Strafe einen, erziehe Tausende

Das Bundesverwaltungsgericht kippt Faesers „Compact“-Verbot – und erteilt der politischen Gesinnungskontrolle eine klare Absage. Dieses Urteil schützt die immer mehr bedrohte Meinungsfreiheit und nicht nur ein fragwürdiges Magazin.

Imago/ dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverwaltungsgericht hat das von Nancy Faeser (SPD) verhängte Verbot des „Compact“-Magazins aufgehoben. Das ist mehr als nur ein juristischer Erfolg für eine einzelne Publikation. Es ist eine schallende Ohrfeige für eine Politik, die mit immer autoritäreren Mitteln kritische Stimmen ausschalten will. Ein Lehrstück darüber, wie sich ein Rechtsstaat in einen Gesinnungsstaat verwandelt, der die eigene politische Agenda um jeden Preis durchsetzen will.

Vereinsverbot als juristischer Taschenspielertrick

Im Kern ist das Vorgehen der damaligen Bundesinnenministerin ein juristischer Kunstgriff. Denn Presseverbote dürfen in Deutschland ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Und das nur unter sehr eng gesteckten Voraussetzungen. Faeser war die Rechtslage offenbar klar. Sie gefiel ihr aber offensichtlich nicht und so versuchte sie „Compact“ per Vereinsverbot zu verbieten. Ein Mittel, das für kriminelle Organisationen oder extremistische Vereinigungen, nicht aber für ein Medienunternehmen, gedacht ist. Und das gilt selbstverständlich auch in diesem Fall und trotz des zuteilen fragwürdigen Inhalts. Auch das muss als Meinungsäußerung akzeptiert werden.

Dieser Umweg über das Vereinsrecht ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Er zeigt, wie einfach es inzwischen ist, unbequeme Medien, nicht durch eine öffentlich geführte Debatte, sondern durch staatliches Verbot mundtot zu machen.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt nun klar, dass es so nicht geht. Das Grundgesetz schützt eben auch unbequeme Meinungen, und ganz wichtig, der Staat darf sich nicht als Meinungswächter aufspielen und darüber urteilen was “wahr oder unwahr” ist.

Meinungsfreiheit gilt gerade auch für „überspitzte“ Kritik

Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft stellte ausdrücklich heraus, dass viele der von der Bundesregierung kritisierten Aussagen zwar polemisch, aber letztlich „überspitzte und zulässige Kritik“ an der Migrationspolitik seien. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Demokratie und Gesinnungsdiktatur: Die Meinungsfreiheit gilt eben nicht nur für die „guten“ oder „politisch korrekten“ Stimmen, sondern auch für jene, die unbequem und unangenehm sind.

Dass „Compact“ auch Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Inhalte verbreitet, ändert daran nichts. Solange keine direkte Gewaltverherrlichung oder Verfassungsfeindlichkeit in prägender Weise das Profil der Publikation bestimmt, darf der Staat nicht per Verbot eingreifen. Dieses Prinzip schützt die Pluralität der Meinungslandschaft, auch wenn die Linke es lieber anders hätte.

Sellners Remigrationskonzept, ein mittlerweile etwas abgegriffenes rotes Tuch

Die scharfe Kritik des Gerichts an der Nähe des Magazins zu Martin Sellners Remigrationskonzept ist durchaus bemerkenswert: Dieses Konzept verletzt nach Ansicht der Richter fundamentale Prinzipien wie Menschenwürde und Demokratie, weil es deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund diskriminiere und damit „Staatsbürger zweiter Klasse“ schaffe.

Doch auch diese heftige Kritik genügt nicht als Verbotstatbestand. Das Gericht betont, dass einzelne problematische Positionen oder Mitläufertum nicht ausreichen, um eine ganze Organisation zu verbieten. Ganz besonders dann reicht es für ein Verbot nicht aus, wenn sich die verfassungswidrigen Tendenzen nicht als prägendes Gesamtbild darstellen lassen. Wer nun also eine schärfere politische Regulierung fordert, sollte sich an diesem Maßstab orientieren. Reflexe, die jede missliebige Meinung sofort kriminalisieren wollen, sind kein Zeichen demokratischer und rechtstaatlicher Reife.

