuchende aufzunehmen. Damit soll eine Ruanda-Lösung wie in Großbritannien möglich werden.

Außerdem können die EU-Länder künftig Rückführungszentren in Drittstaaten einrichten, in die Schutzsuchende gebracht werden können. Abschiebungen sollen dabei in allen Mitgliedstaaten nach denselben Regeln ablaufen.

Der dänische Minister für Einwanderung und Integration, Rasmus Stoklund, ist davon überzeugt, dass die neue Verordnung die Rückführungsquote deutlich erhöhen wird. Er verwies darauf, dass derzeit drei von vier irregulären Migranten trotz einer Rückkehrentscheidung in der EU bleiben. Er betont, dass durch die neue Verordnung erstmals Verpflichtungen für Personen geschaffen werden, die sich illegal in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten.

Kritiker der Vereinbarung, wie Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán, sehen in der Vereinbarung nichts anderes als einen neuen Versuch, diesmal unter falscher Flagge, den alten Gedanken der EU, der gleichmässigen Verteilung von Migranten durchzusetzen.

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Kommentare ( 2 )

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Johny
14 Minuten her

Hm…, aber ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß darf die Polizei nicht zur Vollstreckung der Ausreise ins verschlossene Zimmer? Na, da ist ja alles gut.

Melly
18 Minuten her

und wer soll das GLAUBEN ????