Im Juni verhandelt Karlsruhe über eine Klage der Öffentlich-Rechtlichen: Die Sender wollen einen höheren Rundfunkbeitrag erzwingen. Kommt er nicht, dann brechen ihre bisherigen Kalkulationen zusammen.
picture alliance/dpa | Boris Roessler
Am 23. Juni findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verhandlung statt, von der vieles abhängt – für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die zahlenden Bürger, und für das Grundvertrauen in die Wirkung von Politik.
ARD, ZDF und Deutschlandradio reichten schon 2024 eine Verfassungsklage gegen die Bundesländer ein, um die Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von derzeit 18,36 auf 18,94 Euro zu erzwingen. Die Steigerung sollte eigentlich schon ab dem 1. Januar 2025 gelten. Allerdings hielten die Ministerpräsidenten mehrerer Länder das mit Blick auf ihre Landesparlamente und die Stimmung unter den Bürgern nicht für durchsetzbar.
Diese Ansicht vertreten die meisten Ministerpräsidenten auch heute. Erstens wegen der gehäuften Skandale der Anstalten – von der Verschwendung beim RBB bis zu dem Verkauf von KI-generierten Bildern als angebliche US-Reportage beim ZDF. Zweitens, weil sich die Sender bis jetzt allen ernsthaften Sparanstrengungen verweigern, etwa durch Zusammenlegung von ARD-Anstalten. Und drittens, weil schon jetzt in Thüringen und Sachsen-Anhalt Parlamentsmehrheiten von AfD und einer CDU existieren, in der man eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ebenfalls nicht in den Wahlkreisen vertreten möchte.
Bei der letzten Zustimmungsrunde der Länder zog sich Sachsen-Anhalt aus der Affäre, indem die Landesregierung aus CDU, SPD und Grünen einfach die Parlamentsentscheidung über einen höheren Rundfunkbeitrag verhinderte. Das Bundesverfassungsgericht wertete das praktisch als Enthaltung eines Landes; da die anderen ihr Plazet gegeben hatten, winkte das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung 2020 durch. Dieses Manöver dürfte nicht noch einmal funktionieren: erstens wegen der geänderten Verhältnisse in Thüringen. Und zweitens, weil die AfD in Sachsen-Anhalt am 6. September möglicherweise die absolute Sitzmehrheit im Landtag erobert.
Jedenfalls verhinderte eine Mehrheit der Länderchefs vorläufig die weitere Verteuerung der ÖRR-Pflichtabgabe und erklärte den Sendern, sie müssten erst einmal substanzielle Sparanstrengungen vorweisen. Außerdem unterbreitete die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) mittlerweile einen neuen Vorschlag: Ihr scheint jetzt eine Anhebung des Beitrags auf 18,64 Euro ausreichend. Für den einzelnen Zahler macht das keinen großen Unterschied – für die Anstalten mit ihren rapide wachsenden Pensionslasten sehr wohl.
Die Klage der Öffentlich-Rechtlichen läuft daraus hinaus, die Abgeordneten der 16 Landesparlamente zu verpflichten, die geforderten 18,94 Euro pro Zahler und Monat freizugeben. Die Parlamentarier, so die Argumentation von ARD, ZDF und DLF, dürften also nur Ja sagen. Der Vorsitzende des Bundes der Rundfunkbeitragszahler Harald von Herget meint, sollte das Bundesverfassungsgericht dem folgen, dann wäre es „das Ende der Demokratie“. Abgeordnete egal welcher Partei hätten dann zumindest auf dem Gebiet der Rundfunkfinanzierung nichts mehr zu sagen, sondern nur noch zu nicken – so wie seinerzeit die Funktionäre in der DDR-Volkskammer.
Sämtliche Landesverfassungen enthalten allerdings Artikel, die dem Inhalt des Grundgesetzartikels 38 entsprechen: Abgeordnete sind in ihrer Entscheidung frei und nur ihrem Gewissen unterworfen. Als das Thüringer Parlament nach der Landtagswahl 2024 noch mit alter Mehrheit die Regeln so änderte, dass die zur stärksten Partei aufgestiegene AfD den Posten des Landtagspräsidenten nicht bekam, entschied das Landesverfassungsgericht unter Berufung auf die Unabhängigkeit der Abgeordneten, das sei rechtlich in Ordnung. Der Wille der Parlamentarier, so der Tenor, stünde über allem anderen. Mit einer solchen ausdrücklichen Stärkung der Parlamentsrechte ließe es sich beim besten Willen nicht vereinbaren, wenn Karlsruhe im Juni nun so urteilt, wie die Anstalten es sich offenbar ohne Plan B erwarten.
ARD und ZDF berufen sich in ihrer Klage auf die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bekräftigte „Entwicklungsgarantie“, die sie auf ihre Art auslegen: Die Politik, meinen sie, muss ihre Finanzforderungen ohne Abstriche erfüllen. Ihre Behauptung, ein Jahresetat von bisher 10 Milliarden Euro – davon 8,6 Milliarden aus Rundfunkbeiträgen – würde ihnen nicht ausreichen, wirkt absurd angesichts der Tatsache, dass kein Land weltweit ein ähnlich kostspieliges öffentliches Rundfunksystem mit gleich zwei Sendefamilien unterhält, die sich in ihrem Angebot kaum unterschieden, vor allem, was die politische Schlagseite betrifft.
