Neues Grundlagenpapier: Atamans Attacke

Deutschlands sogenannte Antidiskriminierungsbeauftragte will mehr Macht. Sie fordert eine Gesetzesänderung, die ihren Zuständigkeitsbereich deutlich ausweiten soll. Dahinter steht ein perfides politisches Geschäftsmodell.

IMAGO / IPON
Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Berlin, 25.04.2023

Dem geneigten Leser ist das natürlich noch nie passiert, aber viele Normalsterbliche haben es schon irgendwann einmal erlebt: Man will gepflegt Party machen – und scheitert am Türsteher. „Du kommst hier nicht rein …“

Da ärgert man sich kurz, dann zieht man weiter und feiert halt anderswo. Normalerweise. Doch es gibt eine neumodische Variante, damit umzugehen: Man klagt wegen Diskriminierung und verlangt Entschädigung.

Nils Kratzer hat das gemacht. Der 44-Jährige wollte unbedingt bei einem Sommerabend im Rahmen des „Isarrauschens“ auf der Münchener Praterinsel dabei sein. Dabei handelte es sich ausdrücklich um ein Fest für 18- bis 28-Jährige. Kratzer sieht recht jung aus, aber so jung nun auch wieder nicht. Deshalb war an der Einlasskontrolle für ihn Endstation: „Du kommst hier nicht rein …“

Da hat der Mann den Veranstalter auf 1.000,- Euro Entschädigung verklagt.

Wegen Altersdiskriminierung. Kein Scherz. Wir kommen darauf zurück.

*****

Dass überhaupt jemand auf den Gedanken kommen kann, wegen so eines Vorfalls vor Gericht zu ziehen, verdankt Deutschland dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ AGG.

Das Regelwerk soll laut Gesetzestext „Benachteiligungen aus Gründen

  • der Rasse oder der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters oder
  • der sexuellen Identität

verhindern und beseitigen.“

Seit 2006 ermöglicht das AGG Klagen von Menschen, die sich diskriminiert fühlen, gegen Privatpersonen oder private Institutionen: gegen Arbeitgeber zum Beispiel. Oder gegen Partyveranstalter. Oder gegen Vermieter. Oder gegen Bäcker. Das AGG verpflichtet private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen dazu, alle im Gesetz genannten Personen als Kunden gleich zu behandeln. Das ist ein elementarer – und ansonsten einmaliger – Eingriff in die Privatautonomie.

Es ist keine unzulässige Übertreibung, das AGG als eines der umstrittensten Gesetze unserer Zeit einzustufen.

Zum Beispiel: Sie haben als Vermieter mehrfach schlechte Erfahrungen mit Mietern aus einem bestimmten Kulturkreis gemacht (fragen Sie in Berlin nach, da kennt man das). Trotzdem dürfen Sie keinen Bewerber mit der Begründung ablehnen, dass er aus diesem Kulturkreis kommt: Das ist sonst rassistische Diskriminierung.

Oder: Sie wollen als Konditor keine Hochzeitstorte für ein schwules Pärchen backen, weil Sie streng gläubiger Christ (oder Moslem) sind und gleichgeschlechtliche Ehen ablehnen. Mit dieser Begründung dürfen Sie die Torte aber nicht verweigern: Das ist sonst Diskriminierung wegen der sexuellen Identität.

Und so weiter, und so fort. Neben dem Eingriff in die Privatautonomie gibt es noch viele weitere Kritikpunkte an dem Gesetz, sehr viele, aber dafür hat selbst das Internet kaum genug Platz.

*****

Auch die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung ist seit 2006 im AGG verankert. Jetzt legt ausgerechnet Ferda Ataman, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, extrem weitreichende Änderungsforderungen für das AGG vor.

Frau Ataman will künftig auch für angebliche Diskriminierungen wegen der Staatsangehörigkeit, wegen des sozialen Status und wegen „familiärer Fürsorgeverantwortung“ zuständig sein. Sie gehe davon aus, so lässt die Beauftragte den Bundesjustizminister noch wissen, dass ihre Forderungen „maßgeblich für die anstehende Reform“ sein werden.

Das heißt: Eine Behördenleiterin (eine Staatsdienerin also, obwohl Frau Ataman sich selbst womöglich nicht so sieht) verlangt zwecks Machtausweitung eine Änderung der Rechtsgrundlage für ihren eigenen Job.

Das nennt man dann wohl Chuzpe.

Die Unverfrorenheit, mit der Frau Ataman als Akteurin im politischen Spiel kurzerhand die Spielregeln zum eigenen Vorteil ändern lassen will, ist typisch für sie und auch eher belustigend. Wirklich problematisch dagegen ist die Absicht dahinter.

*****

Der Kreis angeblicher Opfer von angeblicher Diskriminierung soll immer mehr erweitert werden – und so der Kreis potenzieller Empfänger staatlicher Unterstützung.