Ermahnung zur Verhältnismäßigkeit

Das wohl wichtigste Urteilskriterium ist die Verhältnismäßigkeit. Das Gericht betont, dass mildere Mittel zur Verfügung stehen, um verfassungsfeindliche Umtriebe zu bekämpfen. Veranstaltungsverbote, Versammlungsauflagen, presse- und medienrechtliche Maßnahmen. Ein pauschales Verbot hingegen greift tief in die Grundrechte ein und kann deshalb, nach eingehender Prüfung, nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Die politische Linke aber hat in den vergangenen Jahren die Grenzen des Sagbaren immer weiter verengt. Der Fall „Compact“ zeigt aber, dass ein Rechtsstaat, der sich solchen Tendenzen nicht widersetzt, irgendwann seine Legitimität verliert.

Das Urteil ist ein Befreiungsschlag für die Meinungsfreiheit. Gleichzeitig ein Alarmsignal gegen eine politische Kultur, die Andersdenkende aus dem öffentlichen Diskurs verbannen will. „Compact“ mag polarisieren, seine Thesen mögen für viele widerlich sein, aber eine freie und gefestigte Gesellschaft muss das aushalten können.

Wer den Staat mit der Aufgabe betraut, unliebsame Meinungen per Verbotskeule auszuschalten, öffnet der Willkür Tür und Tor. Dieses Urteil ist ein Plädoyer dafür, den offenen Diskurs zu bewahren. Und zwar vor allem dort, wo er unbequem ist.

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Kommentare ( 75 )

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LadyGrilka55
17 Tage her

Es ist sehr erfreulich, dass mit dem heutigen Urteil das Bundesverwaltungsgericht die Meinungs- und Pressefreiheit gestärkt hat. Irritierend statt bemerkenswert finde ich die von Ihnen zitierte folgende Argumentation des Gerichts hinsichtlich Martin Sellners Remigrationskonzepts : „Sellners Remigrationskonzept … verletzt nach Ansicht der Richter fundamentale Prinzipien wie Menschenwürde und Demokratie, weil es deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund diskriminiere und damit ‚Staatsbürger zweiter Klasse‘ schaffe.“ Dazu im Folgenden ein Originalzitat aus Sellners Buch über Remigration, das ich nicht weiter kommentiere, weil jeder selbst in der Lage sein sollte, den o.a. Vorwurf im Vergleich zu Sellners Text zu beurteilen: „Eine alternative Migrationspolitik schlägt nicht… Mehr

Last edited 17 Tage her by LadyGrilka55
Juergen Waldmann
17 Tage her

Helmut Markwart nannte das Verbot eine : “ Stinkbombe „, die Frau Faeser vor ihrem Rücktritt da vor dem Regierungswechsel los gelassen hat ! Leider muss die ex Ministerin für ihr Linkes und parteipolitisches Verhalten keine Konsequenzen befürchten ! Wir hatten mit der Ampel nicht nur die schlechteste Regierung , wir hatten auch die schlechtesten Minister .

Peter Gramm
17 Tage her

Habe gerade die Urteilsverkündung gesehen. Der vorsitzende Richter lümmelte sich hin und las vom Blatt ab. Er vermittelte den Eindruck in der Sache gar nicht so drin zu sein. Irgendwie nur ein Wiederkäuen zusammengestückelter Textbausteine aus Kommentaren. Jetzt darf man auf die schriftliche Urteilsbegründung gespannt sein.

GefanzerterAloholiker
17 Tage her

Und was sind die Konsequenzen für diese Frau Faeser? Keine? Warum?

Das mit Habeck und Spahn war mir klar:
Das Sytem ist pleite und kennt beim Geld keinen Spaß mehr. Sie gelten auch als Männer. Böse Zungen würden rufen „macht sie nieder“.

Dellson
16 Tage her

Was dem Herrn geziemt, geziemt noch lange nicht dem Knecht! Reporter ohne Grenzen setzt sich natürlich dabei immer vorurteilslos für die Pressefreiheit ein! Zumindestens wenn es die richtige Seite betrifft! Rückblick: Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung, den Verein Indymedia zu verbieten (19/20682) abgelehnt. Der Antrag zielte darauf die als bundesweite, gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete, Organisationsform des Linksextremismus“ agierende Plattform zu löschen. Regelmäßig finden sich hier Gewaltaufrufe und ,Bekennerschreiben‘ nach begangenen Straftaten! Im März 2024 geriet Indymedia medial in die Kritik, weil Nutzer hier Informationen zu Fahndungsmaßnahmen gegen die früheren RAF-Mitglieder Ernst-Volker… Mehr

MartinKienzle
16 Tage her

Interessant: Das Bedürfnis, die Verteidigung für das indigene Deutsche Volke in dessen Heimat zu übernehmen, das unter anderem „Compact“ äußert, soll „verfassungswidrig“ sein und vor jenem Hintergrund mittels eines Verbots geahndet werden, das wiederum abermals das Charakteristikum der BRD verdeutlicht, ergo eine Konstruktion, die nachweislich gegen uns Autochthonen handelt (https://www.youtube.com/watch?v=QNyLvPPVszQ ab Minute 2:20)!

sonora
17 Tage her

Der Richter kann sich schon mal einen neuen Job suchen, wie der in Weimar.

