Für den Gesetzgeber sind alle Vollidioten

Nach der EU-Richtlinie Mifid II, die seit Januar gilt, sind offenbar alle Bankkunden unmündige Vollidioten. Damit liegt diese Richtlinie im Trend,  immer mehr zum Wohl des unmündigen Bürgers zu regulieren.

© Getty Images

Jeder, der schon einmal einen Kredit für eine Immobilie aufgenommen hat, kennt die „Selbstauskunft“, bei der er alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben auflisten muss. Wie viel gebe ich für Lebensversicherungen oder Bausparverträge aus, wie viel Vermögen habe ich gespart, wie hoch sind meine privaten monatlichen Ausgaben, wo habe ich Schulden und wie hoch sind diese, welche Immobilien besitze ich und wie hoch sind die Mieteinnahmen usw.usf.

All diese Fragen (und noch sehr viel mehr) müssen Sie jetzt bei jeder Geldanlage beantworten, da die Bank gemäß der Richtlinie Mifid II gezwungen ist, nicht nur zu prüfen, welche Verluste Sie zu tragen bereit sind, sondern auch, welche Verluste Sie nach Meinung der Bank maximal tragen könnten. Zudem muss der Bankberater prüfen, ob Sie intellektuell in der Lage sind, zu verstehen, was er sagt.

Die Banken müssen jedes Telefongespräch mit Ihnen aufnehmen, wenn dieses Gespräch vielleicht dazu führen könnte, dass Sie ein bestimmtes Wertpapier, einen Fonds oder irgendeine andere Anlage kaufen oder verkaufen. Der Gesetzgeber hat dabei sogar ausdrücklich festgelegt, dass Sie sich nicht dagegen wehren können: Wer nicht will, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, bekommt halt nichts verkauft. Nach dem Gespräch bekommen Sie einen Haufen Papier zugeschickt – nicht selten sind es 50 Seiten oder auch mehr. Genervt sind davon Banken wie ihre Kunden gleichermaßen. Zufrieden sind nur die Politiker sowie die Beamten, die die Richtlinie verfasst haben.Das alles läuft unter der Überschrift der Regulierung zum Schutz des Verbrauchers. Zudem soll es die Haftungsrisiken der Banken reduzieren, weil ja künftig genau dokumentiert ist, wie das „Beratungsgespräch“ verlaufen ist.

Der unmündige Bürger

Schon jetzt kann man vorhersagen, dass damit weder dem Verbraucher noch der Bank gedient ist. Das wissen wir aus der Vergangenheit, wo Fondsprospekte mit teilweise über 200 Seiten und exzessiven Risikohinweisen ebenso wenig vor Fehlinvestments bewahrt haben wie die Beratungsprotokolle, die die Berater anfertigen mussten.

Hinter all dem stehen folgende Überzeugungen der Politik:

1. Verbraucher sind unmündig und müssen vor Fehlentscheidungen geschützt werden.

2. Je mehr staatliche Regulierung desto besser.

Ich meine: Wer von einem „Bankberater“ eine sachkundige und objektive „Beratung“ erwartet, ist selbst schuld.

Ich selbst habe schon vor vielen Jahren allen meinen Banken erklärt, dass ich auf keinen Fall irgendeine Art von Beratung haben möchte. Ich fürchte, künftig bekomme ich genau das aufgezwungen und muss meine wertvolle Zeit damit verplempern, mir das Halbwissen von Bankberatern über Geldanlage anzuhören, die nur einen Bruchteil von dem Geld haben und verdienen, das ich durch meine Investitionsentscheidungen verdient habe.

Wer sich mit Finanzen beschäftigt, sollte wissen, was er haben möchte – und den Bankberater nach dem entsprechenden Produkt fragen. Wer keine Zeit und Lust hat, sich mit Gelddingen zu befassen, keine Bücher dazu liest und sich auch sonst nicht informiert, sondern sich auf die „Beratung“ der Bank verlässt, sollte sich nicht hinterher beschweren, wenn er falsche Anlageentscheidungen trifft. Es ist wie in jedem Lebensbereich: Wer mehr Ahnung hat, ist dem Ahnungslosen überlegen. Aufgabe des Staates sollte es lediglich sein, gegen Betrüger vorzugehen. Und dafür gibt es ausreichend gesetzliche Grundlagen.