Das Prinzip kennt man von der Bewegung LGBTQIA+ (so heißt das inzwischen politisch korrekt). Die begann als Schwulen- und Lesbenbewegung: LG steht im Englischen für „Lesbians“ und „Gays“, zu Deutsch Lesben und Schwule. Dann kamen die Bisexuellen dazu, die Transsexuellen, die „Queeren“, die Intersexuellen und zuletzt die Asexuellen. Jede Gruppe bekam ihren eigenen Buchstaben – und das Plus-Zeichen am Schluss bedeutet, dass man offen ist für weitere sexuelle Minderheiten.

Wegen der Buchstabeninflation nennt der US-Komiker Dave Chapelle die Bewegung nur noch „die Alphabet-Leute“.

Wohin das führt, ist offensichtlich. Man kann unendlich viele vermeintliche Gründe für vermeintliche Benachteiligung finden oder erfinden: Körpergröße, Augenfarbe, Platt- oder Senk- oder Spreizfüße, Mundgeruch.

Und das sind nur natürliche Merkmale. Der Neigung unserer Gerichte folgend, unerwünschte Verhaltensweisen zu Krankheiten oder gar zu unabänderlichen Charaktereigenschaften umzuwidmen, lässt sich die Liste buchstäblich endlos erweitern: auf Unpünktliche, Unhöfliche, Arbeitsscheue …

So kann staatliche „Antidiskriminierung“ ihren Zuständigkeitsbereich beliebig erweitern.

Immer neue Opfer bedeuten eben auch immer neue Kunden für öffentliche Fürsorge. Zur Bewältigung dieser selbsterzeugten Nachfrage wird die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman dann absehbar mehr Planstellen benötigen. Oder mehr teure Projektaufträge an wohlgesonnene NGOs vergeben. Oder beides. In jedem Fall vergrößert sie ihre eigene Bedeutung und ihren eigenen Einfluss.

Es ist ein gleichermaßen cleveres wie perfides politisches Geschäftsmodell: eine vermeintliche Krankheit „entdecken“, sich selbst (bzw. das eigene Milieu) als Heilmittel anbieten – und die Allgemeinheit dafür zahlen lassen.

*****

Natürlich ist nicht jede Ungleichbehandlung eine Diskriminierung.

Im Gegenteil: Ungleichbehandlungen sind nötig. Wir behandeln Familienmitglieder anders als Freunde, Freunde anders als Nachbarn, Nachbarn anders als Fremde. Das ist zutiefst menschlich, also human. Es ist die Grundlage für die Existenz und den Zusammenhalt und das Überleben von Gruppen.

Es ist gedanklich wie inhaltlich unmöglich, jeden Menschen gleich zu behandeln. Wozu sollte das auch gut sein? Wir behandeln einen Tanzpartner anders als einen Geliebten, selbstverständlich. Alles andere wäre nicht gerecht, sondern eher pervers.

Und natürlich kann der Staat nicht jede Ungleichheit ausgleichen.

Er sollte das auch gar nicht. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist eine epochale zivilisatorische Errungenschaft. Aber da geht es um das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern – nicht um die Beziehungen der Bürger untereinander. Die Menschen sind nicht gleich, und sie verhalten sich nicht gleich. Die Gründe dafür gehen eine Behörde nichts, aber auch gar nichts an.

Der Staat als monumentaler Reparaturbetrieb für die Natur oder das Schicksal: Das ist ein entsetzliches, im Wortsinn un-menschliches Konzept. Es führt unweigerlich in ein totalitäres Gemeinwesen, das dem Individuum bis in kleinste Einzelheiten den Kontakt zu anderen Individuen vorschreibt.

Wer will in so einem Ataman-Land leben?

*****

Die Antidiskriminierungsbeauftragte führt nebenbei völlig ironiefrei auch noch vor, wie leicht es ist, die Latte für alle anderen immer höher zu legen, aber selbst bequem unten durchzulaufen:

Die Datei mit Frau Atamans Forderungen für eine AGG-Änderung kann im Internet zwar heruntergeladen werden. Sie ist aber nicht barrierefrei: Die Antidiskriminierungsbehörde mit all ihren erheblichen Ressourcen hat vergessen – oder darauf verzichtet –, die Datei technisch so zu hinterlegen, dass sie auch für sehbehinderte Menschen zugänglich ist.

*****

Nils Kratzer, der Münchener Möchtegern-Jugendliche, hat sich für seine 1.000,- Euro Entschädigung wegen angeblicher Altersdiskriminierung übrigens bis zum Bundesgerichtshof hochgeklagt (Az. VII ZR 78/20).

Die Sache war aber selbst den Richtern dann doch zu blöd. Kratzer hat in allen drei Instanzen verloren.

Vielleicht ist ja doch noch Hoffnung.

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Kommentare ( 64 )

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Ralf Poehling
1 Jahr her

Frau Ataman öffnet Erdogans „Armee“ politisch die Tür.

giesemann
1 Jahr her

Die ideale Wahlhelferin für die AfD. Unersetzlich.

AlexR
1 Jahr her
Antworten an  giesemann

Oooh, ich wollte gerade schreiben, dass diese Person vollkommen überflüssig ist. Aber als Wahlhelferin der AfD leistet sie nützliches. Bitte weiter so, Frau Ataman.