Sterling Heights
17 Tage her

Das dient dem Viererblock als Ansporn neue Narrative gegen die AFD zu basteln.
Kein Grund zur Entspannung.

fluffy_bird
17 Tage her

Ich kann die positive Einschätzung dieses Urteils hier im Artikel in keiner Weise nachvollziehen. Denn der wohl wichtigste Tenor des Urteils in der Urteilsbegründung ist ja, dass das Gericht sehr wohl anerkennt, dass Medien über das Vereinsrecht verboten werden können. Damit wird der entsprechende Schutz des Grundgesetzes, so etwas dem Bundesverfassungsgericht vorzubehalten, ausgehebelt. Denn vergessen wir nicht, im Vereinsrecht können Innenminister über Nacht ohne jegliches rechtsstaatliche Verfahren einen Verein verbieten und seine Vermögensgegenstände einziehen. Dem Verein bleibt dann nur im Nachhinein vor Gericht seine Unschuld zu beweisen. Das ist quasi die Umkehr eines rechtsstaatlichen Verfahrens, wo der Staat die Schuld… Mehr

November Man
17 Tage her

Ein schweren Schlag ins Gesicht der linksextremen Anti-Demokraten, Verfassungsfeinde und Deutschland-Hasser. Aber das Lustigste ist die Aussage des Herrn Richter: Richter Kraft erklärte: Das Grundgesetz garantiert auch den „Feinden Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.“ Deshalb sei ein Vereinsverbot mit Blick auf Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich verfassungsfeindliche Haltungen als prägend erweisen. In der Gesamtheit sei das jedoch noch nicht erreicht. „Eine Vielzahl der Äußerungen lässt sich als überspitzte, aber zulässige Kritik an der Migrationspolitik verstehen.“ Es ist also jeder, jedes Medium, das seine Meinung schreibt, die Wahrheit sucht und vertritt, ein Feind. Mein Gott ist dieses Land arm dran. Den Feinden Deutschland… Mehr

DDRforever
16 Tage her
Antworten an  November Man

Aber ich verabscheue die BRD auch zutiefst und finde das Urteil trotzdem super.

Ho.mann
17 Tage her

Urteilsspruch laut Mainstream: Die Pressefreiheit gelte auch für die „Feinde der Freiheit“. Welchen Mist man doch glaubt gestanksfrei verteilen zu können ist einfach erbärmlich.

Dietrich
17 Tage her

Strafe einen, erziehe Tausende!
Man sieht, Mao ist wieder salonfähig. Die Generation von heute ist halt geschichtlich degeneriert. SPD und Grüne plus die Migräne-Heidi-Partei sind voll von Maoisten und Stalinisten, die wieder von der kommunistischen Diktatur träumen. Haben Sie die Justiz und Polizei erst voll in der Hand, wird es echt böse. Ich schätze 2 Jahre, dann sind sie damit durch. Und der Zauberlehrling Merzel wird der Geister nicht mehr Herr, die er rief.

rainer erich
17 Tage her

Liest die Redaktion von TE eigentlich mal nach, was z. B. Sellner selbst in seinem Werk zur Remigration schreibt oder wird hier eine derartige Literatur verweigert, weil nicht hilfreich. Im Unterschied zur Redaktion las ich das Buch und wunderte mich, weil ich deutlich schärfere Massnahmen vermutete, die ich uebrigens auch fuer richtig halte. Sellner setzt auf Zeit und Freuwilligkeit bzw Anreize und natuerlich betrifft die Remigration nicht die Passdeutschen. Allerdings ist damit das Problem keineswegs geloest, denn die sogen “ Einbürgerung“ von Mio ethnisch / kulturellen Migranten mit Alimentationsabsicht fuehrt natuerlich zu dem logischen Ergebnis, dass es demnächst keine „Illegalen“… Mehr

Werner Holt
17 Tage her

„Dass „Compact“ auch Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Inhalte verbreitet, ändert daran nichts.“
Daß das „Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Inhalte“ sind, ist letzten Endes auch nur eine Meinung, dieses Mal die der Redaktion.