Warnhinweise vor Gräten im Fisch

Die Mifid II steht nur für einen allgemeinen Trend, immer mehr staatlich zum Wohle des unmündigen Bürgers zu regulieren. SPIEGEL-Redakteur Alexander Neubacher bringt in seinem sehr lesenswerten Buch „Total beschränkt“ folgende Beispiele, die in eine ähnliche Richtung zielen:

  • Ein Fischhändler in Hamburg wurde vom Amtsgericht Altona zu einem schriftlichen Hinweis verdonnert: „Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass im Fisch Gräten vorkommen können.“ Ein Kunde hatte sich beim Verzehr an einer Gräte verschluckt und auf Körperverletzung geklagt.
  • Auf Bügeleisen findet man den Warnhinweis: „Kleidung nicht am Körper bügeln“. Hersteller von Erdnussverpackungen müssen, wenn sie keine entsprechenden Prozesse riskieren wollen, auf der Verpackung darauf hinweisen: „Kann Spuren von Nüssen enthalten“.
  • Der Oberbürgermeister und das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Düsseldorf haben einen ausführlichen Leitfaden herausgegeben, in dem auf acht Seiten erklärt wird, wie man als Fußgänger richtig über die Ampel geht. Unter der Überschrift „Die Ampel springt auf Grün“ wird erläutert, dies sei „der ideale Zeitpunkt für alle Fußgänger, jetzt loszugehen“.
  • Auf eine EU-Vorschrift zurück geht die Vorgabe, dass sich Menschen, die mit einem Presslufthammer arbeiten, an Grenzwerte für „Hand-, Arm und Ganzkörperschwingungen“ zu halten haben, berechnet nach folgender Formel: „Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen“ (Richtlinie 2002/44).
  • Eine quasi staatliche Namensberatungsstelle an der Universität Leipzig weist junge Eltern darauf hin, dass man sein Kind Calibra, Alfa oder Romeo nennen darf, aber nicht Manta, Skoda oder Fiat.
  • In Berlin und vielen anderen Kommunen bekommen Eltern nach der Geburt eines Kindes Kontrollbesuche vom Amt. Die Beamten müssen feststellen, ob zu Hause auch alles in Ordnung ist.
  • Arbeitsschutzverordnungen enthalten immer detailliertere Vorschriften, so u.a. auch dazu, wie die Toilette im Pausenraum beschaffen sein muss: Die Beleuchtung muss mindestens 100 Lux, die Raumtemperatur mindestens 21 Grad und die Belüftung mindestens 15 Kubikmeter Frischluft pro Stunde betragen.
  • Die Flensburger Arbeitsschutzbehörde wollte einen Fotografen zwingen, ein Fenster in seine Dunkelkammer einzubauen.
  • In Berlin gibt es keinen Karnevalsumzug mehr, weil die Behörde festlegte, dass die Karnevalisten nur noch mit einer Lautstärke von maximal 75 Dezibel durch die Straßen ziehen dürfen. Für andere Umzüge, wie etwa den Christopher Street Day, galt dies jedoch nicht.
  • Das Anti-Diskriminierungsgesetz führt zu absurden Blüten: Ein Diplom-Verwaltungswirt bekam bereits acht Mal vor dem Verwaltungsgericht Recht, weil er klagte, dass er nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden war. Er führte das auf seine Behinderung zurück. Jeder Arbeitgeber, der ihn nicht zum Bewerbungsgespräch einlud und dann vor Gericht unterlag, musste drei Monatsgehälter Schadenersatz zahlen.

Die Liste der Beispiele ließe sich fortsetzen. Es handelt sich nicht um kuriose Einzelfälle, sondern in diesen Beispielen wird eine bestimmte Mentalität deutlich: Der Staat glaubt, besser zu wissen, was gut für die Menschen ist, als die Menschen selbst. Der Gesetzgeber und der Beamte in seiner Amtsstube nimmt den Menschen das Denken ab, entscheidet, welcher Lebenswandel der Richtige ist und nimmt ihnen zunehmend alle Entscheidungen ab. So werden die Bürger systematisch zur Unmündigkeit erzogen.