Michael W.
1 Jahr her

Machen doch alle Beamten, ständig. Jeder Beamte versucht, so viel Zuständigkeit zu bekommen wie möglich, gibt sich so doch ein Grund für eine Beförderung (im entsprechenden Rahmen).
Beamte machen sich auch ihre Arbeit selbst, so dass sie immer gebraucht werden (Daseinsberechtigungsnachweis). Wer das nicht schafft, der ist einfach kein guter Beamter.

Judith Panther
1 Jahr her

Art. 3 GG: „Niemand darf … “ (wegen seiner „alphabetischen“ oder sonstiger Eigenschaften) “ … benachteiligt ODER BEVORZUGT WERDEN!
Nur zur Erinnerung, falls das Grundgesetz irgendwann mal wieder gelten sollte und die Atamans dieser Welt gottseidank allesamt endlich aus Alemannia verschwunden sind.

Last edited 1 Jahr her by Judith Panther
Chris Friedrich
1 Jahr her

In der ehemaligen DDR gab es für den normalen Bürger keine Chance, zur gerichtlichen Durchsetzung der persönlichen Rechte gegen den Staat. Es gab keine Verwaltungsgerichtsinstanz. Und genau darauf will dieses grün-maoistische Gesindel auch hinaus. Die Bürger sollen sich den weisen Entscheidungen der Staatsorgane willig unterordnen. Sie sind ja stets im Einklang mit den Interessen der klima-maoistischen Menschengemeinschaft. Nur soll hier der Einheimische jegliches Recht gegen seinen eigenen Staat verliert. Das gilt natürlich in keiner Weise für die aufgenommen, „verfolgten“ Wirtschaftsflüchtlinge, die dann unsere Gesetze und unsere Verfassung zu ihren Gunsten demontieren.

Lizzard04
1 Jahr her

„Vielleicht ist ja doch noch Hoffnung.“ Auf keinen Fall, wie kommen Sie denn darauf? Kratzers Problem war, dass er offensichtlich Bio-Deutscher ist. Da wird ihm von Politik und deren Werkzeugen (befangene Richter) bescheinigt, dass man als solcher per se gar nicht diskrimiert werden kann. Jede Wette, bei einem klagenden Vertreter irgendeiner (migrantischen) Minderheit wäre der Klage stattgegeben worden! Fremd und unerwünscht eben im eigenen Land!

Nachdenklicher
1 Jahr her

Mein hochdeutscher Vorschlag fü LGBTQIA+: Fehlgeschlechtlich
Wenn ich Tiger, Jaguar o.ä. züchte, dann sind weiße Tiere Albinos und schwarze ggf. Panther. Es ist also immer noch ein echter Tiger, Jaguar, aber nicht die nomale Farbe. Es ist insbesondere auch keine falsche Fabe. Die Abeichung vom Standard ist die Fehlfarbe.

Last edited 1 Jahr her by Nachdenklicher
Oliver Koenig
1 Jahr her

Atamann ist ein gehätscheltes Ziehkind von Armin Laschet CDU, der seit vielen Jahren auch Türken-Armin genannt wird.

Übrigens hat auch FDP-Kubicki FÜR die Ernennung Atamanns gestimmt, sämtliche Grün-Roten sowieso.

Die handelt also im Auftrag der neuen SED (sozialistische Einheitspartei Deutschlands) gegen die deutsche Bevölkerung.

Last edited 1 Jahr her by Oliver Koenig
Kassandra
1 Jahr her
Antworten an  Oliver Koenig

Ferda Atamans unvergesslicher Auftritt auf der Bundespressekonferenz zum Integrationsgipfel 2018 hier ab min: 11:36
https://www.youtube.com/watch?v=8dldTHBHPnA
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Annette Widmann-Mauz (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration) kommentierten den Auftritt im Anschluss nicht.
Wie es kam, sie danach in ein solches Amt zu hieven – wer kann das schon wissen?

Klaus Kabel
1 Jahr her

Türke ist Türke auch mit deutschem Pass. Eine Maus, die in einem Pferdestall geboren wurde, ist noch lange kein Pferd. Ataman gehört zu Erdogans 5. Kolonne und dafür arbeitet sie.

Last edited 1 Jahr her by Klaus Kabel
chez Fonfon
1 Jahr her

Wer es sich leisten kann, wird den Kontakt mit den entrechteten und beleidigten Muslimen komplett meiden, private Bildungseinrichtungen nehmen zu, man lädt sich untereinander in die privaten Pools ein und man wird sich die Lebensmittel nach Hause bringen lassen, damit es nicht zu einer Diskriminierung an der Kasse kommt, wen man den Muslim nicht vorlässt. Wohnungen werden nicht mehr öffentlich zur Miete angeboten, sondern unter der Hand weggegeben. Leidtragende sind die deutschen Unterschicht-Kartoffeln, die sich nicht vornehm zurückziehen können. Aber bei denen ist bei einer Diskriminierungsklage nichts zu holen. Für die interessiert sich Ataman auch nicht, sie will sich ja… Mehr