Um ihren Zuschauern trotzdem vor Augen zu führen, wie sehr die Anstalt schon jetzt darbt, kündigte der MDR kürzlich eine dreijährige Produktionspause für den Dresdner „Tatort“ und den „Polizeiruf“ an – mit der Begründung, die ausgebliebene Beitragserhöhung würde derart große Löcher reißen, dass sie sich nur noch mit Programmstreichung zu stopfen ließen. Die Realität sieht anders aus: Nach den Worten von MDR-Intendant Ralf Ludwig müsste der Sender 30 Millionen Euro jährlich einsparen, wenn der Rundfunkbeitrag wie jetzt von der KEF vorgeschlagen auf 18,64 statt auf 18,94 Euro steigen würde – und 60 Millionen, wenn er so bleibt wie bisher. Bei einem Jahresetat von 616 Millionen Euro wären das also selbst im äußersten Fall weniger als zehn Prozent, die sich – den Willen vorausgesetzt – beim Personal kürzen ließen. Denn anders als bei Filmproduktionen liegt hier nicht nur der größte Finanzblock, sondern auch ein jährlich wiederkehrender Posten.
Bisher wirtschaftete die Anstalt aus dem Vollen: In den letzten Jahren klaffte beim Mitteldeutschen Rundfunk zwischen Einnahmen und Ausgaben eine jährliche Lücke von 40 Millionen Euro, die sich nur bis 2025 durch mittlerweile erschöpfte Rücklagen decken ließ. Vor allem die Pensionsansprüche für das Führungspersonal belasten den Etat nicht nur bei dem Leipziger Sender extrem. Die entsprechenden Verträge schnitten sich die Sendeanstalten nach eigenem Gutdünken zu – und zwar im Vertrauen darauf, dass die Beitragszahlungen von einer Gebührenperiode zur nächsten faktisch gesetzmäßig steigen. Im Jahr 2021 etwa, als die MDR-Welt den Oberen noch in Ordnung schien, stellte der Sender allein für die Altersbezüge seiner neunköpfigen Geschäftsleitung 15,4 Millionen Euro zurück – 4,6 Millionen für die damalige Intendantin Carola Wille, 3 Millionen für Landesfunkhauschef Sandro Viroli und 1,5 Millionen für Betriebschef Ulrich Liebenow. Wille ging 2023 in ihren goldenen Ruhestand – mit Monatsbezügen von gut 18.000 Euro.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Juni sehr wahrscheinlich, was „Entwicklungsgarantie“ bedeutet: automatisch immer mehr? Oder die Aufgabe, an bestimmten Stellen weniger auszugeben, wenn man für andere Aufgaben mehr haben möchte?
Bis jetzt lässt sich übrigens nicht erkennen, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen ernsthaft auf einen Beitragserhöhungsstopp einstellen. Besonders deutlich zeigt sich der Trend zum ungebrochenen Geldausgeben trotz aller öffentlichen Jammertiraden beim Ausbau des Berliner ARD-Intendantenbüros zu einer Art ARD-Botschaft in der Hauptstadt, um dort politische Lobbyarbeit zu treiben. Nach dem Willen der Länderchefs, festgehalten im Reformstaatsvertrag, soll das Büro ausschließlich der internen organisatorischen Unterstützung des jeweiligen ARD-Intendanten dienen. Mehrere Chefs von ARD-Anstalten sehen das anders, wie die WELT kürzlich berichtete: Nach ihren Vorstellungen soll sich ab 2027 die Zahl der Stellen in diesem Büro um 15 auf 27,5 erhöhen, der Etat von derzeit 1,025 Millionen auf 1,755 Millionen Euro. So plant niemand, der mit einem schrumpfenden Etat rechnet.
Entscheidet das Bundesverfassungsgericht anders als von den ARD- und ZDF-Hierarchen offenbar felsenfest erwartet, dann kommen nicht nur in kleinen Posten wie die Berliner ARD-Repräsentanz Kalkulationen ins Rutschen. Schon 2022 deckte der Landesrechnungshof ein Loch in den Pensionsrückstellungen des Bayerischen Rundfunks von 465 Millionen Euro auf. Die Lücke dürfte seitdem nicht kleiner geworden sein. Ähnlich sieht es bei anderen Sendern und im ZDF aus: Personalaufblähung zieht logischerweise rasch steigende Gehaltskosten und im zweiten Schritt gewaltige Pensionszahlungen nach sich. Apropos „Entwicklungsgarantie“: Niemand konnte diese Entwicklung übersehen. Und niemand zwang die Anstalten zu dieser verschwenderischen Praxis.
Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können die Öffentlich-Rechtlichen nicht pleite gehen. Notfalls müssten die Länder einspringen, also die Steuerzahler. Nur: Allerspätestens dann müsste die Politik entscheiden, mindestens ARD oder ZDF zu privatisieren. Nach Ansicht mehrerer Verfassungsrechtler verstößt das weder gegen das Grundgesetz noch die bisherige Urteilspraxis von Karlsruhe.

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