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Kommentare ( 150 )

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Alf
5 Jahre her

es gibt schon lange keinen Gesetzgeber mehr; es gehört zum guten Ton, am Parlament und auch am Bürger vorbeizuregieren, und wenn mal was ins Parlament kommt…ist das Ergebnis gleich

Ben Krüger
5 Jahre her

Wir gewöhnen uns auch daran. Schließlich muss der Staat doch wissen, wie Sie mit ihrem Geld umgehen. Wundern Sie sich also nicht, wenn es beim Hartz4 beziehenden Marokkaner im Nachbarhaus eine Razzia gibt. Dann hat der bestimmt seinen Bankberater nicht nur mit der Rolex am Arm beeindrucken wollen, und ist im Cayenne Turbo vorgefahren. Das Geschäft der Zukunft ist ohnehin der Adressenhandel. Woher soll man sonst wissen, wer wieviel Verluste vertragen kann? So ein Unternehmen wie Prokon hat seinen Werbeflyer noch an alle Haushalte schicken müssen, um seine 8% Anleihe anzupreisen. In Zukunft läuft das effizienter. ….natürlich der Umwelt zuliebe.

Tackling
5 Jahre her

Vielleicht sollten Sie Herr Zitelman in das Bankberatungsgeschäft einsteigen, wenn Sie das so gut können. Ich vermute aber, dass Ihre journalistischen Qualitäten deutlich besser sind als Ihre bankkaufmännichen. Sie haben mit Ihren Ausführungen zur staatlichen Überregulierung selbstverständlich Recht. Ihre verallgemeinernden Ausführungen zum Bankberatungsgeschäft und Ihre diskreditieren Bemerkungen zu Bankberatern im Besonderen sind nichts anderes, als eine bodenlose Unverschämtheit und Hetze gegen einen ganzen Berufsstand, die auf eine so rennomierte Seite wie TE nicht hin gehören. Ihre arrogante, selbstherrliche und aufgeblasene Selbsteinschätzung im Bezug auf Ihre kaufmännische Fähigkeiten zeigt mir nur, dass Sie beim Zocken in den Notenbankgeld getriebenen Aktienmärkten, so… Mehr

Dr.Dr.Zitelmann
5 Jahre her
Antworten an  Tackling

Herr Tackling, offenbar wissen Sie rein nichts über mich. Ich bin nicht in erster Linie Journalist, sondern Investor. Und die Ergebnisse meiner Investments habe ich in verschiedenen Büchern dargestellt, z.B. in meiner Autobiografie, und zwar mit konkreten Zahlen. Ich kenne bestens all die Berater in „Private Wealth“-Abteilungen und habe bislang keinen gefunden, der auch nur annähernd die Performance für seine Kunden erreicht hat wie ich mit meinen Investments. Meine Investmentempfehlungen sind übrigens alle nachzulesen – so habe ich 2000 bis 2004 empfohlen, im Berliner Wohnungsmarkt einzusteigen, und es selbst getan. Ich habe 2004 empfohlen, Gold zu kaufen, und es selbst… Mehr

Daniel
5 Jahre her

Ich bin nach wie vor absoluter Verfechter von selbstbestimmten Handeln und Eigenverantwortung. Allerdings muss man mfid2 zugute halten, dass es für deutlich mehr Kostentransparanz sorgt. Denn das, was einem als Privatanleger nervt, trifft auch auf die Broker und Produktanbieter zu. Beim Wertpapierkauf erfolgt nun (zumindest bei der Comdirect) auch eine detaillierte Aufschlüsselung darüber, welche Kosten das Produkt MINDESTENS, z.B. durch TER etc. hat, welche Ordergebühren anfallen und was wer genau daran verdient. Dieser Schritt ist absolut überfällig, konnte sowas doch ganz gut vor nicht ganz so tief eingestiegenen Privatanlegern verschleiert werden. Es wird auch zunehmend schwer die überteuerten verwalteten Fonds… Mehr

Steffen
5 Jahre her

„Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen“ — RMS (Root Mean Square), ist eigentlich ein in der Technik viel verwendeter Mittelwert. Zugegeben, so ausgeschrieben liest es sich ein bischen wie Satire, aber normalerweiseweise schreibt man ja sowas auch als Formel hin, dann sieht es gleich besser aus.

