Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.
Sehr seltsame Vorgänge: Zuerst stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein, die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser platziert noch einmal eine fette Stinkbombe, die AfD klagt, der Verfassungsschutz legt erst einmal die Bewertung auf Eis, gibt eine Stillhalte-Zusage ab gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln. Dann schaltet sich aus den USA der für die Geheimdienste zuständige Senator ein und blockiert die Zusammenarbeit der amerikanischen und deutschen Dienste.
Ein Gespräch mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Zustände des Verfassungsschutzamtes.
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Ich muß mich leider Wiederholen. Ich verstehe nicht, warum Herr Maassens Werteunion nicht mehr Beachtung erfährt, denn sie könnte die verkommene CDU/CSU ersetzen.
Hochinteressant! Nur werden Herrn Maaßens Worte ungehört verklingen. Dobrindt wird, was den VS zum Thema AfD anbelangt, dort weitermachen wo Faeser aufgehört hat, vielleicht mit ein paar wohlklingenden Worten, aber im Kern nichts Neuem. Wer da eine Rückkehr zu rechtsstaatlichen Prinzipen erwartet, hat die Macht der linken und woken Gesinnung in diesem Land immer noch nicht verstanden!
Vielen Dank an Herrn Maassen für seine Informationen und die sachliche Art seiner Darlegungen.
Maaßen ist heute schon das, was auch Wagenknecht und andere wurden.
Einer der gutbetuchten, nicht unintelligenten Sprücheklopfer von den Seitenlinien, in der politischen Realität ohne Relevanz.
Wenns mit dem AfD-Verbot nichts wird, dann wird der Premiumpartner die WerteUnion wohl animieren müssen. Fast hätte ich reanimieren geschrieben, aber da ist ja gar kein „re-„.
Her M. beruft sich auf geltendes Recht – dieses wird ständig geändert, jasd und Hetze auf wenn sie nicht definiert wurden, sind jetzt verboten also sie existieren jetzt genauso wie Sitten mal waren. Das Problem mit jasd und Hetze im Gesetz ist nicht ihre mangelnde Definition im Gesetzbuch sondern der Fakt dass mindestens Hass als Gefühl und wenn in Worte verfasst eine Meinung sind und die zu verbieten kann man nicht, wenn man eine gut funktioniere Gesellschaft haben möchte. Die Institutionen funktionieren nicht, wenn die Information nicht frei laufen darf. Bei Hetze ist das Problem anders: wer hetzt entscheidet die… Mehr
Unser Grundgsetz ist eine verfassungsrechtliche Fehlkonstruktion, die vorgibt Grundsätzliches zu regeln, es aber nicht tut. Durch den „Gesetzesvorbehalt“ im Grundgesetz – „alles weitere regelt ein Bundesgesetz“ – wird die Sperrmajorität von 2/3 ausgehebelt, denn Bundesgesetze können mit einfacher Mehrheit beschlossen weden. Das Einfallstor für „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“ „Wenn man jedes Grundrecht durch Gesetz einschränken kann, dann ist es sinnlos, es durch die Verfassung zu garantieren:“„Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat… Mehr
So ist es. Aber nur wenige sind es, die die weitgehende (Fehl) Konstruktion des GG erkennen, geschweige denn begreifen. Wobei es eine vorsaetzliche Konstruktion war und ist. Man wollte Demokratie, konkret auch Grundrechte, simulieren, tatsaechlich aber den Staat ermaechtigen, das boese Volk, bekanntlich der ausgemachte Taeter, umfassend zu beherrschen. Art 2 GG z. B. zeigt quasi exemplarisch das Freiheitsverstaendnis der Verfasser. Die Machthaber bestimmen mittels einfachem Gesetz den jeweiligen Umfang der Freiheit. Der Schritt zur bloßen Gewährung liegt sehr nahe. Die Ueberraschung waehrend Corona erstaunt, so wie alle Überraschungen ueber das Handeln des Regimes. Es vollstreckt Art 2 GG, bei… Mehr
Genau das wollte ich noch dazuschreiben, was sie nun geschhrieben haben.
„Wobei es eine vorsaetzliche Konstruktion war und ist. Man wollte Demokratie, konkret auch Grundrechte, simulieren, tatsaechlich aber den Staat ermaechtigen, das boese Volk, bekanntlich der ausgemachte Taeter, umfassend zu beherrschen.
Was reformiert, bzw. von Grund auf neu gestaltet werden muss,
ist das Grundgesetz,
gemäß Verfassungsauftrag Art.146 des Ersterlasses GG von 1949.
Dem Grundgesetz muss eine staatsrechtliche Struktur gegeben werden,
die dem von der Besatzungsmacht adhoc gebastelten und aufgezungenen Grundgesetz (sagt Dr. Carlo Schmid) fehlt.
Desweiteren wurde jedewelche staatrechliche und verfassungsrechtliche Struktur des Grundgsetzes durch über 280 Änderungen „der Parteiwillkür“ seit seinem Erlass weiter zerstört.
Durch verfassungsrechlichen Missbrauch haben die Parteien mit ihrer Präsenz im Bundestag,
Verwaltungsrecht über Vefassungsrecht gestellt und damit die vefassungsechlichen Gundsätze des Gundgsetzes ausgehhebelt,
zur eigenen Disposition = „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“
Wieder mal ein sehr klarer & kluger Kommentar von Herrn Maaßen.
Wenn man sich jetzt vorstellt wie es sein könnte, wenn er die vermerkelte „c“DU/SU, nmM. unklugerweise, nicht als „Premiumpartner“ bezeichnet hätte, die sich jetzt mit Hilfe der stalinistischen SED-Mauermörderpartei, alias LINKE & SAntifa-„s“PD die schwindende Macht erkaufte?
Schade, aber vllt. positioniert er sich jetzt neu?
Wenn der Verfassungsschutz im parteipolitischen Sinn eingesetzt wird, dann ist er genau das, was die Stasi in ihrem Selbstverständnis war: Schild und Schwert der Partei. Was das bedeutet, wissen die, die die DDR noch bewußt erlebt haben, genau: Bespitzelung des Einzelnen, er könnte ja verdächtig werden.
Staatsrechtlich und verfassungsrechtlich darf die Führung des Bundesamtes für Verfassungsschutz nur vom Bundestag, mit 2/3 der Stimmen, auf Vorschlag des „Geheimdienst Ausschhusses des Bundestages“ (zur Kontrolle der Geheimdienste), eingesetz oder abgesetzt werden. Die Unterstellung eines Bundesamtes dem Bundeskanzleramt ist verfassungswidrig und nur geschhuldet dem unwissenden juristischen Diletantismus von verfassungswidrigen „Partei Politischen Abgeordneten“. Leider nur ist dieses Staatsrecht, nicht so in Gesetzen verankert. Ein unwissender juristischen Diletantismus, der schon das Grundgesetz mit 280 Änderungen seit seinem Erlass, zum politischen Spielball degradiert hat. „Parteifraktionen“ in den Parlamenten dürfen keinen verfassungsrechtlichen Status haben, denn Parteien sind verfassunsgrechtlich keine Pflicht, aber organisatorisch erlaubt. GG… Mehr