Die eigentliche Frage ist, muss man fuer jeden Furz einen Grenzwert definieren? In der Regulierungswut besteht doch der eigentliche Unsinn.

elly
5 Jahre her

Die generation der Helikopter Eltern will Helikopter Politiker, die derartige Gesetze beschließen. Wenn es keine App fürs Smartphone gibt, dann müssen gesetzliche Regelungen her.

Sofie
5 Jahre her
Antworten an  elly

Helikopter Anwälte nicht zu vergessen die dann für beide klagen weil die App versagt oder bei Eltern und Politikern der Heli abstürzt.Und die Warnhinweise gefehlt haben,das der nich nur fliegen ,sondern auch heiße Luftverwirbelungen und Abstürze fabrizieren kann. ?

Frank Z.
5 Jahre her

In meinem Bekanntenkreis sind auch einige Beamte – im großen und ganzen recht nette Menschen (sonst wären sie nicht in dem erwähnten Kreis). Trotzdem hat man immer das Gefühl, die bekommen ihre ganze Laufbahn unterschwellig eingebläut, dass Beamte und allgemein im öffentlichen Dienst arbeitende Menschen, grundsetzlich die besseren sind. Ganz besonders deutlich wird dies bei Kritik an der Regierung. Da wird sofort relativiert und beschwichtigt, es ist ja alles nur subjektiv und eingebildet und Vergewaltigungen und Messereien hat es ja schon immer gegeben usw. Man darf sich also nicht wundern, wenn genau dieser Menschentyp versucht, seinen Mitmenschen ihe Verhalten vorzuschreiben… Mehr

Midnight Rambler
5 Jahre her
Antworten an  Frank Z.

Naja, Herr Z., mal schaun, wie die bekanntermaßen sehr gut verdienenden Angestellten dieses Münchner Unternehmens die Verwendung der durch sie reichlich gezahlten Steuern in den nächsten Jahren relativieren. Oder die rasante Veränderung der Nachbarschaft in der Wohngegend, in der ihr blondes Töchterchen wohnt…

berk
5 Jahre her

Die wichtigste Regelung wurde vergessen.
Auf jedem Wahlzettel ist eine Belehrung gegenzuzeichnen, dass die zu wählende Partei sich weder an ihre Wahlversprechen zu halten hat, noch irgend welche Äußerungen der Wahrheit entsprechen müssen.

Beobachterin
5 Jahre her

Da wurde die Pomme Frite ganz blass! . Die eingangs erwähnte Regulierungswut firmiert nur formal unter der sog. Stärkung des Verbraucherstutzes. Es dürfte jedem vernünftigen Mensch klar sein, dass man sich heißen Kaffee besser nicht in den Ausschnitt kippt, oder seinen Hamster in der Mikrowelle trocknet. . Man erinnere sich. Diese Bevormundung dient – meines Erachtens – auch nicht dem Wohl der Bürger, sondern globalen Freihandles-Bestrebungen. Diese orientieren sich, nach wie vor, an Regulierungen und Bestimmungen zum Investitionsschutz, (Stichwort „Chlorhühnchen“), mit einer eigens dafür vorgesehenen Gerichtsbarkeit. Zeitgleich und über den privaten Bereich hinaus, werden unternehmerische Kapazitäten massiv durch die neuen… Mehr

Midnight Rambler
5 Jahre her

„Das Halbwissen der Bannkenberater“???Sie sind ja noch großzügig Herr Zitelmann. Bei Immobilien sind es maximal 10%, welche eine Bank von der Materie versteht. Aber Sie haben Recht: Eingebrockt haben dies den Banken und uns Mama Staat und Pappa EU. Deren Vertreter (Politiker) übrigens noch weniger als ein durchschnittliches Kreditinstitut von den Märkten verstehen.